=== 20-26 _ B 08329_B 08329 E-Scooter.pdf ===
SPD-Fraktion im Bezirksausschuss 11
Milbertshofen – Am Hart – Olympiadorf
SPD – Fraktionsvorstand im Bezirksausschuss 11 Milbertshofen – Am Hart
Fraktionssprecherin: Brigitte Voit
Stellvertreter: Mario Riederer, Mathias Kowoll
Geschäftsstelle des BA 11 Brigitte Voit
z. H. Herrn Fredy Hummel-Haslauer info@brighouse.de
Hanauerstraße 1
80992 München
An den Bezirksausschuss 11 Milbertshofen - Am Hart
zur BA-Sitzung am 29.10.2025
München, den 20.9.2025
Sehr geehrter Herr Hummel-Haslauer,
die SPD-Fraktion stellt folgenden Antrag.
E-Scooter nutzen – aber richtig
Der Bezirksausschuss 11 fordert das Mobilitätsreferat auf, Möglichkeiten zur stärkeren Regulierung
von E-Scootern umzusetzen. Milbertshofen-Am Hart soll hier exemplarisch für die äußeren
Stadtbezirke stehen.
Insbesondere folgende Punkte bitten wir zu klären:
1. Kann das Abstellen der E-Scooter, analog dem Vorgehen der Stadt Regensburg, als
Sondernutzung gewertet werden, was eine bessere Steuerung über Auflagen ermöglichen
würde (beispielsweise zur Flottengröße und zur Abstellsituation). Bei Verstoß gegen die
Auflagen hätte dies Folgen für die betreffende Sondernutzungserlaubnis – bis hin zu einem
Verbot für den jeweiligen Anbieter.
2. Zugleich ist die Einrichtung der Abstellflächen zu beschleunigen, um die Abstellsituation, vor
allem außerhalb des Mittleren Rings, schnellstmöglich zu verbessern.
3. Im Stadtgebiet außerhalb des Mittleren Rings muss es auch eine Begrenzung der Flotte auf
1000 Scooter pro Anbieter geben, das fehlt bei der derzeitigen freiwilligen Selbstverpflichtung.
4. Ein enges Geofencing soll auch für die Rückgabe bei ausgewiesenen Flächen
(Mobilitätspunkten usw.) angewendet werden.
5. Entgegen der freiwilligen Selbstverpflichtung fordern wir eine Einbeziehung und
Abstellerlaubnis bei öffentlichen Fahrradabstellanlagen mit entsprechenden
Abstellvorrichtungen an Orten, die geeignet sind, z. B. an der U-Bahn Station Oberwiesenfeld
Ausgang Straßbergerstraße, siehe Foto.
6. Zusätzlich müssen alle Anbieter in München eine KI gestützte Fotoanalyse einsetzen, bisher
machen das nicht alle, um den Nachweis einer korrekten Abstellung zu garantieren, (z. B.
Einhaltung einer Restgehwegbreite von 1,80 m, Abstand zu Bushaltestellen usw.), ansonsten
kann das Gefährt nicht zurückgegeben werden.
7. Ausweitung von definierten Zonen, z. B. den Olympiapark, in denen kein Fahren und kein
Abstellen von E-Scootern erlaubt ist mit einem Geofencing Radius von 200 m statt 100 m um
die Zonen. Idealerweise wird den Nutzer*innen rechtzeitig digital der Beginn der definierten
Zone angezeigt, um die Zone zu umfahren.
SPD – Fraktionsvorstand im Bezirksausschuss 11 Milbertshofen – Am Hart
Fraktionssprecherin: Brigitte Voit
Stellvertreter: Mario Riederer, Mathias Kowoll
Begründung:
Die Anzahl der E-Scooter steigt weiter. Inzwischen kam ein weiterer Anbieter dazu, was die Anzahl
um ca. 1.400 Scooter nach oben treibt und verbessernde Maßnahmen nötig macht. Nach wie vor sind
Beschwerden über den „Verhau“ beim Abstellen der Scooter, auch bei uns im BA, mit die häufigsten
und die Menschen vor Ort wünschen sich endlich eine Verbesserung der Situation.
Auch der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund (BBSB) sieht aktuell noch keine
nennenswerten Verbesserungen der Situation. Leider kommt es immer noch zu Beeinträchtigungen
von mobilitätseingeschränkten Menschen und sogar schweren Unfällen, weil die Roller wild im
öffentlichen Raum abgestellt werden. Dies fuhrt ebenso zu Kritik und Unmut in der Bevölkerung.
