Unzulässiges Parken im Bereich Crailsheimerstraße, Schlodererplatz, Finauerstraße und Rohmederstraße

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  • 26-32 _ Q 00049_Q 00049 Parken Crailsheimerstr. Schlodererpl. Finauerstr. Rohmederstr..pdf
  • 26-32 _ Q 00049_Antwortschreiben BV-Anfrage.pdf
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=== 26-32 _ Q 00049_Q 00049 Parken Crailsheimerstr. Schlodererpl. Finauerstr. Rohmederstr..pdf === === 26-32 _ Q 00049_Antwortschreiben BV-Anfrage.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße Internet: www.kvr-muenchen.de www.strassenverkehr- muenchen.de Internet: www.kvr-muenchen.de Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat Ruppertstraße 19, 80466 München Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention Verkehrsüberwachung Zentrale Dienste KVR-I/301 Ruppertstraße 19 80466 München Dienstgebäude: Implerstraße 11 Zimmer: Sachbearbeitung: i3grundsatz.kvr@muenchen.de Ihr Schreiben vom 20.07.2026 Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 12.08.2026 Anfrage Nr. 26-32 / Q 00049 Aus der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 12 – Schwabing-Freimann am 20.07.2026 Unzulässiges Parken im Bereich Crailsheimstraße, Schlodererplatz, Finauerstraße und Rohmederstraße Sehr geehrter wir kommen zurück auf Ihre Anfrage im Rahmen der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 12 – Schwabing-Freimann am 20.07.2026. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs in München wird sowohl vom Polizeipräsidium München als auch von der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) im Kreisverwaltungsreferat wahrgenommen. Das für die Überwachung in den angesprochenen Straßen zuständige Polizeipräsidium München teilt zu Ihrer Anfrage Folgendes mit: Ihre Beschwerde wurde bereits von Ihnen bei der Polizei eingereicht und ist dort auch angekommen. Die von ihnen gemeldeten Fahrzeuge, welche im Bereich über Nacht geparkt hatten, waren Fahrzeuge, welche zwar als Handwerkerfahrzeuge erkennbar waren, aber eine zulässige Gesamtmasse von 3,5t hatten (Sprinter) und ordnungsgemäß geparkt waren. In diesem Zusammenhang wurde Ihnen auch von der Polizei mitgeteilt, dass die betreffenden Fahrzeuge ordnungsgemäß geparkt waren und ein Verstoß gegen §12 StVO nicht vorlag und somit auch keine Ahndung durch die Polizei erfolgen kann. Seite 2 von 2 Die jetzt neu in Ihrer Anfrage genannten Anhänger wurden Anfang August zur Überprüfung und ggfs. Ahndung an unsere Kontaktbereichsbeamte weitergeleitet. Aufgrund der Überwachungszeit von mind. 14 Tagen ist hier noch keine Antwort vorliegend. Weitere Anfragen/Beschwerden sind bei der PI 47 nicht bekannt. Telefonische Meldungen über falsch geparkte Anhänger/Wohnanhänger werden jedoch regelmäßig an unsere Kontaktbereichsbeamte gemeldet und von diesen dann über den geforderten Zeitraum überwacht und dann entsprechend geahndet. Insofern ist eine sofortige Entsendung einer Streifenbesatzung durch den diensthabenden Wachbeamten weder notwendig noch zielführend. Mit freundlichen Grüßen

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 12 - Schwabing-Freimann

Sitzungsdatum

29.09.2026 um 19:30 Uhr

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