=== 20-26 _ V 18862_V 18862 Parksituation und Verkehrssicherheit Osterwaldstrasse BE.pdf ===
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Tel.: 089 - 233 - 4 49 73 Mobilitätsreferat
Geschäftsbereich Verkehrs-
und Bezirksmanagement
Daueranordnungen
MOR-GB2.21
Verbesserung der Parksituation und Verkehrssicherheit in der Osterwaldstraße sowie
den Nebenstraßen
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02965 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 12 - Schwabing-
Freimann am 16.07.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18862
Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02965
Beschluss des Bezirksausschusses des 12. Stadtbezirkes Schwabing-Freimann vom
28.04.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 12 - Schwabing-Freimann hat am 16.07.2025 die
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02965 beschlossen. Darin werden verschiedene Maßnahmen zur
Verbesserung der Park- und Verkehrssituation in der Osterwaldstraße und den umliegenden
Straßen gefordert. Auslöser des der Empfehlung vorgelagerten Antrags sind gemäß den
Ausführungen des Antragstellers dauerparkende Wohnmobile, eingeschränkte
Sichtverhältnisse und überhöhte Geschwindigkeiten.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den
laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer
Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss
diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und
Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4
der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt
werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist:
Unter Einbindung des Polizeipräsidiums sowie des Kreisverwaltungsreferates wurde die
örtliche Verkehrssituation überprüft. Zu den einzelnen in der Bürgerversammlung zur
Verbesserung der Situation vorgeschlagenen Maßnahmen Nachstehendes.
1) Beurteilung der Verkehrssituation und Möglichkeiten der optimierten Vornahme
von Geschwindigkeitskontrollen sowie baulicher Maßnahme mit dem Ziel einer
Verkehrsberuhigung:
Bei der „Osterwaldstraße sowie den Nebenstraßen“ handelt es sich um Wohnstraßen, die
allesamt innerhalb einer Tempo 30-Zone liegen.
Geschwindigkeitskontrollen:
Für die Überwachung der Geschwindigkeit in Tempo 30-Zonen ist die Kommunale Verkehrs-
überwachung (KVÜ) zuständig. Diese teilte auf Nachfrage mit, dass im Bereich der Osterwald-
straße bereits heutzutage regelmäßig die Biedersteiner Straße bei der Durchführung von
Geschwindigkeitskontrollen berücksichtigt wird. Die KVÜ wird die „Osterwaldstraße sowie den
Nebenstraßen“ anlässlich der Schilderungen in der Bürgerversammlung aber verstärkt in der
Einsatzplanung berücksichtigen.
Bauliche Maßnahmen:
Hierzu führt das Baureferat als zuständiger Straßenbaulastträger aus, dass die im Antrag
erwähnten Brems- bzw. Bodenschwellen neben dem gewünschten positiven Effekt der
Geschwindigkeitsreduzierung auch vielfach Gefahrenpotenziale mit sich bringen. Werden die
Schwellen von auf der Fahrbahn fahrenden Verkehrsteilnehmer*innen zu spät erkannt oder
nicht mit verringerter Geschwindigkeit überfahren, können sie eine massive Gefahr darstellen,
insbesondere für Zweiradfahrende. Für Rettungs- oder Feuerwehrfahrzeuge sind vor allem
quer zur Fahrbahn aufgebrachte Kunststoffschwellen ein Hindernis, dass zeitkritische
Rettungseinsätze verlangsamen oder die Insassen/ Patient*innen potenziell gefährden kann.
Zudem sind Schwellen im Räumeinsatz zur Bekämpfung von Schnee und Eis nicht verkehrs-
sicher, da sie durch die Räumschilde aus der Verankerung gerissen und beschädigt werden
können. Dadurch würde eine zusätzliche Gefahrenquelle entstehen. Das Baureferat spricht
sich aus den vorgenannten Gründen deshalb gegen einen Einsatz dieser auf der Fahrbahn
montierten Barrieren aus.
Andere bauliche Veränderungen, z.B. in Form von Fahrbahnverschwenkungen, wie an einigen
Stellen in der nördlichen Osterwaldstraße existent, wären zwar für die Abwicklung des Ver-
kehrs nicht nachteilig, sind aus Gründen der Verkehrssicherheit aktuell jedoch nicht notwendig
und somit entbehrlich.
2) Allgemeine Verkehrssituation in Bezug auf vermeintliche Falschparker
Das durch das Mobilitätsreferat in der Sache angehörte Polizeipräsidium führt in seiner
Stellungnahme aus, dass es in der Vergangenheit zu vereinzelten Beschwerden über
verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge im Kurvenbereich der Kreuzung Osterwaldstraße/
Mannlichstraße sowie im Haltverbot in der Mannlichstraße kam. Kontrollgänge durch
Beamt*innen der örtlich zuständigen Polizeiinspektion 13 ergaben jedoch, dass die 5-Meter-
Abstände an der Kreuzung in der Regel eingehalten und Haltverbote bis auf vereinzelte
Ausnahmefälle nicht verletzt wurden.
Insgesamt ist die Verkehrsunfallbelastung in der „Osterwaldstraße sowie den Nebenstraßen“
im Vergleich zu ähnlichen Straßenzügen im Stadtbezirk unauffällig. So kam es in den letzten
zwei Jahren lediglich an der Kreuzung Osterwaldstraße/ Schwedenstraße durch Missachtung
der Regel „Rechts-vor-links“ zu einem Vorfahrtsunfall. Bei der Mehrzahl der wenigen,
registrierten Unfälle handelt es sich um sogenannte „Parkrempler“.
