(U) Sanierungsgebiet Moosach Fortschreibung der Sanierungsziele und Maßnahmen A) Sanierungsziele und Maßnahmen…

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(U) Sanierungsgebiet Moosach Fortschreibung der Sanierungsziele und Maßnahmen A) Sanierungsziele und Maßnahmen B) Aufgaben des Stadtteilmanagements C) Städtebauförderung D) Klimaprüfung E) Bürgerversammlungsempfehlungen

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  • 20-26 _ V 17409_V 17409 Sanierungsgebiet Moosach DB A.pdf
  • 20-26 _ V 17409_V 17409 Sanierungsgebiet Moosach BE A1-14.pdf
  • 20-26 _ E 02293_39_OE.pdf
  • 20-26 _ E 02292_40_OE.pdf
  • 20-26 _ E 02999_E 02999 Buergerhaus St. Martinsplatz.pdf
  • 20-26 _ A 06522_AeA 17409 CSU_FREIE WAeHLER_.pdf
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=== 20-26 _ V 17409_V 17409 Sanierungsgebiet Moosach DB A.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 1 ] Telefon: 0 233-26676 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtsanierung und Wohnungsbau PLAN HA III/32 [ LHM-Schutzbedarf: 1 ] Sanierungsgebiet Moosach Fortschreibung der Sanierungsziele und Maßnahmen A) Sanierungsziele und Maßnahmen B) Aufgaben des Stadtteilmanagements C) Städtebauförderung D) Klimaprüfung E) Bürgerversammlungsempfehlungen Erhalt des Moosacher St.-Martins-Platzes Empfehlung Nr. 20-26 / E 02292 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 10 – Moosach am 16.10.2024 Erhalt des Moosacher St.-Martins-Platzes und ggf. Umnutzung von St. Mauritius für das geplante Kulturzentrum Empfehlung Nr. 20-26 / E 02293 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 10 – Moosach am 16.10.2024 „Nein“ zum Bürgerhaus am Moosacher St.-Martins-Platz Empfehlung Nr. 20-26 / E 02999 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 10 – Moosach am 16.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17409 § 4 Nr. 9b GeschO Anlage: Änderungsantrag Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 29.04.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Wie in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 15.04.2026. Der Ausschuss am 15.04.2026 hat unter Berücksichtigung des beigefügten Änderungsantrags der CSU mit Freie Wähler Stadtratsfraktion, der in der Sitzung von Frau Prof. Dr. (Univ. Florenz) Merk übernommen wurde, den Antrag der Referentin wie aus nachstehender Ziffer II. vorberatend beschlossen. Seite 2 von 6 [ LHM-Schutzbedarf: 1 ] Hinweise: Wegen des Umfangs der Sitzungsvorlage wird sie diesem Deckblatt der Vollversammlung nicht nochmals beigefügt. Aufgrund der Einsparung von Ressourcen wird an dieser Stelle auf die im RIS hinterlegten Dokumente verwiesen. Leider wurde im Antrag der Referentin (Ziffer 17 – 19) auf Art 18 Abs. 4 verwiesen, richtig ist Art 18 Abs. 5. Die Änderungen im Antrag der Referentin sind im Fettdruck dargestellt. II. Antrag der Referentin Ich beantrage Folgendes: 1. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Stadtsanierung mit den bestehenden Sanierungsgebieten in der Landeshauptstadt München fortzuführen, zu befördern und insbesondere das Sanierungsgebiet Moosach im Rahmen eines Städtebauförderungsprogramms unter den im Vortrag genannten Rahmenbedingungen sowie mit den dargestellten Maßnahmen weiterzuentwickeln. Die städtebaulichen Ziele sollen entsprechend priorisiert werden, dass vorrangig die Projekte der Münchner Wohnen und das Kulturbürgerhaus am Moosacher St.-Martins-Platz angegangen und finanziert werden. Ein entsprechender Vorschlag zur erforderlichen Finanzierung und der damit verbundenen Städtebauförderung ist dem Stadtrat gesondert vorzulegen. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die weiteren laufenden Sanierungsgebiete im aktuellen Rahmen fortzuführen und abzuschließen und für die Sanierungsgebiete in Neuperlach ein entsprechendes, auf weitere Umsetzung angelegtes Sanierungsprogramm zu entwickeln und dem Stadtrat zu gegebener Zeit vorzulegen. 3. Die in der Anlage 4 dargestellte „Rahmenplanung Wohnsiedlungen westlich der Dachauer Straße“ wird als Teil des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzepts (ISEK) des Sanierungsgebiets Moosach mit konkreten Sanierungszielen beschlossen. 