(E) Folgen des Parkhausabriss beseitigen

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  • 20-26 _ V 19709_V 19709 Beseitigung Folgen Parkhausabriss BE.pdf
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=== 20-26 _ V 19709_V 19709 Beseitigung Folgen Parkhausabriss BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Mobilitätsreferat Strategie MOR-GB1 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Folgen des Parkhausabriss beseitigen Empfehlung Nr. 20-26 / E 02877 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 12 - Schwabing- Freimann am 10.07.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19709 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02877 Beschluss des Bezirksausschusses des 12. Stadtbezirkes Schwabing-Freimann vom 29.04.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 12 - Schwabing-Freimann hat am 10.07.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02877 beschlossen. Darin wird gefordert, die Folgen des Parkhausabriss zu beseitigen. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Das Mobilitätsreferat hat die nachfolgend abgedruckte Stellungnahme der MVG eingeholt: 1. Errichtung eines Schallschutzes von der U-Bahn zur Siedlung Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Tram Münchner Norden (Abschnitt Schwabing Nord bis Kieferngarten) wurde der Schallschutz in einem eigenen Gutachten betrachtet. Darin ist auch der Entfall der P+R Anlage Kieferngarten berücksichtigt. Mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 31.10.2024 wurden passive Schallschutzmaßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte der einschlägigen Vorschriften festgelegt. 2. Errichtung einer Sanitäranlage (kein mobiles WC) mit Frisch- und Abwasseranschluss, Hygieneartikel und Lichtsensor Die Einrichtung einer öffentlichen Toilettenanlage am U-Bahnhof Kieferngarten ist von der Entscheidung des Stadtrats der Landeshauptstadt München abhängig. Vor dem Hintergrund der anhaltend prekären Finanzlage der Landeshauptstadt München kann nicht mit einer baldigen Entscheidung gerechnet werden. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02877 der Bürgerversammlung des 12. Stadtbezirkes Schwabing-Freimann vom 10.07.2025 kann teilweise entsprochen werden. Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Strategie, Herrn Stadtrat Manuel Pretzl, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Es wurden passive Schallschutzmaßnahmen festgelegt, die Errichtung einer Sanitäranlage wird voraussichtlich nicht erfolgen. Der Empfehlung kann teilweise entsprochen werden. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02877 der Bürgerversammlung des 12. Stadtbezirkes Schwabing-Freimann am 10.07.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 12. Stadtbezirkes Schwabing-Freimann der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Patric Wolf Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Mitte An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 12 - Schwabing-Freimann kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 12 - Schwabing-Freimann kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 12 - Schwabing-Freimann ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB1 zur weiteren Veranlassung === 20-26 _ V 19709_V 19709 Beseitigung Folgen Parkhausabriss A.pdf === Anlage === 20-26 _ E 02877_E 02877_Folgen des Parkhausabrisses beseitigen.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 12 - Schwabing-Freimann

Sitzungsdatum

28.04.2026 um 19:30 Uhr

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