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in Bezirksausschuss 09 - Neuhausen-Nymphenburg, München
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Geodaten © Landeshauptstadt München, DL-DE-BY-2.0
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© Statistisches Bundesamt (Destatis), Zensus 2022, 100-m-Gitter, DL-DE-BY-2.0
© OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL)
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Behandlungen im Bezirksausschuss und amtliche Bekanntmachungen der Lokalbaukommission, neueste zuerst. Ab der Veröffentlichung im Amtsblatt läuft für Nachbarn eine einmonatige Klage- bzw. Einwendungsfrist.
Abbruch / Neubau einer Mehrfamilienwohnanlage mit Tiefgarage
Mit Bescheid der Lokalbaukommission der Landeshauptstadt München vom 15.07.2026, Az. 1.7-2026-7969-22, wurde der Vorbescheid für das oben genannte Vorhaben verlängert.
Neubau eines Büro- und Lagergebäudes – VORBESCHEID GENEHMIGUNGSVERLÄNGERUNG Amtsblatt der Landeshauptstadt München – Nr. 18/2025 375
Mit Bescheid der Lokalbaukommission der Landeshauptstadt München vom 16.06.2025, Az. 1.7-2024-17621-22, wurde der Vorbescheid für das oben genannte Vorhaben verlängert.
Errichtung eines Wohngebäudes – VORBESCHEID – GENEHMIGUNGSVERLÄNGERUNG
Mit Bescheid der Lokalbaukommission der Landeshauptstadt München vom 27.06.2023, Az. 1.7-2023-5042-22, wurde der Vorbescheid für das oben genannte Vorhaben gemäß Art. 71 Satz 3 der Bayerischen Bauordnung (BayBO), bis einschließlich 03.03.2025 verlängert.
Neubau eines Wohngebäudes – VORBESCHEID – GENEHMIGUNGSVERLÄNGERUNG
Mit Bescheid der Lokalbaukommission der Landeshauptstadt München vom 10.03.2023, Az. 1.7-2023-1999-22, wurde der Vorbescheid für das oben genannte Vorhaben gemäß Art. 71 Abs. 3 der Bayerischen Bauordnung (BayBO), bis einschließlich 07.02.2025 verlängert.
Neubau eines Büro- und Lagergebäudes – VORBESCHEID / GENEHMIGUNGSVERLÄNGERUNG
Mit Bescheid der Lokalbaukommission der Landeshauptstadt München vom 16.01.2023, Az. 1.7-2022-16566-22, wurde der Vorbescheid für das oben genannte Vorhaben gemäß Art. 71 Satz 3 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) unter Einschränkungen bis einschließlich 05.10.2024 verlängert.
Abbruch / Neubau einer Mehrfamilienwohnanlage mit Tiefgarage
Mit Bescheid der Lokalbaukommission der Landeshauptstadt München vom 21.06.2022, Az. 1.7-2022-3844-22, wurde ein positiver Vorbescheid für das oben genannte Vorhaben erteilt.