=== 26-32 _ B 00124_B 00124_Lyonel-Feininger-Str_Schenkendorfstr.pdf ===
LH München
Direktorium
16.06.2026
Antrag Bezirksausschuss 12
Antrag:
Die Verwaltung wird aufgefordert, mit ergänzenden Maßnahmen zum bereits erfolgten
Umbau an der Einmündung Schenkendorfstraße / Lyonel-Feininger-Straße für eine sichere
Querung der Lyonel-Feininger-Straße zu sorgen. Der Fokus soll nun auf einer erhöhten
Verkehrssicherheit für den Fuß- und Radverkehr - statt für den Kfz-Verkehr - liegen.
Begründung:
Wir bedanken uns zunächst für die Entschärfung der Gefahrenstelle bei der Einmündung der
Schenkendorfstraße in die Lyonel-Feininger-Straße. Gleichzeitig bitten wir nochmals um
Zusendung der Pläne, denn leider wurden dem BA 12 vor der Umgestaltung des
Kreuzungsbereiches keine Pläne im UA Mobilität vorgelegt. Wir wurden nur durch den
Baumfällungsantrag auf den Umbau aufmerksam.
Leider mussten wir dort schon mehrere Gefahrensituationen beobachten, besonders für
Rad- und E-Scooter-Fahrende.
Die folgenden Maßnahmen würden zu einer erhöhten Verkehrssicherheit führen:
- ein Zebrastreifen (vor allem notwendig für den Fußverkehr) oder zumindest
- eine Rotmarkierung der Querung
- eine Mittelinsel (auf der überbreiten Fahrbahn möglich)
Außerdem sehen wir an der Einfahrt zur ARAL-Tankstelle von der Schenkendorfstraße ein
nun erhöhtes Risiko für den Radverkehr, da die Radfahrenden durch die Verschwenkung
erst spät für den Kfz- und Lkw-Verkehr sichtbar werden.
Die beiden Fahrspuren sind überbreit, was bei vielen Fahrzeugführenden zu einer nicht
angemessenen Geschwindigkeit beim Abbiegen führt. Vor allem Ortsunkundigen ist nicht
bewusst, dass hier direkt nach der Einmündung Fußgänger*innen und Radfahrer*innen die
Fahrbahn queren.
Der erfolgte Umbau führt zu einer klaren Benachteiligung der Radfahrenden, weshalb wir die
Begründung einer Erhöhung der Sicherheit nicht nachvollziehen können. Die Stadt München
verfolgt das Ziel der „Vision Zero“ - und hier dürfen nun Autos durchbrausen, statt dass dem
Radverkehr der Vorrang gegeben wird (wie vor dem Umbau).
=== 26-32 _ B 00124_B 00124_Lyonel-Feininger-Str_Schenkendorfstr Anlage.pdf ===
0.
37
ST
Z
42
.1
1
m
DN
25
0
04
75
58
0.
50
2
%
53
.3
7
m
04
75
57
ST
Z
D
N
25
0
33.56 m
0.109 %
BET
S 6000/2600
054876
047490
S 6000/2600
45.54 m
BET
0.116 %
S 501.74 m
02410052
S 500.32 m
02410051
S 500.06 m
S
49
8.6
5
m
02
41
00
50
S 502.02 m
410094
S 501.79 m
02410053
02410046
TS
1
1a
864/35
865
864/2
844/13
844/12
865/10
HFP.-Nr. 12905
504,453m NHN2016
Mies-van-der-Rohe-Str. 1
K
F
W
Z
T
+
E
1,
0
W
0,
8
x
x
x
x
x
x
x
x
A
A
str.
Schenkendorf-
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F
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in
g
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S
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.
Mies-van-der-Rohe-Str.
