=== 26-32 _ V 00457_V 00457 Bauwerkserhaltungsprogramm Bruecken BE.pdf ===
Telefon: 089 233-761500 Baureferat
Ingenieurbau
Koordiniertes Bauwerkserhaltungsprogramm Brücken
Umsetzung des Eckdatenbeschlusses 2027 (BAU-022)
1. Sachstandsbericht
2. Anmeldung zum Mehrjahresinvestitionsprogramm 2026 – 2030
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00457
Beschluss des Bauausschusses vom 15.09.2026 (VB)
Öffentliche Sitzung
Kurzübersicht
zum beiliegenden Beschluss
Anlass Anlass und Grundlage des vorliegenden Beschlusses ist
der Grundsatzbeschluss des Bauausschusses vom 05.12.2023
„Koordiniertes Bauwerkserhaltungsprogramm Brücken“
(Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 09740).
Inhalt
Das Baureferat legt dem Stadtrat die Fortschreibung des
„Koordiniertes Bauwerkserhaltungsprogramm Brücken“ vor und
berichtet dem Stadtrat über den Fortschritt der Umsetzung sowie
die weitere Entwicklung.
Gesamtkosten /
Gesamterlöse
Die zu erwartenden Kosten für die weiteren Planungen und die Erstel-
lung der erforderlichen Gutachten und Unterlagen sowie ergänzender
Projektsteuerungsleistungen für das Bauwerkserhaltungsprogramm
Brücken, belaufen sich in 2027 und 2028 auf einen Betrag von
3,0 Mio. Euro sowie von 2029 bis 2031 auf 3,5 Mio. Euro jährlich.
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Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: ja.
Die Vorhaben dienen der Verlängerung der Lebensdauer der Bau-
werke und damit der Einsparung an Ressourcen.
Für das Baureferat ist das Thema Nachhaltigkeit in der Bauwerks-
erhaltung von großer Bedeutung, um die durch die Bautätigkeiten
zwangsläufig verursachten Emissionen zu minimieren. Die wichtigen
Aspekte hierbei sind im Beschluss „Koordiniertes Bauwerkserhaltungs-
programm Brücken – Grundsatzbeschluss“ vom 05.12.2023 (Sitzungs-
vorlage Nr. 20-26 / V 09740) dargestellt.
Entscheidungs-
vorschlag
1. Der Sachstandsbericht zum „Koordinierten Bauwerkserhaltungs-
programm Brücken“ wird zur Kenntnis genommen. Der vorgeschla-
genen Vorgehensweise, wie in Ziffer 3 des Vortrages beschrieben,
wird zugestimmt.
2. Das Baureferat wird beauftragt, die beim Baureferat entstehenden
laufenden Folgekosten für die Brückenbauwerke im Rahmen
des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens zu gegebener Zeit
anzumelden.
3. Das Baureferat wird beauftragt, die Kosten für die Monitoring-
systeme im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens
zu gegebener Zeit anzumelden.
4. Das Baureferat wird beauftragt, die Maßnahme zum Mehrjahres-
investitionsprogramm 2026 – 2030, IL 1, anzumelden.
Die notwendigen Ressourcenbedarfe hierfür wurden im Rahmen
des Eckdatenbeschlusses 2027 (BAU-022) anerkannt.
5. Das Baureferat wird beauftragt, die für die Finanzposition
6300.950.2250.9 „Bauwerkserhaltungsprogramm Brücken“
ab dem Jahr 2027 erforderlichen Mittel rechtzeitig zu den
Haushaltsplanaufstellungsverfahren 2027 ff. anzumelden.
6. Das Baureferat wird beauftragt, für das Projekt „Neubau der
Donnersbergerbrücke“ ein Konzept für einen interdisziplinären
Planungswettbewerb gemäß „Richtlinie für Planungswettbewerbe“
RPW 2013 mit externer Verfahrensbetreuung in Abstimmung
mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung und dem
Mobilitätsreferat sowie im Benehmen mit den weiteren zuständigen
Referaten zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Entscheidung
vorzulegen.
7. Das Mobilitätsreferat wird gebeten, im Rahmen der Machbarkeits-
studie für den Neubau der Donnersbergerbrücke mitzuwirken
und die verkehrskonzeptionellen Vorgaben einschließlich der
Verkehrsraumaufteilung für den Neubau der Donnersbergerbrücke
sowie der Anschlussbereiche zu erarbeiten.
