=== 20-26 _ T 093053_D.1.1_Anfrage_Heide.pdf ===
FW BA12
Hanna Kokorsch
An die
Landeshauptstadt München
Direktorium
Anfrage:
Aktuell wird eine Fläche (s.Karte,rote Umrandung) auf der Südl..Fröttmaninger Heide
eingezäunt. Die gesamte Fläche liegt in einer “Zone für das Heideerleben” und ist aus
Naturschutz rechtlichem Aspekt von August bis Februar betretbar.
Für umfangreiche Ausgleichsflächen - /Aufwertungsarbeiten wurde die Fläche zuvor
entmunitioniert.
Wird der lt. Pressemitteilung des HFVs vom RKU finanzierte Zaun Ende Juli wieder
entfernt, so dass der Bevölkerung die erlaubte Betretung ermöglicht wird?
Hintergrund:
Seit über zehn Jahren ist die Belastung der Heideflächen mit Kampfmittelresten und
deren finanziell nicht stemmbare Entfernung das Argument für das Betretungsverbot..
Wäre es dann nicht umso wichtiger, entmunitionierte Ausgleichsflächen zur Betretung
freizugeben, je nach NSV in der entsprechenden Zone?
Das Thema Kampfmittelräumung ist ein wichtiges Thema für Naturschutz und die
Besucher.. Daher bittet der Bezirksausschuss 12 darum, dass er und die Bürgerinnen und
Bürger mindestens einmal im Jahr über den Stand der Entmunitionierung im Gebiet
Südliche Fröttmaninger Heide informiert werden,z.B. auf der Bürgerversammlung in
Freimann, im Juli.
Initiative Hanna Kokorsch FW
=== 20-26 _ T 093053_D.1.5_Antrag_F-Heide_17_06_2026_NEU.pdf ===
FW BA12
Hanna Kokorsch
An die
Regierung von Oberbayern
Höhere Naturschutzbehörde
Maximilianstraße 39
80538 München
An die
Landeshauptstadt München
Direktorium
Bürgermeisterin Verena Dietl
- Referat für Stadtplanung und Bauordnung
- Referat für Klima und Umweltschutz
An den
Heideflächenverein
Geschäftsstelle
Bezirksstraße 27
85716 Unterschleißheim
Betreff: NSG Südl. Fröttmaninger Heide
Antrag:
1. Das Thema Kampfmittelräumung ist ein wichtiges Thema für Naturschutz und die
Besucher. Daher bittet der Bezirksausschuss 12 darum, dass er und die
Bürgerinnen und Bürger mindestens einmal im Jahr durch die
Verantwortungsträger über den Stand der Entmunitionierung im Gebiet Südliche
Fröttmaninger Heide informiert werden, z.B. auf der Bürgerversammlung in
Freimann, im Juli.
2. Den Bürgerinnen und Bürgern sollen die entmunitionierten Flächen in der "Zone
für das Heideerleben" im Herbst-/Winterhalbjahr zur Betretung freigegeben
werden. Von der Forderung des Rückbaus der Strom führenden Umzäunung im
Nordosten der Fröttmaninger Heide wird aus Vernunft-/Kostengründen
abgesehen. Die Umzäunung der davon südlichen Fläche soll ausschließlich
temporär für die Zeit der Ziegen-Beweidung erfolgen. (Dieser Zweck wurde
ursprünglich seitens des HFVs als Begründung für die Einbringung der
Holzpflöcke kommuniziert.)
3. In Zonen, die lt. NSV halb- oder ganzjährig betretbar sind, aber noch nicht
vollständig oder gar nicht entmunitioniert sind, sollen die Verantwortungsträger
für eine zügige Finanzierung der Kampfmittelbeseitigung sorgen, wenn der HFV
diese Kosten nicht tragen kann. Auch als Entgegenkommen für die – ohne
ausreichende Information, geschweige denn Absprache erfolgte – Umnutzung der
„Flächen für das Heideerleben" soll dabei vorrangig die „Fläche für das freie
Betreten" berücksichtigt werden.
4. Hundehaltern, die nach §6 der NSV „Südliche Fröttmaninger Heide" (Betreten
und Mitführen von Hunden) ihre Hunde ableinen und sich auf Wegen und Flächen
befinden, die lt. Beschränkungsverordnung aus Sicherheitsgründen begehbar sind,
soll kein Bußgeld angedroht werden.
Hintergrund:
Aktuell sind mehrere größere und kleinere Areale (s. Karte, rote Umrandung) auf der
Südl. Fröttmaninger Heide eingezäunt (teilweise lt. Warnhinweisen stromführend – lt.
Pressemitteilung des HFVs vom RKU finanziert). Sie liegen alle in einer „Zone für
das Heideerleben” und sind aus Naturschutz rechtlichem Aspekt von August bis
Februar betretbar.
Auf großen Anteilen dieser (Ausgleichs-)Flächen fanden zur Vorbereitung für
Aufwertungsarbeiten umfangreiche Entmunitionierungsarbeiten statt.
Seit über zehn Jahren ist die Belastung der Heideflächen mit Kampfmittelresten und
deren finanziell nicht stemmbare Entfernung das Argument für das Betretungsverbot,
neben der NSV.
Wäre es dann nicht umso wichtiger, entmunitionierte Ausgleichsflächen zur Betretung
freizugeben, je nach NSV in der entsprechenden Zone? Allerhöchste Zeit wäre es
ebenfalls, besonders für die anwohnenden Heidebesucher, in die Freigabe der Flächen,
die in der „Zone für das freie Betreten" am Süd- und Westrand der Fröttmaninger
Heide liegen, zu investieren (s. Karte, grün umrandet). Das war der harterkämpfte
Kompromiss 2015 beim Bürgerbeteiligungsverfahren, auch für hundehaltende
Familien, denen unter Erfüllung verschiedener Auflagen dort ein Hundefreilauf
zugestanden worden ist.
Initiative Hanna Kokorsch FW