=== 26-32 _ Q 00010_Q 00010 Vermüllung Wertstoffinseln OE.pdf ===
=== 26-32 _ Q 00010_Q 00010 Vermuellung der Wertstoffinseln im Stadtbezirk AS.pdf ===
Abfallwirtschaftsbetrieb München, Georg-Brauchle-Ring 29, 80992 München
Werkleitung
Sabine Schulz-Hammerl
Georg-Brauchle-Ring 29
80992 München
Dienstgebäude:
Georg-Brauchle-Ring 29
80992 München
05.08.2026
Vermüllung der Wertstoffinseln im Stadtbezirk
BV-Anfrage Nr. 20-26 / Q 00010 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 11 -
Milbertshofen - Am Hart vom 08.07.2026
Sehr geehrter ,
Ihre o. g. Anfrage wurde an den Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) weitergeleitet. Wir
haben Ihr Anliegen geprüft und teilen Ihnen Folgendes mit:
Sauberkeit der Wertstoffinseln
Seit Inkrafttreten der Verpackungsverordnung im Jahr 1991, die zum 01.01.2019 durch das
Verpackungsgesetz (VerpackG) abgelöst wurde, liegt die Verantwortung für die Entsorgung
von Verkaufsverpackungen nicht in der Zuständigkeit des öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgers, sondern die Verantwortung wurde insoweit den sog. Dualen Systemen
Deutschland (DSD) übertragen. Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 VerpackG haben sich
Hersteller*innen von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen zur Gewährleistung der
flächendeckenden Rücknahme an einem oder mehreren Systemen zu beteiligen.
Zwischenzeitlich sind zehn DSD etabliert, die ihrerseits für die operative Durchführung der
Einsammlung der Verpackungen Betreiberfirmen beauftragen. In München sind dies derzeit
die Firmen Wittmann Entsorgungswirtschaft GmbH (Wittmann) und Remondis GmbH & Co.
KG (Remondis). Im 11. Stadtbezirk Milbertshofen-Am Hart betreiben Remondis und Wittmann
die Wertstoffsammelstellen.
Die Betreiberfirmen sind grundsätzlich für die Sauberhaltung der Wertstoffinseln im gesamten
Münchner Stadtgebiet im Radius bis zu zehn Meter um die Wertstoffsammelstellen zuständig
(ausgenommen angrenzende Fahrbahn). Sofern Verschmutzungen der Containerinsel
festgestellt werden, kann über die standardmäßig wöchentlichen Reinigungsgänge der
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Betreiberfirmen hinaus bei Bedarf telefonisch eine zusätzliche Reinigung angefordert werden.
Dies funktioniert an Wertstoffinseln im gesamten Stadtgebiet in der Regel gut.
Illegale Müllablagerung
Der AWM stellt für die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen und Wertstoffen zum einen
das sog. 3-Tonnen-System mit Restmüll-, Papier- und Bioabfall-Behältern sowie zwölf
Wertstoffhöfe zur Verfügung. Parallel dazu werden von den Entsorgungsfirmen Remondis und
Witmann Verpackungen an den Wertstoffsammelstellen erfasst.
Verantwortungsbewusste Bürger*innen entsorgen ihre Abfälle und Wertstoffe in diese
Systeme. Dankenswerterweise ist dies der allergrößte Teil der Münchner Bevölkerung. Leider
ist zu beobachten, dass es einige wenige Menschen gibt, die keine ordnungsgemäße und
umweltbewusste Entsorgung von Abfällen vornehmen.
Der AWM hat die Möglichkeit, ein Bußgeldverfahren einzuleiten, sofern die Täter*innen mithilfe
von z. B. Adressaufklebern oder Briefen mit Adressen als Beweisstücke ermittelt werden
können.
In Bezug auf die Verantwortung der Entsorgungsfirmen, welche für den Betrieb der
Wertstoffsammelstellen zuständig sind, können wir Ihnen versichern, dass der AWM alles
daransetzt, dass die Firmen ihren Aufgaben zur Reinhaltung dieser hinreichend nachkommen.
