[622] Aufhebung des Parkverbots für die Parkbucht sowie Erhöhung der zulässigen Parkzeit auf der gegenüberlieg…

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[622] Aufhebung des Parkverbots für die Parkbucht sowie Erhöhung der zulässigen Parkzeit auf der gegenüberliegenden Straßenseite in der Bremer Straße

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  • 20-26 _ V 19694_V 19694 Parkzeit Bremer Strasse BE.pdf
  • 20-26 _ V 19694_V 19694 Parkzeit Bremer Strasse A.pdf
  • B 11_VG 29.04.2026 oeff. 6.2 2..pdf
  • 20-26 _ E 02892_E 02892 Parkverbot.pdf
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=== 20-26 _ V 19694_V 19694 Parkzeit Bremer Strasse BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Telefon: 0 233-39991 Mobilitätsreferat Daueranordnungen MOR-GB2.211 Aufhebung des Parkverbots für die Parkbucht sowie Erhöhung der zulässigen Parkzeit auf der gegenüberliegenden Straßenseite in der Bremer Straße Empfehlung Nr. 20-26 / E 02892 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 11 - Milbertshofen-Am Hart am 09.07.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19694 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02892 Beschluss des Bezirksausschusses des 11. Stadtbezirkes Milbertshofen-Am Hart vom 29.04.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 11 - Milbertshofen-Am Hart hat am 09.07.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02892 beschlossen. Der der Empfehlung zugrundeliegende Bürgerantrag ist wie folgt formuliert: „Die Bremer Straße verläuft als breite Sackgasse nördlich parallel zum Frankfurter Ring zwischen Knorr- und Schleißheimer Straße. Aktuell ist diese einseitig mit Parkbuchten ausgestattet, welche teilweise mit Parkverbotsschildern versehen sind. Ein klarer Grund ist nicht ersichtlich. Entgegen der ausbleibenden Nutzung in den Nachtstunden wird die Parkbucht mit Verbotsschild tagsüber als Parkfläche genutzt. Die gegenüberliegende Straßenseite steht am Wochenende ganztags sowie Mo. bis Fr. zwischen 22 und 6 Uhr zum Parken zur Verfügung. Um ein besseres Anwohnerparken zu ermöglichen, wird beantragt das Parkverbot für die Parkbucht aufzuheben und die zulässige Parkzeit auf der gegenüberliegenden Straßenseite von Mo. bis Fr. auf 18 bis 8 Uhr zu erhöhen. Im Falle von Umbaumaßnahmen an der Bremer Straße wird eine Reduzierung der Straßenbreite mit Entsiegelung / Begrünung beantragt.“. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Die Bremer Straße verläuft von der Knorrstraße – in Verlängerung der östlich gelegenen Lauchstädter Straße – ca. 300 m nach Westen und endet dort mit einem Wendehammer. Auf der Südseite der Straße befinden sich bauliche Parkbuchten, in denen dauergeparkt werden darf. In den Buchten teils aufgestellte Parkverbotsbeschilderungen, deren Bedeutung tatsächlich fragwürdig war, wurden vom Mobilitätsreferat zwischenzeitlich entfernt. Auf der Nordseite befinden sich – im Gegensatz zur Südseite – keine Parkbuchten, aber es kann grundsätzlich am Fahrbahnrand geparkt werden. Dies gilt allerdings nicht in den Zeiten, in denen die Buslinie 150 durch die Bremer Straße verkehrt (das ist an Werktagen, Montag bis Freitag, jeweils 6 bis 22 Uhr). Eine zeitliche Änderung dieser Zeiten – zu Lasten des ÖPNV – und – zu Gunsten des Anwohnerparkens – ist ausgeschlossen. Eine Umgestaltung des Straßenraums in der Bremer Straße ist in absehbarer Zeit nicht geplant. Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02892 der Bürgerversammlung des 11. Stadtbezirkes Milbertshofen-Am Hart vom 09.07.2025 kann nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen entsprochen werden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Die Verkehrssituation in der Bremer Straße – besonders den ruhenden Verkehr betreffend – wurde überprüft. Im Bereich der Parkbuchten auf der Südseite konnten einige Parkverbotsbeschilderungen entfernt werden. Auf der Nordseite sind wegen des stattfindenden Buslinienverkehrs keine Änderungen an der Bestandsbeschilderung möglich. