[622] Auflösen der Autostellplätze am Milbertshofener Platz zur Schaffung zusätzlicher Grünfläche

Stellplätze Grünfläche

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  • 26-32 _ V 00665_V 00665 Autostellplaetze am Milbertshofener Platz BE.pdf
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  • 26-32 _ V 00665_V 00665 Autostellplaetze am Milbertshofener Platz A1 - Neufassung.pdf
  • 26-32 _ V 00665_V 00665 Autostellplaetze am Milbertshofener Platz A2 - Neufassung.pdf
  • 26-32 _ V 00665_V 00665 Autostellplaetze am Milbertshofener Platz A3 - Neufassung.pdf
  • B 11_VG 24.06.2026 oeff. 6.2 2..pdf
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=== 26-32 _ V 00665_V 00665 Autostellplaetze am Milbertshofener Platz BE.pdf === Tel.: 01525 79 83555 Mobilitätsreferat Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement Bezirksmanagement und Projektentwicklung Bezirk Nord-West MOR-GB2.12 Auflösen der Autostellplätze am Milbertshofener Platz zur Schaffung zusätzlicher Grünfläche Empfehlung Nr. 20-26 / E 02881 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 11 - Milbertshofen-Am Hart am 09.07.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00665 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02881 Beschluss des Bezirksausschusses des 11. Stadtbezirkes Milbertshofen - Am Hart vom 24.06.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 11 - Milbertshofen-Am Hart hat am 09.07.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02881 beschlossen. Darin wird eine Vergrößerung des Milbertshofer Platzes um anliegende Stellplätze und Entsiegelung an dieser Stelle gefordert. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau- fenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversamm- lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Zur Sicherung der Wohn-, Lebens-, Gesundheits- und Umweltqualität entwickelt die Stadtver- waltung Strategien zur klimatischen und qualitativen Aufwertung öffentlicher Stadträume. Verkehrsberuhigende Maßnahmen sowie die Neuverteilung des öffentlichen Raumes sind dafür essenziell. Das Leitbild der „Mobilitätsstrategie 2035“ vom 05.05.2021 (Sitzungsvorlage Nr. 20 – 26 / V 03507) hebt neben der Erreichbarkeit auch die Steigerung der Aufenthaltsqualität als eines der Hauptziele hervor. Maßnahmen der Verkehrsberuhigung unterstützen dabei die Verkehrssi- cherheit, insbesondere für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen, also den beiden am meisten schutzbedürftigen Verkehrsteilnehmer*innengruppen. Die öffentliche Grünfläche am Milbertshofener Platz, die sich westlich des Parkplatzbereichs erstreckt, hat eine Fläche von rund 1.860 m². Die vorhandenen Spiel- und Freizeitangebote, darunter ein Kleinkinderspielbereich sowie Aufenthaltsangebote und ein Streetballkorb, befinden sich in einem guten und verkehrssicheren Zustand. Diese Grünfläche wird intensiv genutzt und ist für viele Anwohner*innen der umliegenden Wohnquartiere, insbesondere für Familien mit Kindern und Jugendlichen, ein wichtiger Ort zur Freizeitgestaltung. Der Spielflächenversorgungsplan der Landeshauptstadt München zeigt, dass in diesem Bereich ein Spielflächendefizit für alle Altersgruppen besteht. Vor diesem Hintergrund könnte die Umwandlung der Parkplatzfläche in eine öffentliche Grünfläche mit Spiel- und Freizeitangeboten zu einer Verbesserung der Spielflächenversorgung im Quartier beitragen. Durch die Auflösung des Parkplatzes könnte die bestehende Grünfläche nach Osten um rund 840 m² vergrößert werden, was neue Nutzungsmöglichkeiten eröffnen würde. Im Vorfeld ist in Abstimmung mit dem zuständigen Bezirksausschuss eine Nutzer*innenbeteiligung zur Ermittlung der Wünsche und Bedarfe zur Ausstattung erforderlich. Die Finanzierung der Umgestaltung kann voraussichtlich über die Freiraumpauschale des Baureferats (Gartenbau) erfolgen und die Realisierung ab 2030 in Aussicht gestellt werden. Um die Aufenthaltsqualität und das Spielflächenangebot in diesem Bereich kurzfristig zu erhöhen und die Fläche als Erholungsraum nutzbar zu machen, wäre es möglich, temporäre Sitzangebote oder Tischtennisplatten auf der Fläche aufzustellen. Die Umnutzung der Parkplatzfläche zu Gunsten der Grünfläche wird aus verkehrsfachlicher Sicht als grundsätzlich möglich erachtet. Allerdings muss für diese Umgestaltung ggf. die baurechtliche Darstellung im Bebauungsplan und die Widmung der Fläche angepasst werden, nachdem das Flurstück 62/3 in der Gemarkung Milbertshofen derzeit als Gemeindestraße ausgewiesen ist und der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 1231 dort eine öffentliche Parkfläche festschreibt. Hierfür sind zunächst weitere Prüfschritte erforderlich, bevor eine Umsetzung durch das Baureferat (Gartenbau) in die Wege geleitet werden kann. Die straßenrechtliche Umwidmung des Milbertshofener Platzes Süd in eine Fußgängerzone wird aus verkehrlicher Sicht hingegen kritisch gesehen. Dieser Bereich ist für die Erschließung der angrenzenden Gebäude notwendig und kann im Übrigen nicht durch reine Beschilderung erfolgen, sondern geht stets mit Planungs- und Bauarbeiten einher. Straßenzüge, die in dieser Form verkehrlich neu geordnet werden, müssen zwingend und zuvorderst durch ihre Gestaltung vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion für Fußgänger*innen überwiegt und der Fahrverkehr hier eine untergeordnete oder ggf. auch gar keine Bedeutung mehr hat. Die Stichstraße Milbertshofener Platz stellt die einzige Zufahrt zu mehreren Anwesen bis zur Probst-Heinrich-Straße dar, welche deshalb in ihrer aktuellen Erschließungsfunktion bestehen bleiben muss. Die Ausweitung zu einer Fußgängerzone im Rahmen eines Widmungsverfahrens würde bedeuten, dass nur Fußgänger*innen die vormalige Stichstraße benutzen dürften und alle anderen Verkehrsteilnehmer*innen von der Benutzung ausgeschlossen würden. Mindestens für die Eigentümer*innen | Nutzer*innen der zu erschließenden Grundstücke wären Ausnahmegenehmigungen zu erlassen. Die heutigen Parkmöglichkeiten würden entfallen. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02881 der Bürgerversammlung des 11. Stadtbezirkes Milbertshofen-Am Hart vom 09.07.2025 kann nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen entsprochen werden. Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Veronika Mirlach, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Das Mobilitätsreferat wird beauftragt die weiteren rechtlichen Erfordernisse in Zusammenarbeit mit den anderen betroffenen Referaten zu prüfen. Bei positivem Ergebnis wird das Baureferat gebeten, die Umsetzung zeitnah in die Wege zu leiten. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02881 der Bürgerversammlung des 11. Stadtbezirkes Milbertshofen - Am Hart am 09.07.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 11. Stadtbezirkes Milbertshofen - Am Hart der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Nord An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 11 - Milbertshofen - Am Hart kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 11 - Milbertshofen - Am Hart kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 11 - Milbertshofen - Am Hart ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zum Akt an BAU-G 12 zur weiteren Veranlassung === 26-32 _ V 00665_V 00665 Autostellplaetze am Milbertshofener Platz BE - Neufassung.pdf === Tel.: 01525 79 83555 Mobilitätsreferat Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement Bezirksmanagement und Projektentwicklung Bezirk Nord-West MOR-GB2.12 Auflösen der Autostellplätze am Milbertshofener Platz zur Schaffung zusätzlicher Grünfläche Empfehlung Nr. 20-26 / E 02881 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 11 – Milbertshofen - Am Hart am 09.07.