Erhöhte Verkehrssicherheit an der Einmündung Schenkendorfstraße / Lyonel-Feininger-Straße

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=== 26-32 _ B 00124_B 00124_Lyonel-Feininger-Str_Schenkendorfstr.pdf === LH München Direktorium 16.06.2026 Antrag Bezirksausschuss 12 Antrag: Die Verwaltung wird aufgefordert, mit ergänzenden Maßnahmen zum bereits erfolgten Umbau an der Einmündung Schenkendorfstraße / Lyonel-Feininger-Straße für eine sichere Querung der Lyonel-Feininger-Straße zu sorgen. Der Fokus soll nun auf einer erhöhten Verkehrssicherheit für den Fuß- und Radverkehr - statt für den Kfz-Verkehr - liegen. Begründung: Wir bedanken uns zunächst für die Entschärfung der Gefahrenstelle bei der Einmündung der Schenkendorfstraße in die Lyonel-Feininger-Straße. Gleichzeitig bitten wir nochmals um Zusendung der Pläne, denn leider wurden dem BA 12 vor der Umgestaltung des Kreuzungsbereiches keine Pläne im UA Mobilität vorgelegt. Wir wurden nur durch den Baumfällungsantrag auf den Umbau aufmerksam. Leider mussten wir dort schon mehrere Gefahrensituationen beobachten, besonders für Rad- und E-Scooter-Fahrende. Die folgenden Maßnahmen würden zu einer erhöhten Verkehrssicherheit führen: - ein Zebrastreifen (vor allem notwendig für den Fußverkehr) oder zumindest - eine Rotmarkierung der Querung - eine Mittelinsel (auf der überbreiten Fahrbahn möglich) Außerdem sehen wir an der Einfahrt zur ARAL-Tankstelle von der Schenkendorfstraße ein nun erhöhtes Risiko für den Radverkehr, da die Radfahrenden durch die Verschwenkung erst spät für den Kfz- und Lkw-Verkehr sichtbar werden. Die beiden Fahrspuren sind überbreit, was bei vielen Fahrzeugführenden zu einer nicht angemessenen Geschwindigkeit beim Abbiegen führt. Vor allem Ortsunkundigen ist nicht bewusst, dass hier direkt nach der Einmündung Fußgänger*innen und Radfahrer*innen die Fahrbahn queren. Der erfolgte Umbau führt zu einer klaren Benachteiligung der Radfahrenden, weshalb wir die Begründung einer Erhöhung der Sicherheit nicht nachvollziehen können. Die Stadt München verfolgt das Ziel der „Vision Zero“ - und hier dürfen nun Autos durchbrausen, statt dass dem Radverkehr der Vorrang gegeben wird (wie vor dem Umbau). === 26-32 _ B 00124_B 00124_Lyonel-Feininger-Str_Schenkendorfstr Anlage.pdf === 0. 37 ST Z 42 .1 1 m DN 25 0 04 75 58 0. 50 2 % 53 .3 7 m 04 75 57 ST Z D N 25 0 33.56 m 0.109 % BET S 6000/2600 054876 047490 S 6000/2600 45.54 m BET 0.116 % S 501.74 m 02410052 S 500.32 m 02410051 S 500.06 m S 49 8.6 5 m 02 41 00 50 S 502.02 m 410094 S 501.79 m 02410053 02410046 TS 1 1a 864/35 865 864/2 844/13 844/12 865/10 HFP.-Nr. 12905 504,453m NHN2016 Mies-van-der-Rohe-Str. 1 K F W Z T + E 1, 0 W 0, 8 x x x x x x x x A A str. Schenkendorf- L y o n e l- F e in in g e r - S t r . Mies-van-der-Rohe-Str. X X Ein - und Ausfahrt Tankstelle E in - u n d A u s fa h rt T a n k s te lle D N 20 0 X X X X X X X X X X X X X X X X X X Lenkwinkel Zeit zw. max. Lenkeinschlägen Gelenkwinkel Spurbreite inkl Reifen des Anhängers Spurbreite inkl Reifen der Zugmaschine Meter 2.55 : 2.55 2.55 : : : 2.55 0.73 3.95 1.74 7.60 13.59 : : : 6.0 41.2 76.0 Schnitt A - A 1:100 Lyonel-Feininger-Str. L-Stein H=1,05 m D=12 cm T=0,90 m T+E 0.80 1.00 W 2.00 Gb 3.50 Fb ~3.00 X X Bestand Grenze W Die Grenze verläuft genau an der Rückseite bei den 12 cm Drainage Metallgeländer 1.00 ~1.00 0.50 Kleinstein A2 Bettung Betonfundament C30/37 Kanal 6000*2600 BE OK 503,67 503,06 ~502,06 40*40 T=50 cm Darstellung der Markierung nur nachrichtlich (ist in Abstimmung mit dem MOR München zu erstellen) Mark. Bordstein A2 Randeinfassungen: Legende Projekt: Lyonel-Feininger- / Schenkendorfstraße Umbau Einmündungsbereich Bestand Bestand Vorplanung Entwurfsplanung Genehmigungsplanung Ausführungsplanung Sep 24 Proj.