=== 26-32 _ V 00665_V 00665 Autostellplaetze am Milbertshofener Platz BE.pdf ===
Tel.: 01525 79 83555 Mobilitätsreferat
Geschäftsbereich Verkehrs-
und Bezirksmanagement
Bezirksmanagement und
Projektentwicklung
Bezirk Nord-West
MOR-GB2.12
Auflösen der Autostellplätze am Milbertshofener Platz zur Schaffung zusätzlicher
Grünfläche
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02881
der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 11 - Milbertshofen-Am Hart am 09.07.2025
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00665
Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02881
Beschluss des Bezirksausschusses des 11. Stadtbezirkes Milbertshofen - Am Hart vom
24.06.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 11 - Milbertshofen-Am Hart hat am 09.07.2025 die
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02881 beschlossen.
Darin wird eine Vergrößerung des Milbertshofer Platzes um anliegende Stellplätze und
Entsiegelung an dieser Stelle gefordert.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau-
fenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversamm-
lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art.
18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung
vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung
(BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information
Folgendes auszuführen ist:
Zur Sicherung der Wohn-, Lebens-, Gesundheits- und Umweltqualität entwickelt die Stadtver-
waltung Strategien zur klimatischen und qualitativen Aufwertung öffentlicher Stadträume.
Verkehrsberuhigende Maßnahmen sowie die Neuverteilung des öffentlichen Raumes sind
dafür essenziell.
Das Leitbild der „Mobilitätsstrategie 2035“ vom 05.05.2021 (Sitzungsvorlage Nr. 20 – 26 / V
03507) hebt neben der Erreichbarkeit auch die Steigerung der Aufenthaltsqualität als eines der
Hauptziele hervor. Maßnahmen der Verkehrsberuhigung unterstützen dabei die Verkehrssi-
cherheit, insbesondere für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen, also den beiden am
meisten schutzbedürftigen Verkehrsteilnehmer*innengruppen.
Die öffentliche Grünfläche am Milbertshofener Platz, die sich westlich des Parkplatzbereichs
erstreckt, hat eine Fläche von rund 1.860 m². Die vorhandenen Spiel- und Freizeitangebote,
darunter ein Kleinkinderspielbereich sowie Aufenthaltsangebote und ein Streetballkorb,
befinden sich in einem guten und verkehrssicheren Zustand. Diese Grünfläche wird intensiv
genutzt und ist für viele Anwohner*innen der umliegenden Wohnquartiere, insbesondere für
Familien mit Kindern und Jugendlichen, ein wichtiger Ort zur Freizeitgestaltung.
Der Spielflächenversorgungsplan der Landeshauptstadt München zeigt, dass in diesem
Bereich ein Spielflächendefizit für alle Altersgruppen besteht. Vor diesem Hintergrund könnte
die Umwandlung der Parkplatzfläche in eine öffentliche Grünfläche mit Spiel- und
Freizeitangeboten zu einer Verbesserung der Spielflächenversorgung im Quartier beitragen.
Durch die Auflösung des Parkplatzes könnte die bestehende Grünfläche nach Osten um rund
840 m² vergrößert werden, was neue Nutzungsmöglichkeiten eröffnen würde. Im Vorfeld ist in
Abstimmung mit dem zuständigen Bezirksausschuss eine Nutzer*innenbeteiligung zur
Ermittlung der Wünsche und Bedarfe zur Ausstattung erforderlich. Die Finanzierung der
Umgestaltung kann voraussichtlich über die Freiraumpauschale des Baureferats (Gartenbau)
erfolgen und die Realisierung ab 2030 in Aussicht gestellt werden.
Um die Aufenthaltsqualität und das Spielflächenangebot in diesem Bereich kurzfristig zu
erhöhen und die Fläche als Erholungsraum nutzbar zu machen, wäre es möglich, temporäre
Sitzangebote oder Tischtennisplatten auf der Fläche aufzustellen.
