=== 20-26 _ V 19695_V 19695 Parkplatzstreifen Schleissheimer Strasse BE.pdf ===
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Telefon: 0 233-39991 Mobilitätsreferat
Daueranordnungen
MOR-GB2.211
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Parkplatzstreifen in der Schleißheimer Straße
Verringerung der Parkplatzstreifen bei Tiefgaragenausfahrt in der Schleißheimer Straße zur
Entschärfung der Gefährdungssituation
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02919 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 11 –
Milbertshofen-Am Hart am 09.07.2025
„Blockierung“ der Sperrflächen für Parkstreifen bei Tiefgaragenausfahrt in der Schleißheimer
Straße
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02924 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 11 -
Milbertshofen-Am Hart am 09.07.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19695
Anlagen:
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02919
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02924
Beschluss des Bezirksausschusses des 11. Stadtbezirkes Milbertshofen-Am Hart vom
29.04.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 11 - Milbertshofen-Am Hart hat am 09.07.2025 die
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02919 und Empfehlung Nr. 20-26 / E 02924 beschlossen. Sie
stammen von unterschiedlichen Antragstellern und zielen in Summe darauf ab, Maßnahmen
zu ergreifen, um insb. die Ausfahrtsituation aus der Tiefgarage Schleißheimer Straße 247 zu
verbessern, weil – so lt. Darstellung im Sachverhalt – derzeit durch teils „überparkende“
Fahrzeuge immer wieder die Sicht auf den Fließverkehr verkehrsgefährdend eingeschränkt
sei.
Die Empfehlungen betreffen Vorgänge die nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den
laufenden Angelegenheiten zu zählen sind. Da es sich um Empfehlungen einer
Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt sind,
müssen diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und
Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4
der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt
werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist:
Nach den einschlägigen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung besteht vor Grundstücks-
ein- und -ausfahrten ein gesetzliches Parkverbot. Weitergehende Maßnahmen zur Freihaltung
bzw. Absicherung von Ausfahrten können daher nur dort getroffen werden, wo dies aus
Gründen der Verkehrssicherheit unumgänglich ist, d.h., wenn dies nach Prüfung im Einzelfall
für die Sicherheit des allgemeinen Fahrverkehr als erforderlich erachtet wird.
In dem dargelegten Fall liegen die gleichen Verhältnisse vor, wie sie an zahlreichen
Grundstücksein- und -ausfahrten im gesamten Stadtgebiet gegeben sind. Dass neben der
Ausfahrt eine Parkreihe besteht und dort teilweise möglicherweise „überparkende“ Fahrzeuge
stehen, die die unmittelbare Sicht behindern, ist in einer Millionenstadt eine nicht unübliche
bzw. auch nicht unzumutbare Alltagssituation.
Die Polizei teilte dem Mobilitätsreferat auf Nachfrage zur etwaigen Gefährlichkeit der
Ausfahrtsituation aus Tiefgarage Schleißheimer Straße 247 mit E-Mail vom 12.02.2026
sinngemäß und auszugsweise Folgendes mit:
Erinnerlich war der Sachverhalt Thema bei der letzten Bürgerversammlung. Ein Anwohner
bemängelte, dass parkende Fahrzeuge in die Grundstückseinfahrt hineinragten und dadurch
die Ausfahrt erschwerten. Er forderte, dass die Zufahrt seitlich zur Fahrbahn hin abgeschrägt
wird und somit sich die Ausfahrt verbreitert und das Sichtfeld verbessert wird.
Im Redebeitrag des Behördenvertreters des Mobilitätsreferates wurde diese Forderung bereits
abgelehnt. Die Polizeiinspektion 43 kontrolliert die Örtlichkeit im Rahmen ihrer normalen
Streifentätigkeit, konnte dabei in der Vergangenheit aber kaum Verstöße feststellen (hin und
wieder ragten parkende Fahrzeuge zwar tatsächlich ein stückweit mit dem Heck oder Front in
die Grundstückszufahrt, was regelmäßig aber weder sanktionierbar ist noch bei einer
insgesamt ca. 6 Meter breiten Zufahrt einen nicht hinnehmbaren Umstand darstellt).