-Nr.: 101068 Plan-Nr.: Maßstab: 1:250 Kat.Bl.Nr.: St.Bez.: Änderung Datum Bearbeitet Nr. München, den Höhenbezugssystem Lagebezugssystem DHHN2016 ETRS89/UTM Landeshauptstadt München Tiefbau Straßenplanung und -bau Baureferat 01 241 12 Stand: Planbezeichnung: 20.04.2026 1:10000 Heide Alte + Projekt SCHÖNENBERG INGENIEURE Anschlussprojekt Anschluss an den Bestand Bordstein A2 (abgesenkt) Betoneinfassstein BE (bei Einfahrten Granitleistenstein GL) IB Färber Juni 25 München, den freigegeben gez. Münchner Stadtentwässerung Entwässerungskonzept seitens der Entwässerung: Kanal MSE, nachrichtlich - nur in Auszügen dargestellt Straßenablauf, Beton, lange Bauform, SA 36mm 500x500mm Straßenablauf, Bestand wird zurückgebaut gepl. Anschlussleitung, DN 200 PP SN10, blau Gussasphaltrinne 04.07.2025 gez. Hr. Reisinger 02.07.2025 J. Bachl Fahrbahn ehemalige Insel: 3,0 cm Splitmastixasphalt SMA 8 S 25/55-55 Ausführung: 6,0 cm Asphaltbinderschicht AC 16 BS 25/55-55 12,0 cm Asphalttragschicht AC 32 TS 30/45 Fahrbahn Fräsfläche: 3,0 cm Splitmastixasphalt SMA 8 S 25/55-55 6,0 cm Asphaltbinderschicht AC 16 BS 25/55-55 auf vorh. Tragschicht auf vorh. Frostschutzschicht Gehweg: 6,5 cm Kunststeinplatten 35/35/6,5 3 - 5 cm Bettung auf vorh. Frostschutzschicht Radweg und komb, Geh - und Radweg: 3,0 cm Asphaltbeton AC 8 DN 70/100 7,0 cm Asphalttragschicht AC 16 TN 70/100 auf vorh. Frostschutzschicht Einfahrten Tankstelle: 4,0 cm Asphaltbeton AC 11 DS 50/70 16,0 cm Asphalttragschicht AC 32 TN 50/70 auf vorh. Frostschutzschicht Sicherheitsstreifen: Kleinsteinpflaster 3 - 5 cm Bettung auf vorh. Frostschutzschicht Geländer: Metallgeländer, Rundrohr, Typ Baukasten, Alu, Anthrazit mit Querholm, Ø 60/42 mm, H= 90cm oder gleichwertig SCHÖNENBERG INGENIEURE Aug. 25 SCHÖNENBERG INGENIEURE 5 Bäume auf Westseite als "zu fällen" gekennzeichnet 16.10.2025 01 SCHÖNENBERG INGENIEURE Zonenprofil angepasst 05.11.2025 02 === 26-32 _ B 00124_B 00124_Lyonel-Feininger-Str_Schenkendorfstr AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Schulwegsicherheit und Unfallkommission MOR-GB2.23 Per E-Mail Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Mitte bag-mitte.dir@muenchen.de An den BA 12 - Schwabing-Freimann Herr Wolf Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 08.09.2026 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Erhöhte Verkehrssicherheit an der Einmündung Schenkendorfstraße / Lyonel-Feininger-Straße BA-Antrag Nr. 26-32 / B 00124 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 12 - Schwabing- Freimann Sehr geehrter Herr Wolf, zu Ihrem Antrag vom 30.06.2026 teilen wir Folgendes mit: Bei der Umgestaltung der Einmündung Lyonel-Feininger-Straße / Schenkendorfstraße handelt es sich um eine Maßnahme der Unfallkommission München. Unfallkommissionen sind nach der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV zu § 44 StVO) einzurichtende Institutionen. Sie sind Expertengremien, bestehend aus Vertretern der Polizei, der Straßen- verkehrsbehörde und des zuständigen Straßenbaulastträgers. Sie kommen zusammen, um unfallbegünstigende Besonderheiten zu beseitigen und so vorhandene Unfallschwerpunkte zu entschärfen. Die Einmündung Lyonel-Feininger-Straße / Schenkendorfstraße ist, mit einer kurzen Unterbrechung, seit 2019 ein Unfallschwerpunkt. Zwischen 2019 und 2025 ereigneten sich an dieser Stelle 27 Verkehrsunfälle mit Radfahrenden. Dabei war der Konflikt fast ausnahmslos der Gestalt, als dass Radfahrende, die den Radweg auf der Nordseite der Schenkendorfstraße berechtigt in östliche Richtung fuhren, mit Kraftfahrzeugen kollidierten, welche die Lyonel- Feininger-Straße in Richtung Schenkendorfstraße befuhren. Auf Grundlage der Angaben aus den Unfallberichten, welche sich mit den eigenen Beobachtungen decken, bestand das Grund- problem stets darin, dass die Kfz-Führenden weitgehend bis ausschließlich auf den von Osten kommenden Fahrverkehr der Schenkendorfstraße achteten und dabei regelmäßig die von Westen kommenden Radfahrenden übersahen bzw. nicht beachteten. Seite 2 von 4 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Auf Grund dessen wurde durch die Unfallkommission seit 2019 mit mehr als einen Dutzend Maßnahmen versucht, Radfahrende sichtbarer und Autofahrer