4. Die Sanierungsziele Z-22-101, Z-22-201 und Z-22-401 werden, wie nachfolgend aufgeführt und in Anlage 8 dargestellt, angepasst. Schwerpunktbereich: Wohnsiedlungen westlich der Dachauer Straße Alt nachhaltig Z-22 Steigerung der Energieeffizienz bei Gebäuden Z-22-101 Mindest-Energiestandard für Neubau Passivhaus bzw. Effizienzhaus 40. Mindest-Energiestandard für Bestand Effizienzhaus 55 Neu nachhaltig Z-22 Steigerung der Energieeffizienz bei Gebäuden Z-22-101 Mindest-Energiestandard für Neubau EH 55 (Qp 55 %, HT' 70 %). Mindest-Energiestandard für Bestand Effizienzhaus 55, ausgenommen in Erhaltungssatzungsgebieten. Schwerpunktbereich: Lebendiges Zentrum – Stadt und Dorf Seite 3 von 6 [ LHM-Schutzbedarf: 1 ] Alt nachhaltig Z-22 Steigerung der Energieeffizienz bei Gebäuden Z-22-201 Mindest-Energiestandard für Neubau Passivhaus bzw. Effizienzhaus 40. Mindest-Energiestandard für Bestand Effizienzhaus 55 Neu nachhaltig Z-22 Steigerung der Energieeffizienz bei Gebäuden Z-22-201 Mindest-Energiestandard für Neubau EH 55 (Qp 55 %, HT' 70 %). Mindest-Energiestandard für Bestand Effizienzhaus 55, ausgenommen in Erhaltungssatzungsgebieten. Schwerpunktbereich: Geschosswohnungsbau östlich der Feldmochinger Straße Alt nachhaltig Z-22 Steigerung der Energieeffizienz bei Gebäuden Z-22-401 Mindest-Energiestandard für Neubau Passivhaus bzw. Effizienzhaus 40. Mindest-Energiestandard für Bestand Effizienzhaus 55 Neu nachhaltig Z-22 Steigerung der Energieeffizienz bei Gebäuden Z-22-401 Mindest-Energiestandard für Neubau EH 55 (Qp 55 %, HT' 70 %). Mindest-Energiestandard für Bestand Effizienzhaus 55, ausgenommen in Erhaltungssatzungsgebieten. 5. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, Städtebauförderungsmittel für die einzelnen Projekte, soweit förderfähig, im notwendigen Umfang sicher zu stellen; die Maßnahmen werden nur durchgeführt, sofern die Finanzierung durch die Landeshauptstadt München auf Grundlage der Vorbereitung des Referats für Stadtplanung und Bauordnung gesichert ist und ausreichend Fördermittel durch Bund, Länder und die Europäische Union bereitgestellt werden (Vorbehalt der Förderung). 6. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird unter dem Vorbehalt der Finanzierung beauftragt, die Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (MGS) einer gesonderten Vorlage mit der Fortführung des Stadtteilmanagements für die Jahre 2027 bis 2029 (bis 31.12.2029) zu beauftragen und den Vertrag über die Durchführung eines Stadtteilmanagements (Quartiers-, Geschäftsstraßen-, Leerstands- und Flächenmanagement) im Sanierungsgebiet Moosach mit der MGS dementsprechend zu verlängern. 7. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die auf andere Referate entfallenden Finanzierungsanteile gesondert zur Entscheidung vorzulegen mit dem Ziel einer prioritären Berücksichtigung im städtischen Haushalt und diese im Falle einer entsprechenden Entscheidung sodann in die jeweiligen Teilhaushalte der Referate umzuschichten. Die betreffenden Fachreferate werden unter dem Vorbehalt der Finanzierung mit der Umsetzung der Maßnahmen beauftragt. 8. Die Münchner Wohnen GmbH wird unter dem Vorbehalt der Finanzierung gebeten, in Abstimmung mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung die Umsetzung der Maßnahmen in den Wohnsiedlungen Moosach auf Grundlage der vorliegend Seite 4 von 6 [ LHM-Schutzbedarf: 1 ] beschlossenen Rahmenplanung weiter zu verfolgen. 9. Das Kommunalreferat wird unter dem Vorbehalt der Finanzierung gebeten, das Baureferat auf Basis des Wettbewerbsergebnisses und der Rahmenplanung „Neuordnung des Moosacher St.-Martins-Platzes und Umfeld“ zu beauftragen, die fortführenden Planungen in Form eines Realisierungswettbewerbs in den Bereichen Hochbau und Freianlagen für den Neubau Kultursaal und die umgebenden Freianlagen am Moosacher St.-Martins-Platz durchzuführen, sobald die städtische Haushaltslage eine Weiterführung der Planung und eine zeitnah anschließende Realisierung erlaubt. 10. Das Personal- und Organisationsreferat wird unter dem Vorbehalt der Finanzierung gebeten, auf Basis des Wettbewerbsergebnisses und der Rahmenplanung „Neuordnung des Moosacher St.-Martins-Platzes und Umfeld“ die Planung des Wohnheims für Auszubildende der Landeshauptstadt München unter Beteiligung der zuständigen Fachreferate fortzuführen. 11. Das Kommunalreferat wird unter dem Vorbehalt der Finanzierung gebeten, gemeinsam mit dem Sozialreferat und dem Baureferat die Fortführung der Machbarkeitsstudie für die Sanierung oder den Neubau der Jugendfreizeitstätte Mooskito, Leipziger Str. 2, hinsichtlich der Priorisierung der sozialen Versorgung in den Stadteilen und der aktuellen Haushaltslage zu überprüfen. Dabei soll auch der Grundgedanke von integrierten Einrichtungen entsprechend dem IFAK-Bauprojekte- Beschluss (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 16159 vom 30.04.2025) berücksichtigt werden. 