Gehwegverengung vor der Simmernschule in der Rheinstraße – Begründung und mögliche Verbesserung

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  • 26-32 _ B 00123_B 00123_Gehweg_Rheinstr_Simmernschule_geschwaerzt.pdf
  • 26-32 _ B 00123_B 00123 Gehweg Simmernschule Rheinstrasse AS.pdf
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=== 26-32 _ B 00123_B 00123_Gehweg_Rheinstr_Simmernschule_geschwaerzt.pdf === München, 16.06.2026 An die LH München Direktorium HA II Anfrage Bezirksausschuss 12 Gehwegverengung vor der Simmernschule in der Rheinstraße – Begründung und mögliche Verbesserung Anfrage: Das Mobilitätsreferat wird gebeten darzulegen, weshalb beim Umbau der Rheinstraße der Gehweg vor der Simmernschule deutlich schmaler ausgeführt wurde als ursprünglich geplant, und dem BA 12 mitzuteilen, ob an dieser Stelle eine Verbreiterung bzw. Verbesserung der Situation für den Fußverkehr erreicht werden kann. Begründung: Vor der Simmernschule wurde der Gehweg nach vorliegenden Unterlagen ursprünglich mit einer Breite von 2,63 m geplant, tatsächlich jedoch nur mit 2,09 m hergestellt (s. Bild 1); damit ist der Gehweg 54 cm schmaler als vorgesehen. Gerade direkt neben einer Grundschule ist dies nicht nachvollziehbar, da ein sicherer und ausreichend breiter Gehweg hier besonders wichtig für die Schulkinder, Eltern und weitere Fußgängerinnen und Fußgänger ist. Hinzu kommt, dass sich auf diesem ohnehin schmalen Abschnitt auch noch eine Lichtsignalanlage befindet, wodurch die nutzbare Restbreite zusätzlich eingeschränkt wird. Dass die fehlende Breite offenbar dem gegenüberliegenden Gehweg zugeschlagen wurde, überzeugt an dieser Stelle nicht, weil für die Verkehrssicherheit vor allem der Gehweg direkt an der Schule ausreichend dimensioniert sein muss. Wir bitten daher um Beantwortung insbesondere folgender Fragen: 1. Aus welchem Grund weicht die tatsächliche Ausführung von der ursprünglich geplanten Gehwegbreite ab? 2. Wann und von wem wurde diese Änderung entschieden? 3. Weshalb wurde der Bezirksausschuss bei der Änderung der Gehwegbreiten nicht eingebunden? 4. Welche Möglichkeiten sieht das Mobilitätsreferat, den Gehweg vor der Simmernschule nachträglich zu verbreitern oder Hindernisse so umzugestalten, dass mehr nutzbare Gehwegbreite entsteht? Initiative: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Florian Hartl, Ines Steinheimer, Barbara Epple, Sven-Torsten Gigler === 26-32 _ B 00123_B 00123 Gehweg Simmernschule Rheinstrasse AS.pdf === U-Bahn Linie 5 Haltestelle Ostbahnhof S-Bahn alle Linien Haltestelle Ostbahnhof Straßenbahn Linie 21 Haltestelle Haidenauplatz Bus Linien X30, 54, 58, 68, 100 Haltestelle Haidenauplatz Bus Linie 59 Haltestelle Ampfingstraße Postanschrift:_Baureferat _81660 München Hausanschrift: Friedenstraße 40 _81671 München Internet: http://www.muenchen.de Landeshauptstadt München Baureferat Landeshauptstadt München, Baureferat 81671 München Tiefbau Verkehrsinfrastruktur Ost BAU-T1 VI Ost Friedenstraße 40 81671 München Telefon: 089 233- Dienstgebäude: Friedenstraße 40 Zimmer: Bezirksausschuss 12 z. Hd. Herrn Patric Wolf Direktorium Geschäftsstelle Mitte Marienplatz 8 80331 München Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 27.08.2026 Gehwegverengung vor der Simmernschule in der Rheinstraße – Begründung und mögliche Verbesserung BA-Antrags-Nr. 26-32 / B 00123 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 12 Schwabing-Freimann vom 30.06.2026 Sehr geehrter Herr Wolf, sehr geehrte Damen und Herren des Bezirksausschusses 12, in Ihrem oben genannten Antrag fordert der Bezirksausschuss eine Darlegung, weshalb beim Umbau der Rheinstraße der Gehweg vor der Simmernschule deutlich schmaler ausgeführt wurde als ursprünglich geplant, und dem BA 12 mitzuteilen, ob an dieser Stelle eine Verbreiterung bzw. Verbesserung der Situation für den Fußverkehr erreicht werden kann. Hierzu nimmt das Baureferat in Abstimmung mit dem Mobilitätsreferat wie folgt Stellung: Die besondere Bedeutung ausreichend dimensionierter und sicher nutzbarer Flächen für den Fußverkehr im unmittelbaren Umfeld der Grund- und Mittelschule an der Simmernstraße ist unbestritten. Der im Antrag angesprochene Bereich wurde daher nochmals betrachtet und die Entwicklung der Planung nachvollzogen. Der im BA-Antrag dargestellte Planausschnitt bildet einen früheren Planungsstand in Vorplanungsreife ab, welcher die örtlichen Gegebenheiten und Ansprüche der einzelnen Stakeholder nicht vollumfänglich abbilden kann; dies erfolgt erst im Rahmen der späteren Leistungsphase 3 (der Entwurfsplanung). Die gegenüber den in Ihrem Antrag dargestellten Stand veränderte Aufteilung des Straßenraums ist nicht auf eine isolierte Entscheidung