=== 20-26 _ V 19152_V 19152 BP2143_EGG EAe.pdf ===
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LHM-intern
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Telefon: 0 233-22086/24592
0 233-23249
0 233-26982
Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Stadtplanung
PLAN-HA II/42 P
PLAN-HA II/52
PLAN-HA II/42 V
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2143
DB-Nordring (nördlich),
Lassallestraße (östlich), Verlängerung der Goerdelerstraße (östlich),
Verlängerung der Meineckestraße (südlich), Wilhelmine-Reichard-Straße (südlich),
Bahnlinie zwischen DB-Nordring und Feldmoching (westlich)
(Teilverdrängung des Bebauungsplans Nr. 22 sowie übergeleiteter Bebauungspläne
gemäß § 173 Abs. 3 BBauG)
- Eggarten-Siedlung –
-Billigungsbeschluss-
Stadtbezirk 10 – Moosach
Stadtbezirk 24 – Feldmoching – Hasenbergl
Hinweis /
Ergänzung
vom 02.04.2026
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19152
Hinweis / Ergänzung zum
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 15.04.2026 (SB)
Öffentliche Sitzung
I. Ergänzung zum Vortrag der Referentin:
Im Nachgang zum Druck der Vorlage konnte auf Grundlage der ursprünglichen
Vereinbarungen (freiwillige Selbstverpflichtung) eine Einigung zwischen der
Planungsbegünstigten und den GIMA - Mitgliedsunternehmen erzielt werden. Bei den
GIMA-Mitgliedsunternehmen handelt es sich vorliegend um einen Zusammenschluss aus
acht sozial orientierten Wohnungsbauunternehmen.
Die nachfolgenden Ausführungen ergänzen die Begründung zum Bebauungsplan mit
Grünordnung Nr. 2143 in Punkt 7.
Die Einigung zwischen der Planungsbegünstigten und den GIMA-Mitgliedsunternehmen
umfasst den Ankauf der Flächen für ca. 897 Wohneinheiten (von insg. 1.900
Wohneinheiten) durch die GIMA – Mitgliedsunternehmen. Diese setzen sich zusammen
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LHM-intern
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aus der Übertragung sämtlicher den Wohnbau betreffenden SoBoN-Lasten (759
Wohneinheiten) sowie auf Grundlage einer freiwilligen Selbstverpflichtung weitere 138
Wohneinheiten auf die GIMA – Mitgliedsunternehmen.
Die Kaufverträge zwischen der Planungsbegünstigten und den einzelnen GIMA -
Mitgliedsunternehmen über die entsprechenden Flächen sollen vor Baurechtsschaffung
zwischen den Parteien geschlossen werden.
In die Grundvereinbarung zwischen der Planungsbegünstigten und der Landeshauptstadt
München wird gemäß dem Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom
17.12.2025, Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18400 (Dritte Programmanpassung „Wohnen in
München VII“ Sozialgerechte Bodennutzung in München (SoBoN)), eine konkretisierende
salvatorische Klausel („Öffnungsklausel“) aufgenommen, die einen Vertragsnachtrag für
den Fall in Aussicht stellt, dass im Zeitpunkt der Stellung des Fördermittelantrags keine
hinreichenden Fördermittel zur Verfügung stehen.
Im Zusammenhang mit dem Abschluss der o.g. Kaufverträge wird die Planungs-
begünstigte von den dem Wohnbau betreffenden SoBoN-Lasten frei. Die GIMA -
Mitgliedsunternehmen treten dann als Rechtsnachfolger hinsichtlich des geförderten und
mietpreisreduzierten Wohnungsbaus in die Rechte und Pflichten der
Planungsbegünstigten ein.
Sollte gemäß der salvatorischen Klausel ein Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag
erforderlich werden, wird dieser zwischen der Landeshauptstadt München und den GIMA -
Mitgliedsunternehmen verhandelt. Falls zum Zeitpunkt der Bewilligungsanträge die
Fördergelder in voller Höhe vorhanden sind, werden die GIMA - Mitgliedsunternehmen
den geförderten Wohnungsbau nach der SoBoN 2017 (20 % EOF, 10 % MM, 10 % PMB;
gerechnet auf das gesamte Planungsgebiet), sowie die freiwillig übernommenen
mietpreisreduzierten Wohnungen im PMB verwirklichen.
Für den Fall, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung der Wohnungsbaufördermittel, eine
Förderung / Bezuschussung / Finanzierung über ein zinsverbilligtes Darlehen mit
öffentlichen Fördermitteln des Freistaats und/ oder der LHM nicht möglich ist,
verpflichten sich die GIMA-Mitgliedsunternehmen zur Errichtung und Vermietung von
Wohnraum mit Kostenmiete auch ohne weitere Zuflüsse mit einer Bindungsfrist von 100
Jahren.
