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LHM-Schutzbedarf:
2
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Telefon: 0 233-39830 Mobilitätsreferat
Geschäftsbereich Verkehrs-
und Bezirksmanagement
Daueranordnungen
MOR-GB2.211
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Durchsetzung der Verkehrsregeln nach StVO am Memminger Platz
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02991 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 10 - Moosach
vom 16.10.2025
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00630
Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02991
Beschluss des Bezirksausschusses des 10. Stadtbezirkes Moosach vom 20.07.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 10 - Moosach hat am 16.10.2025 die Empfehlung
Nr. 20-26 / E 02991 beschlossen. Die Empfehlung greift den Umstand auf, dass regelmäßige
Warenanlieferungen für den Dolphin Markt am nordöstlichen Memminger Platz durch die
illegale Nutzung des Gehwegs durch Fahrzeuge und Waren erfolgen. Mittels der Empfehlung
wurde die Landeshauptstadt München aufgefordert, im Rahmen von Verkehrsüberwachungs-
maßnahmen gegen diesen Zustand vorzugehen – sprich die Verkehrsregeln durchzusetzen.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau-
fenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversamm-
lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art.
18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung
vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung
(BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information
Folgendes auszuführen ist:
Der Sachverhalt, der vom Antragsteller bereits in den Bürgerversammlungen der Jahre 2022
und 2024 thematisiert wurde und zu Prüfauftragen der Verwaltung geführt hat, ist dem Mobili-
tätsreferat, dem die Empfehlung zur Prüfung zugeleitet wurde, geläufig.
Da, wie seit je her, aber nicht das Mobilitätsreferat für die Ahndung von etwaigen Verkehrsord-
nungswidrigkeiten in Moosach – hier im Bereich des Memminger Platzes, eines Busbahnhofs
– verantwortlich ist, sondern die örtliche Polizeiinspektion 44, wurde von dort eine
Stellungnahme eingeholt.
Mit Schreiben vom 22.04.2026 äußerte sich die Polizei gegenüber dem Mobilitätsreferat
auszugsweise wie folgt:
„Seit dem 13.11.2024, der letzten thematischen Anfrage des Mobilitätsreferates, sind bei der
Polizeiinspektion 44 keine Beschwerden bezüglich dieser Thematik eingegangen.
Am 17.04.2026 wurde aufgrund Ihrer Anfrage ein Lichtbild von einer Warenanlieferung
gefertigt (vor Ort wurde auch mit den Verantwortlichen des Supermarktes das Gespräch
gesucht). Auf diesem Foto ist erkennbar, dass – auch wenn Fahrzeuge auf den Gehweg
auffahren, um Waren anzuliefern – grundsätzlich jederzeit genügend Restbreite vorhanden ist
und keine Fußgänger*innen behindert oder gefährdet werden.
Fahrzeuge, die auf dem Gehweg halten oder parken und augenscheinlich keine Belieferung
durchführen, werden durch die Polizeiinspektion 44 bei Feststellung jedoch verwarnt.
Da das Auffahren auf den Gehweg aus Gründen der Warenanlieferung aber strenggenommen
nicht erlaubt ist, wäre es zumindest aus formellen Gründen aus Sicht der örtlich zuständigen
Polizeiinspektion 44 wünschenswert, dem Lieferverkehr des Dolphin Marktes das Halten zum
Laden auf dem dort sehr breiten Gehweg zu erlauben.“
Aus der Stellungnahme der Polizei leitet das Mobilitätsreferat ab, dass diese die Liefersituation
im Blick hat und mit Augenmaß bzw. unter Anwendung des sogenannten Opportunitätsprinzips
gegen das temporäre und regelmäßig nicht behindernde Auffahren auf den Gehweg vorgeht.
Das besagte Opportunitätsprinzip ist ein Grundsatz, der den Exekutivbehörden einen
Ermessensspielraum einräumt, bei leichteren Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von der
Verfolgung abzusehen. Es dient der Entlastung der Justiz und ermöglicht eine Konzentration
auf schwere Delikte.
