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Antrag auf Querungsmöglichkeit für Fußgänger über die Baubergerstraße mit Mittelinsel im Bereich der öffentlichen Durchwegung östlich des Anwesens Baubergerstraße 4

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  • 20-26 _ B 08698_B 08698 Querungsmoeglichkeiten Baubergerstrasse4.pdf
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=== 20-26 _ B 08698_B 08698 Querungsmoeglichkeiten Baubergerstrasse4.pdf === SPD-Fraktion im Bezirksausschuss 10 - Moosach An den Bezirksausschuss 10 München-Moosach der Landeshauptstadt München München, den 08.02.2026 Anträge: 1. Wir beantragen eine Querungsmöglichkeit für Fußgänger über die Baubergerstraße mit Mittelinsel im Bereich der öffentlichen Durchwegung östlich des Anwesens Baubergerstraße 4. Die Querungsmöglichkeit muss weit nach Osten reichen, um die städtebauliche Qualität des Platzes am Moosacher Stachus zu steigern. Die Straße ist breit genug, um westlich dieser Insel die Fahrspuren auf zwei zu verengen; östlich dieser Insel kann die Straße die bereits vorhandenen drei Autospuren geradeaus, stadtaus- und stadteinwärts aufnehmen. Anfrage: Begründung: In den letzten Jahren wurden zwischen Bunzlauer Straße und Baubergerstraße erfreulicherweise gleich zwei öffentliche Durchwegungen geschaffen: eine östlich des Anwesens Baubergerstraße 4 und eine weitere westlich, überbaut von der MVHS an der Baubergerstraße 6a. Beide Durchwegungen enden an der Nordseite der Baubergerstraße, ohne dass eine Querungsmöglichkeit auf die südliche Straßenseite der Baubergerstraße gegeben ist: Dies widerspricht ihrem verkehrlichen Sinn als Durchwegungen und nutzt ihre stadtgestal- terischen Möglichkeiten kaum. zu 1. Es sind Fußgänger zu beobachten, die von der Bunzlauer Straße kommend (zum Beispiel aus der U-Bahn oder von der Trambahn) die südlich der Baubergerstraße vorhandenen Geschäfte des täglichen Bedarfs (Bäcker, Metzger, Wäscherei, Kiosk, Frisör) besuchen möchten: Sie warten an der Baubergerstraße, dass Ihnen der motorisierte Verkehr, der nicht selten schnell unterwegs ist, um ein Ampelgrün am Moosacher Stachus noch zu erreichen, eine Lücke für ihre Absicht lässt und gehen dabei riskante Manöver ein. Fraktionssprecher: Florian Simonsen und Riad el Sabbagh Seite 3 „Errichtung eines Fußgängerüberwegs über die Baubergerstraße westlich der öffentlichen Durchwegung nahe der MVHS“: „Beide Durchwegungen enden an der Nordseite der Baubergerstraße, ohne dass eine Querungsmöglichkeit auf die südliche Straßenseite der Baubergerstraße gegeben ist“: Seite 4 „Die Straße ist breit genug, um westlich dieser Insel die Fahrspuren auf zwei zu verengen“: === 20-26 _ B 08698_B 08698 Querungsmoeglichkeiten Baubergerstrasse4 AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Daueranordnungen MOR-GB2.211 80313 München daueranordnungen.mor@muenchen.de Bezirksausschuss des 10. Stadtbezirkes Moosach Herrn Wolfgang Kuhn BA-Geschäftsstelle Nord Hanauer Str. 1 80992 München per E-Mail: bag-nord.dir@muenchen.de Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 18.08.2026 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] 1) Antrag auf Querungsmöglichkeit für Fußgänger über die Baubergerstraße mit Mittelinsel im Bereich der öffentlichen Durchwegung östlich des Anwesens Baubergerstraße 4 BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08698 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 10 – Moosach vom 23.02.2026 2) Antrag auf Errichtung eines Fußgängerüberwegs über die Baubergerstraße westlich der öffentlichen Durchwegung nahe der MVHS BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08697 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 10 – Moosach vom 23.02.2026 3) Kann der motorisierte Verkehr auf der Baubergerstraße zwischen Gubestraße und Moosacher Stachus auf Tempo 30 beschränkt werden? BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08699 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 10 – Moosach vom 23.02.2026 Sehr geehrter Herr Kuhn, wir kommen zurück auf Ihre insgesamt drei Anträge vom Februar dieses Jahres, die die Verkehrssituation in der Baubergerstraße zwischen Dachauer Straße und Gubestraße zum Inhalt haben. Konkret beantragt