Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs. 1 i.V.m. Abs. 9 StVO: - Thorner Straße, Ostseite, nördlich Einmünd…

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Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs. 1 i.V.m. Abs. 9 StVO: - Thorner Straße, Ostseite, nördlich Einmündung Merseburger Straße; Anordnung von Parkmarkierungen - Eininger Straße; Errichtung von absoluten Haltverboten (Z 283 StVO)

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 10 - Moosach

Sitzungsdatum

19.10.2026 um 19:30 Uhr

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