[441] E-Scooter nutzen – aber richtig

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=== 20-26 _ B 08329_B 08329 E-Scooter.pdf === SPD-Fraktion im Bezirksausschuss 11 Milbertshofen – Am Hart – Olympiadorf SPD – Fraktionsvorstand im Bezirksausschuss 11 Milbertshofen – Am Hart Fraktionssprecherin: Brigitte Voit Stellvertreter: Mario Riederer, Mathias Kowoll Geschäftsstelle des BA 11 Brigitte Voit z. H. Herrn Fredy Hummel-Haslauer info@brighouse.de Hanauerstraße 1 80992 München An den Bezirksausschuss 11 Milbertshofen - Am Hart zur BA-Sitzung am 29.10.2025 München, den 20.9.2025 Sehr geehrter Herr Hummel-Haslauer, die SPD-Fraktion stellt folgenden Antrag. E-Scooter nutzen – aber richtig Der Bezirksausschuss 11 fordert das Mobilitätsreferat auf, Möglichkeiten zur stärkeren Regulierung von E-Scootern umzusetzen. Milbertshofen-Am Hart soll hier exemplarisch für die äußeren Stadtbezirke stehen. Insbesondere folgende Punkte bitten wir zu klären: 1. Kann das Abstellen der E-Scooter, analog dem Vorgehen der Stadt Regensburg, als Sondernutzung gewertet werden, was eine bessere Steuerung über Auflagen ermöglichen würde (beispielsweise zur Flottengröße und zur Abstellsituation). Bei Verstoß gegen die Auflagen hätte dies Folgen für die betreffende Sondernutzungserlaubnis – bis hin zu einem Verbot für den jeweiligen Anbieter. 2. Zugleich ist die Einrichtung der Abstellflächen zu beschleunigen, um die Abstellsituation, vor allem außerhalb des Mittleren Rings, schnellstmöglich zu verbessern. 3. Im Stadtgebiet außerhalb des Mittleren Rings muss es auch eine Begrenzung der Flotte auf 1000 Scooter pro Anbieter geben, das fehlt bei der derzeitigen freiwilligen Selbstverpflichtung. 4. Ein enges Geofencing soll auch für die Rückgabe bei ausgewiesenen Flächen (Mobilitätspunkten usw.) angewendet werden. 5. Entgegen der freiwilligen Selbstverpflichtung fordern wir eine Einbeziehung und Abstellerlaubnis bei öffentlichen Fahrradabstellanlagen mit entsprechenden Abstellvorrichtungen an Orten, die geeignet sind, z. B. an der U-Bahn Station Oberwiesenfeld Ausgang Straßbergerstraße, siehe Foto. 6. Zusätzlich müssen alle Anbieter in München eine KI gestützte Fotoanalyse einsetzen, bisher machen das nicht alle, um den Nachweis einer korrekten Abstellung zu garantieren, (z. B. Einhaltung einer Restgehwegbreite von 1,80 m, Abstand zu Bushaltestellen usw.), ansonsten kann das Gefährt nicht zurückgegeben werden. 7. Ausweitung von definierten Zonen, z. B. den Olympiapark, in denen kein Fahren und kein Abstellen von E-Scootern erlaubt ist mit einem Geofencing Radius von 200 m statt 100 m um die Zonen. Idealerweise wird den Nutzer*innen rechtzeitig digital der Beginn der definierten Zone angezeigt, um die Zone zu umfahren. SPD – Fraktionsvorstand im Bezirksausschuss 11 Milbertshofen – Am Hart Fraktionssprecherin: Brigitte Voit Stellvertreter: Mario Riederer, Mathias Kowoll Begründung: Die Anzahl der E-Scooter steigt weiter. Inzwischen kam ein weiterer Anbieter dazu, was die Anzahl um ca. 1.400 Scooter nach oben treibt und verbessernde Maßnahmen nötig macht. Nach wie vor sind Beschwerden über den „Verhau“ beim Abstellen der Scooter, auch bei uns im BA, mit die häufigsten und die Menschen vor Ort wünschen sich endlich eine Verbesserung der Situation. Auch der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund (BBSB) sieht aktuell noch keine nennenswerten Verbesserungen der Situation. Leider kommt es immer noch zu Beeinträchtigungen von mobilitätseingeschränkten Menschen und sogar schweren Unfällen, weil die Roller wild im öffentlichen Raum abgestellt werden. Dies fuhrt ebenso zu Kritik und Unmut in der Bevölkerung. Durch die Definition der Benutzung und Lagerung der Leih-Roller als Sondernutzung hat die Stadt deutlich mehr Möglichkeiten, das störende Abstellen einzudämmen. Auch in Munchen sollen hierfur die Voraussetzungen von der Stadtverwaltung geschaffen werden. Dabei geht es nicht um ein sofortiges Verbot aller E-Scooter, sondern um einen Stufenplan, der deutlich schärfere Maßnahmen vorsieht, wenn Anbieterunternehmen sowie Nutzerinnen und Nutzer sich