Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs. 1 i. V. m. Abs. 9 StVO: -->Am Neubruch, Nordseite, ggü. Anwesen Nr…

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Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs. 1 i. V. m. Abs. 9 StVO: -->Am Neubruch, Nordseite, ggü. Anwesen Nr. 41; Errichtung eines absoluten Haltverbots, Zeichen 283 StVO mit Zusatzzeichen --> Dürrstraße 1; Errichtung einer temporären Parkfläche für Rettungsfahrzeuge

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 10 - Moosach

Sitzungsdatum

22.09.2025 um 21:30 Uhr

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