(U) Sanierungsgebiet Moosach Fortschreibung der Sanierungsziele und Maßnahmen A) Sanierungsziele und Maßnahmen…
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(U) Sanierungsgebiet Moosach Fortschreibung der Sanierungsziele und Maßnahmen A) Sanierungsziele und Maßnahmen B) Aufgaben des Stadtteilmanagements C) Städtebauförderung D) Klimaprüfung E) Bürgerversammlungsempfehlungen
=== 20-26 _ V 17409_V 17409 Sanierungsgebiet Moosach DB A.pdf ===
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Telefon: 0 233-26676 Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Stadtsanierung und
Wohnungsbau
PLAN HA III/32
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Sanierungsgebiet Moosach
Fortschreibung der Sanierungsziele und Maßnahmen
A) Sanierungsziele und Maßnahmen
B) Aufgaben des Stadtteilmanagements
C) Städtebauförderung
D) Klimaprüfung
E) Bürgerversammlungsempfehlungen
Erhalt des Moosacher St.-Martins-Platzes
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02292 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 10 –
Moosach am 16.10.2024
Erhalt des Moosacher St.-Martins-Platzes und ggf. Umnutzung von St. Mauritius für
das geplante Kulturzentrum
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02293 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 10 –
Moosach am 16.10.2024
„Nein“ zum Bürgerhaus am Moosacher St.-Martins-Platz
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02999 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 10 –
Moosach am 16.10.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17409
§ 4 Nr. 9b GeschO
Anlage:
Änderungsantrag
Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 29.04.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag der Referentin
Wie in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 15.04.2026.
Der Ausschuss am 15.04.2026 hat unter Berücksichtigung des beigefügten Änderungsantrags
der CSU mit Freie Wähler Stadtratsfraktion, der in der Sitzung von Frau Prof. Dr. (Univ.
Florenz) Merk übernommen wurde, den Antrag der Referentin wie aus nachstehender Ziffer II.
vorberatend beschlossen.
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Hinweise:
Wegen des Umfangs der Sitzungsvorlage wird sie diesem Deckblatt der Vollversammlung
nicht nochmals beigefügt. Aufgrund der Einsparung von Ressourcen wird an dieser Stelle auf
die im RIS hinterlegten Dokumente verwiesen.
Leider wurde im Antrag der Referentin (Ziffer 17 – 19) auf Art 18 Abs. 4 verwiesen, richtig ist
Art 18 Abs. 5.
Die Änderungen im Antrag der Referentin sind im Fettdruck dargestellt.
II. Antrag der Referentin
Ich beantrage Folgendes:
1. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Stadtsanierung mit
den bestehenden Sanierungsgebieten in der Landeshauptstadt München fortzuführen,
zu befördern und insbesondere das Sanierungsgebiet Moosach im Rahmen eines
Städtebauförderungsprogramms unter den im Vortrag genannten
Rahmenbedingungen sowie mit den dargestellten Maßnahmen weiterzuentwickeln.
Die städtebaulichen Ziele sollen entsprechend priorisiert werden, dass
vorrangig die Projekte der Münchner Wohnen und das Kulturbürgerhaus am
Moosacher St.-Martins-Platz angegangen und finanziert werden.
Ein entsprechender Vorschlag zur erforderlichen Finanzierung und der damit
verbundenen Städtebauförderung ist dem Stadtrat gesondert vorzulegen.
2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die weiteren laufenden
Sanierungsgebiete im aktuellen Rahmen fortzuführen und abzuschließen und für die
Sanierungsgebiete in Neuperlach ein entsprechendes, auf weitere Umsetzung
angelegtes Sanierungsprogramm zu entwickeln und dem Stadtrat zu gegebener Zeit
vorzulegen.
3. Die in der Anlage 4 dargestellte „Rahmenplanung Wohnsiedlungen westlich der
Dachauer Straße“ wird als Teil des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzepts (ISEK)
des Sanierungsgebiets Moosach mit konkreten Sanierungszielen beschlossen.
4. Die Sanierungsziele Z-22-101, Z-22-201 und Z-22-401 werden, wie nachfolgend
aufgeführt und in Anlage 8 dargestellt, angepasst.
Schwerpunktbereich: Wohnsiedlungen westlich der Dachauer Straße
Alt
nachhaltig
Z-22 Steigerung der Energieeffizienz bei Gebäuden
Z-22-101 Mindest-Energiestandard für Neubau Passivhaus bzw. Effizienzhaus 40.
Mindest-Energiestandard für Bestand Effizienzhaus 55
Neu
nachhaltig
Z-22 Steigerung der Energieeffizienz bei Gebäuden
Z-22-101 Mindest-Energiestandard für Neubau EH 55 (Qp 55 %, HT' 70 %).
