(E) Verbesserung der Parksituation und Verkehrssicherheit in der Osterwaldstraße sowie den Nebenstraßen

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  • 20-26 _ V 18862_V 18862 Parksituation und Verkehrssicherheit Osterwaldstrasse BE.pdf
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  • B 12_VG 28.04.2026 oeff. 2. 2..pdf
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=== 20-26 _ V 18862_V 18862 Parksituation und Verkehrssicherheit Osterwaldstrasse BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Tel.: 089 - 233 - 4 49 73 Mobilitätsreferat Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement Daueranordnungen MOR-GB2.21 Verbesserung der Parksituation und Verkehrssicherheit in der Osterwaldstraße sowie den Nebenstraßen Empfehlung Nr. 20-26 / E 02965 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 12 - Schwabing- Freimann am 16.07.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18862 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02965 Beschluss des Bezirksausschusses des 12. Stadtbezirkes Schwabing-Freimann vom 28.04.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 12 - Schwabing-Freimann hat am 16.07.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02965 beschlossen. Darin werden verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Park- und Verkehrssituation in der Osterwaldstraße und den umliegenden Straßen gefordert. Auslöser des der Empfehlung vorgelagerten Antrags sind gemäß den Ausführungen des Antragstellers dauerparkende Wohnmobile, eingeschränkte Sichtverhältnisse und überhöhte Geschwindigkeiten. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Unter Einbindung des Polizeipräsidiums sowie des Kreisverwaltungsreferates wurde die örtliche Verkehrssituation überprüft. Zu den einzelnen in der Bürgerversammlung zur Verbesserung der Situation vorgeschlagenen Maßnahmen Nachstehendes. 1) Beurteilung der Verkehrssituation und Möglichkeiten der optimierten Vornahme von Geschwindigkeitskontrollen sowie baulicher Maßnahme mit dem Ziel einer Verkehrsberuhigung: Bei der „Osterwaldstraße sowie den Nebenstraßen“ handelt es sich um Wohnstraßen, die allesamt innerhalb einer Tempo 30-Zone liegen. Geschwindigkeitskontrollen: Für die Überwachung der Geschwindigkeit in Tempo 30-Zonen ist die Kommunale Verkehrs- überwachung (KVÜ) zuständig. Diese teilte auf Nachfrage mit, dass im Bereich der Osterwald- straße bereits heutzutage regelmäßig die Biedersteiner Straße bei der Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen berücksichtigt wird. Die KVÜ wird die „Osterwaldstraße sowie den Nebenstraßen“ anlässlich der Schilderungen in der Bürgerversammlung aber verstärkt in der Einsatzplanung berücksichtigen. Bauliche Maßnahmen: Hierzu führt das Baureferat als zuständiger Straßenbaulastträger aus, dass die im Antrag erwähnten Brems- bzw. Bodenschwellen neben dem gewünschten positiven Effekt der Geschwindigkeitsreduzierung auch vielfach Gefahrenpotenziale mit sich bringen. Werden die Schwellen von auf der Fahrbahn fahrenden Verkehrsteilnehmer*innen zu spät erkannt oder nicht mit verringerter Geschwindigkeit überfahren, können sie eine massive Gefahr darstellen, insbesondere für Zweiradfahrende. Für Rettungs- oder Feuerwehrfahrzeuge sind vor allem quer zur Fahrbahn aufgebrachte Kunststoffschwellen ein Hindernis, dass zeitkritische Rettungseinsätze verlangsamen oder die Insassen/ Patient*innen potenziell gefährden kann. Zudem sind Schwellen im Räumeinsatz zur Bekämpfung von Schnee und Eis nicht verkehrs- sicher, da sie durch die Räumschilde aus der Verankerung gerissen und beschädigt werden können. Dadurch würde eine zusätzliche Gefahrenquelle entstehen. Das Baureferat spricht sich aus den vorgenannten Gründen deshalb gegen einen Einsatz dieser auf der Fahrbahn montierten Barrieren aus. Andere bauliche Veränderungen, z.B. in Form von Fahrbahnverschwenkungen, wie an einigen Stellen in der nördlichen Osterwaldstraße existent, wären zwar für die Abwicklung des Ver- kehrs nicht nachteilig, sind aus Gründen der Verkehrssicherheit aktuell jedoch nicht notwendig und somit entbehrlich. 2) Allgemeine Verkehrssituation in Bezug auf vermeintliche Falschparker Das durch das Mobilitätsreferat in der Sache angehörte Polizeipräsidium führt in seiner Stellungnahme aus, dass es in der Vergangenheit zu vereinzelten Beschwerden über verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge im Kurvenbereich der Kreuzung Osterwaldstraße/ Mannlichstraße sowie im Haltverbot in der Mannlichstraße kam. Kontrollgänge durch Beamt*innen der örtlich zuständigen Polizeiinspektion 13 ergaben jedoch, dass die 5-Meter- Abstände an der Kreuzung in der Regel eingehalten und Haltverbote bis auf vereinzelte Ausnahmefälle nicht verletzt wurden. Insgesamt ist die Verkehrsunfallbelastung in der „Osterwaldstraße sowie den Nebenstraßen“ im Vergleich zu ähnlichen Straßenzügen im Stadtbezirk unauffällig. So kam es in den letzten zwei Jahren lediglich an der Kreuzung Osterwaldstraße/ Schwedenstraße durch Missachtung der Regel „Rechts-vor-links“ zu einem Vorfahrtsunfall. Bei der Mehrzahl der wenigen, registrierten Unfälle handelt es sich um sogenannte „Parkrempler“. Wegen der unauffälligen Unfalllage und der vorhandenen ausreichenden Sichtverhältnisse an den Kreuzungen und Einmündungen sind auch Maßnahmen wie die im Antrag vorgeschlage- ne Markierung sog. „Haifischzähne“ (Zeichen 342 StVO) nicht erforderlich. 