Lehrerparkplatz zugänglich machen für die nachschulische Nutzung von Sportvereinen

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=== 20-26 _ B 08908_B 08908_Lehrerparkplatz_zugaenglich_machen.pdf === Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im BA 12 Schwabing-Freimann Lehrerparkplatz zugänglich machen für die nachschulische Nutzung von Sportvereinen: Antrag Die LH München möge die nachschulische Nutzung von Lehrerparkplätzen durch Sportvereine prüfen. In der Dreifachturnhalle der Grundschule am Bauhausplatz finden zu nachschulischen Zeiten regelmäßig Vereinstrainings und am Wochenende auch Turniere oder Liga-Spiele statt. Für die Sportler*innen und Betreuer*innen mit deren Fahrzeugen aus anderen Stadtquartieren und Stadtbezirken oder sogar außerhalb Münchens sollten der zugehörige Lehrerparkplatz zugänglich gemacht werden, da zu diesen Zeiten dieser nicht belegt ist und über genügend freie Parkplätze verfügt. Begründung Angesichts der nicht ausreichend freien Parkplätzen in der Gertrud-Grunow-Str. zu den Trainingszeiten und Turnierzeiten führt dies dazu, dass oftmals die Fahrzeuge in unzulässiger Weise (im absoluten Halteverbot, auf Gehwegen und gelegentlich auch in Feuerwehrzufahrten) abgestellt werden. Der Parksuchverkehr belastet das Wohnviertel zusätzlich. Es gibt bereits städtische Schulen, die das nachschulische Parken ermöglichen, z.B. Werner von Siemens Gymnasium in der Quiddestr. und dies wird ziemlich einfach gelöst, in dem das Öffnen und Schließen des Lehrerparkplatzes zu bestimmten Uhrzeiten, wochentags ab 18 bis 22:00 oder 22:30 Uhr durch Öffnen/Schließen der Schranke erfolgt. Mit entsprechenden Hinweisschildern kann das kommuniziert werden. Es gäbe aber auch digitale, effiziente und transparente Lösungen, z.B. ein appgestütztes System, das eine falsche Nutzung (zu lange Parkdauer, falscher Parkplatz) direkt sanktioniert (Strafzahlung über in der APP hinterlegte Zahlungsdaten) . Dies würde es den Sportvereinen ermöglichen, freie Parkplätze einfach zu identifizieren und zu buchen, während gleichzeitig eine klare Übersicht über die Verfügbarkeit und eine Kontrolle der Nutzung für die Schulfamilie gewährleistet ist. Eine solche digitale Lösung ist zeitgemäß und entspricht dem Bestreben, moderne Technologie zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger einzusetzen. Initiative: Klaus Nürnberger === 20-26 _ B 08908_B 08908 Lehrerparkplatz zugaenglich machen AS.pdf === Referat Bildung und Sport Sachgebiet Nord-3 Landeshauptstadt München Referat für Bildung und Sport Landeshauptstadt München, RBS Bayerstraße 28, 80335 München Geschäftsbereichsleitung ZIM Bayerstraße 28 80335 München An den Vorsitzenden des Bezirksausschusses des 12. Stadtbezirkes Schwabing-Freimann Herrn Patric Wolf Marienplatz 8 80331 München Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 27.07.2026 Lehrerparkplatz zugänglich machen für die nachschulische Nutzung von Sportvereinen BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08908 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 12 – Schwabing-Freimann vom 28.04.2026 Sehr geehrter Herr Wolf, bei der im Antrag Nr. 20-26 / B 08908 des Bezirksausschusses 12 vom 28.04.2026 angesprochenen Angelegenheit handelt es sich um ein laufendes Geschäft der Verwaltung im Sinne des § 22 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt München; einer stadtratsmäßigen Behandlung bedarf es daher nicht. Bitte gestatten Sie mir daher die Beantwortung Ihres Anliegens auf dem Büroweg. In Ihrem Antrag thematisieren Sie die nachschulische Nutzung der Lehrerparkplätze durch Sportvereine an der Grundschule am Bauhausplatz und bitten, die Lehrerparkplätze für die Sportler*innen und Betreuer*innen zugänglich zu machen. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Eine Doppelnutzung von Schulstellplätzen durch Vereine nach Unterrichtsschluss bietet sowohl für die Kommunen als auch für die Vereine erhebliche Synergieeffekte. Die Nutzung der vorhandenen Infrastruktur trägt zur flächeneffizienten Nutzung und erheblicher Kosteneinsparung bei. Außerdem bietet diese Lösung erhebliche ökologische Vorteile aufgrund der geringeren Flächenversiegelung und Ressourcenschonung. Auch der Standortvorteil aufgrund der örtlichen Nähe sowie die Verkehrsberuhigung durch weniger Parksuchverkehr und wildes Parken in Wohngebieten sprechen dafür. I. Seite 2 von 2 Im Hinblick auf die sinkenden Flächenressourcen und auf die aktuelle Klimaentwicklung ist ein Umdenken in Bezug auf den Flächenverbrauch unvermeidbar. Die Landeshauptstadt München hat das Potential der Doppelnutzung von schulischen Kfz-Stellplätzen für eine effiziente Nutzung des knappen urbanen Raums erkannt und als einen zentralen Baustein in Rahmen der Schulbauoffensive festgelegt. Die aktuelle Beschlusslage der LHM bewertet die Zurverfügungstellung einer ausreichenden Anzahl der Stellplätze für den Vereinssport als unabdingbar und fordert eine Berücksichtigung der Sportvereine, die die Sportanlagen der Schulen nutzen, bei der Erstellung des Stellplatzkonzepts für den Schulbau. So werden bei der Stellplatzberechnung die schulische Nutzung, die außerschulische Nutzung der Versammlungsstätten und die außerschulische Nutzung der Sportanlagen als Nutzungsbereiche berücksichtigt, wobei die Schulnutzung und außerschulische Nutzung (Versammlungsstätte und Sport) in Wechselnutzung erfolgen. Dabei wird die höchste Anzahl der erforderlichen Stellplätze, die i. d. R. auf die außerschulische Nutzung durch die Sportvereine entfallen, angesetzt. Im Ergebnis profitiert die Schule von der außerschulischen Belegung, die eine höhere Anzahl an Stellplätzen auslöst. Genauso stellt sich auch die Stellplatzsituation am Bauhausplatz dar: die hohe Anzahl der gesamten Stellplätze auf dem Schulgrundstück ist auf die außerschulische Nutzung zurückzuführen. Die Stellplätze stehen zu Schulzeiten der Lehrerschaft und nach Schulbetriebsschluss für die außerschulische Nutzung insbesondere den Vereinen zur Verfügung. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass ein optimales Konzept der Wechselnutzung der Stellplätze nur dann funktionieren kann, wenn die individuellen Rahmenbedingungen vor Ort berücksichtigt werden. Da die Sicherstellung des Schulbetriebs als Pflichtaufgabe grundsätzlich vorrangig gegenüber der außerschulischen Nutzung ist, sind an Tagen, an denen schulische Abendveranstaltungen stattfinden, die Stellplätze der Lehrerschaft und den Eltern vorbehalten. Die Anzahl dieser Tage wird sich über das Jahr gesehen sicherlich in Grenzen halten. Aus diesem Grund werde ich die zuständigen Mitarbeiter*innen bitten, unter Berücksichtigung der Situation vor Ort und in Abstimmung mit allen Beteiligten eine für alle zufriedenstellende Lösung und Zufahrtsregelung für die Vereine technisch und organisatorisch zu ermöglichen, die aktuelle Beschlusslage widerspiegelt. Grundsätzlich sind die Stellplätze nach dem Schulbetriebsschluss und am Wochenende den Sportvereinen zur Verfügung zu stellen. Die von Ihnen vorgeschlagene appgestützte IT-Lösung kann hingegen nicht finanziert werden. Die Schulleitung der Grundschule am Bauhausplatz erhält einen Abdruck dieses Schreibens. Der Antrag Nr. 20-26 / B 08908 des Bezirksausschusses des 12. Stadtbezirks Schwabing- Freimann vom 28.04.2026 ist hiermit satzungsgemäß behandelt. Das Direktorium HA II/V 2, BA-Geschäftsstelle Mitte, erhält einen Abdruck dieses Schreibens. Mit freundlichen Grüßen Gez. Geschäftsbereichsleitung

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 12 - Schwabing-Freimann

Sitzungsdatum

29.09.2026 um 19:30 Uhr

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