Die Kostenmiete setzt sich zusammen aus den Bau-, Grundstücks-, Finanzierungs- und
Bewirtschaftungskosten. Daraus ergibt sich ein im Vergleich zu EOF, MM und PMB
höherer Mietzins. Dieser wird jedoch reduziert durch die abgeminderten
Grundstückspreise gemäß SoBoN. Subventionen und/oder öffentliche Baudarlehen sowie
Standardreduzierungen würden diese Miete weiter mindern.
Die Regelung einer Kostenmiete bei Ausfall der Fördermittel erfolgt in Abweichung zu dem
o.g. Beschluss vom 17.12.2025 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18400). Diese Abweichung
ist gerechtfertigt, da nur so das Planungsziel der Schaffung eines genossenschaftlichen
Wohnungsanteils im Planungsgebiet umgesetzt werden kann. Die Anzahl der
Genossenschaftswohnungen kann in diesem Fall ausschließlich durch eine Kostenmiete
sichergestellt und umgesetzt werden.
Je mehr Fördermittel zum Zeitpunkt der Bewilligung zur Verfügung stehen, desto mehr
geförderter Wohnungsbau in EOF und MM kann durch die GIMA - Mitgliedsunternehmen
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verwirklicht werden, sodass weniger Wohnraum über die Kostenmiete gebunden ist.
Für den Fall eines Ausfallens einer der GIMA - Mitgliedsunternehmen vor oder während
der Realisierung eines konkreten Vorhabens rückt ein anderes GIMA – Mitgliedsunter-
nehmen nach. Soweit kein anderes GIMA – Mitgliedsunternehmen zu den bestehenden
Konditionen bei der Umsetzung nachrücken kann, wird vertraglich sichergestellt, dass die
Münchner Wohnen ein Erst-Zugriffsrecht auf das verwaiste Vorhaben bekommt. Sollte
eine Umsetzung durch die Münchner Wohnen nicht möglich sein, wird die Fläche anderen
sozialen (Wohnungsbau-)Unternehmen zum Ankauf und Entwicklung angeboten.
Durch die Umsetzung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2143 wird durch die
Schaffung von ca. 1.900 Wohneinheiten ein wichtiger Beitrag zum Wohnungsbau in der
Landeshauptstadt München geleistet.
Eine Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB kann erfolgen, vgl. Ziffer 8
des Antrags der Referentin, sobald der städtebauliche Vertrag beurkundet wurde und die
damit verbundenen Auslegungsvoraussetzungen vorliegen.
Aufgrund der vorstehenden Ausführungen ändert sich der Antrag der Referentin nicht.
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Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Stadtplanung
PLAN-HA II/42 P
PLAN-HA II/52
PLAN-HA II/42 V
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2143
DB-Nordring (nördlich),
Lassallestraße (östlich), Verlängerung der Goerdelerstraße (östlich),
Verlängerung der Meineckestraße (südlich), Wilhelmine-Reichard-Straße (südlich),
Bahnlinie zwischen DB-Nordring und Feldmoching (westlich)
(Teilverdrängung des Bebauungsplans Nr. 22 sowie übergeleiteter Bebauungspläne ge-
mäß § 173 Abs. 3 BBauG)
- Eggarten-Siedlung -
-Billigungsbeschluss-
Stadtbezirk 10 – Moosach
Stadtbezirk 24 – Feldmoching – Hasenbergl
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19152
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 15.04.2026 (SB)
Öffentliche Sitzung
Kurzübersicht
zum beiliegenden Beschluss
Anlass • Entwicklung der Eggarten-Siedlung
• Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr.
2143
• Billigungsbeschluss
Inhalt • Behandlung der Stellungnahmen aus der Frühzeitigen Be-
teiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch –
BauGB), der Äußerungen aus den Beteiligungen der Be-
hörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4
Abs. 1 und 2 BauGB) sowie Anhörungen der Bezirksaus-
schüsse des 10. Stadtbezirkes Moosach und des 24.
Stadtbezirkes Feldmoching-Hasenbergl mit Stellung-
nahme der Verwaltung.
• Entwurf Satzungstext und Begründung einschließlich Um-
weltbericht zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr.
2143 mit Festsetzung von acht allgemeinen Wohngebie-
ten (WA 1 bis WA 8), zwei Sondergebieten (SO 1 und SO
Seite 2
2) mit Quartiersgarage, Wohnen und Einzelhandel, einem
Sondergebiet SO 3 mit Quartiersgarage, Wohnen und Ge-
werbe, einer Gemeinbedarfsfläche Erziehung und öffentli-
cher Grünflächen
• Baurecht für ca. 1.900 Wohneinheiten
Gesamtkosten /
Gesamterlöse
-/-
Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Ja. Im Bebauungsplan-
verfahren werden / wurden durch den Klimafahrplan die Belange
des Klimaschutzes und der Klimaanpassung berücksichtigt.
