Aktuelle Parksituation in Neufreimann: Schaffung von Parkmöglichkeiten für Besucher*innen und Anwohner*innen w…
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Aktuelle Parksituation in Neufreimann: Schaffung von Parkmöglichkeiten für Besucher*innen und Anwohner*innen während der Baustellenzeit - vor allem vor Fertigstellung der Tiefgarage unter dem Stadtplatz
=== 20-26 _ B 08376_B 08376_Parkmoeglichkeiten_Neufreimann_geschwaerzt.pdf ===
Fraktion
Bündnis 90 / Die Grünen
im BA 12
Schwabing-Freimann
Aktuelle Parksituation in Neufreimann
Schaffung von Parkmöglichkeiten für Besucher*innen und
Anwohner*innen während der Baustellenzeit - vor allem vor
Fertigstellung der Tiefgarage unter dem Stadtplatz
Antrag
Wir beantragen für die Dauer der noch mehrjährigen Bautätigkeit in Neufreimann
zusätzliche oberirdische Parkmöglichkeiten für Bewohner*innen und Besucher*innen zu
schaffen, insbesondere bis zur Fertigstellung der unter dem Stadtplatz geplanten
Tiefgarage.
Begründung
Die geplante Tiefgarage unter dem Stadtplatz soll Besucher*innen und später auch
Kund*innen der Gewerbebetriebe Stellplätze bieten. Bis zu deren Fertigstellung fehlen
jedoch schon jetzt Parkmöglichkeiten aufgrund des ersten bezogenen Wohngebäudes.
Für Besucher*innen sind derzeit nahezu keine Parkplätze am Straßenrand der Friederike-
Nadig-Allee ausgewiesen. Sie finden nur evtl. nach 18 Uhr einen Parkplatz, da der
überwiegende Teil der vorhandenen Stellplätze tagsüber (bis 18 Uhr) ausschließlich für
gewerbliche Fahrzeuge vorgesehen ist.
Handwerker und andere Personen, die wegen der diversen Baustellen in Neufreimann
Fahrzeuge abstellen, parken sowohl in der Friederike-Nadig-Allee als auch in der Henny-
Seidemann-Straße immer wieder auf den wenigen bereits fertiggestellten Gehwegen.
Eltern, die ihre Kinder zur Schule bringen, müssen mit ihnen auf die Fahrbahn
ausweichen, was zu gefährlichen Situationen führt.
Diese Situation führt zu erheblichen Problemen:
Schulwegsicherheit: Wildparken beeinträchtigt die Sichtbeziehungen im
Straßenverkehr und stellt ein Sicherheitsrisiko für Kinder und auch andere
Fußgänger*innen dar.
Straßenverkehrsordnung: Fahrzeuge werden an ungeeigneten Stellen abgestellt.
Vergleichbare Gebiete: In anderen Neubaugebieten (z. B. Freiham, Prinz-Eugen-
Park) kam es aufgrund fehlender Parkflächen zu langanhaltend chaotischen
Zuständen, die in Neufreimann von Anfang an vermieden werden sollen.
Fraktion
Bündnis 90 / Die Grünen
im BA 12
Schwabing-Freimann
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Vorgeschlagene Standorte für einen oberirdischen Parkplatz:
1. Zwischennutzung unbebauter Flächen:
Das dritte Baufeld der wird voraussichtlich in den
nächsten Monaten noch nicht bebaut. Diese Fläche könnte für einen begrenzten
Zeitraum als Parkplatz genutzt werden, sofern eine entsprechende Genehmigung
erteilt wird.
2. Einrichtung einer temporären Parkfläche im 3. Bauabschnitt:
Es soll geprüft werden, ob in diesem Bereich eine Parkfläche eingerichtet und ggf.
von oder einem anderen gewerblichen Anbietern betrieben
werden kann (ggf. auch als Vertical Parking).
Wichtige Rahmenbedingungen
Es geht nicht um die Schaffung kostenloser Stellplätze, sondern um eine geordnete
und sichere Lösung – insbesondere auch für mobilitätseingeschränkte Menschen.
Die Nähe zu den bereits bezogenen Gebäuden sowie zu den bis 2026
fertiggestellten weiteren Wohnhäusern, Kitas und Schulen ist hierbei entscheidend.
Da die geplante Tramstrecke noch nicht in Betrieb ist und derzeit lediglich zwei
Buslinien mit Haltestellen in einigen hundert Metern Entfernung bestehen, ist die
Erreichbarkeit mit dem Auto vor allem für mobilitätseingeschränkte Menschen
aktuell unverzichtbar.
Im Umfeld des Wohngebietes Neufreimann ist die Parksituation vor allem bei
Veranstaltungen schon sehr angespannt und diese Situation sollte vor allem für die
Menschen in den angrenzenden Wohngebieten nicht verschlechtert werden. Auch
sie könnten von der vorübergehend einzurichtenden Parkfläche profitieren, wenn
die Parkfläche für Besucher*innen von Veranstaltungen ausgeschildert wird.
