(E) Wieder Tempo 30 auf der Leopoldstraße stadtauswärts

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  • 26-32 _ V 00586_V 00586 Tempo 30 auf der Leopoldstrasse BE.pdf
  • 26-32 _ V 00586_V 00586 Tempo 30 auf der Leopoldstrasse A.pdf
  • B 12_VG 30.06.2026 oeff. 2. 1..pdf
  • 20-26 _ E 02961_E 02961 Tempolimit Leopoldstrasse_oeff.pdf
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=== 26-32 _ V 00586_V 00586 Tempo 30 auf der Leopoldstrasse BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Tel.: 233 - 5 07 60 Mobilitätsreferat Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement Ruhender Verkehr und Immissionsschutz MOR-GB2.222 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Wieder Tempo 30 auf der Leopoldstraße stadtauswärts Tempolimit Leopoldstr. stadtauswärts wieder 30 km/h Empfehlung Nr. 20-26 / E 02961 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 12 - Schwabing- Freimann am 16.07.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00586 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02961 Beschluss des Bezirksausschusses des 12. Stadtbezirkes Schwabing-Freimann vom 30.06.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 12 - Schwabing-Freimann hat am 16.07.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02961 beschlossen. Die Stadt solle sich dafür einsetzen, dass auf der Leopoldstraße (Ostseite) stadtauswärts die Höchstgeschwindigkeit wieder auf Tempo 30 km/h angeordnet wird. Ziel sei es, die Gefährdung von Fuß-, Rad- und Querungsverkehr, die Lärm- und Schadstoffbelastung zu vermindern. Zusätzlich solle das Auto-Poser-Verhalten eingeschränkt werden. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau- fenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversamm- lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Die ab dem 06.02.2023 bis 10.02.2025 bestehende Beschränkung der zulässigen Höchstge- schwindigkeit auf 30 km/h war auf der stadtauswärts gerichteten Straßenseite der Leopold- straße (zwischen Martiusstraße und Leopoldstraße 172) aufgrund des Urteils des Verwal- tungsgerichts München vom 31.07.2024 (AZ: M 23 K 23.547, rechtskräftig am 10.02.2025) aufzuheben. Das Mobilitätsreferat prüft derzeit erneut die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwin- digkeit auf 30 km/h auch für den stadtauswärts in Richtung Norden führenden Straßenab- schnitt zwischen Martiusstraße und Schenkendorfstraße (Mittlerer Ring) und wird diese bei Vorliegen der Voraussetzungen wieder anordnen. Da dies im Fall eines erneuten Klagever- fahrens auch einer Nachprüfung vor dem Verwaltungsgericht Bestand haben soll, muss die Prüfung umfassend und sorgfältig sein. Insbesondere aufgrund der zahlreichen Vorgänge und begrenzter Personalressourcen sowie der im Zuge der Haushaltskonsolidierung notwendigen Aufgabenkritik konnte die Prüfung aufgrund anderer vorrangiger Aufgaben leider noch nicht abgeschlossen werden. Ein Reduzieren der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bietet allerdings keinen Schutz vor rücksichtslosem Fahr- und individuellem Fehlverhalten sogenannter Poser- oder Profilierungs- fahrer*innen. Es tritt leider vielerorts im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München auf und führt immer wieder zu Beschwerden und bei einer zunehmenden Anzahl von Bürger*innen zu einem erheblichen Leidensdruck. Der Umstand, dass sich verschiedene Verkehrsteilnehmer*innen nicht an die angeordneten Höchstgeschwindigkeiten halten, ist zwar unbestreitbar. Aber ein "vorsorgliches" Reduzieren des Tempolimits nur zu diesem Zweck ist zum einen rechtlich nicht zulässig und bietet andererseits ebenfalls keinen Schutz vor rücksichtslosem Fahrverhalten. Im fließenden Verkehr obliegen die Kontrolle und Überwachung des Verkehrs und damit auch die Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen grundsätzlich der Polizei. Nur diese kann also im Grundsatz Kontrollen durchführen und Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung feststellen und ahnden. Konkrete Wahrnehmungen bzgl. Fahrzeuglärm und anderem individuellem Fehlverhalten kann selbstverständlich bei jeder örtlich zuständigen Polizeidienststelle zur Anzeige gebracht werden. Um die*den Verursacher*in ermitteln zu können, benötigt die Polizei • die Örtlichkeit, • die Tatzeit, • die Fahrtrichtung, • das Kennzeichen, • die Fahrzeugmarke und möglichst • eine Beschreibung der*des Kraftfahrzeugführer*in. Die für den Stadtbezirk zuständige Polizeiinspektion kann aus dem Internetauftritt des Polizeipräsidiums München ersehen werden: https://www.polizei.bayern.de/muenchen Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02961 der Bürgerversammlung des 12. Stadtbezirkes Schwabing-Freimann vom 16.07.2025 kann nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen, soweit es die Prüfung einer erneuten Anordnung von Tempo 30 in stadtauswärtiger Richtung der Leopoldstraße anbelangt, entsprochen werden. Das Prüfergebnis liegt noch nicht vor. Dem Korreferenten / der Korreferentin des Mobilitätsreferates ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Das Mobilitätsreferat führt aktuell für die Leopoldstraße stadtauswärts, im Abschnitt Martiusstraße bis Schenkendorfstraße (Mittlerer Ring) eine qualifizierte ergebnisoffene Prüfung zur Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h aus Gründen des Lärmschutzes durch. Das Mobilitätsreferat hat keine Möglichkeiten gegen das individuelle Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer*innen (Autoposer*innen) mit Geschwindigkeitsbeschrän- kungen vorzugehen. Etwaige Verstöße können bei der Polizei angezeigt werden 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02961 der Bürgerversammlung des 12. Stadtbezirkes Schwabing-Freimann am 16.07.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeinde- ordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 12. Stadtbezirkes Schwabing-Freimann der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Mitte An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 12 - Schwabing-Freimann kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 12 - Schwabing-Freimann kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 12 - Schwabing-Freimann ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.222 zur weiteren Veranlassung === 26-32 _ V 00586_V 00586 Tempo 30 auf der Leopoldstrasse A.pdf === Anlage === B 12_VG 30.06.2026 oeff. 2. 1..pdf === Datum: 12.08.2026 Telefon: 089 - 233 212 55 Telefax: Email: bag-mitte.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Mitte An das Mobilitätsreferat (E) Wieder Tempo 30 auf der Leopoldstraße stadtauswärts Tempolimit Leopoldstr. stadtauswärts wieder 30 km/h BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02961 der Bürgerversammlung des 12. Stadtbezirkes Schwabing vom 16.07.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00586 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 12 - Schwabing-Freimann vom 30. Juni 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Der BA 12 befürwortet die Einführung von Tempo 30, wenn dies durch die Prüfung als zulässig erachtet wird. Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 02961_E 02961 Tempolimit Leopoldstrasse_oeff.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 12 - Schwabing-Freimann

Sitzungsdatum

30.06.2026 um 19:30 Uhr

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