(E) Einfahrtbeschränkungen im Bereich Dantebad

1 Dokument im RIS

Sitzungsunterlagen im RIS München öffnen

Klick öffnet die offizielle Tagesordnungs-Seite mit allen aktuellen Anlagen.

  • 26-32 _ V 00377_V 00377 Einfahrtbeschraenkungen im Bereich Dantebad BE.pdf
  • 26-32 _ V 00377_V 00377 Einfahrtbeschraenkungen im Bereich Dantebad A.pdf
  • B 10_VG 22.06.2026 oeff. 5. 6..pdf
  • 20-26 _ E 02990_E 02990 Einfahrtbeschraenkungen Dantebad.pdf
Unterlagen herunterladen (ZIP)
Text aus den Unterlagen
=== 26-32 _ V 00377_V 00377 Einfahrtbeschraenkungen im Bereich Dantebad BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Telefon: 0 233-39883 Mobilitätsreferat Ruhender Verkehr und Immissionsschutz MOR-GB2.222 Einfahrtbeschränkungen im Bereich Dantebad Empfehlung Nr. 20-26 / E 02990 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 10 - Moosach am 16.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / 00377 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02990 Beschluss des Bezirksausschusses des 10. Stadtbezirkes – Moosach - vom 22.06.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 10 – Moosach - hat am 16.10.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02990 beschlossen. Mit der im Betreff genannten Empfehlung aus der Bürgerversammlung vom 16.10.2025 wird das Mobilitätsreferat aufgefordert, eine Einfahrtsbeschränkung für die Bereiche Homerstraße, Dietrichstraße, Walter-Flex-Straße und Postillonstraße im Lizenzgebiet „Borstei“ zu erarbeiten. Begründet wird der Antrag mit der fehlenden Verkehrssicherheit und dem fehlenden Brandschutz im Bereich des „Stelzenhauses“ während der Großveranstaltungen im Olympiapark bzw. dem SAP-Garden. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Für die Nutzung des öffentlichen Straßenraumes gilt der Grundsatz des Gemeingebrauchs. Das bedeutet, dass der Straßenraum zur Nutzung für jedermann und auch mit zugelassenen nutzungsbereiten Kraftfahrzeugen für den fließenden sowie den ruhenden Verkehr offensteht. Einschränkungen sind im Sinne der Straßenverkehrsordnung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Eine „Einfahrtsbeschränkung“, wie wörtlich in der Empfehlung gefordert, käme lediglich als Beschilderung mittels Zeichen 260 StVO („Verbot für Kraftfahrzeuge“) in Betracht. Hierbei dürfte motorisierter Verkehr nicht mehr in die genannten Straßen einfahren (mittels Zusatzzeichen kann eine Ausnahme für Anlieger beschildert werden). Eine solche Anordnung müsste – da es sich um eine Beschränkung des fließenden Verkehrs handelt – nach den strengen Vorgaben des § 45 Abs. 9 Satz 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) geprüft werden; erforderlich wäre demnach eine Gefahrenlage, die das Risiko einer Rechtsgutsverletzung erheblich übersteigt. Die verwaltungsrechtliche Prüfung gebietet jedoch stets, zunächst den Zweck einer Maßnahme zu erfassen und hieraus das geeignete verkehrsrechtliche Mittel zu entwickeln. Aus Sicht des Mobilitätsreferats können Beschränkungen des fließenden Verkehrs in den genannten Straßen – und auch ganz generell – nicht die Herausforderungen des ruhenden Verkehrs auflösen. Die Ursache der in der Empfehlung genannten Problematiken liegen vollständig in dem hohen Parkdruck bei Großveranstaltungen oder durch Besuchende des Dantebads begründet. Dies kann für sich genommen keine generelle Begründung einer Gefahrenlage für eine Beschränkung des fließenden Verkehrs nach den gesetzlichen Vorgaben ergeben. Eine Verbesserung der verkehrlichen Situation ist vorrangig über eine (weitergehende) Regelung des ruhenden Verkehrs zu erreichen. Hierzu ist das Mobilitätsreferat in Abstimmung mit dem Bezirksausschuss seit Eröffnung der SAP-Arena bereits tätig geworden. Um einerseits dem Grundsatz des Gemeingebrauchs der Straßen zu beachten, zum anderen aber auch die Parkraumbedarfe der Bewohner des Wohnquartiers zu berücksichtigen, wurde in folgenden Straßen die Parkregel „Bewohnerparken“ angeordnet:  Homerstraße zwischen Baldurstraße und Dietrichstraße  Postillonstraße Nprdseite zwischen Dachauer Straße und Walter-Flex-Straße  Pickelstraße (ganzer Straßenverlauf)  Voitstraße (ganzer Straßenverlauf)  Franz-Marc-Straße zwischen dem nördlichen Torbogen und der Lampadiusstraße Für die Homerstraße zwischen Dietrichstraße und Postillonstraße sowie für die Postillonstraße zwischen Homerstraße und Walter-Flex-Straße wurde das Parken mit Mischparken mit Parkschein geregelt. Hier sowie in allen Straßenzügen mit der Regelung „Mischparken mit Parkscheibe“ können Bewohner mit Parkausweis