Initiative:
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Ines Steinheimer, Lars Branscheidt
=== 20-26 _ B 08376_B 08376 Parkmoeglichkeiten Neufreimann AS.pdf ===
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• Wildparken von Handwerker- und Baustellenfahrzeugen auf den wenigen fertiggestell-
ten Gehwegen in der Friederike-Nadig-Allee und Henny-Seidemann-Straße
• Dadurch entstehende Gefährdung der Schulwegsicherheit (Eltern mit Kindern müssen
auf die Fahrbahn ausweichen, eingeschränkte Sichtbeziehungen)
• Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung durch Abstellen an ungeeigneten Stellen
• Vergleichbare chaotische Zustände in anderen Neubaugebieten (Freiham, Prinz-Eu-
gen-Park), die in Neufreimann von Beginn an vermieden werden sollen
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung arbeitet daher gemeinsam und eng abgestimmt
mit dem Kommunalreferat, dem Baureferat, dem Mobilitätsreferat sowie der SWM/MVG an
tragfähigen, temporären und verkehrssicheren Lösungen und nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Bewertung der im BA-Antrag selbst vorgeschlagenen Standorte
Die im BA-Antrag genannten vorgeschlagenen Standorte für oberirdische Parkplätze bewerten
wir wie folgt:
1. Zwischennutzung des dritten Baufelds MU1(15) (noch unbebaute Fläche, voraus-
sichtlich in den nächsten Monaten noch frei)
Diese Fläche ist nach Rücksprache mit dem Baureferat grundsätzlich aus planungs-
rechtlicher und bautechnischer Sicht ungeeignet für eine befristete Zwischennutzung
als Parkplatz. Diese Flächen verfügen nicht über die erforderliche Verkehrssicherheit
und müssten zunächst mit erheblichem baulichem Aufwand hergestellt und gesichert
werden.
2. Temporäre Parkfläche im 3. Bauabschnitt (ggf. betrieben von gewerblichen Anbie-
tern, auch als Vertical Parking)
Diese Variante ist planungsrechtlich denkbar und entspricht den Rahmenbedingungen
des Antrags (Nähe zu bezogenen Wohngebäuden, Kitas und Schulen, Berücksichti-
gung mobilitätseingeschränkter Personen). Der Aufwand für die öffentliche Ausschrei-
bung für den gewerblichen Betrieb erscheint unverhältnismäßig, da die Dauer der Flä-
chenverfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit unklar ist. Zudem benötigt das Vertical Parking
üblicherweise eine bauliche Gründung und ist dadurch nicht für eine temporäre Lösung
ideal. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir, sich ausschließlich auf eine rein städti-
sche und temporäre Lösung zu konzentrieren, die durch das Baureferat oder das Kom-
munalreferat umgesetzt werden kann, ohne die Einbindung eines externen Betreibers.
Bewertung von zusätzlichen genannten Lösungsansätzen die zwischen den betroffenen
Referaten besprochen wurden
1. Öffentliche Grünfläche (ÖG) 5 - Angebot der privaten Eigentümerin
Die Eigentümerin zeigt sich offen für die bestehende Problematik und ist bereit, prag-
matische Lösungen zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang bietet die Eigentümerin
an, die ÖG 5 temporär als Parkfläche zur Verfügung zu stellen. Die geplante Dauer die-
ser Bereitstellung erstreckt sich bis zum Baubeginn der eigenen Projekte MU1(15) und
MU1(16). Baubeginn ist voraussichtlich in 1,5 bis 2 Jahren.
Die Bedingungen für diese Vereinbarung beinhalten die unentgeltliche Bereitstellung
des Grund und Bodens durch die Eigentümerin. Im Gegenzug trägt die Stadt die Kos-
ten für die erforderlichen Herstellungsmaßnahmen, einschließlich Asphaltierung,
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Schotterung sowie gegebenenfalls Beleuchtung und Verkehrssicherung. Die Fläche
könnte nach Einschätzung von BAU-T1 mit vergleichsweise geringem baulichem Auf-
wand als Interimsparkplatz ertüchtigt werden. Darüber hinaus sind gegebenenfalls er-
forderliche Sicherungsmaßnahmen im Bereich angrenzender Baugruben umzusetzen.
Des Weiteren schlägt die Eigentümerin einen Nutzungstausch vor. Im Austausch für
die Bereitstellung der ÖG 5 würde die Eigentümerin die Möglichkeit erhalten, städti-
schen Grund entlang ihrer Baugrube (Friederike-Nadig-Allee / Cordelia-Edwardson-
Str.) für einen vergleichbaren Zeitraum zu nutzen.
Aus Sicht der Stadtplanung bestehen keine planungsrechtlichen Bedenken und wir
begrüßen dieses konstruktive und sehr hilfreiche Angebot ausdrücklich. Hierzu müssen
die städtischen Referate mit der Eigentümerin in den kommenden Wochen noch in
Austausch gehen.
