=== 20-26 _ B 08908_B 08908_Lehrerparkplatz_zugaenglich_machen.pdf ===
Fraktion
Bündnis 90 / Die Grünen im BA 12
Schwabing-Freimann
Lehrerparkplatz zugänglich machen für die nachschulische Nutzung von
Sportvereinen:
Antrag
Die LH München möge die nachschulische Nutzung von Lehrerparkplätzen durch
Sportvereine prüfen. In der Dreifachturnhalle der Grundschule am Bauhausplatz finden zu
nachschulischen Zeiten regelmäßig Vereinstrainings und am Wochenende auch Turniere
oder Liga-Spiele statt. Für die Sportler*innen und Betreuer*innen mit deren Fahrzeugen
aus anderen Stadtquartieren und Stadtbezirken oder sogar außerhalb Münchens sollten
der zugehörige Lehrerparkplatz zugänglich gemacht werden, da zu diesen Zeiten dieser
nicht belegt ist und über genügend freie Parkplätze verfügt.
Begründung
Angesichts der nicht ausreichend freien Parkplätzen in der Gertrud-Grunow-Str. zu den
Trainingszeiten und Turnierzeiten führt dies dazu, dass oftmals die Fahrzeuge in
unzulässiger Weise (im absoluten Halteverbot, auf Gehwegen und gelegentlich auch in
Feuerwehrzufahrten) abgestellt werden. Der Parksuchverkehr belastet das Wohnviertel
zusätzlich.
Es gibt bereits städtische Schulen, die das nachschulische Parken ermöglichen, z.B.
Werner von Siemens Gymnasium in der Quiddestr. und dies wird ziemlich einfach gelöst,
in dem das Öffnen und Schließen des Lehrerparkplatzes zu bestimmten Uhrzeiten,
wochentags ab 18 bis 22:00 oder 22:30 Uhr durch Öffnen/Schließen der Schranke erfolgt.
Mit entsprechenden Hinweisschildern kann das kommuniziert werden.
Es gäbe aber auch digitale, effiziente und transparente Lösungen, z.B. ein appgestütztes
System, das eine falsche Nutzung (zu lange Parkdauer, falscher Parkplatz) direkt
sanktioniert (Strafzahlung über in der APP hinterlegte Zahlungsdaten) . Dies würde es den
Sportvereinen ermöglichen, freie Parkplätze einfach zu identifizieren und zu buchen,
während gleichzeitig eine klare Übersicht über die Verfügbarkeit und eine Kontrolle der
Nutzung für die Schulfamilie gewährleistet ist. Eine solche digitale Lösung ist zeitgemäß
und entspricht dem Bestreben, moderne Technologie zum Wohle unserer Bürgerinnen und
Bürger einzusetzen.
Initiative:
Klaus Nürnberger
=== 20-26 _ B 08908_B 08908 Lehrerparkplatz zugaenglich machen AS.pdf ===
Referat Bildung und Sport
Sachgebiet Nord-3
Landeshauptstadt
München
Referat für
Bildung und Sport
Landeshauptstadt München, RBS
Bayerstraße 28, 80335 München
Geschäftsbereichsleitung ZIM
Bayerstraße 28
80335 München
An den Vorsitzenden
des Bezirksausschusses
des 12. Stadtbezirkes
Schwabing-Freimann
Herrn Patric Wolf
Marienplatz 8
80331 München
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
27.07.2026
Lehrerparkplatz zugänglich machen für die nachschulische Nutzung von Sportvereinen
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08908 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 12 – Schwabing-Freimann
vom 28.04.2026
Sehr geehrter Herr Wolf,
bei der im Antrag Nr. 20-26 / B 08908 des Bezirksausschusses 12 vom 28.04.2026
angesprochenen Angelegenheit handelt es sich um ein laufendes Geschäft der Verwaltung im
Sinne des § 22 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt München; einer
stadtratsmäßigen Behandlung bedarf es daher nicht. Bitte gestatten Sie mir daher die
Beantwortung Ihres Anliegens auf dem Büroweg.
