=== 26-32 _ V 00636_V 00636 Zusatzschild Parken nur fuer Pkw BE.pdf ===
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LHM-Schutzbedarf:
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Telefon: 0 233 39739 Mobilitätsreferat
Schulwegsicherheit und
Unfallkommission
MOR-GB2.23
Anbringung Zusatzschild "Parken nur für Pkw" in der Merseburger Straße
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02983 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 10 - Moosach am
16.10.2025
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / 00636
Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02983
Beschluss des Bezirksausschusses des 10. Stadtbezirkes Moosach vom 22.06.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 10 - Moosach hat am 16.10.2025 die Empfehlung
Nr. 20-26 / E 02983 beschlossen. Die Bürgerversammlungsempfehlung zielt darauf ab, an der
nördlichen Straßenseite der Merseburger Straße, Höhe der Hausnummer 26, Parken nur für
Pkw auszuweisen.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den
laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer
Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss
diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und
Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4
der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt
werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist:
Das Mobilitätsreferat/Schulwegsicherheit hat die im Antrag geschilderte Situation am
29.10.2025 zur schulrelevanten Zeit von 7.30 Uhr bis 8.00 Uhr überprüft:
Die Zufahrt zu dem Grundstück Merseburger Straße 26 befindet sich auf der Nordseite der
Straße, gegenüber dem Schulzentrum. Aufgrund der Einmündung des Eislebener Wegs auf
der Ostseite der Zufahrt ist die Sicht in östliche Richtung bereits freigehalten. Ein langsames
Hineintasten in den fließenden Verkehr ist somit möglich, um auch den Fahrverkehr aus
westlicher Richtung wahrnehmen zu können. Wohnmobile, welche in der Parkbucht westlich
der Zufahrt abgestellt sind, stellen daher keine grundsätzliche Gefahr für die
Schulwegsicherheit dar.
Wohnmobile und Wohnanhänger nehmen - wie andere Fahrzeuge auch - legal am ruhenden
Verkehr teil, wenn sie zugelassen und betriebsbereit sind und nicht zu verkehrsfremden
Zwecken (Wohnzwecken) auf öffentlichem Verkehrsgrund abgestellt werden. Wohnmobile
können bei Vorliegen dieser Voraussetzungen im Rahmen der Verkehrsvorschriften ohne
zeitliche Beschränkung parken. Mit Wohnanhängern ohne Zugfahrzeug hingegen darf – außer
an entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen – nicht länger als zwei Wochen an einer
Stelle geparkt werden (§12 Abs. 3b StVO).
Die Schulwegsicherheit kann auch nur geeignete Maßnahmen nach der Straßenverkehrs-
Ordnung (StVO) ergreifen, wenn zu schulrelevanten Zeiten, morgens zwischen 7.30 Uhr und
8.00 Uhr sowie zu Zeiten des Schulschlusses Gefährdungen für Schulkinder, verursacht durch
den Straßenverkehr, ersichtlich sind. Gemäß § 45 Absatz 9 StVO dürfen Verkehrszeichen und
Verkehrseinrichtungen auch nur dort angeordnet werden, wo dies auf Grund der besonderen
Umstände zwingend erforderlich ist.
Bislang sind weder der Polizei noch dem Bereich Schulwegsicherheit des Mobilitätsreferats
derartige Probleme in der Merseburger Straße bekannt. Bei dem Ortstermin wurde keine
grundsätzliche Gefahrensituation durch parkende Wohnmobile für Schüler*innen erkannt. Aus
Gründen der Schulwegsicherheit können daher derzeit keine Maßnahmen getroffen werden.
Das Polizeipräsidium München schließt sich in seiner Stellungnahme vom 28.10.2025 der
Auffassung des Mobilitätsreferates an. Im Recherchezeitraum von zwei Jahren kam es in der
Merseburger Straße zu keinen Verkehrsunfällen unter Beteiligung von Schülern, Radfahrern
oder Fußgängern. Auch Verkehrsunfälle im Zusammenhang mit dem Einfahren in den
fließenden Verkehr oder unter Missachtung der Vorfahrt sind in diesem Zeitraum nicht zu
verzeichnen. Aufgrund des vorhandenen leichten Parkdrucks in der gesamten Siedlung
beschwerten sich in der Vergangenheit vermehrt Anwohner*innen über die parkenden
Wohnmobile bei der Polizei.
