Antrag auf Querungsmöglichkeit für Fußgänger über die Baubergerstraße mit Mittelinsel im Bereich der öffentlichen Durchwegung östlich des Anwesens Baubergerstraße 4
=== 20-26 _ B 08698_B 08698 Querungsmoeglichkeiten Baubergerstrasse4.pdf ===
SPD-Fraktion im Bezirksausschuss 10 - Moosach
An den Bezirksausschuss 10 München-Moosach
der Landeshauptstadt München
München, den 08.02.2026
Anträge:
1. Wir beantragen eine Querungsmöglichkeit für Fußgänger über die Baubergerstraße mit Mittelinsel im Bereich
der öffentlichen Durchwegung östlich des Anwesens Baubergerstraße 4. Die Querungsmöglichkeit muss weit
nach Osten reichen, um die städtebauliche Qualität des Platzes am Moosacher Stachus zu steigern. Die Straße
ist breit genug, um westlich dieser Insel die Fahrspuren auf zwei zu verengen; östlich dieser Insel kann die
Straße die bereits vorhandenen drei Autospuren geradeaus, stadtaus- und stadteinwärts aufnehmen.
Anfrage:
Begründung:
In den letzten Jahren wurden zwischen Bunzlauer Straße und Baubergerstraße erfreulicherweise gleich zwei
öffentliche Durchwegungen geschaffen: eine östlich des Anwesens Baubergerstraße 4 und eine weitere
westlich, überbaut von der MVHS an der Baubergerstraße 6a. Beide Durchwegungen enden an der Nordseite
der Baubergerstraße, ohne dass eine Querungsmöglichkeit auf die südliche Straßenseite der Baubergerstraße
gegeben ist: Dies widerspricht ihrem verkehrlichen Sinn als Durchwegungen und nutzt ihre stadtgestal-
terischen Möglichkeiten kaum.
zu 1. Es sind Fußgänger zu beobachten, die von der Bunzlauer Straße kommend (zum Beispiel aus der U-Bahn
oder von der Trambahn) die südlich der Baubergerstraße vorhandenen Geschäfte des täglichen Bedarfs
(Bäcker, Metzger, Wäscherei, Kiosk, Frisör) besuchen möchten: Sie warten an der Baubergerstraße, dass Ihnen
der motorisierte Verkehr, der nicht selten schnell unterwegs ist, um ein Ampelgrün am Moosacher Stachus
noch zu erreichen, eine Lücke für ihre Absicht lässt und gehen dabei riskante Manöver ein.
Fraktionssprecher: Florian Simonsen und Riad el Sabbagh
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„Errichtung eines Fußgängerüberwegs über die Baubergerstraße westlich der öffentlichen Durchwegung nahe der
MVHS“:
„Beide Durchwegungen enden an der Nordseite der Baubergerstraße, ohne dass eine Querungsmöglichkeit auf die
südliche Straßenseite der Baubergerstraße gegeben ist“:
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„Die Straße ist breit genug, um westlich dieser Insel die Fahrspuren auf zwei zu verengen“:
=== 20-26 _ B 08698_B 08698 Querungsmoeglichkeiten Baubergerstrasse4 AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U3,U6
Haltestelle Poccistraße
muenchenunterwegs.de
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
muenchen.de/mor
Bus: Linie 132
Haltestelle Senserstraße
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Daueranordnungen
MOR-GB2.211
80313 München
daueranordnungen.mor@muenchen.de
Bezirksausschuss des 10. Stadtbezirkes
Moosach
Herrn Wolfgang Kuhn
BA-Geschäftsstelle Nord
Hanauer Str. 1
80992 München
per E-Mail: bag-nord.dir@muenchen.de
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
18.08.2026
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
1) Antrag auf Querungsmöglichkeit für Fußgänger über die
Baubergerstraße mit Mittelinsel im Bereich der öffentlichen
Durchwegung östlich des Anwesens Baubergerstraße 4
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08698 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 10 – Moosach vom 23.02.2026
2) Antrag auf Errichtung eines Fußgängerüberwegs über die
Baubergerstraße westlich der öffentlichen Durchwegung nahe
der MVHS
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08697 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 10 – Moosach vom 23.02.2026
3) Kann der motorisierte Verkehr auf der
Baubergerstraße zwischen Gubestraße und Moosacher Stachus
auf Tempo 30 beschränkt werden?
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08699 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 10 – Moosach vom 23.02.2026
Sehr geehrter Herr Kuhn,
wir kommen zurück auf Ihre insgesamt drei Anträge vom Februar dieses Jahres, die die
Verkehrssituation in der Baubergerstraße zwischen Dachauer Straße und Gubestraße zum
Inhalt haben. Konkret beantragt werden an genau zwei Stellen Querungshilfen sowie Tempo
30. Auf Grund der inhaltlichen Zusammenhänge erlauben wir uns, ein gemeinsames
Antwortschreiben zu formulieren. Wir bedanken uns für die gewährte Fristverlängerung.
