=== 26-32 _ B 00123_B 00123_Gehweg_Rheinstr_Simmernschule_geschwaerzt.pdf ===
München, 16.06.2026
An die
LH München
Direktorium
HA II
Anfrage Bezirksausschuss 12
Gehwegverengung vor der Simmernschule in der Rheinstraße – Begründung und mögliche
Verbesserung
Anfrage:
Das Mobilitätsreferat wird gebeten darzulegen, weshalb beim Umbau der Rheinstraße der
Gehweg vor der Simmernschule deutlich schmaler ausgeführt wurde als ursprünglich
geplant, und dem BA 12 mitzuteilen, ob an dieser Stelle eine Verbreiterung bzw.
Verbesserung der Situation für den Fußverkehr erreicht werden kann.
Begründung:
Vor der Simmernschule wurde der Gehweg nach vorliegenden Unterlagen ursprünglich mit
einer Breite von 2,63 m geplant, tatsächlich jedoch nur mit 2,09 m hergestellt (s. Bild 1);
damit ist der Gehweg 54 cm schmaler als vorgesehen. Gerade direkt neben einer
Grundschule ist dies nicht nachvollziehbar, da ein sicherer und ausreichend breiter Gehweg
hier besonders wichtig für die Schulkinder, Eltern und weitere Fußgängerinnen und
Fußgänger ist.
Hinzu kommt, dass sich auf diesem ohnehin schmalen Abschnitt auch noch eine
Lichtsignalanlage befindet, wodurch die nutzbare Restbreite zusätzlich eingeschränkt wird.
Dass die fehlende Breite offenbar dem gegenüberliegenden Gehweg zugeschlagen wurde,
überzeugt an dieser Stelle nicht, weil für die Verkehrssicherheit vor allem der Gehweg direkt
an der Schule ausreichend dimensioniert sein muss.
Wir bitten daher um Beantwortung insbesondere folgender Fragen:
1. Aus welchem Grund weicht die tatsächliche Ausführung von der ursprünglich
geplanten Gehwegbreite ab?
2. Wann und von wem wurde diese Änderung entschieden?
3. Weshalb wurde der Bezirksausschuss bei der Änderung der Gehwegbreiten nicht
eingebunden?
4. Welche Möglichkeiten sieht das Mobilitätsreferat, den Gehweg vor der
Simmernschule nachträglich zu verbreitern oder Hindernisse so umzugestalten, dass
mehr nutzbare Gehwegbreite entsteht?
Initiative:
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Florian Hartl, Ines Steinheimer, Barbara Epple, Sven-Torsten Gigler
=== 26-32 _ B 00123_B 00123 Gehweg Simmernschule Rheinstrasse AS.pdf ===
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Zimmer:
Bezirksausschuss 12
z. Hd. Herrn Patric Wolf
Direktorium
Geschäftsstelle Mitte
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80331 München
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
27.08.2026
Gehwegverengung vor der Simmernschule in der Rheinstraße – Begründung und
mögliche Verbesserung
BA-Antrags-Nr. 26-32 / B 00123 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 12 Schwabing-Freimann
vom 30.06.2026
Sehr geehrter Herr Wolf,
sehr geehrte Damen und Herren des Bezirksausschusses 12,
in Ihrem oben genannten Antrag fordert der Bezirksausschuss eine Darlegung, weshalb beim
Umbau der Rheinstraße der Gehweg vor der Simmernschule deutlich schmaler ausgeführt
wurde als ursprünglich geplant, und dem BA 12 mitzuteilen, ob an dieser Stelle eine
Verbreiterung bzw. Verbesserung der Situation für den Fußverkehr erreicht werden kann.
Hierzu nimmt das Baureferat in Abstimmung mit dem Mobilitätsreferat wie folgt Stellung:
Die besondere Bedeutung ausreichend dimensionierter und sicher nutzbarer Flächen für den
Fußverkehr im unmittelbaren Umfeld der Grund- und Mittelschule an der Simmernstraße ist
unbestritten. Der im Antrag angesprochene Bereich wurde daher nochmals betrachtet und die
Entwicklung der Planung nachvollzogen.
Der im BA-Antrag dargestellte Planausschnitt bildet einen früheren Planungsstand in
Vorplanungsreife ab, welcher die örtlichen Gegebenheiten und Ansprüche der einzelnen
Stakeholder nicht vollumfänglich abbilden kann; dies erfolgt erst im Rahmen der späteren
Leistungsphase 3 (der Entwurfsplanung). Die gegenüber den in Ihrem Antrag dargestellten
Stand veränderte Aufteilung des Straßenraums ist nicht auf eine isolierte Entscheidung
zurückzuführen, die Gehbahn zugunsten anderer Nutzungen zu verkleinern. Vielmehr ergaben
sich im Zuge der weiteren planerischen Durcharbeitung mehrere fachtechnisch notwendige
Anpassungen, die in der Summe zu einer Verschiebung der Flächenaufteilung führten.
