=== 20-26 _ Q 00372_11_OE_Gefaehrdungsreduzierung_Radverkehr_Canalettostr.pdf ===
Betreff
Gefährdungsreduzierung Radverkehr Canalettostr. Zwischen Nederlingerstr. und
Dantestr. und Einmündungen Dantestr. / Waisenhausstr.
Anfrage zum Themengebiet Verkehr
In der Bürgerversammlung im Juni 2021 wurde von den Bewohnerinnen des
Reinmarplatzes ein Antrag auf "Gefährdungsreduzierung Radverkehr
Canalettostr. zwischen Nederlingerstr. und Dantestr. und Einmündungen
Dantestr. / Waisenhausstr." gestellt. • Wir beantragen ein weiteres Gutachten
nach den Maßnahmen an der Kreuzung Canaletto/Dante/Waisenhausstr. • Und
über die Verkehrssituation Canalettostraße • unter Einbeziehung der
Bewohnerschaft Reinmarplatz 20 bis 26 und Dantestr. 1 unter • Beachtung
neuralgischer, gefährdender Verkehrssituationen unter anderem • bei
gekoppeltem Fuß-/Radweg und bei • Einmündungen und
Kreuzungssituationen. Was ist seitdem passiert und welche Maßnahmen
werden in baldiger Zukunft umgesetzt?
=== 20-26 _ Q 00372_Q 00372 Gefaehrdungsreduzierung_Radverkehr_Canalettostr AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U3,U6
Haltestelle Poccistraße
muenchenunterwegs.de
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
muenchen.de/mor
Bus: Linie 132
Haltestelle Senserstraße
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Radverkehr
MOR-GB2.24
80313 München
Kontakt:
radverkehr.mor@muenchen.de
per E-Mail an
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
02.06.2026
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Gefährdungsreduzierung Radverkehr Canalettostr. Zwischen Nederlingerstr. und
Dantestr. und Einmündung Dantestr./Waisenhausstr.
Anfrage Nr. 20-26 / Q 00372 aus der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen-
Nymphenburg am 28.11.2023
Guten Tag
Ihre Anfrage aus der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen-Nymphenburg
am 28.11.2023 wurde dem Mobilitätsreferat zugeleitet. Wir entschuldigen uns für die späte
Rückmeldung und freuen uns, Ihnen nun die gewünschte Information zur Verfügung
stellen zu können“.
In der Bürgerversammlung stellten Sie die Anfrage, dass was an der Canallettostraße
zwischen Nederlinger Straße und Datenstraße und der Einmündung Datenstraße
Waisenhausstraße seit der Bürgerversammlung im Juni 2021 passiert und welche
Maßnahmen in baldiger Zukunft umgesetzt werden.
Dazu können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Wir möchte auf die Bürgerversammlungsempfehlung 20-26 / E 02379 hinweisen, welche sich
mit einer ähnlichen Anfrage beschäftigt. Diese wird zu Ihrer Anfrage in Teilen wie folgt
beantwortet:
Gemeinsamer Geh- und Radweg zwischen Canalettostraße und Waisenhausstraße
Es handelt sich hierbei um den östlichen Abschnitt der Canalettostraße zwischen dem
Knotenpunkt Ponzonestraße/Canalettostraße im Westen und Dantestraße/Waisenhausstraße
I.
im Osten. Der Weg ist als gemeinsamer Geh- und Radweg in beide Fahrtrichtungen
ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um einen Teilabschnitt der Pilotroute des Streckenzugs
Nymphenburg – Olympiapark – U-Bahnhof Petuelring.
Die Strecke wird als IR III - Radvorrangroute geplant. Zudem ist der Streckenabschnitt auch
auf dem Radnetz ausgeschildert. Daher sind die Hinweise zu Radschnellverbindungen und
Radvorrangrouten (H RSV) zu beachten.
Die östliche Canalettostraße hat eine befestigte Breite von 2,50 bis 2,80 m. Ein gemeinsamer
Geh- und Radweg sollte gemäß ERA (Empfehlungen für die Anlage von Radverkehrsanlagen)
Ausgabe 2010 eine Breite von mindestens 2,50 m aufweisen.
Nach den einschlägigen H RSV (Hinweise für Radschnellverbindungen und
Radvorrangrouten) sind für gemeinsame Geh- und Radwege mit Zweirichtungsradverkehr für
Radvorrangrouten innerorts 4 m Breite, mindestens jedoch 3 m anzusetzen.
Entsprechend des Schlussberichts zur Evaluation Pilotrouten weist die östliche
Canalettostraße unter Berücksichtigung ihrer Netzfunktion und hohen Nutzung eine
unzureichende Breite auf. Eine Umgestaltung ist im Interesse des Fuß- und Radverkehrs
wünschenswert, um Konflikte und Sicherheitsrisiken zu minimieren.
Eine Trennung der beiden Verkehrsarten ist indes aufgrund der vorliegenden Breiten nicht
möglich. Sofern eine Aufweitung des Weges auf ganzer Strecke dem Straßenbaulastträger
nicht möglich ist, wird geprüft, inwieweit der Weg zumindest punktuell aufgeweitet werden
kann um so Ausweichflächen zu schaffen, die dazu beitragen können, die bestehenden
Konflikte zwischen Fuß- und Radverkehr zu verringern. Ein verstärkter Fokus liegt dabei auf
dem östlichen Teil vor dem Kindertageszentrum und dem AWO-Begegnungszentrum. Dort soll
die neben dem Weg liegende Grünfläche zur Entlastung der beiden Verkehrsarten
herangezogen werden, um die dort verstärkt zu erwartenden schwächeren
Verkehrsteilnehmer*innen stärker zu schützen.