Das Mobilitätsreferat weist auf die Möglichkeit hin, dass eine sog. Grenzmarkierung zur
Verdeutlichung der Grundstückszufahrt durch die Grundstückseigentümer beantragt werden
kann. Die Kontaktadresse wäre zickzackmarkierung.mor@muenchen.de.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02983 der Bürgerversammlung des 10. Stadtbezirkes Moosach
vom 16.10.2025 kann nicht entsprochen werden.
Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Veronika Mirlach, ist ein Abdruck der
Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Da keine grundsätzliche Gefahrensituation von den Wohnmobilen, welche auf der
Nordseite der Merseburger Straße abgestellt werden, ausgeht, können derzeit keine
verkehrsrechtlichen Maßnahmen des Mobilitätsreferats getroffen werden.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02983 der Bürgerversammlung des 10. Stadtbezirkes
Moosach am 16.10.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung
behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 10. Stadtbezirkes Moosach der Landeshauptstadt München
Der*Die Vorsitzende Der Referent
Georg Dunkel
Berufsmäßiger Stadtrat
IV. WV Mobilitätsreferat – GL5
zur weiteren Veranlassung
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle West
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II/BA
Der Beschluss des BA 10 - Moosach kann vollzogen werden.
Der Beschluss des BA 10 - Moosach kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen
nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht
(Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss des BA 10 - Moosach ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt).
VI. Über MOR-GL5
zurück zum MOR-GB2.23
zur weiteren Veranlassung
=== 26-32 _ V 00636_V 00636 Zusatzschild Parken nur fuer Pkw A.pdf ===
Bürgerversammlung des /0 . Stadtbezirkes am /6 AO
Betreff (Wiederholung von Seite 1 - bitte nur 1 Thema pro Wortmeldebogen): ( i
Bee ne-inemAusfaX/"X Prkcok,l m/ Ak-casdI ld
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Antrag (Bitte formulieren Sie so, dass mit "ich stimme zu" oder "ich stimme nicht zu" abgestimmt
werden kann) oder Anfrage:
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Reaum für Vermerke des Direktoriums - bitte nicht beschrifter
ohne Gegenstimme angenommen
ohne Gegenstimme abgelehnt
-
mit Mehrheit angenommen
mit Mehrheit abgelehnt
Anlage
=== B 10_VG 22.06.2026 oeff. 5. 8..pdf ===
Datum: 24.06.2026
Telefon: 089 233-728067
Email: bag-nord.dir@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle Nord
An das Mobilitätsreferat
(E) Anbringung Zusatzschild "Parken nur für Pkw" in der Merseburger Straße
Anbringung Zusatzschild „Parken nur für PKW“ in der Merseburger Straße
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02983 der Bürgerversammlung des 10. Stadtbezirkes Moosach
vom 16.10.2025
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00636
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 10 - Moosach
vom 22. Juni 2026
☐ Zustimmung einstimmig
☒ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Begründung der Ablehnung:
=== 20-26 _ E 02983_E 02983 Zusatzschild Parken MerseburgerStr.pdf ===
Bürgerversammlung des /0 . Stadtbezirkes am /6 AO
Betreff (Wiederholung von Seite 1 - bitte nur 1 Thema pro Wortmeldebogen): ( i
Bee ne-inemAusfaX/"X Prkcok,l m/ Ak-casdI ld
Pqzke_hurd—2K.M_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Antrag (Bitte formulieren Sie so, dass mit "ich stimme zu" oder "ich stimme nicht zu" abgestimmt
werden kann) oder Anfrage:
Wenn de (/pe nebeu mene_
X 446LqXr •te he 41/ V‘e ,‘2
_(e_Mk derSyrgbLqhreuuel_ _
ku_ __ _ _ _ _ _ __ _ _
M12}_ ,6//_
Reaum für Vermerke des Direktoriums - bitte nicht beschrifter
ohne Gegenstimme angenommen
ohne Gegenstimme abgelehnt
-
mit Mehrheit angenommen
mit Mehrheit abgelehnt