Entscheidungsvor-
schlag
1. Von den Ausführungen unter Ziffer 1 im Vortrag der
Referentin wird Kenntnis genommen.
2. Den Äußerungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits-
beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB kann nur nach
Maßgabe der Ausführungen unter der diesbezüglichen
Anlage 4 entsprochen werden.
3. Den Äußerungen, die außerhalb der frühzeitigen Öf-
fentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ein-
gingen und berücksichtigt wurden, kann nur nach
Maßgabe der Ausführungen unter der diesbezüglichen
Anlage 5 entsprochen werden.
4. Den Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB kann
nur nach Maßgabe der Ausführungen unter den dies-
bezüglichen Anlagen 6 und 7 entsprochen werden.
5. Den Stellungnahmen der Bezirksausschüsse des 10.
Stadtbezirks Moosach und des 24. Stadtbezirks Feld-
moching-Hasenbergl kann nur nach Maßgabe der
Ausführungen unter den diesbezüglichen Anlagen 8
und 9 entsprochen werden.
6. Von der beigefügten Charta (Anlage 10) und dem
Energiekonzept (Anlage 11) wird Kenntnis genommen.
7. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung
Nr. 2143 für den Bereich DB-Nordring (nördlich), Las-
sallestraße (östlich), Verlängerung der Goerdeler-
straße (östlich), Verlängerung der Meineckestraße
(südlich), Wilhelmine-Reichard-Straße (südlich), Bahn-
linie zwischen DB-Nordring und Feldmoching (west-
lich) – Eggarten-Siedlung, Plan vom 24.02.2026 und
Satzungstext - sowie die dazugehörige Begründung
werden nach Maßgabe der Antragsziffern 1. - 6 gebil-
ligt.
8. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird
beauftragt, die Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebau-
ungsplans mit Grünordnung Nr. 2143 mit Begründung
erst dann gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beteiligen,
wenn die vertraglich vereinbarten Voraussetzungen für
die Durchführung dieses Verfahrensschritts vorliegen.
Bestandteil der Beteiligung der Öffentlichkeit sind
Seite 3
auch die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnah-
men. Diese sind in Anlage 4, Anlage 6, Anlage 7, An-
lage 8 und Anlage 9 entsprechend gekennzeichnet.
Die Liste der Gutachten, welche eine wesentliche um-
weltbezogene Stellungnahme darstellen, ist im Um-
weltbericht (vgl. Ziffer 8.8.1 der Begründung des Be-
bauungsplanentwurfs mit Grünordnung) aufgeführt.
Gesucht werden kann
im RIS auch unter
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2143, DB-Nordring, Lassal-
lestraße, Goerdelerstraße, Meineckestraße, Wilhelmine-Reich-
ard-Straße, Eggarten, Eggarten-Siedlung
Ortsangabe Stadtbezirk 10 - Moosach, Stadtbezirk 24 – Feldmoching-Hasen-
bergl, DB-Nordring (nördlich), Lassallestraße (östlich), Verlänge-
rung der Goerdelerstraße (östlich), Verlängerung der Meinec-
kestraße (südlich), Wilhelmine-Reichard-Straße (südlich), Bahnli-
nie zwischen DB-Nordring und Feldmoching (westlich)
Telefon: 0 233- 22086/24592
0 233-23249
0 233-26982
Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Stadtplanung
PLAN-HA II/42 P
PLAN-HA II/52
PLAN-HA II/42 V
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2143
DB-Nordring (nördlich),
Lassallestraße (östlich), Verlängerung der Goerdelerstraße (östlich),
Verlängerung der Meineckestraße (südlich), Wilhelmine-Reichard-Straße (südlich),
Bahnlinie zwischen DB-Nordring und Feldmoching (westlich)
(Teilverdrängung des Bebauungsplans Nr. 22 sowie übergeleiteter Bebauungspläne
gemäß § 173 Abs. 3 BBauG)
- Eggarten-Siedlung -
-Billigungsbeschluss-
Stadtbezirk 10 – Moosach
Stadtbezirk 24 – Feldmoching – Hasenbergl
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11 Anlagen:
Anlage 1: Lage im Stadtgebiet
Anlage 2: Übersichtsplan M=1 : 5.000
Anlage 3: Verkleinerung des Bebauungsplanes (ohne Maßstab)
Anlage 4: Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB – Tabelle 1
Anlage 5: Berücksichtigte Stellungnahmen außerhalb des Verfahrens nach
§ 3 Abs. 1 BauGB – Tabelle 2
Anlage 6: Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB – Tabelle 3
Anlage 7...