Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs. 1 i.V.m. Abs. 9 StVO: --> Bodenbreitenstraße, südlich Wintrichring…

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Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs. 1 i.V.m. Abs. 9 StVO: --> Bodenbreitenstraße, südlich Wintrichring im Einmündungsbereich, Anordnung eines absoluten Haltverbots --> Am Kapuzinerhölzl; Erleichterte streckenbezogene Anordnung von 30 km/h; Verstetigung einer Geschwindigkeitsbeschränkung Am Kapuzinerhölzl im Abschnitt zwischen nördlich Skagerrakstraße bis nördlich Zugang Am Kapuzinerhölzl 1

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 10 - Moosach

Sitzungsdatum

26.01.2026 um 19:30 Uhr

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