Durch die Definition der Benutzung und Lagerung der Leih-Roller als Sondernutzung hat die Stadt
deutlich mehr Möglichkeiten, das störende Abstellen einzudämmen. Auch in Munchen sollen hierfur
die Voraussetzungen von der Stadtverwaltung geschaffen werden. Dabei geht es nicht um ein
sofortiges Verbot aller E-Scooter, sondern um einen Stufenplan, der deutlich schärfere Maßnahmen
vorsieht, wenn Anbieterunternehmen sowie Nutzerinnen und Nutzer sich nicht an Regeln halten.
Denkbar sind etwa eine Reduzierung der Gesamtzahl der Roller, verpflichtende Abstellflächen auch
außerhalb des Mittleren Rings und als letzter Schritt ein mögliches Verbot.
gez. gez.
Brigitte Voit Brigitte Voit
Initiative Fraktionssprecherin
Anlage: U-Bahn Oberwiesenfeld Ausgang Straßbergerstraße, ungenutzer Platz um öffentlichn
Fahrradabstellanlage. Foto: privat
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U-Bahn: Linien U1,U2,U3,U6
Haltestelle Sendlinger Tor
muenchenunterwegs.de
Straßenbahn: Linie 16-18, 27
Haltestelle Sendlinger Tor
muenchen.de/mor
Bus: Linien 52,152
Haltestelle Blumenstraße
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Geteilte und vernetzte Mobilität
MOR-GB1.32
gb1-32.mor@muenchen.de
Per E-Mail
Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Nord
bag-nord.dir@muenchen.de
An den BA 11 - Milbertshofen-Am Hart
Herr Hummel-Haslauer
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
07.05.2026
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
E-Scooter nutzen – aber richtig
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08329 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 11 - Milbertshofen-
Am Hart
Sehr geehrter Herr Hummel-Haslauer,
In Ihrem Antrag vom 29.10.2025 fordern Sie das Mobilitätsreferat auf, Möglichkeit zur
stärkeren Regulierung von E-Tretrollern umzusetzen. Der Stadtbezirk 11 – Milbertshofen-Am
Hart soll dabei exemplarisch für die äußeren Stadtbezirke stehen. Die verspätete
Rückmeldung bitten wir zu entschuldigen.
Zu Ihrem Anliegen teilen wir in Anlehnung an Ihren Fragenkatalog Folgendes mit:
1. Kann das Abstellen der E-Scooter, analog dem Vorgehen der Stadt Regensburg, als
Sondernutzung gewertet werden, was eine bessere Steuerung über Auflagen ermöglichen
würde (beispielsweise zur Flottengröße und zur Abstellsituation). Bei Verstoß gegen die
Auflagen hätte dies Folgen für die betreffende Sondernutzungserlaubnis – bis hin zu einem
Verbot für den jeweiligen Anbieter.
Bisher ist die Bewertung des Betriebs von E-Tretrollern eine Frage des Straßenrechts,
welche eine Angelegenheit der Bundesländer ist. E-Tretroller und Leihräder, als
privatwirtschaftliche Shared-Mobility-Angebote, gelten im Freistaat Bayern bis dato als
genehmigungsfreier Gemeingebrauch. Aus diesem Grund sind sämtliche Regelungen, die
über die derzeit gültige freiwillige Vereinbarung hinaus gingen, mit rechtlichen
Unsicherheiten verbunden.
Eine verbindliche Definition von Obergrenzen für Flottengröße oder Anbieteranzahl von
I.
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LHM-Schutzbedarf:
2
]
Mikromobilitätsfahrzeugen war somit bisher nicht rechtssicher möglich.
Am 8. Oktober 2025 beschloss jedoch das Bundeskabinett die Novellierung der StVO
sowie der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung; am 19.12.2025 stimmte der Bundesrat
ebenfalls zu. Somit ergibt sich eine bundesweit einheitliche Harmonisierung der
Gesetzgebung, wodurch die Kommunen künftig weitere Befugnisse und
Handlungsspielräume zur Regelung des Abstellens von E-Tretrollern und Leihrädern
erhalten und diese in Sondernutzungsvereinbarungen festlegen können.
Nach einer Übergangsfrist treten diese Regelungen zum 01.03.2027 in Kraft.
2. (Wurde Ihrerseits gestrichen)
3. Im Stadtgebiet außerhalb des Mittleren Rings muss es auch eine Begrenzung der Flotte
auf 1000 Scooter pro Anbieter geben, das fehlt bei der derzeitigen freiwilligen
Selbstverpflichtung.
Unter Berücksichtigung des geltenden Rechtsrahmens wird aktuell eine Anpassung der
städtischen Vorgaben erarbeitet.
Neben den bereits heute gültigen Anforderungen auf Basis der Freiwilligen
Selbstverpflichtungserklärung möchte das Mobilitätsreferat die folgenden
Kernanforderungen zusätzlich regulieren:
- Regulierung der Flottenobergrenzen und angemessene räumliche Verteilung
- Regulierung der maximalen Anbieteranzahl
- Forderung von Sondernutzungsgebühren.