12. Das Baureferat wird unter dem Vorbehalt der Finanzierung gebeten, in Abstimmung mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung sowie dem Referat für Bildung und Sport ein Gesamtkonzept für die Entwicklung des „Schulcampus“ (Schulhoföffnung sowie Freiflächen und Wegeverbindungen) Moosach zu erarbeiten. Als Grundlage dafür wird das Mobilitätsreferat unter dem Vorbehalt der Finanzierung gebeten, in Abstimmung mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung die erforderliche Machbarkeitsstudie für die Querung über die Dachauer Straße (Höhe Leipziger Straße) zeitnah zu erstellen. Die Machbarkeitsstudie wird bezüglich erforderlicher Umbaumaßnahmen mit den SWM vorabgestimmt und eine mögliche Planfeststellungspflicht sowie die Genehmigungsfähigkeit werden durch die technische Aufsichtsbehörde geprüft. Das Baureferat wird unter dem Vorbehalt der Finanzierung gebeten, auf Grundlage des Freiraumquartierskonzeptes in Abstimmung mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung die öffentlichen Freiflächen zu entwickeln. 13. Das Baureferat wird unter dem Vorbehalt der Finanzierung gebeten, auf Grundlage der Ergebnisse des Freiraumquartierskonzeptes in Abstimmung mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung als vorrangiges Grünprojekt für die Aufwertung der öffentlichen Grünfläche „Karl-Lipp-Park“ die Planungen zu erarbeiten und die Realisierung gemäß den städtischen Richtlinien durchzuführen. 14. Das Baureferat wird unter dem Vorbehalt der Finanzierung weiterhin gebeten, für die Aufwertung einer weiteren, öffentlichen Grünfläche östlich der Dachauer Straße die Planungen zu erarbeiten und die Realisierung gemäß den städtischen Richtlinien durchzuführen. Diese Grünfläche ist auf der Grundlage der Ergebnisse des Freiraumquartierskonzeptes und im Hinblick auf Synergien mit dem Projekt „Schulcampus Moosach“ in Abstimmung mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung auszuwählen. 15. Das Baureferat wird unter dem Vorbehalt der Finanzierung und unter der Seite 5 von 6 [ LHM-Schutzbedarf: 1 ] Voraussetzung der Mitwirkungsbereitschaft der Kleingartenvereine gebeten, in Abstimmung mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung ein Gesamtkonzept für die Entwicklung der Kleingartenanlagen zu einem Kleingartenpark zu erarbeiten und abschnittsweise baulich umzusetzen. Die betroffenen Kleingartenvereine und Bürger*innen sind dabei intensiv zu beteiligen. 16. Der Eigenbetrieb Friedhöfe und Bestattungen München werden unter dem Vorbehalt der Finanzierung gebeten, das Zukunftskonzept Westfriedhof weiter umzusetzen. 17. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02292 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 10 – Moosach vom 16.10.2024 ist gemäß Art. 18 Abs. 5 Gemeindeordnung behandelt. 18. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02293 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 10 – Moosach vom 16.10.2024 ist gemäß Art. 18 Abs. 5 Gemeindeordnung behandelt. 19. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02999 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 10 – Moosach vom 16.10.2025 ist gemäß Art. 18 Abs. 5 Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Ober-/Bürgermeister Prof. Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk Stadtbaurätin Seite 6 von 6 [ LHM-Schutzbedarf: 1 ] IV. Abdruck von I. mit III. mit der Bitte um Kenntnisnahme über Stadtratsprotokolle (D-II/V-SP) an das Direktorium – Dokumentationsstelle an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei z.K. V. WV Referat für Stadtplanung und Bauordnung SG 3 zur weiteren Veranlassung. zu IV. 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdruckes mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An das Direktorium HA II-BA 3. An das Direktorium HA II / V1 4. An den Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 10 – Moosach 5. An das Personal- und Organisationsreferat 6. An das Baureferat 7. An das Mobilitätsreferat 8. An das Sozialrefera...

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Bezirksausschuss 10 - Moosach

Sitzungsdatum

22.06.2026 um 19:30 Uhr

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