Es ist dem AWM in der letzten Abstimmung mit den DSD auch gelungen, den
Reinigungsrhythmus der Wertstoffsammelstellen massiv zu erhöhen. Zudem ist es gelungen,
den Entsorgungsturnus für die Wertstofffraktionen ebenfalls zu erhöhen. Zwischenzeitlich
werden 2/3 aller Wertstoffsammelstellen bis zu dreimal wöchentlich entsorgt. Die Reinigung
erfolgt mindestens einmal wöchentlich, nach Möglichkeit zweimal sowie auf Zuruf auch nach
Bedarf.
Selbstverständlich leitet der AWM stets Anliegen und Beschwerden zu verschmutzten
Wertstoffsammelstellen an die zuständigen Betreiberfirmen weiter und bittet darum, den
konkreten Standplatz umgehend zu säubern, um schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen.
Dieser hohe Standard ist nicht selbstverständlich. Es gibt viele Städte, die nach wie vor
lediglich eine wöchentliche Reinigung der Wertstoffsammelstellen einfordern können.
Videoüberwachung
Eine Videoüberwachung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Jede Form der Videoüberwachung stellt einen Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht
der davon betroffenen Person dar. Durch die Videokameras werden unvermeidbar alle
Personen erfasst, die sich in ihrem Aufnahmeradius aufhalten, weshalb auch völlig
unverdächtige Menschen mit ihren individuellen Verhaltensweisen betroffen sind.
Da bei einer Videoüberwachung personenbezogene Daten der erfassten Personen verarbeitet
werden, bedarf es einer datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlage. Diese Rechtsgrundlage
ergibt sich für bayerische Behörden aus Art. 24 BayDSG. Danach muss eine
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Videoüberwachung unter anderem zum Schutz von Leben, Gesundheit, Freiheit oder
Eigentum Dritter erforderlich sein. Öffentliche Reinlichkeit und die Unversehrtheit des
Stadtbilds stellen keine durch Videoüberwachung zu schützenden Rechtsgüter dar.
Weiterhin ist eine Videoüberwachung nur im Rahmen der Erfüllung öffentlicher Aufgaben oder
in Ausübung des Hausrechts zulässig. Eine Videoüberwachung der Wertstoffsammelstellen
zur Prävention bzw. Abschreckung oder Aufklärung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,
wie wilden Müllablagerungen, liegt nicht in der Zuständigkeit der Stadt. Hierfür sind die
Strafverfolgungsbehörden zuständig. Ebenso hat die Stadt kein Hausrecht bzw. kein Eigentum
an den Wertstoffsammelstellen, da es sich um Einrichtungen der DSD zur
Verpackungsentsorgung handelt. Eine Videoüberwachung der Wertstoffinseln durch die Stadt
scheitert damit bereits an einer Rechtsgrundlage.
Die Hürden sowohl für das Erfüllen der Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 24 Abs. 1
BayDSG, als auch in einem zweiten Schritt für die Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer
Videoüberwachung werden seitens der bayerischen Rechtsprechung und des Bayerischen
Landesbeauftragten für den Datenschutz sehr hoch gesetzt. Daher regte im November 2024
der Bayerische Städtetag gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport
und Integration eine Überprüfung des Rechtsrahmens für kommunale Videoüberwachungen
an mit dem Ziel einer Erweiterung der Handlungsspielräume. Unter Umständen ergeben sich
hieraus zukünftig neue Möglichkeiten der Überwachung vor Ort.
Kontrollen
Mit Kampagnen kann der AWM nicht alle Bürger*innen zielführend erreichen.
Selbstverständlich wurden in der Vergangenheit weitere Maßnahmen geprüft, so z. B. auch
der Einsatz von „Mülldetektiven“. Es fand ein enger Austausch mit anderen Kommunen, in
welchen Mülldetektive eingesetzt werden, statt. Die Mehrheit im Stadtrat hat sich allerdings
gegen diesen Vorschlag ausgesprochen.
Um dennoch eine Verbesserung der bestehenden Situation zu erreichen, werden nunmehr
andere Möglichkeiten zur Überwachung der Wertstoffinseln geprüft. Insbesondere die
Reduzierung von wilden Müllablagerungen und die Unterbindung des Entsorgens von Abfällen
im öffentlichen Raum sind ein wichtiges Ziel. Gemeinsam mit den anderen Referaten werden
alle Möglichkeiten geprüft, um der zunehmenden Vermüllung der Stadt insgesamt und nicht
nur an den Wertstoffsammelstellen, entgegenzutreten.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Sabine Schulz-Hammerl
Zweite Werkleitung