=== 26-32 _ T 007157_A.6.1_Antrag_BA12_Queere_Beauftragung.pdf ===
ANTRAG
Benennung einer beauftragten Person für queeres Leben im Bezirk Schwabing-Freimann
Antragstellende: Chris Lily Kiermeier, Philipp Anton Hörterer
Fraktion Die Linke
Gremium: Bezirksausschuss 12 Schwabing-Freimann
Sitzung: 29. September 2026
Der Bezirksausschuss 12 Schwabing-Freimann möge beschließen:
1. Der Bezirksausschuss 12 beschließt gemäß § 5 Abs. 2 der Geschäftsordnung für die
Bezirksausschüsse, eine ständig beauftragte Person für queeres Leben aus seiner Mitte
zu benennen. Die konkrete Benennung erfolgt spätestens in der nächsten
Vollversammlung des Bezirksausschusses.
2. Die beauftragte Person nimmt folgende spezifische Aufgaben wahr:
○ als Ansprechperson des Bezirksausschusses für queere Menschen, Initiativen und
Einrichtungen im Stadtbezirk zur Verfügung stehen,
○ Anliegen queerer Menschen aufnehmen und in die Beratungen des
Bezirksausschusses einbringen,
○ mit den bereits bestehenden Beauftragten des Bezirksausschusses, insbesondere
gegen Rechtsextremismus sowie für Gleichstellung und Integration,
zusammenarbeiten,
○ sich mit der Koordinierungsstelle zur Gleichstellung von LGBTIQ* der
Landeshauptstadt München, der Beratungsstelle BEFORE, der Fachstelle Strong!
sowie weiteren queeren Beratungsstellen, Vereinen und Community-Einrichtungen
vernetzen,
○ Betroffene von Diskriminierung, Bedrohung oder Gewalt auf bestehende
unabhängige und fachlich zuständige Beratungs- und Unterstützungsangebote
hinweisen,
○ die Angebote und Maßnahmen des Bayerischen Aktionsplans „QUEER.
Miteinander stärken. Diskriminierung überwinden.“ sowie der daran beteiligten
Fach-, Beratungs- und Vernetzungsstellen für die Arbeit im Stadtbezirk nutzbar
machen,
○ queere Initiativen und Einrichtungen bei der Vernetzung mit den zuständigen
kommunalen und staatlichen Stellen unterstützen,
○ den Bezirksausschuss über aktuelle Entwicklungen, vorhandene
Unterstützungsangebote und konkrete Handlungsbedarfe im Stadtbezirk
informieren,
○ dem Bezirksausschuss regelmäßig über ihre Tätigkeit berichten.
Sachbegründung
Der Schutz queeren Lebens ist kein rein organisatorischer oder abstrakter Prozess. Es geht
hierbei um reale Menschen, um ihr tägliches Überleben, ihr fundamentales Wohlbefinden und
ihr Recht, ohne Angst, Ausgrenzung oder Gewalt sie selbst sein zu können. Die errungenen
Freiheiten und die Sichtbarkeit von Menschen aus der queeren Community wurden über viele
Jahrzehnte unter großen Opfern erkämpft. Sie sind niemals selbstverständlich, sondern
bedürfen unseres täglichen, entschlossenen Schutzes.
Wenn die Akzeptanz bröckelt und Hass Raum gewinnt, erschüttert das ein hart erarbeitetes
Gefühl der Sicherheit im tiefsten Inneren. Bedrohungen und Anfeindungen rufen immer wieder
das kollektive Gedächtnis historischer Verfolgung wach. Sie erzeugen Ängste, die bis in den
Alltag hineinwirken: Die Sorge, auf der Straße Anfeindungen zu erleben, die Unsicherheit, in der
Öffentlichkeit die Hand des geliebten Menschen zu halten, oder das schmerzhafte Gefühl, in
Räumen der Gemeinschaft nicht mehr unbeschwert zusammenkommen zu können. Menschen
mit Mehrfachdiskriminierungen, wie etwa queere Menschen mit Behinderungen oder
Rassismuserfahrungen, tragen dabei eine besonders schwere Belastung. Der Schutz queeren
Lebens ist deshalb untrennbar mit der Frage verbunden, wie menschlich, solidarisch und
inklusiv unsere Stadtgesellschaft ist. Ein Angriff auf Personen aus der queeren Community ist
immer auch ein Angriff auf die Grundwerte unseres demokratischen Zusammenlebens und auf
die Unantastbarkeit der Menschenwürde.
Der tödliche Terroranschlag auf den Berliner Christopher Street Day am 25. Juli 2026, bei dem
eine Person ihr Leben verlor und zahlreiche Menschen teils lebensgefährlich verletzt wurden,
war ein erschütternder Tiefpunkt dieser anhaltenden Entwicklung. Dieser Anschlag zeigt auf
schmerzhafte Weise, wie akut die Gefahr ist und dass queere Orte und Veranstaltungen noch
immer Ziel gezielter Angriffe sind.
Diese spürbare Bedrohung zeigt sich auch in den Zahlen:
● Im Berichtsjahr 2024 stiegen die Fälle im Unterthemenfeld „Sexuelle Orientierung“ um
17,28 % auf 2.070 Fälle (2023: 1.765 Fälle) [cite: 4].
● Im Unterthemenfeld „Geschlechtsbezogene Diversität“ wurde 2024 ein Zuwachs um
34,89 % auf 1.152 Fälle registriert (2023: 854 Fälle) [cite: 4]. Insbesondere die
rechtsextremistisch motivierten Taten (PMK-rechts) verdoppelten sich in diesem Bereich
nahezu (+99,16 % auf 474 Fälle) [cite: 4].
● Für das Jahr 2025 verzeichnete das BKA einen weiteren Anstieg der queerfeindlichen
Straftaten um 12,8 % auf insgesamt 2.377 Fälle – bei einem anhaltend überproportional
hohen Anteil an Gewaltdelikten [cite: 4].
Gleichzeitig verdeutlichen kriminologische Analysen und Dunkelfeld-Studien (wie die
FRA-Studie „EU-LGBTI II“), dass rund 87 % der physischen Übergriffe und etwa 96 % der
Hassrede von den betroffenen Menschen aus Angst, Misstrauen oder Resignation gar nicht erst
angezeigt werden. Die unsichtbare Not und die tägliche Belastung vieler Menschen liegen somit
noch um ein Vielfaches höher.
Als kommunales Gremium tragen wir die Verantwortung, Räume der Sicherheit, der
Vertraulichkeit und des Respekts zu schaffen. Symbolische Gesten der Solidarität sind wichtig,
reichen alleine aber nicht aus; es braucht die feste Verankerung von Anlaufstellen vor Ort. Die
beauftragte Person baut keine Parallelstrukturen auf, sondern fungiert als verlässliche Brücke,
die Anliegen aufnimmt, bestehende Hilfen vermittelt und zeigt: Ihr seid im Stadtbezirk nicht
allein.
Vorbild aus der Münchner Kommunalpolitik:
Dass eine Beauftragung für die Belange von Personen aus der queeren Community ein
wirksamer und notwendiger Schritt zur Vertrauensbildung ist, zeigt die Praxis aus Sendling: Der
Bezirksausschuss Sendling hat bereits positiv über die Etablierung einer solchen
Beauftragung abgestimmt. Indem der Bezirksausschuss 12 Schwabing-Freimann diesem
Beispiel folgt, setzt er ein starkes, solidarisches Signal für die Menschenwürde, Vielfalt und das
Recht auf ein freies, selbstbestimmtes Leben im Stadtbezirk.