Verbotszone Pyrotechnik mit ausschließlicher Knallwirkung für den Zeitraum 02.01.-30.12. eines jeden Jahres so…

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Verbotszone Pyrotechnik mit ausschließlicher Knallwirkung für den Zeitraum 02.01.-30.12. eines jeden Jahres sowie am 31.12.2023 und am 01.01.2024 jeweils von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr - Allgemeinverfügung des KVR zur Kenntnisnahme -

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 09 - Neuhausen-Nymphenburg

Sitzungsdatum

12.12.2023 um 20:30 Uhr

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