Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. B…

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Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV); Verlängerung der Ausnahmezulassung gem. § 7 Abs. 2 der 32. BImSchV längstens bis zum 30.06.2026; hier: Mülleinsammlung an Werktagen ab 05:30 Uhr Einsatzgebiete: um den Leonrodplatz gelegene Wohngebiete

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 09 - Neuhausen-Nymphenburg

Sitzungsdatum

20.08.2024 um 19:30 Uhr

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