nicht an Regeln halten. Denkbar sind etwa eine Reduzierung der Gesamtzahl der Roller, verpflichtende Abstellflächen auch außerhalb des Mittleren Rings und als letzter Schritt ein mögliches Verbot. gez. gez. Brigitte Voit Brigitte Voit Initiative Fraktionssprecherin Anlage: U-Bahn Oberwiesenfeld Ausgang Straßbergerstraße, ungenutzer Platz um öffentlichn Fahrradabstellanlage. Foto: privat === 20-26 _ B 08329_B 08329 E-Scooter nutzen AS.pdf === U-Bahn: Linien U1,U2,U3,U6 Haltestelle Sendlinger Tor muenchenunterwegs.de Straßenbahn: Linie 16-18, 27 Haltestelle Sendlinger Tor muenchen.de/mor Bus: Linien 52,152 Haltestelle Blumenstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Geteilte und vernetzte Mobilität MOR-GB1.32 gb1-32.mor@muenchen.de Per E-Mail Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Nord bag-nord.dir@muenchen.de An den BA 11 - Milbertshofen-Am Hart Herr Hummel-Haslauer Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 07.05.2026 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] E-Scooter nutzen – aber richtig BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08329 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 11 - Milbertshofen- Am Hart Sehr geehrter Herr Hummel-Haslauer, In Ihrem Antrag vom 29.10.2025 fordern Sie das Mobilitätsreferat auf, Möglichkeit zur stärkeren Regulierung von E-Tretrollern umzusetzen. Der Stadtbezirk 11 – Milbertshofen-Am Hart soll dabei exemplarisch für die äußeren Stadtbezirke stehen. Die verspätete Rückmeldung bitten wir zu entschuldigen. Zu Ihrem Anliegen teilen wir in Anlehnung an Ihren Fragenkatalog Folgendes mit: 1. Kann das Abstellen der E-Scooter, analog dem Vorgehen der Stadt Regensburg, als Sondernutzung gewertet werden, was eine bessere Steuerung über Auflagen ermöglichen würde (beispielsweise zur Flottengröße und zur Abstellsituation). Bei Verstoß gegen die Auflagen hätte dies Folgen für die betreffende Sondernutzungserlaubnis – bis hin zu einem Verbot für den jeweiligen Anbieter. Bisher ist die Bewertung des Betriebs von E-Tretrollern eine Frage des Straßenrechts, welche eine Angelegenheit der Bundesländer ist. E-Tretroller und Leihräder, als privatwirtschaftliche Shared-Mobility-Angebote, gelten im Freistaat Bayern bis dato als genehmigungsfreier Gemeingebrauch. Aus diesem Grund sind sämtliche Regelungen, die über die derzeit gültige freiwillige Vereinbarung hinaus gingen, mit rechtlichen Unsicherheiten verbunden. Eine verbindliche Definition von Obergrenzen für Flottengröße oder Anbieteranzahl von I. Seite 2 von 3 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Mikromobilitätsfahrzeugen war somit bisher nicht rechtssicher möglich. Am 8. Oktober 2025 beschloss jedoch das Bundeskabinett die Novellierung der StVO sowie der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung; am 19.12.2025 stimmte der Bundesrat ebenfalls zu. Somit ergibt sich eine bundesweit einheitliche Harmonisierung der Gesetzgebung, wodurch die Kommunen künftig weitere Befugnisse und Handlungsspielräume zur Regelung des Abstellens von E-Tretrollern und Leihrädern erhalten und diese in Sondernutzungsvereinbarungen festlegen können. Nach einer Übergangsfrist treten diese Regelungen zum 01.03.2027 in Kraft. 2. (Wurde Ihrerseits gestrichen) 3. Im Stadtgebiet außerhalb des Mittleren Rings muss es auch eine Begrenzung der Flotte auf 1000 Scooter pro Anbieter geben, das fehlt bei der derzeitigen freiwilligen Selbstverpflichtung. Unter Berücksichtigung des geltenden Rechtsrahmens wird aktuell eine Anpassung der städtischen Vorgaben erarbeitet. Neben den bereits heute gültigen Anforderungen auf Basis der Freiwilligen Selbstverpflichtungserklärung möchte das Mobilitätsreferat die folgenden Kernanforderungen zusätzlich regulieren: - Regulierung der Flottenobergrenzen und angemessene räumliche Verteilung - Regulierung der maximalen Anbieteranzahl - Forderung von Sondernutzungsgebühren. 