Baustellen und Schanigärten im Parklizenzgebiet Giselastraße (Viertel zwischen Martius-, Schack-, Königin- und…
Volltext
Baustellen und Schanigärten im Parklizenzgebiet Giselastraße (Viertel zwischen Martius-, Schack-, Königin- und Leopoldstraße): Ganztägiges Anwohnerparken auf der Leopoldstraße oder Erweiterung des reinen Anwohnerparkens
=== 20-26 _ B 07851_B 07851 Stellplaetze Leopoldstr freigeben.pdf ===
Seite 1 von 2
CSU-Fraktion im Bezirksausschuss 12 Schwabing-Freimann
-
SPD _
FDP FW
LH München
Direktorium
HA II
Interfraktioneller Antrag der CSU-, SPD-, FDP-Fraktion
Baustellen und Schanigärten im Parklizenzgebiet Giselastraße- Viertel
zwischen Martius, Schack-, Königin- und Leopoldstraße :
Ganztägiges Anwohnerparken auf der Leopoldstraße oder Erweiterung
des reinen Anwohnerparkens – Ansprechpartner im MOR
Antrag:
Der BA 12 bittet das Mobilitätsreferat, zu prüfen, ob in der Zeit der Häufung von
Baustellen und Schanigärten im Viertel zwischen Martius-, Leopold-, Schack- und
Königinstraße das Anwohnerparken auf der Leopoldstraße (derzeit von 18 abends
bis 9 Uhr früh möglich) ganztägig erlaubt werden kann. Die Informationspolitik ist zu
intensivieren.
Begründung
Zahlreiche im Viertel arbeitende oder wohnende Bürgerinnen und Bürger haben
sehr brav ihre Gebühr für das Parklizenzgebiet Giselastraße bezahlt, können diese
Lizenz aber nicht nutzen, weil sie wegen der zahlreichen Baustellen und
Schanigärten derzeit im Viertel keinen Stellplatz finden. Beispiel: Auf der
Ohmstraße hat das MOR Halteverbotszeiten von gleich vier Baustellen auf einmal
genehmigt, die über Monate fast die ganze Länge von der Leopoldstraße bis zur
Kaulbachstraße ausmachen, nämlich vor den Häusern Leopoldstraße 20 (hier ist
auch der Bürgersteig abgesperrt und mit Spanplanen belegt), Ohmstraße 8 und
Ohmstraße 1 und Ohmstraße 9. In der Kaulbachstraße sind seit April wieder zwei
Schanigärten aufgebaut, Baustellen sind vor Kaulbachstraße 61, 84 und 90. In der
überfraktioneller ANTRAG
12.5.2025
Seite 2 von 2
CSU-Fraktion im Bezirksausschuss 12 Schwabing-Freimann
Königinstraße sind Baustellen auf Höhe 65, 67 und 77, auf der Giselastraße vor
den Nummern 5 und 7. Auch verschiedene Fahrrad und ERollerabstellplätze,
Mobilitäts- und Aufladestationen für Elektromobile haben das Parkplatzangebot in
dem Viertel bereits deutlich verringert. (Es kann sich aber nicht jeder und jede ein
neues Elektroauto leisten.)
Eine pragmatische Lösung wäre es aus Sicht des BA daher, Inhabern der
Parklizenz temporär zu erlauben, auf beiden Seiten der Leopoldstraße ganztägig zu
parken, mindestens aber bis November, wenn die Schanigärten wieder abgebaut
werden. Wenn dies nicht möglich ist, wird das Mobilitätsreferat gebeten, anderswo
einen Ersatz für die Stellplätze zu schaffen, etwa durch eine weitere Vergrößerung
der Zonen für reines Anwohnerparken etwa nicht nur in der Gedonstraße, sondern
auch in der Kaulbachstraße oder in der Giselastraße.
Auch regt der BA an, die Informationspolitik zu intensivieren. Die LHM gibt sehr viel
Geld für Bürgerbeteiligung aus. Eine Info-Stelle wäre wünschenswert, an die der BA
oder sogar die Bürgerinnen und Bürger sich telefonisch wenden können, um sich
über die derzeitige Baustellen- und Parkplatzsituation in ihren Vierteln zu
informieren.