An der Örtlichkeit gab es im Jahr 2025 lediglich einen dokumentierten Einsatz wegen
Falschparkens in der Grundstücksausfahrt. Bei diesem Einsatz war zwar die Sicht etwas
eingeschränkt, aber eine Ausfahrt dennoch möglich. Weitere Beschwerden liegen der Polizei
aktuell nicht vor.
Im Ergebnis hält das Mobilitätsreferat im Einvernehmen mit der Polizei gesonderte
Maßnahmen zur Erhöhung der örtlichen Verkehrssicherheit, wie z.B. die Platzierung von
Steinen oder Betonpollern „rechts und links“ der Zufahrt, für nicht notwendig.
Den Empfehlungen Nr. 20-26 / E 02919 und Nr. 20-26 / E 02924 der Bürgerversammlung des
11. Stadtbezirkes Milbertshofen-Am Hart vom 09.07.2025 kann nicht entsprochen werden.
Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen
Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und
Bezirksmanagement, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet
worden.
II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Die Verkehrssicherheit bzgl. der Ausfahrtssituation aus Tiefgarage Schleißheimer
Straße 247 wurde überprüft. Bei der in der Straßenverkehrsordnung vorgeschriebenen
besonderen Sorgfaltspflicht für einen aus einem Grundstück ausfahrenden
Verkehrsteilnehmenden ist – angesichts der örtlichen Situation – ein gefahrloses
Anfahren bei angemessenem langsamen „Herantasten“ an den Fußweg, den Radweg
und die Straße, möglich, weswegen das Treffen jedweder verkehrlicher oder baulicher
Maßnahmen nicht angezeigt ist.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02919 der Bürgerversammlung des 11. Stadtbezirkes
Milbertshofen-Am Hart am 09.07.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der
Gemeindeordnung behandelt.
3. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02924 der Bürgerversammlung des 11. Stadtbezirkes
Milbertshofen-Am Hart am 09.07.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der
Gemeindeordnung behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 11. Stadtbezirkes Milbertshofen-Am Hart der Landeshauptstadt
München
Der Vorsitzende Der Referent
Fredy Hummel-Haslauer Georg Dunkel
Berufsmäßiger Stadtrat
IV. WV Mobilitätsreferat – GL5
zur weiteren Veranlassung
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Nord
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II/BA
Der Beschluss des BA 11 - Milbertshofen-Am Hart kann vollzogen werden.
Der Beschluss des BA 11 - Milbertshofen-Am Hart kann/soll aus
rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum
besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss des BA 11 - Milbertshofen-Am Hart ist rechtswidrig (Begründung siehe
Beiblatt).
VI. Über MOR-GL5
zurück zum MOR-GB2.211
zur weiteren Veranlassung
=== 20-26 _ V 19695_V 19695 Parkplatzstreifen Schleissheimer Strasse A1.pdf ===
Betreff
Verri erung der Parkplatzstreifen rechts/links der Tiefgaragenausfahrt Schleißheimer
Str. zur Entschärfung der Gefährungssituation bei Ausfahrt
Wohnanlage mit 102 Tiefgaragenstellplätzen seit Anfang 2019 bezogen
Kombinierte Ein- und Ausfahrt hat nur eine Fahrbreite von ca. 5,50 m, welche
durch angrenzenden Parkstreifen regelmäßig durch „überparkende“ Autos
verkleinert wird
Frequentierte Ein- und Ausfahrt kreuzt Fußgänger- und Radweg und mündet
kurz vor Ampelkreuzung (ca. 75 m) auf Schleißheimer Straße
Oft ergibt sich eine unübersichtliche Ausfahrtssituation mit hoher
Gefährdungslage und Behinderung von Radfahrern und Fußgängern
Antrag : Reduktion des Parkstreifens jeweils rechts und links der
Ausfahrt um mindestens 1,5 Meter, um die eingeschränkte Sicht bei Ausfahrt
zu beseitigen.
Antrag zum Themengebiet Verkehr
Anlage 1
=== 20-26 _ V 19695_V 19695 Parkplatzstreifen Schleissheimer Strasse A2.pdf ===
Betreff
Antrag auf "Blockie g" der Sperrflächen für Parkstreifen bei Tiefgaragenausfahrt
Schleißheimer Str.
