[453] Vermüllung der Wertstoffinseln im Stadtbezirk

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  • 26-32 _ Q 00010_Q 00010 Vermüllung Wertstoffinseln OE.pdf
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=== 26-32 _ Q 00010_Q 00010 Vermüllung Wertstoffinseln OE.pdf === === 26-32 _ Q 00010_Q 00010 Vermuellung der Wertstoffinseln im Stadtbezirk AS.pdf === Abfallwirtschaftsbetrieb München, Georg-Brauchle-Ring 29, 80992 München Werkleitung Sabine Schulz-Hammerl Georg-Brauchle-Ring 29 80992 München Dienstgebäude: Georg-Brauchle-Ring 29 80992 München 05.08.2026 Vermüllung der Wertstoffinseln im Stadtbezirk BV-Anfrage Nr. 20-26 / Q 00010 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 11 - Milbertshofen - Am Hart vom 08.07.2026 Sehr geehrter , Ihre o. g. Anfrage wurde an den Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) weitergeleitet. Wir haben Ihr Anliegen geprüft und teilen Ihnen Folgendes mit: Sauberkeit der Wertstoffinseln Seit Inkrafttreten der Verpackungsverordnung im Jahr 1991, die zum 01.01.2019 durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) abgelöst wurde, liegt die Verantwortung für die Entsorgung von Verkaufsverpackungen nicht in der Zuständigkeit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers, sondern die Verantwortung wurde insoweit den sog. Dualen Systemen Deutschland (DSD) übertragen. Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 VerpackG haben sich Hersteller*innen von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen zur Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme an einem oder mehreren Systemen zu beteiligen. Zwischenzeitlich sind zehn DSD etabliert, die ihrerseits für die operative Durchführung der Einsammlung der Verpackungen Betreiberfirmen beauftragen. In München sind dies derzeit die Firmen Wittmann Entsorgungswirtschaft GmbH (Wittmann) und Remondis GmbH & Co. KG (Remondis). Im 11. Stadtbezirk Milbertshofen-Am Hart betreiben Remondis und Wittmann die Wertstoffsammelstellen. Die Betreiberfirmen sind grundsätzlich für die Sauberhaltung der Wertstoffinseln im gesamten Münchner Stadtgebiet im Radius bis zu zehn Meter um die Wertstoffsammelstellen zuständig (ausgenommen angrenzende Fahrbahn). Sofern Verschmutzungen der Containerinsel festgestellt werden, kann über die standardmäßig wöchentlichen Reinigungsgänge der Seite 2 von 3 Betreiberfirmen hinaus bei Bedarf telefonisch eine zusätzliche Reinigung angefordert werden. Dies funktioniert an Wertstoffinseln im gesamten Stadtgebiet in der Regel gut. Illegale Müllablagerung Der AWM stellt für die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen und Wertstoffen zum einen das sog. 3-Tonnen-System mit Restmüll-, Papier- und Bioabfall-Behältern sowie zwölf Wertstoffhöfe zur Verfügung. Parallel dazu werden von den Entsorgungsfirmen Remondis und Witmann Verpackungen an den Wertstoffsammelstellen erfasst. Verantwortungsbewusste Bürger*innen entsorgen ihre Abfälle und Wertstoffe in diese Systeme. Dankenswerterweise ist dies der allergrößte Teil der Münchner Bevölkerung. Leider ist zu beobachten, dass es einige wenige Menschen gibt, die keine ordnungsgemäße und umweltbewusste Entsorgung von Abfällen vornehmen. Der AWM hat die Möglichkeit, ein Bußgeldverfahren einzuleiten, sofern die Täter*innen mithilfe von z. B. Adressaufklebern oder Briefen mit Adressen als Beweisstücke ermittelt werden können. In Bezug auf die Verantwortung der Entsorgungsfirmen, welche für den Betrieb der Wertstoffsammelstellen zuständig sind, können wir Ihnen versichern, dass der AWM alles daransetzt, dass die Firmen ihren Aufgaben zur Reinhaltung dieser hinreichend nachkommen. Es ist dem AWM in der letzten Abstimmung mit den DSD auch gelungen, den Reinigungsrhythmus der Wertstoffsammelstellen massiv zu erhöhen. Zudem ist es gelungen, den Entsorgungsturnus für die Wertstofffraktionen ebenfalls zu erhöhen. Zwischenzeitlich werden 2/3 aller Wertstoffsammelstellen bis zu dreimal wöchentlich entsorgt. Die Reinigung erfolgt mindestens einmal