Mindest-Energiestandard für Bestand Effizienzhaus 55, ausgenommen in
Erhaltungssatzungsgebieten.
Schwerpunktbereich: Lebendiges Zentrum – Stadt und Dorf
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Alt
nachhaltig
Z-22 Steigerung der Energieeffizienz bei Gebäuden
Z-22-201 Mindest-Energiestandard für Neubau Passivhaus bzw. Effizienzhaus 40.
Mindest-Energiestandard für Bestand Effizienzhaus 55
Neu
nachhaltig
Z-22 Steigerung der Energieeffizienz bei Gebäuden
Z-22-201 Mindest-Energiestandard für Neubau EH 55 (Qp 55 %, HT' 70 %).
Mindest-Energiestandard für Bestand Effizienzhaus 55, ausgenommen in
Erhaltungssatzungsgebieten.
Schwerpunktbereich: Geschosswohnungsbau östlich der Feldmochinger Straße
Alt
nachhaltig
Z-22 Steigerung der Energieeffizienz bei Gebäuden
Z-22-401 Mindest-Energiestandard für Neubau Passivhaus bzw. Effizienzhaus 40.
Mindest-Energiestandard für Bestand Effizienzhaus 55
Neu
nachhaltig
Z-22 Steigerung der Energieeffizienz bei Gebäuden
Z-22-401 Mindest-Energiestandard für Neubau EH 55 (Qp 55 %, HT' 70 %).
Mindest-Energiestandard für Bestand Effizienzhaus 55, ausgenommen in
Erhaltungssatzungsgebieten.
5. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt,
Städtebauförderungsmittel für die einzelnen Projekte, soweit förderfähig, im
notwendigen Umfang sicher zu stellen; die Maßnahmen werden nur durchgeführt,
sofern die Finanzierung durch die Landeshauptstadt München auf Grundlage der
Vorbereitung des Referats für Stadtplanung und Bauordnung gesichert ist und
ausreichend Fördermittel durch Bund, Länder und die Europäische Union bereitgestellt
werden (Vorbehalt der Förderung).
6. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird unter dem Vorbehalt der
Finanzierung beauftragt, die Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (MGS)
einer gesonderten Vorlage mit der Fortführung des Stadtteilmanagements für die
Jahre 2027 bis 2029 (bis 31.12.2029) zu beauftragen und den Vertrag über die
Durchführung eines Stadtteilmanagements (Quartiers-, Geschäftsstraßen-,
Leerstands- und Flächenmanagement) im Sanierungsgebiet Moosach mit der MGS
dementsprechend zu verlängern.
7. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die auf andere
Referate entfallenden Finanzierungsanteile gesondert zur Entscheidung vorzulegen
mit dem Ziel einer prioritären Berücksichtigung im städtischen Haushalt und diese im
Falle einer entsprechenden Entscheidung sodann in die jeweiligen Teilhaushalte der
Referate umzuschichten. Die betreffenden Fachreferate werden unter dem Vorbehalt
der Finanzierung mit der Umsetzung der Maßnahmen beauftragt.
8. Die Münchner Wohnen GmbH wird unter dem Vorbehalt der Finanzierung gebeten, in
Abstimmung mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung die Umsetzung der
Maßnahmen in den Wohnsiedlungen Moosach auf Grundlage der vorliegend
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beschlossenen Rahmenplanung weiter zu verfolgen.
9. Das Kommunalreferat wird unter dem Vorbehalt der Finanzierung gebeten, das
Baureferat auf Basis des Wettbewerbsergebnisses und der Rahmenplanung
„Neuordnung des Moosacher St.-Martins-Platzes und Umfeld“ zu beauftragen, die
fortführenden Planungen in Form eines Realisierungswettbewerbs in den Bereichen
Hochbau und Freianlagen für den Neubau Kultursaal und die umgebenden
Freianlagen am Moosacher St.-Martins-Platz durchzuführen, sobald die städtische
Haushaltslage eine Weiterführung der Planung und eine zeitnah anschließende
Realisierung erlaubt.
10. Das Personal- und Organisationsreferat wird unter dem Vorbehalt der Finanzierung
gebeten, auf Basis des Wettbewerbsergebnisses und der Rahmenplanung
„Neuordnung des Moosacher St.-Martins-Platzes und Umfeld“ die Planung des
Wohnheims für Auszubildende der Landeshauptstadt München unter Beteiligung der
zuständigen Fachreferate fortzuführen.