4. Ein enges Geofencing soll auch für die Rückgabe bei ausgewiesenen Flächen (Mobilitätspunkten usw.) angewendet werden. Alle bisherigen Bestandsflächen verfügen über einen entsprechenden Geofence (Abstellverbotszone) in der Umgebung, sodass E-Tretroller in einem vordefinierten Radius (derzeit 100 Meter) nur auf der dafür vorgesehenen Fläche abgestellt werden können. Eine Beendigung der Miete ist im Bereich der o.g. jeweiligen Abstellverbotszone dann nicht möglich. Abstellflächen und zugehörige Abstellverbotszonen werden beim Ausleihvorgang in den Apps angezeigt. 5. Entgegen der freiwilligen Selbstverpflichtung fordern wir eine Einbeziehung und Abstellerlaubnis bei öffentlichen Fahrradabstellanlagen mit entsprechenden Abstellvorrichtungen an Orten, die geeignet sind, z. B. an der U-Bahn-Station Oberwiesenfeld Ausgang Straßbergerstraße, siehe Foto. Der Radverkehr und die Nutzung von E-Tretrollern sind wesentliche Bestandteile der urbanen Mobilität und fördern die nachhaltigen Ziele der Landeshauptstadt München, insbesondere die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs. Mit dem stadtweiten Ausbau von geteilten Abstellflächen für Mikromobilität verfolgt die Stadt das Ziel eines geordneten Abstellens dieser Fahrzeuge. Auch im Bereich des U-Bahnhofs Oberwiesenfeld sollen im Jahr 2026 noch Abstellflächen eingerichtet werden. Auch wenn die Nutzung von Radabstellanlagen zu gewissen Zeiten an gewissen Orten subjektiv möglich scheint, gilt es Flächenkonkurrenzen zu vermeiden. Seite 3 von 3 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] 6. Zusätzlich müssen alle Anbieter in München eine KI gestützte Fotoanalyse einsetzen, bisher machen das nicht alle, um den Nachweis einer korrekten Abstellung zu garantieren, (z. B. Einhaltung einer Restgehwegbreite von 1,80 m, Abstand zu Bushaltestellen usw.), ansonsten kann das Gefährt nicht zurückgegeben werden. Ein Abstellfoto ist bei Beendigung der Ausleihe bei allen in München tätigen E-Tretroller Anbieterfirmen obligatorisch und wird zuverlässig umgesetzt. Gemäß Aussage der Anbieterfirmen wird mithilfe von KI-Technologie geprüft, Behinderungen sowie Gehwegbreiten o.ä. auf diesen Fotos zu identifizieren, um entsprechende Konsequenzen für die Nutzenden zu ziehen. Die Anbieterfirmen trainieren ihre eingesetzten KI-Systeme, um München spezifische Vorgaben und Parameter automatisch zu erkennen. 7. Ausweitung von definierten Zonen, z. B. den Olympiapark, in denen kein Fahren und kein Abstellen von E-Scootern erlaubt ist mit einem Geofencing Radius von 200 m statt 100 m um die Zonen. Idealerweise wird den Nutzer*innen rechtzeitig digital der Beginn der definierten Zone angezeigt, um die Zone zu umfahren. Die Landeshauptstadt München hat ein dichtes Netz an Park- und Fahrverbotszonen definiert. Auch der Olympiapark ist davon Bestandteil. Details können Sie im städtischen Geoportal einsehen ( https://geoportal.muenchen.de/portal/opendata/?MAPS={"center":[687866,5334348],"mode ":"2D","zoom":4}&MENU={"main":{"currentComponent":"root"},"secondary":{"currentCompo nent":"root"}}&LAYERS=[{"id":"gsm:g_osm_mvg_style@WMTS","visibility":true},{"id":"gsm: g_stadtkarte","visibility":true},{"id":"gsm_wfs:vablock_stadtbezirk@WFS","visibility":false},{"i d":"mor_wfs:ruhver_mim_abstellverbot_ts","visibility":true},{"id":"mor_wfs:ruhver_mim_fahr verbot_ts","visibility":true}]#) Der festgelegte Geofencing-Radius von 100 Metern ist Teil der aktuellen freiwilligen Regulatorikvereinbarung zwischen LHM und den Anbieterfirmen und kann leider aufgrund des hohen technischen Aufwands derzeit nicht beliebig individualisiert werden. Eine mögliche Vergrößerung des Radius soll jedoch im Rahmen der Weiterentwicklung der Regulatorik geprüft werden. Teilweise verfügt die neueste Generation an Fahrzeugen einiger Anbieterfirmen über eine digitale Anzeige, die einen Hinweis beim Befahren einer Fahr- oder Parkverbotszone liefert. Unabhängig dessen werden in allen Anbieterapps alle Park- und Fahrverbotszonen angezeigt und sind für die Nutzenden einsehbar. Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt. Mit freundlichen Grüßen GB1.32

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 11 - Milbertshofen-Am Hart

Sitzungsdatum

24.06.2026 um 19:30 Uhr

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