Verkehrsrechtliche Anordnungen nach § 45 Abs. 1 i.V.m. Abs. 9 StVO: - Verlängerung des absoluten Halteverbots…

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Verkehrsrechtliche Anordnungen nach § 45 Abs. 1 i.V.m. Abs. 9 StVO: - Verlängerung des absoluten Halteverbots in der Margarethe-Danzi-Straße am westlichen Ende in Richtung Osten bis Lichtmast 24 um zwei Fahrzeuglängen - Anordnung einer Lieferzone in der Leonrodstraße zwischen Landshuter Allee und Rotkreuzplatz

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 09 - Neuhausen-Nymphenburg

Sitzungsdatum

16.12.2025 um 19:00 Uhr

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