[623] Parkplatzstreifen in der Schleißheimer Straße

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=== 20-26 _ V 19695_V 19695 Parkplatzstreifen Schleissheimer Strasse BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Telefon: 0 233-39991 Mobilitätsreferat Daueranordnungen MOR-GB2.211 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Parkplatzstreifen in der Schleißheimer Straße Verringerung der Parkplatzstreifen bei Tiefgaragenausfahrt in der Schleißheimer Straße zur Entschärfung der Gefährdungssituation Empfehlung Nr. 20-26 / E 02919 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 11 – Milbertshofen-Am Hart am 09.07.2025 „Blockierung“ der Sperrflächen für Parkstreifen bei Tiefgaragenausfahrt in der Schleißheimer Straße Empfehlung Nr. 20-26 / E 02924 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 11 - Milbertshofen-Am Hart am 09.07.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19695 Anlagen: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02919 BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02924 Beschluss des Bezirksausschusses des 11. Stadtbezirkes Milbertshofen-Am Hart vom 29.04.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 11 - Milbertshofen-Am Hart hat am 09.07.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02919 und Empfehlung Nr. 20-26 / E 02924 beschlossen. Sie stammen von unterschiedlichen Antragstellern und zielen in Summe darauf ab, Maßnahmen zu ergreifen, um insb. die Ausfahrtsituation aus der Tiefgarage Schleißheimer Straße 247 zu verbessern, weil – so lt. Darstellung im Sachverhalt – derzeit durch teils „überparkende“ Fahrzeuge immer wieder die Sicht auf den Fließverkehr verkehrsgefährdend eingeschränkt sei. Die Empfehlungen betreffen Vorgänge die nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen sind. Da es sich um Empfehlungen einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt sind, müssen diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Nach den einschlägigen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung besteht vor Grundstücks- ein- und -ausfahrten ein gesetzliches Parkverbot. Weitergehende Maßnahmen zur Freihaltung bzw. Absicherung von Ausfahrten können daher nur dort getroffen werden, wo dies aus Gründen der Verkehrssicherheit unumgänglich ist, d.h., wenn dies nach Prüfung im Einzelfall für die Sicherheit des allgemeinen Fahrverkehr als erforderlich erachtet wird. In dem dargelegten Fall liegen die gleichen Verhältnisse vor, wie sie an zahlreichen Grundstücksein- und -ausfahrten im gesamten Stadtgebiet gegeben sind. Dass neben der Ausfahrt eine Parkreihe besteht und dort teilweise möglicherweise „überparkende“ Fahrzeuge stehen, die die unmittelbare Sicht behindern, ist in einer Millionenstadt eine nicht unübliche bzw. auch nicht unzumutbare Alltagssituation. Die Polizei teilte dem Mobilitätsreferat auf Nachfrage zur etwaigen Gefährlichkeit der Ausfahrtsituation aus Tiefgarage Schleißheimer Straße 247 mit E-Mail vom 12.02.2026 sinngemäß und auszugsweise Folgendes mit: Erinnerlich war der Sachverhalt Thema bei der letzten Bürgerversammlung. Ein Anwohner bemängelte, dass parkende Fahrzeuge in die Grundstückseinfahrt hineinragten und dadurch die Ausfahrt erschwerten. Er forderte, dass die Zufahrt seitlich zur Fahrbahn hin abgeschrägt wird und somit sich die Ausfahrt verbreitert und das Sichtfeld verbessert wird. Im Redebeitrag des Behördenvertreters des Mobilitätsreferates wurde diese Forderung bereits abgelehnt. Die Polizeiinspektion 43 kontrolliert die Örtlichkeit im Rahmen ihrer normalen Streifentätigkeit, konnte