Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO: Gneisenaustr. 22-24: Einrichtung einer Hotelanfahrtszone mit abso…

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Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO: Gneisenaustr. 22-24: Einrichtung einer Hotelanfahrtszone mit absolutem Halteverbot

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 10 - Moosach

Sitzungsdatum

24.07.2017 um 19:30 Uhr

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