X
X
Ein - und Ausfahrt
Tankstelle
E
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A
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fa
h
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a
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k
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D
N
20
0
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Lenkwinkel
Zeit zw. max. Lenkeinschlägen
Gelenkwinkel
Spurbreite inkl Reifen des Anhängers
Spurbreite inkl Reifen der Zugmaschine
Meter
2.55
: 2.55
2.55
:
:
:
2.55
0.73
3.95
1.74 7.60
13.59
:
:
: 6.0
41.2
76.0
Schnitt A - A
1:100
Lyonel-Feininger-Str.
L-Stein
H=1,05 m
D=12 cm
T=0,90 m
T+E
0.80 1.00
W
2.00
Gb
3.50
Fb
~3.00
X
X
Bestand
Grenze
W
Die Grenze verläuft genau an der Rückseite bei den 12 cm
Drainage
Metallgeländer
1.00
~1.00
0.50
Kleinstein
A2
Bettung
Betonfundament C30/37
Kanal 6000*2600
BE
OK 503,67
503,06
~502,06
40*40
T=50 cm
Darstellung der Markierung nur
nachrichtlich (ist in Abstimmung mit
dem MOR München zu erstellen)
Mark.
Bordstein A2
Randeinfassungen:
Legende
Projekt:
Lyonel-Feininger- / Schenkendorfstraße
Umbau Einmündungsbereich
Bestand
Bestand
Vorplanung
Entwurfsplanung
Genehmigungsplanung
Ausführungsplanung
Sep 24 Proj.-Nr.: 101068
Plan-Nr.:
Maßstab: 1:250
Kat.Bl.Nr.:
St.Bez.:
Änderung
Datum
Bearbeitet
Nr.
München, den
Höhenbezugssystem
Lagebezugssystem
DHHN2016
ETRS89/UTM
Landeshauptstadt
München
Tiefbau
Straßenplanung und -bau
Baureferat
01
241
12
Stand:
Planbezeichnung:
20.04.2026
1:10000
Heide
Alte
+ Projekt
SCHÖNENBERG
INGENIEURE
Anschlussprojekt
Anschluss an den Bestand
Bordstein A2 (abgesenkt)
Betoneinfassstein BE
(bei Einfahrten Granitleistenstein GL)
IB Färber
Juni 25
München, den
freigegeben
gez.
Münchner
Stadtentwässerung
Entwässerungskonzept
seitens der
Entwässerung:
Kanal MSE, nachrichtlich - nur in Auszügen dargestellt
Straßenablauf, Beton, lange Bauform, SA 36mm 500x500mm
Straßenablauf, Bestand wird zurückgebaut
gepl. Anschlussleitung, DN 200 PP SN10, blau
Gussasphaltrinne
04.07.2025
gez.
Hr. Reisinger
02.07.2025
J. Bachl
Fahrbahn ehemalige Insel:
3,0 cm Splitmastixasphalt SMA 8 S 25/55-55
Ausführung:
6,0 cm Asphaltbinderschicht AC 16 BS 25/55-55
12,0 cm Asphalttragschicht AC 32 TS 30/45
Fahrbahn Fräsfläche:
3,0 cm Splitmastixasphalt SMA 8 S 25/55-55
6,0 cm Asphaltbinderschicht AC 16 BS 25/55-55
auf vorh. Tragschicht
auf vorh. Frostschutzschicht
Gehweg:
6,5 cm Kunststeinplatten 35/35/6,5
3 - 5 cm Bettung
auf vorh. Frostschutzschicht
Radweg und komb, Geh - und Radweg:
3,0 cm Asphaltbeton AC 8 DN 70/100
7,0 cm Asphalttragschicht AC 16 TN 70/100
auf vorh. Frostschutzschicht
Einfahrten Tankstelle:
4,0 cm Asphaltbeton AC 11 DS 50/70
16,0 cm Asphalttragschicht AC 32 TN 50/70
auf vorh. Frostschutzschicht
Sicherheitsstreifen:
Kleinsteinpflaster
3 - 5 cm Bettung
auf vorh. Frostschutzschicht
Geländer:
Metallgeländer, Rundrohr, Typ Baukasten, Alu, Anthrazit
mit Querholm, Ø 60/42 mm, H= 90cm
oder gleichwertig
SCHÖNENBERG
INGENIEURE
Aug. 25
SCHÖNENBERG INGENIEURE 5 Bäume auf Westseite als "zu fällen" gekennzeichnet
16.10.2025
01
SCHÖNENBERG INGENIEURE Zonenprofil angepasst
05.11.2025
02
=== 26-32 _ B 00124_B 00124_Lyonel-Feininger-Str_Schenkendorfstr AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U3,U6
Haltestelle Poccistraße
muenchenunterwegs.de