Initiative: Ute Primavesi
=== 20-26 _ B 07851_B 07851 Baustellen und Schanigaerten im Parklizenzgebiet Giselastrasse AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U3,U6
Haltestelle Poccistraße
muenchenunterwegs.de
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
muenchen.de/mor
Bus: Linie 132
Haltestelle Senserstraße
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Verkehrs- und Bezirksmanagement
Temporäre Anordnungen
Baustellenbezirk Mitte
MOR-GB2.32
baustellen.mor@muenchen.de
Per E-Mail
Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Mitte
bag-mitte.dir@muenchen.de
An den BA 12 - Schwabing-Freimann
Herr Wolf
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
08.05.2026
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Baustellen und Schanigärten im Parklizenzgebiet Giselastraße
(Viertel zwischen Martius-, Schack-, Königin- und
Leopoldstraße): Ganztägiges Anwohnerparken auf der
Leopoldstraße oder Erweiterung des reinen Anwohnerparkens
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 07851 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 12 - Schwabing-
Freimann
Sehr geehrter Herr Wolf,
zu Ihrem Antrag vom 27.05.2025 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Wir bitten die verspätete Beantwortung zu entschuldigen. Die zuständige Fachabteilung ist
derzeit mit einer hohen Arbeitslast konfrontiert. Die Ende 2024 initiierte notwendige
Haushaltskonsolidierung konfrontiert die Münchner Stadtverwaltung mit einer
herausfordernden Personalsituation. Kürzungen im Finanz- und Personalhaushalt waren und
bleiben zwingend erforderlich. Hiervon ist auch das Mobilitätsreferat betroffen und hat Stellen
abgegeben. Die personellen Kapazitäten der zuständigen Abteilung Temporäre Anordnungen
(MOR-GB2.3) sind derzeit auf 76% zurückgefahren. Im Gegenzug muss die Abteilung
zusätzliche Pflichtaufgaben im Bereich der kritischen Infrastruktur übernehmen. Eine
ordnungsgemäße Beantwortung innerhalb der vorgesehenen Fristen war daher nicht möglich.
Der Bezirksausschuss wünscht die Prüfung, ob in der Leopoldstraße ein ganztägiges
Bewohnerparken eingeführt werden kann. Leider kann das Mobilitätsreferat diesem Wunsch
nicht nachkommen. Die Leopoldstraße ist die Hauptgeschäfts- und Verbindungsstraße
zwischen den Stadtbezirken 3 und 12. Die Nutzung ist überwiegend gewerblich geprägt, so
dass aufgrund der vielfältigen Nutzungsinteressen ein reines Bewohnerparken nicht möglich
Seite 2 von 2
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
ist.
Auch die temporäre Anordnung des Bewohnerparkens während der Schanigarten- und
Baustellensaison scheidet aus. Das Parkraummanagement kann den Parkraum langfristig
ordnen und Entlastungen für Bewohner*innen schaffen, ist aber für kurzfristige und saisonale
Anpassungen nicht das Mittel der Wahl.
Um dennoch für die Bewohner*innen des Lizenzgebietes "Giselastraße" eine Entlastung
hinsichtlich der Parkplatzsituation anzubieten, hat das Mobilitätsreferat bereits im Dezember
2025 ein reines Bewohnerparken (9-23h) in der Schackstraße umgesetzt.
In Bezug auf die parallel, teils zeitgleich laufenden Baustellen, ist festzuhalten, dass sich
Beeinträchtigungen in einer Millionenstadt wie München trotz umfangreicher Abstimmungen
nicht vermeiden lassen. Baustellen sind ein unverzichtbarer Bestandteil des täglichen Lebens
auf allen Ebenen. Sie dienen dem Bau, Erhalt und Modernisierung von Wohnraum,
Gewerbeflächen sowie der öffentlichen Infrastruktur, insbesondere Straße-,
Versorgungsnetzen und Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs.
Auf die Anzahl der Baustellen hat das städtische Baustellenmanagement leider nur bedingt
Einfluss. Während private Bauherr*innen grundsätzlich ein Recht darauf haben öffentliche
Flächen für Ihre Maßnahme zu nutzen, wird im Rahmen der Koordinierung öffentlicher
Baumaßnahmen fortlaufend geprüft, Belastungen für Anwohnende, Gewerbe und
Verkehrsteilnehmende soweit wie möglich gering zu halten. Im Rahmen des
Genehmigungsverfahrens wird die Erforderlichkeit der Belegung von öffentlichen
Verkehrsflächen immer geprüft. In vielen Fällen wird dabei die entsprechenden Flächen bereits
erheblich gegenüber den Vorstellungen der Baufirmen gekürzt, um einen gerechten
Interessenausgleich zwischen Verkehrsteilnehmenden, Anlieger*innen und Baufirmen
herbeizuführen.
Dennoch kann es im Einzelfall auch temporär zu Auswirkungen auf das Parkplatzangebot im
Viertel kommen.
Hinsichtlich der angeregten Intensivierung der Informationspolitik ist festzuhalten, dass das
Mobilitätsreferat bereits verschiedene Informationsangebote zur Verfügung stellt.
Insbesondere können sich Bürger*innen über aktuelle Baustellen und Haltverbote über die
Servicekarte Baustellen informieren: muenchenunterwegs.de/baustellenkarte
Darüber hinaus erfolgt bei größeren Maßnahmen auch eine Meldung über das „Baustellen
aktuell“ der Rathausumschau.
Ein Verzeichnis der aktuellen größeren Baustellen finden Sie unter:
stadt.muenchen.de/infos/baustellen-verkehrseinschraenkungen
Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
MOR-GB2.3