(E) Durchsetzung der Verkehrsregeln nach StVO am Memminger Platz

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  • 26-32 _ V 00630_V 00630 Durchsetzung der Verkehrsregeln nach StVO am Memminger Platz BE.pdf
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=== 26-32 _ V 00630_V 00630 Durchsetzung der Verkehrsregeln nach StVO am Memminger Platz BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Telefon: 0 233-39830 Mobilitätsreferat Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement Daueranordnungen MOR-GB2.211 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Durchsetzung der Verkehrsregeln nach StVO am Memminger Platz BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02991 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 10 - Moosach vom 16.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00630 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02991 Beschluss des Bezirksausschusses des 10. Stadtbezirkes Moosach vom 20.07.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 10 - Moosach hat am 16.10.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02991 beschlossen. Die Empfehlung greift den Umstand auf, dass regelmäßige Warenanlieferungen für den Dolphin Markt am nordöstlichen Memminger Platz durch die illegale Nutzung des Gehwegs durch Fahrzeuge und Waren erfolgen. Mittels der Empfehlung wurde die Landeshauptstadt München aufgefordert, im Rahmen von Verkehrsüberwachungs- maßnahmen gegen diesen Zustand vorzugehen – sprich die Verkehrsregeln durchzusetzen. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau- fenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversamm- lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Der Sachverhalt, der vom Antragsteller bereits in den Bürgerversammlungen der Jahre 2022 und 2024 thematisiert wurde und zu Prüfauftragen der Verwaltung geführt hat, ist dem Mobili- tätsreferat, dem die Empfehlung zur Prüfung zugeleitet wurde, geläufig. Da, wie seit je her, aber nicht das Mobilitätsreferat für die Ahndung von etwaigen Verkehrsord- nungswidrigkeiten in Moosach – hier im Bereich des Memminger Platzes, eines Busbahnhofs – verantwortlich ist, sondern die örtliche Polizeiinspektion 44, wurde von dort eine Stellungnahme eingeholt. Mit Schreiben vom 22.04.2026 äußerte sich die Polizei gegenüber dem Mobilitätsreferat auszugsweise wie folgt: „Seit dem 13.11.2024, der letzten thematischen Anfrage des Mobilitätsreferates, sind bei der Polizeiinspektion 44 keine Beschwerden bezüglich dieser Thematik eingegangen. Am 17.04.2026 wurde aufgrund Ihrer Anfrage ein Lichtbild von einer Warenanlieferung gefertigt (vor Ort wurde auch mit den Verantwortlichen des Supermarktes das Gespräch gesucht). Auf diesem Foto ist erkennbar, dass – auch wenn Fahrzeuge auf den Gehweg auffahren, um Waren anzuliefern – grundsätzlich jederzeit genügend Restbreite vorhanden ist und keine Fußgänger*innen behindert oder gefährdet werden. Fahrzeuge, die auf dem Gehweg halten oder parken und augenscheinlich keine Belieferung durchführen, werden durch die Polizeiinspektion 44 bei Feststellung jedoch verwarnt. Da das Auffahren auf den Gehweg aus Gründen der Warenanlieferung aber strenggenommen nicht erlaubt ist, wäre es zumindest aus formellen Gründen aus Sicht der örtlich zuständigen Polizeiinspektion 44 wünschenswert, dem Lieferverkehr des Dolphin Marktes das Halten zum Laden auf dem dort sehr breiten Gehweg zu erlauben.“ Aus der Stellungnahme der Polizei leitet das Mobilitätsreferat ab, dass diese die Liefersituation im Blick hat und mit Augenmaß bzw. unter Anwendung des sogenannten Opportunitätsprinzips gegen das temporäre und regelmäßig nicht behindernde Auffahren auf den Gehweg vorgeht. Das besagte Opportunitätsprinzip ist ein Grundsatz, der den Exekutivbehörden einen Ermessensspielraum einräumt, bei leichteren Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von der Verfolgung abzusehen. Es dient der Entlastung der Justiz und ermöglicht eine Konzentration auf schwere Delikte. In der Zusammenschau ergibt sich für die Stadtverwaltung aktuell kein Handlungsbedarf, über die Ausführungen der Polizei hinaus ordnend oder regelnd einzugreifen. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02991 der Bürgerversammlung des 10. Stadtbezirkes Moosach vom 16.10.2025 kann nach Maßgabe der o.g. Ausführungen entsprochen werden (Stichwort: Weitergabe des Sachverhalts an die vor Ort verkehrsüberwachende Polizei). Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Stadträtin Veronika Mirlach, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Die Überwachung und Durchsetzung der Verkehrsregeln im Bereich des Memminger Platzes obliegt der örtlichen Polizeiinspektion 44, die auf Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der personellen Möglichkeiten, unter Ausübung des ihr zustehenden Ermessens sowie Berücksichtigung des jeweils konkreten Einzelfalls eigenständig reagiert. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02991 der Bürgerversammlung des 10. Stadtbezirkes Moosach am 16.10.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 10. Stadtbezirkes Moosach der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Der Referent Wolfgang Kuhn Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Nord An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 10 - Moosach kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 10 - Moosach kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 10 - Moosach ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.211 zur weiteren Veranlassung === 26-32 _ V 00630_V 00630 Durchsetzung der Verkehrsregeln nach StVO am Memminger Platz A.pdf === Bürgerversammlung des o .Stadtbezirks am 6 . o . 2025 Betreff (Wiederholung von Seite 1 - bitte nur 1 Thema pro Wortmeldebogen): Awfr«eg-e, 20 26/ \/C<rk-e^r,ri4‘Jtt'l-iOlf au, Mouqjer Plect- & 00909 Antrag (Bitte formulieren Sie so, dass mit „ich stimme zu" oder „ich stimme nicht zu" abgestimmt werden kann) oder Anfrage: Hudluyc becarf L lu ickflel c’ev L U•/- . Veclccon_ao£deLurgendeUOLc-eu_ _ deluliu-eek±(jelefteluuguchecleg_ _ _ oli/cd4iceGenece_ you,_ 29.-1, 2024)_ _ _ _ _ __ _ _ _ _ _ _ _ jesev_ Zard-eloxgdueL betrage dje Dorel 42 047 der Verkele- teelu_ _ uac $4 VO dlorcl HufevqrOLM_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ :_ _ _ _ _ _ _ _ 0E4,keleli202LkPkW/+Pale4e«u£ cleur Uurgev fei _ _ _ _ ._ _ _ _ _ _ _ ;_ _ _ _ _ _ •H«tiecbxiHebzeoge wuvleu /4 Verk«oßAetke o~eU04c(p( — A-euelcziycuy dorc4clP Had- /VJuck~3 | Raum für Vermerke des Direktoriums - bitte nicht beschriften - i ' j ohne Gegenstimme angenommen । | lohne Gegenstimme abgelehnt j jmit Mehrheit angenomr | | mit Mehrheit abgelehnt Anlage === B 10_VG 22.06.2026 oeff. 5. 10..pdf === Datum: 24.06.2026 Telefon: 089 233-728067 Email: bag-nord.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Nord An das Mobilitätsreferat (E) Durchsetzung der Verkehrsregeln nach StVO am Memminger Platz Durchsetzung der Verkehrsregeln nach StVO am Memminger Platz BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02991 der Bürgerversammlung des 10. Stadtbezirkes Moosach vom 16.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00630 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 10 - Moosach vom 22. Juni 2026 ☐ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☒ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: Das Mobilitätsreferat soll prüfen, ob für die Lieferfahrzeuge des Dolphin-Markts in unmittelbarer Nähe eine Lieferfläche durch eine verkehrsrechtliche Anordnung errichtet werden kann. === 20-26 _ E 02991_E 02991 Durchsetzung Verkehrsregeln MemmingerPlatz.pdf === Bürgerversammlung des o .Stadtbezirks am 6 . o . 2025 Betreff (Wiederholung von Seite 1 - bitte nur 1 Thema pro Wortmeldebogen): Awfr«eg-e, 20 26/ \/C<rk-e^r,ri4‘Jtt'l-iOlf au, Mouqjer Plect- & 00909 Antrag (Bitte formulieren Sie so, dass mit „ich stimme zu" oder „ich stimme nicht zu" abgestimmt werden kann) oder Anfrage: Hudluyc becarf L lu ickflel c’ev L U•/- . Veclccon_ao£deLurgendeUOLc-eu_ _ deluliu-eek±(jelefteluuguchecleg_ _ _ oli/cd4iceGenece_ you,_ 29.-1, 2024)_ _ _ _ _ __ _ _ _ _ _ _ _ jesev_ Zard-eloxgdueL betrage dje Dorel 42 047 der Verkele- teelu_ _ uac $4 VO dlorcl HufevqrOLM_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ :_ _ _ _ _ _ _ _ 0E4,keleli202LkPkW/+Pale4e«u£ cleur Uurgev fei _ _ _ _ ._ _ _ _ _ _ _ ;_ _ _ _ _ _ •H«tiecbxiHebzeoge wuvleu /4 Verk«oßAetke o~eU04c(p( — A-euelcziycuy dorc4clP Had- /VJuck~3 | Raum für Vermerke des Direktoriums - bitte nicht beschriften - i ' j ohne Gegenstimme angenommen । | lohne Gegenstimme abgelehnt j jmit Mehrheit angenomr | | mit Mehrheit abgelehnt

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 10 - Moosach

Sitzungsdatum

22.06.2026 um 19:30 Uhr

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