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Gesucht werden
kann im RIS
auch unter:
- Erhaltungsmaßnahmen
- Instandsetzung
- Sigma-Spannstahl
- Fuß- und Radwegbrücken
Ortsangabe ‒ / ‒
Telefon: 089 233-761500 Baureferat
Ingenieurbau
Koordiniertes Bauwerkserhaltungsprogramm Brücken
Umsetzung des Eckdatenbeschlusses 2027 (BAU-022)
1. Sachstandsbericht
2. Anmeldung zum Mehrjahresinvestitionsprogramm 2026 – 2030
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00457
Anlagen:
A Übersichtsplan
B Steckbriefe für alle Maßnahmenpakete
C Prüfschema Brücken Vollsperrung
Beschluss des Bauausschusses vom 15.09.2026 (VB)
Öffentliche Sitzung
Inhaltsverzeichnis Seite
I. Vortrag der Referentin....................................................................................................... 2
1. Ausgangslage .......................................................................................................... 2
2. Sachstand der Einzelprojekte................................................................................... 2
3. Weiteres Vorgehen ................................................................................................ 12
4. Würdigung des Stadtratsbeschlusses zu IFAK-Bauprojekten................................. 13
5. Personalsituation/-bedarfe ..................................................................................... 14
6. Kosten.................................................................................................................... 16
7. Finanzierung .......................................................................................................... 16
8. Klimaprüfung.......................................................................................................... 17
9. Abstimmungen ....................................................................................................... 17
II. Antrag der Referentin ...................................................................................................... 19
III. Beschluss........................................................................................................................ 21
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I. Vortrag der Referentin
1. Ausgangslage
Der Stadtrat wurde am 05.12.2023 mit dem vom Baureferat erarbeiteten Grundsatzbe-
schluss „Koordiniertes Bauwerkserhaltungsprogramm Brücken“ im Bauausschuss
(Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 09740) befasst. Mit der Vorlage hat das Baureferat dem
Stadtrat die Notwendigkeiten von Erhaltungsmaßnahmen an den bestehenden städti-
schen Brückenbauwerken aufgezeigt und zum weiteren Vorgehen ein Koordiniertes
Bauwerkserhaltungsprogramm Brücken vorgeschlagen. Ursachen des Instandsetzungs-
bedarfs sind unter anderem Alterungsprozesse, aktuelle Anforderungen an die Bauwerke
aus steigendem LKW-Verkehrsaufkommen, höhere Beanspruchung sowie Weiterentwick-
lung der Richtlinien und Vorschriften zum Stand der Technik der Bauwerkserhaltung
(z. B. Handlungsanweisung für Spannungsrisskorrosion, sog. Sigma-Spannstahl).
Gemäß Beschluss vom 05.12.2023 soll die Befassung des Stadtrates mit der Fortschrei-
bung des Koordinierten Bauwerkserhaltungsprogramms Brücken regelmäßig erfolgen.
Das Baureferat legt hiermit dem Stadtrat die Fortschreibung des Bauwerkserhaltungs-
programms vor und berichtet dem Stadtrat über den Fortschritt der Umsetzung sowie die
weitere Entwicklung. Der Sachstand zu den einzelnen Projekten ist der Ziffer 2 im Vortrag
der Referentin und den jeweiligen Steckbriefen in der Anlage B zu entnehmen.
2. Sachstand der Einzelprojekte
Gemäß Beschluss vom 05.12.2023 können, soweit sich mit zukünftigen neuen Erkenntnis-
sen aus Nachrechnungen von Bestandsbauwerken sowie aus verkehrlichen Abhängigkei-
ten neue Maßnahmen ergeben, diese in das Programm aufgenommen und die Priorisie-
rung entsprechend angepasst werden. In der vorliegenden Beschlussvorlage sind diese
Maßnahmen als drittes Maßnahmenpaket enthalten.
Für jedes der Projekte wird eine Bedarfsplanung in Anlehnung an die DIN 18205 erstellt.
Ziel der Bedarfsplanung ist es, die Anforderungen, Ziele und Bedürfnisse aller der vom
Projekt Betroffenen und Beteiligten zum frühestmöglichen Zeitpunkt in einen Lösungsrah-
men des Projektes zusammenzustellen. Sie dient als Grundlage der späteren Planungs-
phasen nach HOAI. Die Bedarfsplanung soll die Anforderungen aller Bedarfsträger
(Stakeholder) hinsichtlich Planung, Bau, Nutzung und Betrieb möglichst allumfassend
beschreiben.
Nachfolgend wird der Stand der Maßnahmenpakete tabellarisch dargestellt sowie eine Er-
läuterung zu den Maßnahmen aufgenommen, wenn sich der Bearbeitungsstand seit dem
letzten Sachstandsbericht grundlegend geändert hat. Ergänzend ist für jede Maßnahme
in Anlage B ein Steckbrief beigefügt.
2.1. Sachstand der Einzelprojekte des Ersten Maßnahmenpaketes
Das erste Maßnahmenpaket beinhaltet 12 Maßnahmen, bei denen bereits vertiefte
Erkenntnisse in statischer oder materialtechnologischer Hinsicht vorliegen und teilweise
organisatorische und zeitliche Abhängigkeiten zu übergeordneten Projekten (z. B. ÖPNV-
Bauprogramm) bestehen beziehungsweise die Bauausführung bereits läuft (siehe
Tabelle 1).
Im Einzelnen wird auf die jeweiligen Steckbriefe der Maßnahmen in der Anlage B
verwiesen.