4. Ein enges Geofencing soll auch für die Rückgabe bei ausgewiesenen Flächen
(Mobilitätspunkten usw.) angewendet werden.
Alle bisherigen Bestandsflächen verfügen über einen entsprechenden Geofence
(Abstellverbotszone) in der Umgebung, sodass E-Tretroller in einem vordefinierten Radius
(derzeit 100 Meter) nur auf der dafür vorgesehenen Fläche abgestellt werden können. Eine
Beendigung der Miete ist im Bereich der o.g. jeweiligen Abstellverbotszone dann nicht
möglich. Abstellflächen und zugehörige Abstellverbotszonen werden beim Ausleihvorgang
in den Apps angezeigt.
5. Entgegen der freiwilligen Selbstverpflichtung fordern wir eine Einbeziehung und
Abstellerlaubnis bei öffentlichen Fahrradabstellanlagen mit entsprechenden
Abstellvorrichtungen an Orten, die geeignet sind, z. B. an der U-Bahn-Station
Oberwiesenfeld Ausgang Straßbergerstraße, siehe Foto.
Der Radverkehr und die Nutzung von E-Tretrollern sind wesentliche Bestandteile der
urbanen Mobilität und fördern die nachhaltigen Ziele der Landeshauptstadt München,
insbesondere die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs. Mit dem stadtweiten
Ausbau von geteilten Abstellflächen für Mikromobilität verfolgt die Stadt das Ziel eines
geordneten Abstellens dieser Fahrzeuge. Auch im Bereich des U-Bahnhofs
Oberwiesenfeld sollen im Jahr 2026 noch Abstellflächen eingerichtet werden. Auch wenn
die Nutzung von Radabstellanlagen zu gewissen Zeiten an gewissen Orten subjektiv
möglich scheint, gilt es Flächenkonkurrenzen zu vermeiden.
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LHM-Schutzbedarf:
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6. Zusätzlich müssen alle Anbieter in München eine KI gestützte Fotoanalyse einsetzen,
bisher machen das nicht alle, um den Nachweis einer korrekten Abstellung zu garantieren,
(z. B. Einhaltung einer Restgehwegbreite von 1,80 m, Abstand zu Bushaltestellen usw.),
ansonsten kann das Gefährt nicht zurückgegeben werden.
Ein Abstellfoto ist bei Beendigung der Ausleihe bei allen in München tätigen E-Tretroller
Anbieterfirmen obligatorisch und wird zuverlässig umgesetzt.
Gemäß Aussage der Anbieterfirmen wird mithilfe von KI-Technologie geprüft,
Behinderungen sowie Gehwegbreiten o.ä. auf diesen Fotos zu identifizieren, um
entsprechende Konsequenzen für die Nutzenden zu ziehen. Die Anbieterfirmen trainieren
ihre eingesetzten KI-Systeme, um München spezifische Vorgaben und Parameter
automatisch zu erkennen.
7. Ausweitung von definierten Zonen, z. B. den Olympiapark, in denen kein Fahren und kein
Abstellen von E-Scootern erlaubt ist mit einem Geofencing Radius von 200 m statt 100 m
um die Zonen. Idealerweise wird den Nutzer*innen rechtzeitig digital der Beginn der
definierten Zone angezeigt, um die Zone zu umfahren.
Die Landeshauptstadt München hat ein dichtes Netz an Park- und Fahrverbotszonen
definiert. Auch der Olympiapark ist davon Bestandteil. Details können Sie im städtischen
Geoportal einsehen (
https://geoportal.muenchen.de/portal/opendata/?MAPS={"center":[687866,5334348],"mode
":"2D","zoom":4}&MENU={"main":{"currentComponent":"root"},"secondary":{"currentCompo
nent":"root"}}&LAYERS=[{"id":"gsm:g_osm_mvg_style@WMTS","visibility":true},{"id":"gsm:
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Der festgelegte Geofencing-Radius von 100 Metern ist Teil der aktuellen freiwilligen
Regulatorikvereinbarung zwischen LHM und den Anbieterfirmen und kann leider aufgrund
des hohen technischen Aufwands derzeit nicht beliebig individualisiert werden. Eine
mögliche Vergrößerung des Radius soll jedoch im Rahmen der Weiterentwicklung der
Regulatorik geprüft werden.
Teilweise verfügt die neueste Generation an Fahrzeugen einiger Anbieterfirmen über eine
digitale Anzeige, die einen Hinweis beim Befahren einer Fahr- oder Parkverbotszone
liefert. Unabhängig dessen werden in allen Anbieterapps alle Park- und Fahrverbotszonen
angezeigt und sind für die Nutzenden einsehbar.
Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
GB1.32