Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs. 1 i. V. m. Abs. 9 StVO: Am Neubruch, Richtung Süden führende Stich…

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Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs. 1 i. V. m. Abs. 9 StVO: Am Neubruch, Richtung Süden führende Stichstraße Flurstück 442/5; Erstbeschilderung nach Widmung zur „Ortsstraße“

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 10 - Moosach

Sitzungsdatum

22.09.2025 um 21:30 Uhr

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