Ausgangssituation:
Wohnanlage mit 102 Tiefgaragenstellplätzen seit Anfang 2019 bezogen
Kombinierte Ein- und Ausfahrt hat nur eine Fahrbreite von ca. 5,50 m, welche
durch angrenzenden Parkstreifen regelmäßig durch „überparkende“ Autos
verkleinert wird
Frequentierte Ein- und Ausfahrt kreuzt Fußgänger- und Radweg und mündet
kurz vor Ampelkreuzung (ca. 75 m) auf Schleißheimer Straße
Oft ergibt sich eine unübersichtliche Ausfahrtssituation mit hoher
Gefährdungslage und Behinderung von Radfahrern und Fußgängern
Antrag :
Aktive Blockierung der Sperrfläche durch Gegenstände (z.B. Steine,
Betonpoller, etc.) um mutwilligem Falschparken entgegenzuwirken
Antrag zum Themengebiet Verkehr
Anlage 2
=== B 11_VG 29.04.2026 oeff. 6.2 3..pdf ===
Datum: 30.04.2026
Telefon: 089 233-728463
Email: bag-nord.dir@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle Nord
An das Mobilitätsreferat
Parkplatzstreifen in der Schleißheimer Straße
Verringerung der Parkplatzstreifen bei Tiefgaragenausfahrt in der Schleißheimer Straße zur
Entschärfung der Gefährdungssituation
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02919 der Bürgerversammlung des 11. Stadtbezirkes
Milbertshofen vom 09.07.2025
„Blockierung“ der Sperrflächen für Parkstreifen bei Tiefgaragenausfahrt in der Schleißheimer
Straße
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02924 der Bürgerversammlung des 11. Stadtbezirkes
Milbertshofen vom 09.07.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19695
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 11 - Milbertshofen-Am Hart
vom 29. April 2026
☒ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Begründung der Ablehnung:
Gez.
Fredy Hummel-Haslauer
(BA-Vorsitzender)
=== 20-26 _ E 02919_E 02919 Parkstreifen.pdf ===
Betreff
Verri erung der Parkplatzstreifen rechts/links der Tiefgaragenausfahrt Schleißheimer
Str. zur Entschärfung der Gefährungssituation bei Ausfahrt
Wohnanlage mit 102 Tiefgaragenstellplätzen seit Anfang 2019 bezogen
Kombinierte Ein- und Ausfahrt hat nur eine Fahrbreite von ca. 5,50 m, welche
durch angrenzenden Parkstreifen regelmäßig durch „überparkende“ Autos
verkleinert wird
Frequentierte Ein- und Ausfahrt kreuzt Fußgänger- und Radweg und mündet
kurz vor Ampelkreuzung (ca. 75 m) auf Schleißheimer Straße
Oft ergibt sich eine unübersichtliche Ausfahrtssituation mit hoher
Gefährdungslage und Behinderung von Radfahrern und Fußgängern
Antrag : Reduktion des Parkstreifens jeweils rechts und links der
Ausfahrt um mindestens 1,5 Meter, um die eingeschränkte Sicht bei Ausfahrt
zu beseitigen.
Antrag zum Themengebiet Verkehr
=== 20-26 _ E 02924_E 02924 Parkstreifen.pdf ===
Betreff
Antrag auf "Blockie g" der Sperrflächen für Parkstreifen bei Tiefgaragenausfahrt
Schleißheimer Str.
Ausgangssituation:
Wohnanlage mit 102 Tiefgaragenstellplätzen seit Anfang 2019 bezogen
Kombinierte Ein- und Ausfahrt hat nur eine Fahrbreite von ca. 5,50 m, welche
durch angrenzenden Parkstreifen regelmäßig durch „überparkende“ Autos
verkleinert wird
Frequentierte Ein- und Ausfahrt kreuzt Fußgänger- und Radweg und mündet
kurz vor Ampelkreuzung (ca. 75 m) auf Schleißheimer Straße
Oft ergibt sich eine unübersichtliche Ausfahrtssituation mit hoher
Gefährdungslage und Behinderung von Radfahrern und Fußgängern
Antrag :
Aktive Blockierung der Sperrfläche durch Gegenstände (z.B. Steine,
Betonpoller, etc.) um mutwilligem Falschparken entgegenzuwirken
Antrag zum Themengebiet Verkehr