werden an genau zwei Stellen Querungshilfen sowie Tempo 30. Auf Grund der inhaltlichen Zusammenhänge erlauben wir uns, ein gemeinsames Antwortschreiben zu formulieren. Wir bedanken uns für die gewährte Fristverlängerung. Seite 2 von 3 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] In der Baubergerstraße im Abschnitt zwischen Dachauer Straße und Gubestraße verbinden zwei öffentliche Fußgänger-Durchwegungen die Bunzlauer Straße im Norden mit der Baubergerstraße im Süden. Über die Durchwegungen ist der Verkehrsknotenpunkt Moosacher Bahnhof sowie das Moosacher Geschäftszentrum erreichbar. Darüber hinaus befindet an der Baubergerstraße 4 eine Kinderkrippe und gegenüber auf der anderen Straßenseite einige Alltagsgeschäfte. In der Gubestraße/ Ecke Baubergerstraße wurden neue Wohngebäude inkl. einer Kindertagesstätte errichtet. In der südlichen Gubestraße ist das AWO-Kindertageszentrum (KiTZ) sowie das AWO-Alten- und Service-Zentrum (ASZ) ansässig. Das Mobilitätsreferat als untere Straßenverkehrsbehörde hat die verkehrliche Situation in der Baubergerstraße im Abschnitt zwischen Dachauer Straße und Gubestraße unter enger Einbindung einer Vertretung Ihres UA Mobilität (Verkehr) überprüft. Es wurden mehrere Ortstermine für Verkehrsbeobachtungen vorgenommen. Zu den Anträgen im Einzelnen: Zu 1) Über die Baubergerstraße Höhe Hausnummer 4 kann keine Querungshilfe in Form einer Mittelinsel realisiert werden. Der Einbau einer Mittelinsel und der damit verbundenen Verkürzung der Abbiegespur würde nämlich mit einer unverhältnismäßigen Reduzierung der Leistungsfähigkeit auf der Baubergerstraße im Kreuzungsbereich Dachauer Straße einhergehen. Dazu käme, dass die im Seitenraum existierenden Baumgräben und bestehenden Feuerwehrzufahrten im Platz für eine zusätzliche Querungsmöglichkeit im IST- Zustand nicht zulassen – ein Straßenumbau wäre notwendig. Nicht zuletzt auf Grund der städtischen Haushaltslage müssen bauliche Eingriffe aktuell aber priorisiert werden. In der Baubergerstraße gibt es derzeit keinen zwingenden fachlichen Grund für einen größeren baulichen Eingriff, da Fußgänger, die die Baubergerstraße sicher queren möchten, die naheliegende (Fußgänger-)Ampel an der Dachauer Straße benutzen können. Zu 2) Über die Baubergerstraße Höhe Hausnummer 6 kann ebenfalls keine Querungshilfe – hier beantragt in Form eines Zebrastreifens – realisiert werden. Letztendlich gilt – zumindest dem Grunde nach – das Gleiche wie zu 1) ausgeführt. Im Gegensatz zu 1) wäre an dieser Stelle, die sich nicht mehr im Nahbereich zur Ampel an der Dachauer Straße befindet, j e d o c h zumindest auf mittellange Sicht die Anlage einer Mittelinsel zweckmäßig. Insoweit soll – um die örtliche Verkehrssicherheit zu erhöhen – außerhalb dieses BA-Antragsverfahrens die bauliche Umsetzbarkeit einer Mittelinsel überprüft werden (und zwar auf Höhe Baubergerstraße 10, also westlich der öffentlichen Durchwegung nahe der MVHS). Falls (irgendwann wieder) eine Realisierung der Maßnahme finanziell darstell- bzw. stemmbar wäre, müsste davon ausgegangen werden, dass im Zuge der Umsetzung der Maßnahme mehrere Stellplätze auf beiden Straßenseiten entfallen würden (einer davon ist ein allgemeiner Behindertenparkplatz). Darüber hinaus müssten Teilbereiche des Straßenbegleitgrüns aufgegeben bzw. ertüchtigt werden und ein kleiner Baum müsste versetzt/ umgepflanzt werden. Zu 3) Weil beide o.g. Querungshilfen nicht (bzw. eine gar nicht und die andere zumindest nicht zeitnah) realisiert werden können, begegnet das Mobilitätsreferat der nicht optimalen Querungssituation – kurzfristig und bis auf Weiteres – mit der Anordnung von Tempo 30 (durch Möglichkeiten der Verstetigung würde sich die 30 km/h-Regelung dann bis Georg- Mooseder-Straße ausdehnen). Die diesbezüglich verkehrsrechtliche Anordnung wird zurzeit erarbeitet und dem Bezirksausschuss zur Anhörung zugeleitet. Seite 3 von 3 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Die drei Anträge sind mit den Ausführungen geschäftsordnungsmäßig behandelt. Mit freundlichen Grüßen MOR-GB2.211

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 10 - Moosach

Sitzungsdatum

21.09.2026 um 19:30 Uhr

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