2. Mittelstreifen der Henny-Seidemann-Straße (Magistrale)
Die betroffene Fläche liegt im Verantwortungsbereich des Baureferates.
Vom Kommunalreferat wurde bereits die grundsätzliche Zustimmung zu der vorge-
schlagenen Variante signalisiert. Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, dass die
bestehende Baustellendurchfahrt mit einer Breite von etwa 7 Metern zwischen dem
Grünboulevard West (Baustellenbereich Geländefreimachung) und dem Grünboulevard
Ost (Baustellenbereich Brecherplatz) weiterhin erhalten bleibt. Die mögliche Parkplatz-
fläche muss verkehrssicherungstechnisch durch das Baureferat ertüchtigt werden,
wozu Maßnahmen wie Asphaltierung, Einfriedung und Beleuchtung gehören. Zudem
obliegt es dem Mobilitätsreferat, die erforderliche Beschilderung vorzunehmen.
Des Weiteren wurde im südlichen Abschnitt der Henny-Seidelmann-Straße (Magistrale)
die Möglichkeit erörtert, den südlichen Mittelstreifen im Bereich des Wendehammers
mit geringem baulichem Aufwand als Interimsparkplatz einzurichten. Voraussetzung
hierfür ist eine vorherige Abstimmung mit den Stadtwerken München (SWM) in Bezug
auf den Trambahnbau, die vorliegt: Eine Begrenzung der Nutzung an der verlängerten
nördlichen Kante des nördlichen Schulstandortes. Dies steht im Zusammenhang mit
der Baustelleneinrichtungsfläche und einer hierzu ungehinderten Zu- und Abfahrt. Wei-
terhin ist eine Befristung für die bevorstehenden Herstellung der Tram erforderlich.
Aus Sicht der Stadtplanung ist diese Variante die Vorzugsvariante.
3. Anmietung externer privater Parkflächen
Von einer Anmietung externer privater Parkflächen, möglicherweise lediglich für die
Abendstunden, wird aus Sicht des Kommunalreferats dringend abgeraten. Stadtweite
Erfahrungen zeigen, dass die Eigentümer der Parkflächen meist kein Interesse an einer
solchen Regelung haben. Insbesondere in den Abendstunden könnten Zugangsbe-
schränkungen zu den Fahrzeugen auftreten oder es könnte zu Konflikten mit Parkkon-
trollfirmen kommen. Darüber hinaus stellt das Thema der Verkehrssicherung sowie das
Risiko möglicher Schadensereignisse auf diesen angemieteten Flächen eine potenzi-
elle Quelle für versicherungstechnische Komplikationen dar.
Die Stadtplanung schließt sich der Sicht des Kommunalreferats an.
4. Zusätzliche Überlegung: Monika-Lochner-Fischer-Straße
Die Monika-Lochner-Fischer-Straße ist bereits gewidmet. Auf der östlichen Straßen-
seite wird derzeit geparkt; hierbei handelt es sich tagsüber überwiegend um Fahrzeuge
von Handwerksbetrieben des Baufeldes WA 12. Unabhängig von möglichen weiteren
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Interimsstandorten kann diese Flache weiterhin als Parkmöglichkeit genutzt werden.
Aus Sicht des Kommunalreferats bestehen keine Kollisionen zur aktuell laufenden Ge-
ländefreimachung.
Die Stadtplanung äußert keine Bedenken hinsichtlich des aktuellen Parkangebots.
Gesamtbewertung und weiteres Vorgehen
Die Kombination aus den ursprünglichen Standorten des BA-Antrags (3. Bauabschnitt) und
den vorgeschlagenen zusätzlichen Varianten (insbesondere 1, 2 und 4) bietet eine realistische
Chance, den akuten Parkdruck zu entschärfen.
Alle Maßnahmen werden ausschließlich befristet bereitgestellt. Die Aufrechterhaltung erfolgt
jeweils nur für die Dauer eines Jahres und bedarf einer regelmäßigen Abstimmung durch das
Planungsreferat in enger Koordination mit den jeweiligen Flächennutzer der eigentlichen
Zweckbestimmung. Die Nutzung als Interimsparkfläche endet unmittelbar mit Aufnahme der
Vorbereitung der Bebauung der betreffenden Flächen entsprechend ihrer vorgesehenen
Zweckbestimmung bzw. bis Fertigstellung der Tiefgarage unter dem Stadtplatz und Inbetrieb-
nahme der Tram. Sie werden ausschließlich als Besucher- und Kurzzeitparkplätze ausgewie-
sen und dürfen das langfristige Mobilitätskonzept Neufreimann nicht konterkarieren.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass durch die Herstellung von Interimsparkplätzen
zusätzliche Kosten entstehen. Je geringer der bauliche Aufwand ausfällt, desto wahrscheinli-
cher ist eine Finanzierung aus bereits genehmigten Mitteln zur Baustraßenherstellung. Sollte
eine Deckung aus bestehenden Haushaltsmitteln ni...