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
muenchen.de/mor
Bus: Linie 132
Haltestelle Senserstraße
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Schulwegsicherheit und
Unfallkommission
MOR-GB2.23
Per E-Mail
Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Mitte
bag-mitte.dir@muenchen.de
An den BA 12 - Schwabing-Freimann
Herr Wolf
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
08.09.2026
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Erhöhte Verkehrssicherheit an der Einmündung
Schenkendorfstraße / Lyonel-Feininger-Straße
BA-Antrag Nr. 26-32 / B 00124 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 12 - Schwabing-
Freimann
Sehr geehrter Herr Wolf,
zu Ihrem Antrag vom 30.06.2026 teilen wir Folgendes mit:
Bei der Umgestaltung der Einmündung Lyonel-Feininger-Straße / Schenkendorfstraße handelt
es sich um eine Maßnahme der Unfallkommission München. Unfallkommissionen sind nach
der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV zu § 44 StVO) einzurichtende
Institutionen. Sie sind Expertengremien, bestehend aus Vertretern der Polizei, der Straßen-
verkehrsbehörde und des zuständigen Straßenbaulastträgers. Sie kommen zusammen, um
unfallbegünstigende Besonderheiten zu beseitigen und so vorhandene Unfallschwerpunkte zu
entschärfen.
Die Einmündung Lyonel-Feininger-Straße / Schenkendorfstraße ist, mit einer kurzen
Unterbrechung, seit 2019 ein Unfallschwerpunkt. Zwischen 2019 und 2025 ereigneten sich an
dieser Stelle 27 Verkehrsunfälle mit Radfahrenden. Dabei war der Konflikt fast ausnahmslos
der Gestalt, als dass Radfahrende, die den Radweg auf der Nordseite der Schenkendorfstraße
berechtigt in östliche Richtung fuhren, mit Kraftfahrzeugen kollidierten, welche die Lyonel-
Feininger-Straße in Richtung Schenkendorfstraße befuhren. Auf Grundlage der Angaben aus
den Unfallberichten, welche sich mit den eigenen Beobachtungen decken, bestand das Grund-
problem stets darin, dass die Kfz-Führenden weitgehend bis ausschließlich auf den von Osten
kommenden Fahrverkehr der Schenkendorfstraße achteten und dabei regelmäßig die von
Westen kommenden Radfahrenden übersahen bzw. nicht beachteten.
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[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Auf Grund dessen wurde durch die Unfallkommission seit 2019 mit mehr als einen Dutzend
Maßnahmen versucht, Radfahrende sichtbarer und Autofahrer aufmerksamer zu machen.
Nachdem alle vorherigen Maßnahmen keine nachhaltige Verbesserung der Unfallsituation zur
Folge hatten und Radfahrende weiterhin vom ausfahrenden Fahrverkehr übersehen und zum
Teil schwer verletzt wurden, wurde ein Umbau der Einmündung mit abgesetzter Querung
geprüft, geplant und kürzlich umgesetzt.
Mit der baulichen Versetzung der Querung wurde hierbei das Ziel verfolgt, die Querungs-
situation von der Einmündungssituation zu trennen. Die Querungsstelle wurde, soweit es die
baulichen Rahmenbedingungen (Zufahrt zur Tankstelle und Einmündung zur Mies-van-der-
Rohe-Straße) zulassen, in Richtung Norden versetzt, damit erstens klar erkennbar ist, dass die
Querung nicht mehr zur Einmündung gehört und zweitens aus der Lyonel-Feininger-Straße
ausfahrende größere Fahrzeuge nicht die Querung beeinträchtigen, wenn sie an der
Schenkendorfstraße stehend auf eine Lücke im Verkehr warten.