dabei in der Vergangenheit aber kaum Verstöße feststellen (hin und wieder ragten parkende Fahrzeuge zwar tatsächlich ein stückweit mit dem Heck oder Front in die Grundstückszufahrt, was regelmäßig aber weder sanktionierbar ist noch bei einer insgesamt ca. 6 Meter breiten Zufahrt einen nicht hinnehmbaren Umstand darstellt). An der Örtlichkeit gab es im Jahr 2025 lediglich einen dokumentierten Einsatz wegen Falschparkens in der Grundstücksausfahrt. Bei diesem Einsatz war zwar die Sicht etwas eingeschränkt, aber eine Ausfahrt dennoch möglich. Weitere Beschwerden liegen der Polizei aktuell nicht vor. Im Ergebnis hält das Mobilitätsreferat im Einvernehmen mit der Polizei gesonderte Maßnahmen zur Erhöhung der örtlichen Verkehrssicherheit, wie z.B. die Platzierung von Steinen oder Betonpollern „rechts und links“ der Zufahrt, für nicht notwendig. Den Empfehlungen Nr. 20-26 / E 02919 und Nr. 20-26 / E 02924 der Bürgerversammlung des 11. Stadtbezirkes Milbertshofen-Am Hart vom 09.07.2025 kann nicht entsprochen werden. Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Die Verkehrssicherheit bzgl. der Ausfahrtssituation aus Tiefgarage Schleißheimer Straße 247 wurde überprüft. Bei der in der Straßenverkehrsordnung vorgeschriebenen besonderen Sorgfaltspflicht für einen aus einem Grundstück ausfahrenden Verkehrsteilnehmenden ist – angesichts der örtlichen Situation – ein gefahrloses Anfahren bei angemessenem langsamen „Herantasten“ an den Fußweg, den Radweg und die Straße, möglich, weswegen das Treffen jedweder verkehrlicher oder baulicher Maßnahmen nicht angezeigt ist. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02919 der Bürgerversammlung des 11. Stadtbezirkes Milbertshofen-Am Hart am 09.07.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. 3. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02924 der Bürgerversammlung des 11. Stadtbezirkes Milbertshofen-Am Hart am 09.07.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 11. Stadtbezirkes Milbertshofen-Am Hart der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Der Referent Fredy Hummel-Haslauer Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Nord An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 11 - Milbertshofen-Am Hart kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 11 - Milbertshofen-Am Hart kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 11 - Milbertshofen-Am Hart ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.211 zur weiteren Veranlassung === 20-26 _ V 19695_V 19695 Parkplatzstreifen Schleissheimer Strasse A1.pdf === Betreff Verri erung der Parkplatzstreifen rechts/links der Tiefgaragenausfahrt Schleißheimer Str. zur Entschärfung der Gefährungssituation bei Ausfahrt Wohnanlage mit 102 Tiefgaragenstellplätzen seit Anfang 2019 bezogen Kombinierte Ein- und Ausfahrt hat nur eine Fahrbreite von ca. 5,50 m, welche durch angrenzenden Parkstreifen regelmäßig durch „überparkende“ Autos verkleinert wird Frequentierte Ein- und Ausfahrt kreuzt Fußgänger- und Radweg und mündet kurz vor Ampelkreuzung (ca. 75 m) auf Schleißheimer Straße Oft ergibt sich eine unübersichtliche Ausfahrtssituation mit hoher Gefährdungslage und Behinderung von Radfahrern und Fußgängern Antrag : Reduktion des Parkstreifens jeweils rechts und links der Ausfahrt um mindestens 1,5 Meter, um die eingeschränkte Sicht bei Ausfahrt zu beseitigen. Antrag zum Themengebiet Verkehr Anlage 1 === 20-26 _ V 19695_V 19695 Parkplatzstreifen Schleissheimer Strasse A2.pdf === Betreff Antrag auf "Blockie g" der Sperrflächen für Parkstreifen bei Tiefgaragenausfahrt