zurückzuführen, die Gehbahn zugunsten anderer Nutzungen zu verkleinern. Vielmehr ergaben sich im Zuge der weiteren planerischen Durcharbeitung mehrere fachtechnisch notwendige Anpassungen, die in der Summe zu einer Verschiebung der Flächenaufteilung führten. Seite 2 von 3 Ausschlaggebend waren insbesondere die erforderliche Verbreiterung des Sicherheitstrennstreifens auf 0,5 m zwischen Fahrbahn und Radweg. Hinzu kam die Ausbildung der Entwässerung: Die in der Vorplanung vorgesehene Entwässerung hätte die optisch beziehungsweise tatsächlich uneingeschränkt nutzbaren Bereiche des Radwegs reduziert, wodurch der angrenzende Radweg in diesem Abschnitt nochmals um 10 cm verbreitert werden musste. Gleichzeitig wurden die Flächen des Fußverkehrs gegenüber dem Zustand vor dem Umbau insgesamt erheblich verbessert; gerade im Bereich der Schule wurde die zuvor bestehende Konfliktsituation deutlich entschärft. Ein weiterer wesentlicher Zwangspunkt ergibt sich aus der Geometrie des Knoten- beziehungsweise Einmündungsbereichs an der Simmernstraße. Im Zuge der planerischen Überarbeitung wurde die Befahrbarkeit nochmals anhand von Schleppkurven überprüft. Hierbei wurden die Kurvenradien soweit möglich enger gefasst, um zusätzliche Flächen für den Seitenraum und damit den Radverkehrsanlagen zu gewinnen. Eine darüberhinausgehende Verschiebung der Bordsteinführung ist jedoch nicht beliebig möglich, da die für das maßgebende Bemessungsfahrzeug erforderlichen überstrichenen Flächen und Bewegungsspielräume weiterhin gewährleistet sein müssen. Bei der Bewertung der im Antrag genannten Maße ist zudem zwischen der durchgehenden Gehbahn und einer punktuellen lichten Restbreite an einem Einbau, hier insbesondere dem Mast der Lichtsignalanlage, zu unterscheiden. Die im Antrag genannten 2,09 m stellen nach der dargestellten Vermessung eine solche punktuelle Einengung im Bereich des Mastes dar und sind nicht mit der planerisch zugrunde gelegten Gehbahnbreite gleichzusetzen. Die im betreffenden Bereich vorgesehene Gehbahn von rund 2,30 m wurde unter Berücksichtigung der örtlichen Randbedingungen vom Mobilitätsreferat, als zuständiger Verkehrsbehörde, im Rahmen der verschiedenen Beteiligungsverfahren als ausreichend dimensioniert bewertet. Sie ermöglicht auch Begegnungsverkehr und liegt deutlich oberhalb der in der Münchner Planungspraxis für eine barrierefrei nutzbare Gehbahn herangezogenen Mindestbreiten. Bei beengten räumlichen Situationen und Flächenkonflikten muss eine integrierte Abwägung der unterschiedlichen Nutzungsansprüche erfolgen, was in diesem Bereich mit den verschiedenen Interessengruppen erfolgte und die bauliche Lösung als Resultat bedingte. Die vorhandene Mauer führt in Verbindung mit dem Lichtsignalmast zweifellos zu einer optisch deutlich wahrnehmbaren Engstelle. Nach fachlicher Bewertung handelt es sich jedoch um eine punktuelle, vertretbare Engstelle. Die Lichtsignalanlage selbst ist zudem Bestandteil der gesicherten Querungsmöglichkeit und damit gerade im Schulumfeld ein wesentliches Element der Verkehrssicherheit. Des Weiteren haben Sie um Auskunft gebeten, weshalb der Bezirksausschuss bei der Änderung der Gehwegbreitem nicht eingebunden wurde. Da es sich bei diesen Anpassungen um eine fachtechnische Weiterentwicklung beziehungsweise Konkretisierung einer Radentscheidsmaßnahme handelt, ist der BA laut dem Maßnahmenbeschleunigungsbeschluss nicht mehr einzubinden. Daher wurde keine erneute Befassung des Bezirksausschusses veranlasst. Eine von Ihnen angefragt nachträgliche Verbreiterung der Gehbahn an dieser Stelle ist technisch nicht durch eine geringfügige Verschiebung einzelner Elemente zu erreichen. Hierfür müsste erneut in die erst kürzlich hergestellte Gesamtanlage eingegriffen werden. Betroffen wären unter anderem die Bordsteinführung, der Radweg, der vorgeschriebene Sicherheitstrennstreifen, die Entwässerung sowie gegebenenfalls die Lichtsignalanlage einschließlich ihrer Fundamente und Leitungsführung. Zudem handelt es sich bei der ausgeführten Lösung bereits um die mit allen fachlich zu beteiligten Dienststellen abgestimmte Lösung unter Berücksichtigung aller an den Straßenraum erforderlichen Nutzungsansprüchen. Eine nachträgliche bauliche Veränderung wird daher aus fachlicher Sicht nicht befürwortet und Seite 3 von 3 ist derzeit nicht vorgesehen. Wir bitten um Verständnis, dass bei der Aufteilung eines räumlich begrenzten Straßenquerschnitts nicht sämtliche Nutzungsansprüche jeweils mit dem größtmöglichen Maß umgesetzt werden können. Mit freundlichen Grüßen gez.

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 12 - Schwabing-Freimann

Sitzungsdatum

29.09.2026 um 19:30 Uhr

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