Durch die bauliche Ausgestaltung mittels Geländer und die Absetzung der Querung von mehr
als 15 m von der Einmündung ist die Vorrangregelung nach § 9 Abs. 3 StVO nicht mehr
einschlägig. Durch den neu baulich hergestellten durchgehenden, abgesenkten Randstein
handelt es sich nunmehr um ein Einfahren auf die Fahrbahn über einen abgesenkten
Bordstein hinweg gemäß § 10 Satz 1 StVO. Die Markierung einer Furt im Bereich der Querung
ist daher nicht zulässig. Durch die errichteten Zeichen 205 StVO (Vorfahrt gewähren.) werden
Radfahrende und zu Fuß Gehende zusätzlich auf die neue Regelung hingewiesen.
Der Unfallkommission ist bewusst, dass dies eine bedeutende Änderung für Radfahrende und
zu Fuß Gehende darstellt. Doch da alle vorangegangenen Versuche, das Unfallgeschehen
dauerhaft positiv zu beeinflussen, unwirksam waren und der Zweirichtungsradweg selbst
aufrecht erhalten bleiben sollte, wurde an dieser Stelle diese Führungsform gewählt. Auch
wenn Querende jetzt keinen Vorrang mehr genießen und ggf. etwas länger warten müssen,
bis sie die Straße passieren können, ist die Unfallkommission überzeugt, mit der neuen
Gestaltung der Einmündung die Zahl Verkehrsunfälle reduzieren zu können. Die Unfall-
kommission evaluiert die Stelle daher derzeit. Seit dem Umbau wurde im gegenständlichen
Einmündungsbereich lediglich ein einziger Verkehrsunfall polizeilich registriert. Hierbei handelt
es sich im einen Verkehrsunfall, bei dem ein Kfz, im Rahmen einer Flucht vor einer Verkehrs-
kontrolle, von der Fahrbahn abkam. Es handelt sich somit nicht um einen Verkehrsunfall,
welcher in Zusammenhang mit der neuen baulichen Situation gebracht werden kann. Sollten
sich jedoch derartige Unfälle ereignen, so würden diese entsprechend ausgewertet werden,
um weitere Erkenntnisse zu gewinnen.
Bezüglich dem Vorschlag einen Fußgängerüberweg zu errichten, erlauben wir uns aus der
verkehrsrechtlichen Anordnung, welche der BA-Geschäftsstelle mit der Bitte um Weiterleitung
an Sie am 08.05.2026 zugeleitet wurde, zu zitieren:
„Vorrang querender zu Fuß Gehender gegenüber dem Fahrverkehr kann an, abseits
signalisierter Querungsstellen nur mittels Errichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ)
gewährt werden. Folglich war zu prüfen, ob die Möglichkeit eröffnet ist, einen FGÜ
anzuordnen. Hierfür wurde am 11.04.2024 eine Verkehrszählung (gezählt wurde 6-10 Uhr und
15-19 Uhr, anschließend wurde auf 24 Std. hochgerechnet) vorgenommen. Hierbei wurden als
Tageswert 24 zu Fuß Querende sowie 529 mit dem Rad fahrend Querende ermittelt. Dem
gegenüber standen 2.977 Kraftfahrzeuge, welche aus der Lyonel-Feininger-Straße kommend
in die Schenkendorf-Straße einbogen. Gemäß § 26, IV. VwV StVO sind die in der R-FGÜ
(Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen) vorgegebenen
verkehrlichen Voraussetzungen (Passage zu Verkehrsstärke und Fußgängerzahlen) „rechtlich
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LHM-Schutzbedarf:
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unverbindlich“. Aufgrund des bayerischen Einführungserlasses der R-FGÜ zum 02.01.2002 ist
diese in Bayern jedoch weiterhin vollständig verbindlich anzuwenden. Nach...