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00665 - Neufassung Anlagen: 1. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02881 2. Ursprüngliche Sitzungsvorlage 26-32 / V 00665 3. Ablehnendes Abstimmungsergebnis vom 29.06.2026 Beschluss des Bezirksausschusses des 11. Stadtbezirkes Milbertshofen - Am Hart vom 30.09.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 11 – Milbertshofen - Am Hart hat am 09.07.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02881 beschlossen. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau- fenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversamm- lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Zur Sicherung der Wohn-, Lebens-, Gesundheits- und Umweltqualität entwickelt die Stadtver- waltung Strategien zur klimatischen und qualitativen Aufwertung öffentlicher Stadträume. Verkehrsberuhigende Maßnahmen sowie die Neuverteilung des öffentlichen Raumes sind dafür essenziell. Das Leitbild der „Mobilitätsstrategie 2035“ vom 05.05.2021 (Sitzungsvorlage Nr. 20 – 26 / V 03507) hebt neben der Erreichbarkeit auch die Steigerung der Aufenthaltsqualität als eines der Hauptziele hervor. Maßnahmen der Verkehrsberuhigung unterstützen dabei die Verkehrssi- cherheit, insbesondere für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen, also den beiden am meisten schutzbedürftigen Verkehrsteilnehmer*innengruppen. Die öffentliche Grünfläche am Milbertshofener Platz, die sich westlich des Parkplatzbereichs erstreckt, hat eine Fläche von rund 1.860 m². Die vorhandenen Spiel- und Freizeitangebote, darunter ein Kleinkinderspielbereich sowie Aufenthaltsangebote und ein Streetballkorb, befinden sich in einem guten und verkehrssicheren Zustand. Diese Grünfläche wird intensiv genutzt und ist für viele Anwohner*innen der umliegenden Wohnquartiere, insbesondere für Familien mit Kindern und Jugendlichen, ein wichtiger Ort zur Freizeitgestaltung. Der Spielflächenversorgungsplan der Landeshauptstadt München zeigt, dass in diesem Bereich ein Spielflächendefizit für alle Altersgruppen besteht. Vor diesem Hintergrund könnte die Umwandlung der Parkplatzfläche in eine öffentliche Grünfläche mit Spiel- und Freizeitangeboten zu einer Verbesserung der Spielflächenversorgung im Quartier beitragen. Durch die Auflösung des Parkplatzes könnte die bestehende Grünfläche nach Osten um rund 840 m² vergrößert werden, was neue Nutzungsmöglichkeiten eröffnen würde. Im Vorfeld ist in Abstimmung mit dem zuständigen Bezirksausschuss eine Nutzer*innenbeteiligung zur Ermittlung der Wünsche und Bedarfe zur Ausstattung erforderlich. Die Finanzierung der Umgestaltung kann voraussichtlich über die Freiraumpauschale des Baureferats (Gartenbau) erfolgen und die Realisierung ab 2030 in Aussicht gestellt werden. Um die Aufenthaltsqualität und das Spielflächenangebot in diesem Bereich kurzfristig zu erhöhen und die Fläche als Erholungsraum nutzbar zu machen, wäre es möglich, temporäre Sitzangebote oder Tischtennisplatten auf der Fläche aufzustellen. Die Umnutzung der Parkplatzfläche zu Gunsten der Grünfläche wird aus verkehrsfachlicher Sicht als grundsätzlich möglich erachtet. Allerdings muss für diese Umgestaltung ggf. die baurechtliche Darstellung im Bebauungsplan und die Widmung der Fläche angepasst werden, nachdem das Flurstück 62/3 in der Gemarkung Milbertshofen derzeit als Gemeindestraße ausgewiesen ist und der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 1231 dort eine öffentliche Parkfläche festschreibt. Hierfür wären zunächst weitere Prüfschritte erforderlich, bevor eine Umsetzung durch das Baureferat (Garten...

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 11 - Milbertshofen-Am Hart

Sitzungsdatum

24.06.2026 um 19:30 Uhr

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