wöchentlich, nach Möglichkeit zweimal sowie auf Zuruf auch nach Bedarf. Selbstverständlich leitet der AWM stets Anliegen und Beschwerden zu verschmutzten Wertstoffsammelstellen an die zuständigen Betreiberfirmen weiter und bittet darum, den konkreten Standplatz umgehend zu säubern, um schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen. Dieser hohe Standard ist nicht selbstverständlich. Es gibt viele Städte, die nach wie vor lediglich eine wöchentliche Reinigung der Wertstoffsammelstellen einfordern können. Videoüberwachung Eine Videoüberwachung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Jede Form der Videoüberwachung stellt einen Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der davon betroffenen Person dar. Durch die Videokameras werden unvermeidbar alle Personen erfasst, die sich in ihrem Aufnahmeradius aufhalten, weshalb auch völlig unverdächtige Menschen mit ihren individuellen Verhaltensweisen betroffen sind. Da bei einer Videoüberwachung personenbezogene Daten der erfassten Personen verarbeitet werden, bedarf es einer datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlage. Diese Rechtsgrundlage ergibt sich für bayerische Behörden aus Art. 24 BayDSG. Danach muss eine Seite 3 von 3 Videoüberwachung unter anderem zum Schutz von Leben, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum Dritter erforderlich sein. Öffentliche Reinlichkeit und die Unversehrtheit des Stadtbilds stellen keine durch Videoüberwachung zu schützenden Rechtsgüter dar. Weiterhin ist eine Videoüberwachung nur im Rahmen der Erfüllung öffentlicher Aufgaben oder in Ausübung des Hausrechts zulässig. Eine Videoüberwachung der Wertstoffsammelstellen zur Prävention bzw. Abschreckung oder Aufklärung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, wie wilden Müllablagerungen, liegt nicht in der Zuständigkeit der Stadt. Hierfür sind die Strafverfolgungsbehörden zuständig. Ebenso hat die Stadt kein Hausrecht bzw. kein Eigentum an den Wertstoffsammelstellen, da es sich um Einrichtungen der DSD zur Verpackungsentsorgung handelt. Eine Videoüberwachung der Wertstoffinseln durch die Stadt scheitert damit bereits an einer Rechtsgrundlage. Die Hürden sowohl für das Erfüllen der Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 24 Abs. 1 BayDSG, als auch in einem zweiten Schritt für die Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Videoüberwachung werden seitens der bayerischen Rechtsprechung und des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz sehr hoch gesetzt. Daher regte im November 2024 der Bayerische Städtetag gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration eine Überprüfung des Rechtsrahmens für kommunale Videoüberwachungen an mit dem Ziel einer Erweiterung der Handlungsspielräume. Unter Umständen ergeben sich hieraus zukünftig neue Möglichkeiten der Überwachung vor Ort. Kontrollen Mit Kampagnen kann der AWM nicht alle Bürger*innen zielführend erreichen. Selbstverständlich wurden in der Vergangenheit weitere Maßnahmen geprüft, so z. B. auch der Einsatz von „Mülldetektiven“. Es fand ein enger Austausch mit anderen Kommunen, in welchen Mülldetektive eingesetzt werden, statt. Die Mehrheit im Stadtrat hat sich allerdings gegen diesen Vorschlag ausgesprochen. Um dennoch eine Verbesserung der bestehenden Situation zu erreichen, werden nunmehr andere Möglichkeiten zur Überwachung der Wertstoffinseln geprüft. Insbesondere die Reduzierung von wilden Müllablagerungen und die Unterbindung des Entsorgens von Abfällen im öffentlichen Raum sind ein wichtiges Ziel. Gemeinsam mit den anderen Referaten werden alle Möglichkeiten geprüft, um der zunehmenden Vermüllung der Stadt insgesamt und nicht nur an den Wertstoffsammelstellen, entgegenzutreten. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen gez. Sabine Schulz-Hammerl Zweite Werkleitung

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 11 - Milbertshofen-Am Hart

Sitzungsdatum

30.09.2026 um 19:30 Uhr

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