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02892 der Bürgerversammlung des 11. Stadtbezirkes Milbertshofen-Am Hart am 09.07.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 11. Stadtbezirkes Milbertshofen-am Hart der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Der Referent Fredy Hummel-Haslauer Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Nord An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 11 - Milbertshofen-Am Hart kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 11 - Milbertshofen-Am Hart kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 11 - Milbertshofen-Am Hart ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.211 zur weiteren Veranlassung === 20-26 _ V 19694_V 19694 Parkzeit Bremer Strasse A.pdf === Betreff Bessere Nutzung Bremer Straße - Anwohnerparken / Entsiegelung Die Bremer Straße verläuft als breite Sackgasse nördlich parallel zum Frankfurter Ring zwischen Knorr- und Schleißheimer Straße. Aktuell ist diese einseitig mit Parkbuchten ausgestattet, welche teilweise mit Parkverbotsschildern versehen sind. Ein klarer Grund ist nicht ersichtlich. Entgegen der ausbleibenden Nutzung in den Nachtstunden wird die Parkbucht mit Verbotsschild tagsüber als Parkfläche genutzt. Die gegenüberliegende Straßenseite steht am Wochenende ganztags sowie Mo. bis Fr. zwischen 22 und 6 Uhr zum Parken zur Verfügung. Um ein besseres Anwohnerparken zu ermöglichen, wird beantragt das Parkverbot für die Parkbucht aufzuheben und die zulässige Parkzeit auf der gegenüberliegenden Straßenseite von Mo. bis Fr. auf 18 bis 8 Uhr zu erhöhen. Im Falle von Umbaumaßnahmen an der Bremer Straße wird eine Reduzierung der Straßenbreite mit Entsiegelung / Begrünung beantragt. Antrag zum Themengebiet Verkehr Anlage === B 11_VG 29.04.2026 oeff. 6.2 2..pdf === Datum: 30.04.2026 Telefon: 089 233-728463 Email: bag-nord.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Nord An das Mobilitätsreferat Aufhebung des Parkverbots für die Parkbucht sowie Erhöhung der zulässigen Parkzeit auf der gegenüberliegenden Straßenseite in der Bremer Straße BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02892 der Bürgerversammlung des 11. Stadtbezirkes Milbertshofen vom 09.07.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19694 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 11 - Milbertshofen-Am Hart vom 29. April 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: Gez. Fredy Hummel-Haslauer (BA-Vorsitzender) === 20-26 _ E 02892_E 02892 Parkverbot.pdf === Betreff Bessere Nutzung Bremer Straße - Anwohnerparken / Entsiegelung Die Bremer Straße verläuft als breite Sackgasse nördlich parallel zum Frankfurter Ring zwischen Knorr- und Schleißheimer Straße. Aktuell ist diese einseitig mit Parkbuchten ausgestattet, welche teilweise mit Parkverbotsschildern versehen sind. Ein klarer Grund ist nicht ersichtlich. Entgegen der ausbleibenden Nutzung in den Nachtstunden wird die Parkbucht mit Verbotsschild tagsüber als Parkfläche genutzt. Die gegenüberliegende Straßenseite steht am Wochenende ganztags sowie Mo. bis Fr. zwischen 22 und 6 Uhr zum Parken zur Verfügung. Um ein besseres Anwohnerparken zu ermöglichen, wird beantragt das Parkverbot für die Parkbucht aufzuheben und die zulässige Parkzeit auf der gegenüberliegenden Straßenseite von Mo. bis Fr. auf 18 bis 8 Uhr zu erhöhen. Im Falle von Umbaumaßnahmen an der Bremer Straße wird eine Reduzierung der Straßenbreite mit Entsiegelung / Begrünung beantragt. Antrag zum Themengebiet Verkehr

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 11 - Milbertshofen-Am Hart

Sitzungsdatum

29.04.2026 um 19:30 Uhr

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