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LHM-Schutzbedarf:
2
]
In der Baubergerstraße im Abschnitt zwischen Dachauer Straße und Gubestraße verbinden
zwei öffentliche Fußgänger-Durchwegungen die Bunzlauer Straße im Norden mit der
Baubergerstraße im Süden.
Über die Durchwegungen ist der Verkehrsknotenpunkt Moosacher Bahnhof sowie das
Moosacher Geschäftszentrum erreichbar. Darüber hinaus befindet an der Baubergerstraße 4
eine Kinderkrippe und gegenüber auf der anderen Straßenseite einige Alltagsgeschäfte. In der
Gubestraße/ Ecke Baubergerstraße wurden neue Wohngebäude inkl. einer Kindertagesstätte
errichtet. In der südlichen Gubestraße ist das AWO-Kindertageszentrum (KiTZ) sowie das
AWO-Alten- und Service-Zentrum (ASZ) ansässig.
Das Mobilitätsreferat als untere Straßenverkehrsbehörde hat die verkehrliche Situation in der
Baubergerstraße im Abschnitt zwischen Dachauer Straße und Gubestraße unter enger
Einbindung einer Vertretung Ihres UA Mobilität (Verkehr) überprüft. Es wurden mehrere
Ortstermine für Verkehrsbeobachtungen vorgenommen.
Zu den Anträgen im Einzelnen:
Zu 1) Über die Baubergerstraße Höhe Hausnummer 4 kann keine Querungshilfe in Form einer
Mittelinsel realisiert werden. Der Einbau einer Mittelinsel und der damit verbundenen
Verkürzung der Abbiegespur würde nämlich mit einer unverhältnismäßigen Reduzierung der
Leistungsfähigkeit auf der Baubergerstraße im Kreuzungsbereich Dachauer Straße
einhergehen. Dazu käme, dass die im Seitenraum existierenden Baumgräben und
bestehenden Feuerwehrzufahrten im Platz für eine zusätzliche Querungsmöglichkeit im IST-
Zustand nicht zulassen – ein Straßenumbau wäre notwendig. Nicht zuletzt auf Grund der
städtischen Haushaltslage müssen bauliche Eingriffe aktuell aber priorisiert werden. In der
Baubergerstraße gibt es derzeit keinen zwingenden fachlichen Grund für einen größeren
baulichen Eingriff, da Fußgänger, die die Baubergerstraße sicher queren möchten, die
naheliegende (Fußgänger-)Ampel an der Dachauer Straße benutzen können.
Zu 2) Über die Baubergerstraße Höhe Hausnummer 6 kann ebenfalls keine Querungshilfe –
hier beantragt in Form eines Zebrastreifens – realisiert werden. Letztendlich gilt – zumindest
dem Grunde nach – das Gleiche wie zu 1) ausgeführt. Im Gegensatz zu 1) wäre an dieser
Stelle, die sich nicht mehr im Nahbereich zur Ampel an der Dachauer Straße befindet,
j e d o c h zumindest auf mittellange Sicht die Anlage einer Mittelinsel zweckmäßig. Insoweit
soll – um die örtliche Verkehrssicherheit zu erhöhen – außerhalb dieses BA-Antragsverfahrens
die bauliche Umsetzbarkeit einer Mittelinsel überprüft werden (und zwar auf Höhe
Baubergerstraße 10, also westlich der öffentlichen Durchwegung nahe der MVHS).
Falls (irgendwann wieder) eine Realisierung der Maßnahme finanziell darstell- bzw. stemmbar
wäre, müsste davon ausgegangen werden, dass im Zuge der Umsetzung der Maßnahme
mehrere Stellplätze auf beiden Straßenseiten entfallen würden (einer davon ist ein allgemeiner
Behindertenparkplatz). Darüber hinaus müssten Teilbereiche des Straßenbegleitgrüns
aufgegeben bzw. ertüchtigt werden und ein kleiner Baum müsste versetzt/ umgepflanzt
werden.
Zu 3) Weil beide o.g. Querungshilfen nicht (bzw. eine gar nicht und die andere zumindest nicht
zeitnah) realisiert werden können, begegnet das Mobilitätsreferat der nicht optimalen
Querungssituation – kurzfristig und bis auf Weiteres – mit der Anordnung von Tempo 30
(durch Möglichkeiten der Verstetigung würde sich die 30 km/h-Regelung dann bis Georg-
Mooseder-Straße ausdehnen). Die diesbezüglich verkehrsrechtliche Anordnung wird zurzeit
erarbeitet und dem Bezirksausschuss zur Anhörung zugeleitet.
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LHM-Schutzbedarf:
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Die drei Anträge sind mit den Ausführungen geschäftsordnungsmäßig behandelt.
Mit freundlichen Grüßen
MOR-GB2.211