In Ihrem Antrag thematisieren Sie die nachschulische Nutzung der Lehrerparkplätze durch
Sportvereine an der Grundschule am Bauhausplatz und bitten, die Lehrerparkplätze für die
Sportler*innen und Betreuer*innen zugänglich zu machen.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Eine Doppelnutzung von Schulstellplätzen durch Vereine nach Unterrichtsschluss bietet
sowohl für die Kommunen als auch für die Vereine erhebliche Synergieeffekte. Die Nutzung
der vorhandenen Infrastruktur trägt zur flächeneffizienten Nutzung und erheblicher
Kosteneinsparung bei. Außerdem bietet diese Lösung erhebliche ökologische Vorteile
aufgrund der geringeren Flächenversiegelung und Ressourcenschonung. Auch der
Standortvorteil aufgrund der örtlichen Nähe sowie die Verkehrsberuhigung durch weniger
Parksuchverkehr und wildes Parken in Wohngebieten sprechen dafür.
I.
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Im Hinblick auf die sinkenden Flächenressourcen und auf die aktuelle Klimaentwicklung ist ein
Umdenken in Bezug auf den Flächenverbrauch unvermeidbar. Die Landeshauptstadt München
hat das Potential der Doppelnutzung von schulischen Kfz-Stellplätzen für eine effiziente
Nutzung des knappen urbanen Raums erkannt und als einen zentralen Baustein in Rahmen
der Schulbauoffensive festgelegt. Die aktuelle Beschlusslage der LHM bewertet die
Zurverfügungstellung einer ausreichenden Anzahl der Stellplätze für den Vereinssport als
unabdingbar und fordert eine Berücksichtigung der Sportvereine, die die Sportanlagen der
Schulen nutzen, bei der Erstellung des Stellplatzkonzepts für den Schulbau. So werden bei der
Stellplatzberechnung die schulische Nutzung, die außerschulische Nutzung der
Versammlungsstätten und die außerschulische Nutzung der Sportanlagen als
Nutzungsbereiche berücksichtigt, wobei die Schulnutzung und außerschulische Nutzung
(Versammlungsstätte und Sport) in Wechselnutzung erfolgen. Dabei wird die höchste Anzahl
der erforderlichen Stellplätze, die i. d. R. auf die außerschulische Nutzung durch die
Sportvereine entfallen, angesetzt. Im Ergebnis profitiert die Schule von der außerschulischen
Belegung, die eine höhere Anzahl an Stellplätzen auslöst.
Genauso stellt sich auch die Stellplatzsituation am Bauhausplatz dar: die hohe Anzahl der
gesamten Stellplätze auf dem Schulgrundstück ist auf die außerschulische Nutzung
zurückzuführen. Die Stellplätze stehen zu Schulzeiten der Lehrerschaft und nach
Schulbetriebsschluss für die außerschulische Nutzung insbesondere den Vereinen zur
Verfügung.
Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass ein optimales Konzept der Wechselnutzung der
Stellplätze nur dann funktionieren kann, wenn die individuellen Rahmenbedingungen vor Ort
berücksichtigt werden. Da die Sicherstellung des Schulbetriebs als Pflichtaufgabe
grundsätzlich vorrangig gegenüber der außerschulischen Nutzung ist, sind an Tagen, an
denen schulische Abendveranstaltungen stattfinden, die Stellplätze der Lehrerschaft und den
Eltern vorbehalten. Die Anzahl dieser Tage wird sich über das Jahr gesehen sicherlich in
Grenzen halten.
Aus diesem Grund werde ich die zuständigen Mitarbeiter*innen bitten, unter Berücksichtigung
der Situation vor Ort und in Abstimmung mit allen Beteiligten eine für alle zufriedenstellende
Lösung und Zufahrtsregelung für die Vereine technisch und organisatorisch zu ermöglichen,
die aktuelle Beschlusslage widerspiegelt. Grundsätzlich sind die Stellplätze nach dem
Schulbetriebsschluss und am Wochenende den Sportvereinen zur Verfügung zu stellen.
Die von Ihnen vorgeschlagene appgestützte IT-Lösung kann hingegen nicht finanziert werden.
Die Schulleitung der Grundschule am Bauhausplatz erhält einen Abdruck dieses Schreibens.
Der Antrag Nr. 20-26 / B 08908 des Bezirksausschusses des 12. Stadtbezirks Schwabing-
Freimann vom 28.04.2026 ist hiermit satzungsgemäß behandelt.
Das Direktorium HA II/V 2, BA-Geschäftsstelle Mitte, erhält einen Abdruck dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
Gez.
Geschäftsbereichsleitung