In der Zusammenschau ergibt sich für die Stadtverwaltung aktuell kein Handlungsbedarf, über
die Ausführungen der Polizei hinaus ordnend oder regelnd einzugreifen.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02991 der Bürgerversammlung des 10. Stadtbezirkes Moosach
vom 16.10.2025 kann nach Maßgabe der o.g. Ausführungen entsprochen werden (Stichwort:
Weitergabe des Sachverhalts an die vor Ort verkehrsüberwachende Polizei).
Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Stadträtin Veronika Mirlach, ist ein Abdruck der
Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Die Überwachung und Durchsetzung der Verkehrsregeln im Bereich des Memminger
Platzes obliegt der örtlichen Polizeiinspektion 44, die auf Ordnungswidrigkeiten im
Rahmen der personellen Möglichkeiten, unter Ausübung des ihr zustehenden
Ermessens sowie Berücksichtigung des jeweils konkreten Einzelfalls eigenständig
reagiert.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02991 der Bürgerversammlung des 10. Stadtbezirkes
Moosach am 16.10.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung
behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 10. Stadtbezirkes Moosach der Landeshauptstadt München
Der Vorsitzende Der Referent
Wolfgang Kuhn Georg Dunkel
Berufsmäßiger Stadtrat
IV. WV Mobilitätsreferat – GL5
zur weiteren Veranlassung
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Nord
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II/BA
Der Beschluss des BA 10 - Moosach kann vollzogen werden.
Der Beschluss des BA 10 - Moosach kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen
nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht
(Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss des BA 10 - Moosach ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt).
VI. Über MOR-GL5
zurück zum MOR-GB2.211
zur weiteren Veranlassung
=== 26-32 _ V 00630_V 00630 Durchsetzung der Verkehrsregeln nach StVO am Memminger Platz A.pdf ===
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Antrag (Bitte formulieren Sie so, dass mit „ich stimme zu" oder „ich stimme nicht zu" abgestimmt
werden kann) oder Anfrage:
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| Raum für Vermerke des Direktoriums - bitte nicht beschriften -
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। | lohne Gegenstimme abgelehnt
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| | mit Mehrheit abgelehnt
Anlage
=== B 10_VG 22.06.2026 oeff. 5. 10..pdf ===
Datum: 24.06.2026
Telefon: 089 233-728067
Email: bag-nord.dir@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle Nord
An das Mobilitätsreferat
(E) Durchsetzung der Verkehrsregeln nach StVO am Memminger Platz
Durchsetzung der Verkehrsregeln nach StVO am Memminger Platz
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02991 der Bürgerversammlung des 10. Stadtbezirkes Moosach
vom 16.10.2025
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00630
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 10 - Moosach
vom 22. Juni 2026
☐ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehrheitlich
☒ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Begründung der Ablehnung:
Das Mobilitätsreferat soll prüfen, ob für die Lieferfahrzeuge des Dolphin-Markts in
unmittelbarer Nähe eine Lieferfläche durch eine verkehrsrechtliche Anordnung errichtet
werden kann.
=== 20-26 _ E 02991_E 02991 Durchsetzung Verkehrsregeln MemmingerPlatz.pdf ===
Bürgerversammlung des o .Stadtbezirks am 6 . o . 2025
Betreff (Wiederholung von Seite 1 - bitte nur 1 Thema pro Wortmeldebogen): Awfr«eg-e,
20 26/
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Antrag (Bitte formulieren Sie so, dass mit „ich stimme zu" oder „ich stimme nicht zu" abgestimmt
werden kann) oder Anfrage:
Hudluyc becarf L lu ickflel c’ev L U•/- .
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betrage dje Dorel 42 047 der Verkele-
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| Raum für Vermerke des Direktoriums - bitte nicht beschriften -
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| | mit Mehrheit abgelehnt