Die Umnutzung der Parkplatzfläche zu Gunsten der Grünfläche wird aus verkehrsfachlicher
Sicht als grundsätzlich möglich erachtet. Allerdings muss für diese Umgestaltung ggf. die
baurechtliche Darstellung im Bebauungsplan und die Widmung der Fläche angepasst werden,
nachdem das Flurstück 62/3 in der Gemarkung Milbertshofen derzeit als Gemeindestraße
ausgewiesen ist und der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 1231 dort eine öffentliche
Parkfläche festschreibt. Hierfür sind zunächst weitere Prüfschritte erforderlich, bevor eine
Umsetzung durch das Baureferat (Gartenbau) in die Wege geleitet werden kann.
Die straßenrechtliche Umwidmung des Milbertshofener Platzes Süd in eine Fußgängerzone
wird aus verkehrlicher Sicht hingegen kritisch gesehen. Dieser Bereich ist für die Erschließung
der angrenzenden Gebäude notwendig und kann im Übrigen nicht durch reine Beschilderung
erfolgen, sondern geht stets mit Planungs- und Bauarbeiten einher.
Straßenzüge, die in dieser Form verkehrlich neu geordnet werden, müssen zwingend und
zuvorderst durch ihre Gestaltung vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion für Fußgänger*innen
überwiegt und der Fahrverkehr hier eine untergeordnete oder ggf. auch gar keine Bedeutung
mehr hat. Die Stichstraße Milbertshofener Platz stellt die einzige Zufahrt zu mehreren
Anwesen bis zur Probst-Heinrich-Straße dar, welche deshalb in ihrer aktuellen
Erschließungsfunktion bestehen bleiben muss. Die Ausweitung zu einer Fußgängerzone im
Rahmen eines Widmungsverfahrens würde bedeuten, dass nur Fußgänger*innen die
vormalige Stichstraße benutzen dürften und alle anderen Verkehrsteilnehmer*innen von der
Benutzung ausgeschlossen würden. Mindestens für die Eigentümer*innen | Nutzer*innen der
zu erschließenden Grundstücke wären Ausnahmegenehmigungen zu erlassen. Die heutigen
Parkmöglichkeiten würden entfallen.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02881 der Bürgerversammlung des 11. Stadtbezirkes
Milbertshofen-Am Hart vom 09.07.2025 kann nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen
entsprochen werden.
Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Veronika Mirlach, ist ein Abdruck der
Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Das Mobilitätsreferat wird beauftragt die weiteren rechtlichen Erfordernisse in
Zusammenarbeit mit den anderen betroffenen Referaten zu prüfen. Bei positivem
Ergebnis wird das Baureferat gebeten, die Umsetzung zeitnah in die Wege zu leiten.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02881 der Bürgerversammlung des 11. Stadtbezirkes
Milbertshofen - Am Hart am 09.07.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der
Gemeindeordnung behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 11. Stadtbezirkes Milbertshofen - Am Hart der Landeshauptstadt
München
Der*Die Vorsitzende Der Referent
Georg Dunkel
Berufsmäßiger Stadtrat
IV. WV Mobilitätsreferat – GL5
zur weiteren Veranlassung
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Nord
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II/BA
Der Beschluss des BA 11 - Milbertshofen - Am Hart kann vollzogen werden.
Der Beschluss des BA 11 - Milbertshofen - Am Hart kann/soll aus
rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein
Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss des BA 11 - Milbertshofen - Am Hart ist rechtswidrig (Begründung siehe
Beiblatt).
VI. Über MOR-GL5
zum Akt an BAU-G 12
zur weiteren Veranlassung
=== 26-32 _ V 00665_V 00665 Autostellplaetze am Milbertshofener Platz BE - Neufassung.pdf ===
Tel.: 01525 79 83555 Mobilitätsreferat
Geschäftsbereich Verkehrs-
und Bezirksmanagement
Bezirksmanagement und
Projektentwicklung
Bezirk Nord-West
MOR-GB2.12
Auflösen der Autostellplätze am Milbertshofener Platz zur Schaffung zusätzlicher
Grünfläche
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02881
der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 11 – Milbertshofen - Am Hart am 09.07.2025
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00665 - Neufassung
Anlagen:
1. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02881
2. Ursprüngliche Sitzungsvorlage 26-32 / V 00665
3. Ablehnendes Abstimmungsergebnis vom 29.06.2026
Beschluss des Bezirksausschusses des 11. Stadtbezirkes Milbertshofen - Am Hart vom
30.09.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 11 – Milbertshofen - Am Hart hat am 09.07.2025
die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02881 beschlossen.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau-
fenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversamm-
lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art.