Schleißheimer Str. Ausgangssituation: Wohnanlage mit 102 Tiefgaragenstellplätzen seit Anfang 2019 bezogen Kombinierte Ein- und Ausfahrt hat nur eine Fahrbreite von ca. 5,50 m, welche durch angrenzenden Parkstreifen regelmäßig durch „überparkende“ Autos verkleinert wird Frequentierte Ein- und Ausfahrt kreuzt Fußgänger- und Radweg und mündet kurz vor Ampelkreuzung (ca. 75 m) auf Schleißheimer Straße Oft ergibt sich eine unübersichtliche Ausfahrtssituation mit hoher Gefährdungslage und Behinderung von Radfahrern und Fußgängern Antrag : Aktive Blockierung der Sperrfläche durch Gegenstände (z.B. Steine, Betonpoller, etc.) um mutwilligem Falschparken entgegenzuwirken Antrag zum Themengebiet Verkehr Anlage 2 === B 11_VG 29.04.2026 oeff. 6.2 3..pdf === Datum: 30.04.2026 Telefon: 089 233-728463 Email: bag-nord.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Nord An das Mobilitätsreferat Parkplatzstreifen in der Schleißheimer Straße Verringerung der Parkplatzstreifen bei Tiefgaragenausfahrt in der Schleißheimer Straße zur Entschärfung der Gefährdungssituation BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02919 der Bürgerversammlung des 11. Stadtbezirkes Milbertshofen vom 09.07.2025 „Blockierung“ der Sperrflächen für Parkstreifen bei Tiefgaragenausfahrt in der Schleißheimer Straße BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02924 der Bürgerversammlung des 11. Stadtbezirkes Milbertshofen vom 09.07.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19695 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 11 - Milbertshofen-Am Hart vom 29. April 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: Gez. Fredy Hummel-Haslauer (BA-Vorsitzender) === 20-26 _ E 02919_E 02919 Parkstreifen.pdf === Betreff Verri erung der Parkplatzstreifen rechts/links der Tiefgaragenausfahrt Schleißheimer Str. zur Entschärfung der Gefährungssituation bei Ausfahrt Wohnanlage mit 102 Tiefgaragenstellplätzen seit Anfang 2019 bezogen Kombinierte Ein- und Ausfahrt hat nur eine Fahrbreite von ca. 5,50 m, welche durch angrenzenden Parkstreifen regelmäßig durch „überparkende“ Autos verkleinert wird Frequentierte Ein- und Ausfahrt kreuzt Fußgänger- und Radweg und mündet kurz vor Ampelkreuzung (ca. 75 m) auf Schleißheimer Straße Oft ergibt sich eine unübersichtliche Ausfahrtssituation mit hoher Gefährdungslage und Behinderung von Radfahrern und Fußgängern Antrag : Reduktion des Parkstreifens jeweils rechts und links der Ausfahrt um mindestens 1,5 Meter, um die eingeschränkte Sicht bei Ausfahrt zu beseitigen. Antrag zum Themengebiet Verkehr === 20-26 _ E 02924_E 02924 Parkstreifen.pdf === Betreff Antrag auf "Blockie g" der Sperrflächen für Parkstreifen bei Tiefgaragenausfahrt Schleißheimer Str. Ausgangssituation: Wohnanlage mit 102 Tiefgaragenstellplätzen seit Anfang 2019 bezogen Kombinierte Ein- und Ausfahrt hat nur eine Fahrbreite von ca. 5,50 m, welche durch angrenzenden Parkstreifen regelmäßig durch „überparkende“ Autos verkleinert wird Frequentierte Ein- und Ausfahrt kreuzt Fußgänger- und Radweg und mündet kurz vor Ampelkreuzung (ca. 75 m) auf Schleißheimer Straße Oft ergibt sich eine unübersichtliche Ausfahrtssituation mit hoher Gefährdungslage und Behinderung von Radfahrern und Fußgängern Antrag : Aktive Blockierung der Sperrfläche durch Gegenstände (z.B. Steine, Betonpoller, etc.) um mutwilligem Falschparken entgegenzuwirken Antrag zum Themengebiet Verkehr

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 11 - Milbertshofen-Am Hart

Sitzungsdatum

29.04.2026 um 19:30 Uhr

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