Dies gilt umso mehr, da eine verträgliche Alternativführung insbesondere für den Radverkehr
nicht besteht. Selbst bei Nutzung der parallel verlaufenden Demollstraße müsste der
Radverkehr auf Höhe Böcklinstraße wieder auf den gemeinsamen Geh- und Radweg der
östlichen Canalettostraße zurückgeführt werden. Die Verbindung ist jedoch eine
vergleichsweise schmale Brücke, die bei Verlegung der Radvorrangroute über diese eine neue
Gefahrenstelle eröffnen könnte, ohne die Situation für den Geh- und Radverkehr auf dem
Großteil des gemeinsamen Geh- und Radwegs an der östlichen Canalettostraße zu
verändern. Fraglich wäre auch, ob die veränderte Führung vom Radverkehr in der Praxis
angenommen werden würde. Auch ein Ausschluss des Rad- oder des Fußverkehrs kommt im
Hinblick auf die Bedeutung der Strecke nicht in Frage.
Im Zug der Aufweitung soll die Auffahrt von der Canalettostraße Höhe Ponzonestraße auf den
gemeinsamen Geh- und Radweg zur Schaffung günstigerer Fahrlinien aufgeweitet werden.
Nach Zeichen 240 hat der Radverkehr auf gemeinsamen Geh- und Radwegen auf den
Fußverkehr Rücksicht zu nehmen. Der Fußverkehr darf weder gefährdet noch behindert
werden. Erforderlichenfalls ist die Geschwindigkeit an den Fußverkehr anzupassen. Aufgrund
der nicht auszuschließenden Konfliktsituation wird die Straße unabhängig von sonstigen
Verbesserungen für die Aufstellung des sogenannten Miteinander-Schildes berücksichtigt,
welches an stark frequentierten Konfliktstellen für ein respektvolles Miteinander zwischen Rad-
und Fußverkehr wirbt.
Die in diesem Zusammenhang gewünschte Einrichtung einer Zuwegung vom zur Rede
stehenden Fuß- und Radweg zur Wohnanlage über die Grünfläche wurde inzwischen erstellt.
Querung Dante-/Waisenhausstraße
Die Stadt hat an der Querung Dante-/Waisenhausstraße bereits starke Maßnahmen ergriffen,
um die Verkehrssicherheit zu verbessern. So existiert eine Querung für Rad- und Fußverkehr,
die gegenüber dem motorisierten Fahrverkehr bevorrechtigt ist. Hierzu wurde ein
Fußgängerüberweg und eine Radwegfurt markiert, diese wurde zusätzlich rot eingefärbt. Die
zulässige Höchstgeschwindigkeit im Bereich der Querungen wurde für den Fahrverkehr
zusätzlich auf 10 km/h herabgesetzt, außerdem wurden „Vorfahrt Achten“ – Schilder errichtet.
Bezüglich einer Signalisierung der Querung Dante-/Waisenhausstraße stellt sich die Sachlage
wie folgt dar:
Nach § 45 Absatz 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen Verkehrszeichen und
Verkehrseinrichtungen wie Lichtsignalanlagen (LSA) nur dort angeordnet werden, wo dies
zwingend geboten ist.
Bei der Bewertung werden die örtlich vorherrschenden Verkehrsverhältnisse, wie der Schutz
für Fußgänger*innen und Schulkinder, die vorliegenden Verkehrsstärken, Straßenbreiten,
Entfernungen zu bestehenden Querungshilfen, gefahrene Geschwindigkeiten, Unfallzahlen
und andere verkehrsrelevante Daten berücksichtigt. Diese Faktoren ergeben eine Aussage
über die Gefahrenlage und damit die Grundlage für die Entscheidung, ob entsprechend § 45
Absatz 9 StVO an dieser Stelle eine LSA zu errichten ist.
Wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes sämtlicher Anträge werden zunächst alle
Örtlichkeiten und Knotenpunkte in einer Antragsliste gesammelt, für die Bürger*innen,
Beirät*innen oder Ausschüsse einen Bedarf zur Errichtung einer LSA sehen.
Für die Anträge mit der höchsten Dringlichkeit wird im nächsten Schritt geprüft, ob und in
welcher Ausführung eine LSA errichtet werden kann. Wird die Notwendigkeit und die konkrete
Realisierbarkeit der beantragten LSA festgestellt, so wird dem Antrag stattgegeben: Die neue
LSA wird vom Mobilitätsreferat geplant und angeordnet, die bauliche Umsetzung erfolgt durch
das Baureferat.
Der Standort Dantestraße / Hohenlohestraße befindet sich bereits seit mehreren Jahren in der
Antragsliste. Die Bewertungen ergaben, dass hier – ausdrücklich immer im Vergleich zu bis zu
100 anderen beantragten Stellen im Münchner Stadtgebiet – im Sinne von § 45 Absatz 9 StVO
nicht die erforderliche Dringlichkeit bestand, eine LSA zu realisieren.
Wir werden aber weiterhin im jährlichen Zyklus die Stelle neu bewerten.
Ihre Anfrage aus der Bürgerversammlung vom 28.11.2023 ist damit satzungsmäßig erledigt.
gez.
Team Radverkehr