18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung
vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung
(BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information
Folgendes auszuführen ist:
Zur Sicherung der Wohn-, Lebens-, Gesundheits- und Umweltqualität entwickelt die Stadtver-
waltung Strategien zur klimatischen und qualitativen Aufwertung öffentlicher Stadträume.
Verkehrsberuhigende Maßnahmen sowie die Neuverteilung des öffentlichen Raumes sind
dafür essenziell.
Das Leitbild der „Mobilitätsstrategie 2035“ vom 05.05.2021 (Sitzungsvorlage Nr. 20 – 26 / V
03507) hebt neben der Erreichbarkeit auch die Steigerung der Aufenthaltsqualität als eines der
Hauptziele hervor. Maßnahmen der Verkehrsberuhigung unterstützen dabei die Verkehrssi-
cherheit, insbesondere für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen, also den beiden am
meisten schutzbedürftigen Verkehrsteilnehmer*innengruppen.
Die öffentliche Grünfläche am Milbertshofener Platz, die sich westlich des Parkplatzbereichs
erstreckt, hat eine Fläche von rund 1.860 m². Die vorhandenen Spiel- und Freizeitangebote,
darunter ein Kleinkinderspielbereich sowie Aufenthaltsangebote und ein Streetballkorb,
befinden sich in einem guten und verkehrssicheren Zustand. Diese Grünfläche wird intensiv
genutzt und ist für viele Anwohner*innen der umliegenden Wohnquartiere, insbesondere für
Familien mit Kindern und Jugendlichen, ein wichtiger Ort zur Freizeitgestaltung.
Der Spielflächenversorgungsplan der Landeshauptstadt München zeigt, dass in diesem
Bereich ein Spielflächendefizit für alle Altersgruppen besteht. Vor diesem Hintergrund könnte
die Umwandlung der Parkplatzfläche in eine öffentliche Grünfläche mit Spiel- und
Freizeitangeboten zu einer Verbesserung der Spielflächenversorgung im Quartier beitragen.
Durch die Auflösung des Parkplatzes könnte die bestehende Grünfläche nach Osten um rund
840 m² vergrößert werden, was neue Nutzungsmöglichkeiten eröffnen würde. Im Vorfeld ist in
Abstimmung mit dem zuständigen Bezirksausschuss eine Nutzer*innenbeteiligung zur
Ermittlung der Wünsche und Bedarfe zur Ausstattung erforderlich. Die Finanzierung der
Umgestaltung kann voraussichtlich über die Freiraumpauschale des Baureferats (Gartenbau)
erfolgen und die Realisierung ab 2030 in Aussicht gestellt werden.
Um die Aufenthaltsqualität und das Spielflächenangebot in diesem Bereich kurzfristig zu
erhöhen und die Fläche als Erholungsraum nutzbar zu machen, wäre es möglich, temporäre
Sitzangebote oder Tischtennisplatten auf der Fläche aufzustellen.
Die Umnutzung der Parkplatzfläche zu Gunsten der Grünfläche wird aus verkehrsfachlicher
Sicht als grundsätzlich möglich erachtet. Allerdings muss für diese Umgestaltung ggf. die
baurechtliche Darstellung im Bebauungsplan und die Widmung der Fläche angepasst werden,
nachdem das Flurstück 62/3 in der Gemarkung Milbertshofen derzeit als Gemeindestraße
ausgewiesen ist und der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 1231 dort eine öffentliche
Parkfläche festschreibt. Hierfür wären zunächst weitere Prüfschritte erforderlich, bevor eine
Umsetzung durch das Baureferat (Garten...