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Ausschlaggebend waren insbesondere die erforderliche Verbreiterung des
Sicherheitstrennstreifens auf 0,5 m zwischen Fahrbahn und Radweg. Hinzu kam die
Ausbildung der Entwässerung: Die in der Vorplanung vorgesehene Entwässerung hätte die
optisch beziehungsweise tatsächlich uneingeschränkt nutzbaren Bereiche des Radwegs
reduziert, wodurch der angrenzende Radweg in diesem Abschnitt nochmals um 10 cm
verbreitert werden musste.
Gleichzeitig wurden die Flächen des Fußverkehrs gegenüber dem Zustand vor dem Umbau
insgesamt erheblich verbessert; gerade im Bereich der Schule wurde die zuvor bestehende
Konfliktsituation deutlich entschärft.
Ein weiterer wesentlicher Zwangspunkt ergibt sich aus der Geometrie des Knoten-
beziehungsweise Einmündungsbereichs an der Simmernstraße. Im Zuge der planerischen
Überarbeitung wurde die Befahrbarkeit nochmals anhand von Schleppkurven überprüft.
Hierbei wurden die Kurvenradien soweit möglich enger gefasst, um zusätzliche Flächen für
den Seitenraum und damit den Radverkehrsanlagen zu gewinnen. Eine
darüberhinausgehende Verschiebung der Bordsteinführung ist jedoch nicht beliebig möglich,
da die für das maßgebende Bemessungsfahrzeug erforderlichen überstrichenen Flächen und
Bewegungsspielräume weiterhin gewährleistet sein müssen.
Bei der Bewertung der im Antrag genannten Maße ist zudem zwischen der durchgehenden
Gehbahn und einer punktuellen lichten Restbreite an einem Einbau, hier insbesondere dem
Mast der Lichtsignalanlage, zu unterscheiden. Die im Antrag genannten 2,09 m stellen nach
der dargestellten Vermessung eine solche punktuelle Einengung im Bereich des Mastes dar
und sind nicht mit der planerisch zugrunde gelegten Gehbahnbreite gleichzusetzen.
Die im betreffenden Bereich vorgesehene Gehbahn von rund 2,30 m wurde unter
Berücksichtigung der örtlichen Randbedingungen vom Mobilitätsreferat, als zuständiger
Verkehrsbehörde, im Rahmen der verschiedenen Beteiligungsverfahren als ausreichend
dimensioniert bewertet. Sie ermöglicht auch Begegnungsverkehr und liegt deutlich oberhalb
der in der Münchner Planungspraxis für eine barrierefrei nutzbare Gehbahn herangezogenen
Mindestbreiten.
Bei beengten räumlichen Situationen und Flächenkonflikten muss eine integrierte Abwägung
der unterschiedlichen Nutzungsansprüche erfolgen, was in diesem Bereich mit den
verschiedenen Interessengruppen erfolgte und die bauliche Lösung als Resultat bedingte.
Die vorhandene Mauer führt in Verbindung mit dem Lichtsignalmast zweifellos zu einer optisch
deutlich wahrnehmbaren Engstelle. Nach fachlicher Bewertung handelt es sich jedoch um eine
punktuelle, vertretbare Engstelle. Die Lichtsignalanlage selbst ist zudem Bestandteil der
gesicherten Querungsmöglichkeit und damit gerade im Schulumfeld ein wesentliches Element
der Verkehrssicherheit.
Des Weiteren haben Sie um Auskunft gebeten, weshalb der Bezirksausschuss bei der
Änderung der Gehwegbreitem nicht eingebunden wurde. Da es sich bei diesen Anpassungen
um eine fachtechnische Weiterentwicklung beziehungsweise Konkretisierung einer
Radentscheidsmaßnahme handelt, ist der BA laut dem
Maßnahmenbeschleunigungsbeschluss nicht mehr einzubinden. Daher wurde keine erneute
Befassung des Bezirksausschusses veranlasst.
Eine von Ihnen angefragt nachträgliche Verbreiterung der Gehbahn an dieser Stelle ist
technisch nicht durch eine geringfügige Verschiebung einzelner Elemente zu erreichen. Hierfür
müsste erneut in die erst kürzlich hergestellte Gesamtanlage eingegriffen werden. Betroffen
wären unter anderem die Bordsteinführung, der Radweg, der vorgeschriebene
Sicherheitstrennstreifen, die Entwässerung sowie gegebenenfalls die Lichtsignalanlage
einschließlich ihrer Fundamente und Leitungsführung.
Zudem handelt es sich bei der ausgeführten Lösung bereits um die mit allen fachlich zu
beteiligten Dienststellen abgestimmte Lösung unter Berücksichtigung aller an den
Straßenraum erforderlichen Nutzungsansprüchen.
Eine nachträgliche bauliche Veränderung wird daher aus fachlicher Sicht nicht befürwortet und
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ist derzeit nicht vorgesehen.
Wir bitten um Verständnis, dass bei der Aufteilung eines räumlich begrenzten
Straßenquerschnitts nicht sämtliche Nutzungsansprüche jeweils mit dem größtmöglichen Maß
umgesetzt werden können.
Mit freundlichen Grüßen
gez.