3) Wohnmobil- und Anhängerparken: Wohnmobile und (Wohn-)Anhänger nehmen – wie andere Fahrzeuge auch – legal am ruhen- den Verkehr teil, wenn sie zugelassen und betriebsbereit sind und nicht zu verkehrsfremden Zwecken (Wohnzwecken) auf öffentlichem Verkehrsgrund abgestellt werden. Wohnmobile können bei Vorliegen dieser Voraussetzungen im Rahmen der Verkehrsvorschriften ohne zeitliche Beschränkung parken. Mit (Wohn-)Anhängern ohne Zugfahrzeug hingegen darf – außer an entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen – nicht länger als zwei Wochen an einer Stelle geparkt werden (§ 12 Abs. 3b StVO). In reinen und allgemeinen Wohngebieten, wie hier, ist das regelmäßige Parken von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t, worunter auch einige große Wohnmobile fallen, sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse, bereits in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen unzulässig (§ 12 Abs. 3a StVO). Da von den ordnungsgemäß geparkten Wohnmobilen und (Wohn-)Anhängern derzeit keine Gefahr oder Behinderung für den fließenden Verkehr ausgeht, sind Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde weder erforderlich noch möglich. Eine Beschilderung nur mit dem Zweck der Vertreibung anderweitiger Dauerparker ist außerdem rechtswidrig und kann insofern nicht in Erwägung gezogen werden. 4) Möglichkeit der Errichtung eines Parklizenzgebietes, um das legale Wohnmobil- und Anhängerparken zu minimieren In der „Osterwaldstraße sowie den Nebenstraßen“ ist es aktuell nicht möglich, ein Parklizenz- gebiet einzurichten. Die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung mit einer Parklizenz für Bewohner*innen (nach § 45 StVO) ist an rechtliche Vorgaben geknüpft. So ist die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten nur dort zulässig, wo auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner*innen des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden (vgl. VwV-StVO). Dies ist vor Ort nicht der Fall. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02965 der Bürgerversammlung des 12. Stadtbezirkes Schwabing-Freimann vom 16.07.2025 kann nach Maßgabe der Ausführungen entsprochen werden (Stichwort: Überprüfung der Verkehrssicherheit). Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Die Verkehrssicherheit in der „Osterwaldstraße sowie den Nebenstraßen“ wurde überprüft. Die Überprüfung der örtlichen Verhältnisse ergab keine Anhaltspunkte für das Vorliegen von dauerhaften Gefahrensituationen. Festgestellte Verkehrsverstöße sanktionieren die Polizei und das Kreisverwaltungsreferat im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten im Tagesgeschäft. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02965 der Bürgerversammlung des 12. Stadtbezirkes Schwabing-Freimann am 16.07.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 12. Stadtbezirkes Schwabing-Freimann der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Der Referent Patric Wolf Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Mitte An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 12 - Schwabing-Freimann kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 12 - Schwabing-Freimann kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 12 - Schwabing-Freimann ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.211 zur weiteren Veranlassung === 20-26 _ V 18862_V 18862 Parksituation und Verkehrssicherheit Osterwaldstrasse A.pdf === Anlage === B 12_VG 28.04.2026 oeff. 2. 2..pdf === Datum: 29.04.2026 Telefon: 089 - 233 212 55 Telefax: Email: bag-mitte.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Mitte An das Mobilitätsreferat (E) Verbesserung der Parksituation und Verkehrssicherheit in der Osterwaldstraße sowie den Nebenstraßen Verbesserung der Parksituation und Verkehrssicherheit in der Osterwaldstraße sowie den Nebenstraßen BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02965 der Bürgerversammlung des 12. Stadtbezirkes Schwabing vom 16.07.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18862 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 12 - Schwabing-Freimann vom 28. April 2026 ☐ Zustimmung einstimmig ☒ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 02965_E 02965 Parksituation Osterwaldstrasse_oeff.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 12 - Schwabing-Freimann

Sitzungsdatum

28.04.2026 um 19:30 Uhr

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