zeitlich unbegrenzt und ohne zusätzliche Gebührenpflicht parken. Die Parkplätze im öffentlichen Straßenraum verlieren aufgrund der zeitlichen Begrenzung oder durch die Gebührenpflicht an Attraktivität für Veranstaltungsbesucher. Eine im Antrag aus der Bürgerversammlung angesprochene Gefährdung der Verkehrssicherheit liegt nach Einschätzung der Polizei auch bei einer Zunahme des Parksuchverkehrs bei Veranstaltungen im Olympiapark nicht vor. Aus einer Stellungnahme der Branddirektion München/ Abteilung Einsatzvorbeugung geht hervor, dass im Gebiet Borstei keine aktuelle Problematik bezüglich des Brandschutzes vorliegt. Weitere verkehrsrechtliche Maßnahmen sind derzeit daher nicht geboten. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02990 der Bürgerversammlung des 10. Stadtbezirkes Moosach vom 16.10.2025 kann nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen nicht entsprochen werden. Der Korreferent/ die Korreferentin des Mobilitätsreferates hat einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen für eine Einfahrtbeschränkung in die Bereiche Homerstraße, Dietrichstraße, Walter-Flex-Straße und Postillonstraße liegen nicht vor. In Abstimmung mit dem Bezirksausschuss wurden bereits Anpassungen der Parkregelungen vorgenommen. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02990 der Bürgerversammlung des 10. Stadtbezirkes Moosach am16.10.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 10. Stadtbezirkes Moosach der Landeshauptstadt München Der/Die Vorsitzende Der Referent Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Nord An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 10 - Moosach kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 10 - Moosach kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 10 - Moosach ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.222 zur weiteren Veranlassung === 26-32 _ V 00377_V 00377 Einfahrtbeschraenkungen im Bereich Dantebad A.pdf === Betreff Einfahrtbeschränkungen im Bereich Dantebad Der BA wird aufgefordert, gemeinsam mit der Polizei und Feuerwehr eine umsetzbare Einfahrtsbeschränkung für die Bereiche Homerstr., Dietrichstr., Postillonstr., Walter-Flex-Str. zu erarbeiten und diese dem Mobilitätsausschuss bis Ende des Jahres mit Umsetzungsempfehlung zu präsentieren. Dabei gilt es die Interessen der SWM (Dantebad), FC. Amititia und in erster Linie den Anwohnern zu berücksichtigen. Neben dem explosionsartigen Parkdruck bei Großveranstaltungen im Olympiapark/SAP Garden wird die Verkehrssicherheit sowie der Brandschutz im Bereich Stelzenhaus massiv gefährdet. Die Strasseninfrastruktur (Kopfsteinpflaster) ist schon jetzt massiv in Mitleidenschaft gezogen worden Antrag zum Themengebiet Verkehr Anlage === B 10_VG 22.06.2026 oeff. 5. 6..pdf === Datum: 24.06.2026 Telefon: 089 233-728067 Email: bag-nord.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Nord An das Mobilitätsreferat (E) Einfahrtbeschränkungen im Bereich Dantebad Einfahrtbeschränkungen im Bereich Dantebad BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02990 der Bürgerversammlung des 10. Stadtbezirkes Moosach vom 16.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00377 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 10 - Moosach vom 22. Juni 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 02990_E 02990 Einfahrtbeschraenkungen Dantebad.pdf === Betreff Einfahrtbeschränkungen im Bereich Dantebad Der BA wird aufgefordert, gemeinsam mit der Polizei und Feuerwehr eine umsetzbare Einfahrtsbeschränkung für die Bereiche Homerstr., Dietrichstr., Postillonstr., Walter-Flex-Str. zu erarbeiten und diese dem Mobilitätsausschuss bis Ende des Jahres mit Umsetzungsempfehlung zu präsentieren. Dabei gilt es die Interessen der SWM (Dantebad), FC. Amititia und in erster Linie den Anwohnern zu berücksichtigen. Neben dem explosionsartigen Parkdruck bei Großveranstaltungen im Olympiapark/SAP Garden wird die Verkehrssicherheit sowie der Brandschutz im Bereich Stelzenhaus massiv gefährdet. Die Strasseninfrastruktur (Kopfsteinpflaster) ist schon jetzt massiv in Mitleidenschaft gezogen worden Antrag zum Themengebiet Verkehr

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 10 - Moosach

Sitzungsdatum

22.06.2026 um 19:30 Uhr

Alle TOPs dieser Sitzung anzeigen

Wenn hier etwas Neues kommt, erfährst du es zuerst

Folge dieser Adresse oder dem ganzen Bezirk und bekomme eine E-Mail bei jedem neuen Antrag — kostenlos und jederzeit kündbar.

Kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit abbestellbar