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Maßnahmennummer
Bauwerksnummer
Bezeichnung
Baujahr
Stadtbezirk
Projektstatus
Nächster
Schritt
Nächste
Projektent-
scheidung
1.1 40/45
40/46
Kreuzhofbrücken 1966/
1967
7/
19/
20
Bauausführung
läuft
Fertigstellung vs.
2027
-
1.2 40/6 Hackerbrücke mit Vorland-
brücken
1892 2 Vorwegmaßnah-
men; Ausfüh-
rungsplanung
Ausführungs-
vorbereitung
Bauausführung
der Hauptbau-
maßnahme
AG
1.3 33/6 Wittelsbacherbrücke 1905 2 Vorplanung Bedarfsprogramm;
Bedarfs- und Kon-
zeptgenehmigung
im Stadtrat am
27.10.2026 geplant
(gms. BauA / MobA)
PA
1.4 40/21 Donnersbergerbrücke
(Instandsetzung, sowie
langfristig Ersatzneubau)
1972 8, 9 Instandsetzung:
Dringender Hand-
lungsbedarf
Einbau Monito-
ring
Bauausführung
Neubau:
IBA-M-Projekt-
kandidatenstatus
erhalten
Machbarkeitsun-
tersuchung
Instandsetzung:
Fertigstellung vs.
2029
Neubau:
Ergebnis der
Machbarkeits-
untersuchung
Bedarfs- und Kon-
zeptgenehmigung
Vorbereitung eines
Planungswettbewer-
bes
PA
1.5 40/84
46/276
Fußgängerbrücke Heideck-/
Braganzastraße über
Landshuter Allee
1973 9 Dringender Hand-
lungsbedarf
Notunterstützung
Bedarfsplanung
gemäß DIN
18205
Vorplanung,
Bedarfsprogramm
PA
1.6 40/54 Straßenbrücke Mittlerer Ring
über Landshuter Allee/Georg-
Brauchle-Ring
1970 12 Bedarfsplanung
gemäß DIN
18205
Vorplanung
Bedarfsprogramm
PA
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Tabelle 1 – Erstes Maßnahmenpaket (PA = Projektauftrag; PG = Projektgenehmigung;
AG = Ausführungsgenehmigung)
Seit dem Beschluss „Koordiniertes Bauwerkserhaltungsprogramm Brücken“ im Bauaus-
schuss vom 05.12.2023 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 09740) hat das Baureferat aus
dem Ersten Maßnahmenpaket aufgrund des dringenden Handlungsbedarfes mit der
Ausführung der Instandsetzungsmaßnahmen der Donnersbergerbrücke (40/21), der
Hängebrücke Schenkendorfstraße (40/147) und die Notunterstützung am Rampenbau-
werk der Brücke Heideck- / Braganzastraße (40/84, 46/276) begonnen. Das Projekt
„Ersatzneubau Kreuzhofbrücken (40/45, 40/46)“ ist in der Bauausführung. An der
John-F.-Kennedy-Brücke (33/17) wurde ein Monitoringsystem am Bauwerk installiert.
Die Entwurfsplanung der Hackerbrücke mit Vorlandbrücken (40/6) und die Vorplanung
der Wittelsbacherbrücke (33/6) sowie der Thalkirchner Brücke (33/2) sind abgeschlossen.
Für die Mariannenbrücke (33/14) wird derzeit eine Machbarkeitsstudie zur Verlegung der
Fernwärmeleitung unter Federführung der Stadtwerke München GmbH (SWM) vorbereitet.
Für die geplanten Maßnahmen an der Straßenbrücke Mittlerer Ring über Landshuter Allee
(40/54), der Brudermühlbrücke (33/4) und der Straßenunterführung Ungererstraße
(41/112) werden die Bedarfsplanungen in Anlehnung an die DIN 18205 derzeit erarbeitet.
1.7 33/4 Brudermühlbrücken (inkl. Un-
terführung West und Brücke
über den Großen Stadtgra-
ben zwischen BMT und BMB)
1969/
1988
6 Bedarfsplanung
gemäß DIN
18205
Vorplanung
Bedarfsprogramm
PA
1.8 33/17 John-F.-Kennedy-Brücke 1962 12/13 Einbau Monito-
ring für Dauer-
überwachung,
Vorplanung
Bedarfsprogramm PA
1.9 33/2 Thalkirchner Brücke 1991 18/19 Vorplanung Bedarfsprogramm
Bedarfs- und Kon-
zeptgenehmigung mit
Projektgenehmigung
im Stadtrat am
27.10.2026 geplant
(gms. BauA / MobA)
PA
PG
1.10 41/112 Straßenunterführung
Ungererstraße
1969 12 Bedarfsplanung
gemäß DIN
18205
Einbau Monitoring
Vorplanung
Bedarfsprogramm
PA
1.11 33/14 Mariannenbrücke 1928 1 Machbark...