Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO

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Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO: a) Am Oberwiesenfeld 35 – Anfahrtzone (Kurzparkzone) b) Schliemannweg – Öffnung der Einbahnregelung (gegenläufigen Radverkehr)

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 11 - Milbertshofen-Am Hart

Sitzungsdatum

23.10.2019 um 19:30 Uhr

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