11. Das Kommunalreferat wird unter dem Vorbehalt der Finanzierung gebeten,
gemeinsam mit dem Sozialreferat und dem Baureferat die Fortführung der
Machbarkeitsstudie für die Sanierung oder den Neubau der Jugendfreizeitstätte
Mooskito, Leipziger Str. 2, hinsichtlich der Priorisierung der sozialen Versorgung in
den Stadteilen und der aktuellen Haushaltslage zu überprüfen. Dabei soll auch der
Grundgedanke von integrierten Einrichtungen entsprechend dem IFAK-Bauprojekte-
Beschluss (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 16159 vom 30.04.2025) berücksichtigt
werden.
12. Das Baureferat wird unter dem Vorbehalt der Finanzierung gebeten, in Abstimmung
mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung sowie dem Referat für Bildung und
Sport ein Gesamtkonzept für die Entwicklung des „Schulcampus“ (Schulhoföffnung
sowie Freiflächen und Wegeverbindungen) Moosach zu erarbeiten. Als Grundlage
dafür wird das Mobilitätsreferat unter dem Vorbehalt der Finanzierung gebeten, in
Abstimmung mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung die erforderliche
Machbarkeitsstudie für die Querung über die Dachauer Straße (Höhe Leipziger
Straße) zeitnah zu erstellen. Die Machbarkeitsstudie wird bezüglich erforderlicher
Umbaumaßnahmen mit den SWM vorabgestimmt und eine mögliche
Planfeststellungspflicht sowie die Genehmigungsfähigkeit werden durch die
technische Aufsichtsbehörde geprüft. Das Baureferat wird unter dem Vorbehalt der
Finanzierung gebeten, auf Grundlage des Freiraumquartierskonzeptes in Abstimmung
mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung die öffentlichen Freiflächen zu
entwickeln.
13. Das Baureferat wird unter dem Vorbehalt der Finanzierung gebeten, auf Grundlage
der Ergebnisse des Freiraumquartierskonzeptes in Abstimmung mit dem Referat für
Stadtplanung und Bauordnung als vorrangiges Grünprojekt für die Aufwertung der
öffentlichen Grünfläche „Karl-Lipp-Park“ die Planungen zu erarbeiten und die
Realisierung gemäß den städtischen Richtlinien durchzuführen.
14. Das Baureferat wird unter dem Vorbehalt der Finanzierung weiterhin gebeten, für die
Aufwertung einer weiteren, öffentlichen Grünfläche östlich der Dachauer Straße die
Planungen zu erarbeiten und die Realisierung gemäß den städtischen Richtlinien
durchzuführen. Diese Grünfläche ist auf der Grundlage der Ergebnisse des
Freiraumquartierskonzeptes und im Hinblick auf Synergien mit dem Projekt
„Schulcampus Moosach“ in Abstimmung mit dem Referat für Stadtplanung und
Bauordnung auszuwählen.
15. Das Baureferat wird unter dem Vorbehalt der Finanzierung und unter der
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Voraussetzung der Mitwirkungsbereitschaft der Kleingartenvereine gebeten, in
Abstimmung mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung ein Gesamtkonzept
für die Entwicklung der Kleingartenanlagen zu einem Kleingartenpark zu erarbeiten
und abschnittsweise baulich umzusetzen. Die betroffenen Kleingartenvereine und
Bürger*innen sind dabei intensiv zu beteiligen.
16. Der Eigenbetrieb Friedhöfe und Bestattungen München werden unter dem Vorbehalt
der Finanzierung gebeten, das Zukunftskonzept Westfriedhof weiter umzusetzen.
17. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02292 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 10 –
Moosach vom 16.10.2024 ist gemäß Art. 18 Abs. 5 Gemeindeordnung behandelt.
18. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02293 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 10 –
Moosach vom 16.10.2024 ist gemäß Art. 18 Abs. 5 Gemeindeordnung behandelt.
19. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02999 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 10 –
Moosach vom 16.10.2025 ist gemäß Art. 18 Abs. 5 Gemeindeordnung behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München
Der Vorsitzende Die Referentin
Ober-/Bürgermeister Prof. Dr. (Univ. Florenz)
Elisabeth Merk
Stadtbaurätin
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IV. Abdruck von I. mit III. mit der Bitte um Kenntnisnahme
über Stadtratsprotokolle (D-II/V-SP)
an das Direktorium – Dokumentationsstelle
an das Revisionsamt
an die Stadtkämmerei
z.K.
V. WV Referat für Stadtplanung und Bauordnung SG 3
zur weiteren Veranlassung.
zu IV.
1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdruckes mit der beglaubigten Zweitschrift wird
bestätigt.
2. An das Direktorium HA II-BA
3. An das Direktorium HA II / V1
4. An den Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 10 – Moosach
5. An das Personal- und Organisationsreferat
6. An das Baureferat
7. An das Mobilitätsreferat
8. An das Sozialrefera...