(E) Anbringung Zusatzschild "Parken nur für Pkw" in der Merseburger Straße

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  • 26-32 _ V 00636_V 00636 Zusatzschild Parken nur fuer Pkw BE.pdf
  • 26-32 _ V 00636_V 00636 Zusatzschild Parken nur fuer Pkw A.pdf
  • B 10_VG 22.06.2026 oeff. 5. 8..pdf
  • 20-26 _ E 02983_E 02983 Zusatzschild Parken MerseburgerStr.pdf
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=== 26-32 _ V 00636_V 00636 Zusatzschild Parken nur fuer Pkw BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Telefon: 0 233 39739 Mobilitätsreferat Schulwegsicherheit und Unfallkommission MOR-GB2.23 Anbringung Zusatzschild "Parken nur für Pkw" in der Merseburger Straße Empfehlung Nr. 20-26 / E 02983 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 10 - Moosach am 16.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / 00636 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02983 Beschluss des Bezirksausschusses des 10. Stadtbezirkes Moosach vom 22.06.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 10 - Moosach hat am 16.10.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02983 beschlossen. Die Bürgerversammlungsempfehlung zielt darauf ab, an der nördlichen Straßenseite der Merseburger Straße, Höhe der Hausnummer 26, Parken nur für Pkw auszuweisen. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Das Mobilitätsreferat/Schulwegsicherheit hat die im Antrag geschilderte Situation am 29.10.2025 zur schulrelevanten Zeit von 7.30 Uhr bis 8.00 Uhr überprüft: Die Zufahrt zu dem Grundstück Merseburger Straße 26 befindet sich auf der Nordseite der Straße, gegenüber dem Schulzentrum. Aufgrund der Einmündung des Eislebener Wegs auf der Ostseite der Zufahrt ist die Sicht in östliche Richtung bereits freigehalten. Ein langsames Hineintasten in den fließenden Verkehr ist somit möglich, um auch den Fahrverkehr aus westlicher Richtung wahrnehmen zu können. Wohnmobile, welche in der Parkbucht westlich der Zufahrt abgestellt sind, stellen daher keine grundsätzliche Gefahr für die Schulwegsicherheit dar. Wohnmobile und Wohnanhänger nehmen - wie andere Fahrzeuge auch - legal am ruhenden Verkehr teil, wenn sie zugelassen und betriebsbereit sind und nicht zu verkehrsfremden Zwecken (Wohnzwecken) auf öffentlichem Verkehrsgrund abgestellt werden. Wohnmobile können bei Vorliegen dieser Voraussetzungen im Rahmen der Verkehrsvorschriften ohne zeitliche Beschränkung parken. Mit Wohnanhängern ohne Zugfahrzeug hingegen darf – außer an entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen – nicht länger als zwei Wochen an einer Stelle geparkt werden (§12 Abs. 3b StVO). Die Schulwegsicherheit kann auch nur geeignete Maßnahmen nach der Straßenverkehrs- Ordnung (StVO) ergreifen, wenn zu schulrelevanten Zeiten, morgens zwischen 7.30 Uhr und 8.00 Uhr sowie zu Zeiten des Schulschlusses Gefährdungen für Schulkinder, verursacht durch den Straßenverkehr, ersichtlich sind. Gemäß § 45 Absatz 9 StVO dürfen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen auch nur dort angeordnet werden, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Bislang sind weder der Polizei noch dem Bereich Schulwegsicherheit des Mobilitätsreferats derartige Probleme in der Merseburger Straße bekannt. Bei dem Ortstermin wurde keine grundsätzliche Gefahrensituation durch parkende Wohnmobile für Schüler*innen erkannt. Aus Gründen der Schulwegsicherheit können daher derzeit keine Maßnahmen getroffen werden. Das Polizeipräsidium München schließt sich in seiner Stellungnahme vom 28.10.2025 der Auffassung des Mobilitätsreferates an. Im Recherchezeitraum von zwei Jahren kam es in der Merseburger Straße zu keinen Verkehrsunfällen unter Beteiligung von Schülern, Radfahrern oder Fußgängern. Auch Verkehrsunfälle im Zusammenhang mit dem Einfahren in den fließenden Verkehr oder unter Missachtung der Vorfahrt sind in diesem Zeitraum nicht zu verzeichnen. Aufgrund des vorhandenen leichten Parkdrucks in der gesamten Siedlung beschwerten sich in der Vergangenheit vermehrt Anwohner*innen über die parkenden Wohnmobile bei der Polizei. Das Mobilitätsreferat weist auf die Möglichkeit hin, dass eine sog. Grenzmarkierung zur Verdeutlichung der Grundstückszufahrt durch die Grundstückseigentümer beantragt werden kann. Die Kontaktadresse wäre zickzackmarkierung.mor@muenchen.de. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02983 der Bürgerversammlung des 10. Stadtbezirkes Moosach vom 16.10.2025 kann nicht entsprochen werden. Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Veronika Mirlach, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Da keine grundsätzliche Gefahrensituation von den Wohnmobilen, welche auf der Nordseite der Merseburger Straße abgestellt werden, ausgeht, können derzeit keine verkehrsrechtlichen Maßnahmen des Mobilitätsreferats getroffen werden. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02983 der Bürgerversammlung des 10. Stadtbezirkes Moosach am 16.10.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 10. Stadtbezirkes Moosach der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle West An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 10 - Moosach kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 10 - Moosach kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 10 - Moosach ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.23 zur weiteren Veranlassung === 26-32 _ V 00636_V 00636 Zusatzschild Parken nur fuer Pkw A.pdf === Bürgerversammlung des /0 . Stadtbezirkes am /6 AO Betreff (Wiederholung von Seite 1 - bitte nur 1 Thema pro Wortmeldebogen): ( i Bee ne-inemAusfaX/"X Prkcok,l m/ Ak-casdI ld Pqzke_hurd—2K.M_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Antrag (Bitte formulieren Sie so, dass mit "ich stimme zu" oder "ich stimme nicht zu" abgestimmt werden kann) oder Anfrage: Wenn de (/pe nebeu mene_ X 446LqXr •te he 41/ V‘e ,‘2 _(e_Mk derSyrgbLqhreuuel_ _ ku_ __ _ _ _ _ _ __ _ _ M12}_ ,6//_ Reaum für Vermerke des Direktoriums - bitte nicht beschrifter ohne Gegenstimme angenommen ohne Gegenstimme abgelehnt - mit Mehrheit angenommen mit Mehrheit abgelehnt Anlage === B 10_VG 22.06.2026 oeff. 5. 8..pdf === Datum: 24.06.2026 Telefon: 089 233-728067 Email: bag-nord.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Nord An das Mobilitätsreferat (E) Anbringung Zusatzschild "Parken nur für Pkw" in der Merseburger Straße Anbringung Zusatzschild „Parken nur für PKW“ in der Merseburger Straße BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02983 der Bürgerversammlung des 10. Stadtbezirkes Moosach vom 16.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00636 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 10 - Moosach vom 22. Juni 2026 ☐ Zustimmung einstimmig ☒ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 02983_E 02983 Zusatzschild Parken MerseburgerStr.pdf === Bürgerversammlung des /0 . Stadtbezirkes am /6 AO Betreff (Wiederholung von Seite 1 - bitte nur 1 Thema pro Wortmeldebogen): ( i Bee ne-inemAusfaX/"X Prkcok,l m/ Ak-casdI ld Pqzke_hurd—2K.M_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Antrag (Bitte formulieren Sie so, dass mit "ich stimme zu" oder "ich stimme nicht zu" abgestimmt werden kann) oder Anfrage: Wenn de (/pe nebeu mene_ X 446LqXr •te he 41/ V‘e ,‘2 _(e_Mk derSyrgbLqhreuuel_ _ ku_ __ _ _ _ _ _ __ _ _ M12}_ ,6//_ Reaum für Vermerke des Direktoriums - bitte nicht beschrifter ohne Gegenstimme angenommen ohne Gegenstimme abgelehnt - mit Mehrheit angenommen mit Mehrheit abgelehnt

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 10 - Moosach

Sitzungsdatum

22.06.2026 um 19:30 Uhr

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