Wegen der unauffälligen Unfalllage und der vorhandenen ausreichenden Sichtverhältnisse an
den Kreuzungen und Einmündungen sind auch Maßnahmen wie die im Antrag vorgeschlage-
ne Markierung sog. „Haifischzähne“ (Zeichen 342 StVO) nicht erforderlich.
3) Wohnmobil- und Anhängerparken:
Wohnmobile und (Wohn-)Anhänger nehmen – wie andere Fahrzeuge auch – legal am ruhen-
den Verkehr teil, wenn sie zugelassen und betriebsbereit sind und nicht zu verkehrsfremden
Zwecken (Wohnzwecken) auf öffentlichem Verkehrsgrund abgestellt werden. Wohnmobile
können bei Vorliegen dieser Voraussetzungen im Rahmen der Verkehrsvorschriften ohne
zeitliche Beschränkung parken. Mit (Wohn-)Anhängern ohne Zugfahrzeug hingegen darf –
außer an entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen – nicht länger als zwei Wochen an
einer Stelle geparkt werden (§ 12 Abs. 3b StVO).
In reinen und allgemeinen Wohngebieten, wie hier, ist das regelmäßige Parken von
Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t, worunter auch einige große
Wohnmobile fallen, sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse,
bereits in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen unzulässig
(§ 12 Abs. 3a StVO).
Da von den ordnungsgemäß geparkten Wohnmobilen und (Wohn-)Anhängern derzeit keine
Gefahr oder Behinderung für den fließenden Verkehr ausgeht, sind Maßnahmen der
Straßenverkehrsbehörde weder erforderlich noch möglich.
Eine Beschilderung nur mit dem Zweck der Vertreibung anderweitiger Dauerparker ist
außerdem rechtswidrig und kann insofern nicht in Erwägung gezogen werden.
4) Möglichkeit der Errichtung eines Parklizenzgebietes, um das legale Wohnmobil-
und Anhängerparken zu minimieren
In der „Osterwaldstraße sowie den Nebenstraßen“ ist es aktuell nicht möglich, ein Parklizenz-
gebiet einzurichten. Die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung mit einer Parklizenz für
Bewohner*innen (nach § 45 StVO) ist an rechtliche Vorgaben geknüpft. So ist die Anordnung
von Bewohnerparkvorrechten nur dort zulässig, wo auf Grund eines erheblichen allgemeinen
Parkdrucks die Bewohner*innen des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende
Möglichkeit haben, einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden (vgl. VwV-StVO). Dies ist vor
Ort nicht der Fall.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02965 der Bürgerversammlung des 12. Stadtbezirkes
Schwabing-Freimann vom 16.07.2025 kann nach Maßgabe der Ausführungen entsprochen
werden (Stichwort: Überprüfung der Verkehrssicherheit).
Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen
Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und
Bezirksmanagement, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet
worden.
II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Die Verkehrssicherheit in der „Osterwaldstraße sowie den Nebenstraßen“ wurde
überprüft. Die Überprüfung der örtlichen Verhältnisse ergab keine Anhaltspunkte für
das Vorliegen von dauerhaften Gefahrensituationen. Festgestellte Verkehrsverstöße
sanktionieren die Polizei und das Kreisverwaltungsreferat im Rahmen ihrer personellen
Möglichkeiten im Tagesgeschäft.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02965 der Bürgerversammlung des 12. Stadtbezirkes
Schwabing-Freimann am 16.07.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der
Gemeindeordnung behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 12. Stadtbezirkes Schwabing-Freimann der Landeshauptstadt
München
Der Vorsitzende Der Referent
Patric Wolf Georg Dunkel
Berufsmäßiger Stadtrat
IV. WV Mobilitätsreferat – GL5
zur weiteren Veranlassung
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Mitte
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II/BA
Der Beschluss des BA 12 - Schwabing-Freimann kann vollzogen werden.
Der Beschluss des BA 12 - Schwabing-Freimann kann/soll aus
rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein
Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss des BA 12 - Schwabing-Freimann ist rechtswidrig (Begründung siehe
Beiblatt).
VI. Über MOR-GL5
zurück zum MOR-GB2.211
zur weiteren Veranlassung
=== 20-26 _ V 18862_V 18862 Parksituation und Verkehrssicherheit Osterwaldstrasse A.pdf ===
Anlage
=== B 12_VG 28.04.2026 oeff. 2. 2..pdf ===
Datum: 29.04.2026
Telefon: 089 - 233 212 55
Telefax:
Email: bag-mitte.dir@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle Mitte
An das Mobilitätsreferat
(E) Verbesserung der Parksituation und Verkehrssicherheit in der Osterwaldstraße sowie den
Nebenstraßen
Verbesserung der Parksituation und Verkehrssicherheit in der Osterwaldstraße sowie den
Nebenstraßen
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02965 der Bürgerversammlung des 12. Stadtbezirkes
Schwabing vom 16.07.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18862
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 12 - Schwabing-Freimann
vom 28. April 2026
☐ Zustimmung einstimmig
☒ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Begründung der Ablehnung:
=== 20-26 _ E 02965_E 02965 Parksituation Osterwaldstrasse_oeff.pdf ===