aufmerksamer zu machen. Nachdem alle vorherigen Maßnahmen keine nachhaltige Verbesserung der Unfallsituation zur Folge hatten und Radfahrende weiterhin vom ausfahrenden Fahrverkehr übersehen und zum Teil schwer verletzt wurden, wurde ein Umbau der Einmündung mit abgesetzter Querung geprüft, geplant und kürzlich umgesetzt. Mit der baulichen Versetzung der Querung wurde hierbei das Ziel verfolgt, die Querungs- situation von der Einmündungssituation zu trennen. Die Querungsstelle wurde, soweit es die baulichen Rahmenbedingungen (Zufahrt zur Tankstelle und Einmündung zur Mies-van-der- Rohe-Straße) zulassen, in Richtung Norden versetzt, damit erstens klar erkennbar ist, dass die Querung nicht mehr zur Einmündung gehört und zweitens aus der Lyonel-Feininger-Straße ausfahrende größere Fahrzeuge nicht die Querung beeinträchtigen, wenn sie an der Schenkendorfstraße stehend auf eine Lücke im Verkehr warten. Durch die bauliche Ausgestaltung mittels Geländer und die Absetzung der Querung von mehr als 15 m von der Einmündung ist die Vorrangregelung nach § 9 Abs. 3 StVO nicht mehr einschlägig. Durch den neu baulich hergestellten durchgehenden, abgesenkten Randstein handelt es sich nunmehr um ein Einfahren auf die Fahrbahn über einen abgesenkten Bordstein hinweg gemäß § 10 Satz 1 StVO. Die Markierung einer Furt im Bereich der Querung ist daher nicht zulässig. Durch die errichteten Zeichen 205 StVO (Vorfahrt gewähren.) werden Radfahrende und zu Fuß Gehende zusätzlich auf die neue Regelung hingewiesen. Der Unfallkommission ist bewusst, dass dies eine bedeutende Änderung für Radfahrende und zu Fuß Gehende darstellt. Doch da alle vorangegangenen Versuche, das Unfallgeschehen dauerhaft positiv zu beeinflussen, unwirksam waren und der Zweirichtungsradweg selbst aufrecht erhalten bleiben sollte, wurde an dieser Stelle diese Führungsform gewählt. Auch wenn Querende jetzt keinen Vorrang mehr genießen und ggf. etwas länger warten müssen, bis sie die Straße passieren können, ist die Unfallkommission überzeugt, mit der neuen Gestaltung der Einmündung die Zahl Verkehrsunfälle reduzieren zu können. Die Unfall- kommission evaluiert die Stelle daher derzeit. Seit dem Umbau wurde im gegenständlichen Einmündungsbereich lediglich ein einziger Verkehrsunfall polizeilich registriert. Hierbei handelt es sich im einen Verkehrsunfall, bei dem ein Kfz, im Rahmen einer Flucht vor einer Verkehrs- kontrolle, von der Fahrbahn abkam. Es handelt sich somit nicht um einen Verkehrsunfall, welcher in Zusammenhang mit der neuen baulichen Situation gebracht werden kann. Sollten sich jedoch derartige Unfälle ereignen, so würden diese entsprechend ausgewertet werden, um weitere Erkenntnisse zu gewinnen. Bezüglich dem Vorschlag einen Fußgängerüberweg zu errichten, erlauben wir uns aus der verkehrsrechtlichen Anordnung, welche der BA-Geschäftsstelle mit der Bitte um Weiterleitung an Sie am 08.05.2026 zugeleitet wurde, zu zitieren: „Vorrang querender zu Fuß Gehender gegenüber dem Fahrverkehr kann an, abseits signalisierter Querungsstellen nur mittels Errichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) gewährt werden. Folglich war zu prüfen, ob die Möglichkeit eröffnet ist, einen FGÜ anzuordnen. Hierfür wurde am 11.04.2024 eine Verkehrszählung (gezählt wurde 6-10 Uhr und 15-19 Uhr, anschließend wurde auf 24 Std. hochgerechnet) vorgenommen. Hierbei wurden als Tageswert 24 zu Fuß Querende sowie 529 mit dem Rad fahrend Querende ermittelt. Dem gegenüber standen 2.977 Kraftfahrzeuge, welche aus der Lyonel-Feininger-Straße kommend in die Schenkendorf-Straße einbogen. Gemäß § 26, IV. VwV StVO sind die in der R-FGÜ (Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen) vorgegebenen verkehrlichen Voraussetzungen (Passage zu Verkehrsstärke und Fußgängerzahlen) „rechtlich Seite 3 von 4 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] unverbindlich“. Aufgrund des bayerischen Einführungserlasses der R-FGÜ zum 02.01.2002 ist diese in Bayern jedoch weiterhin vollständig verbindlich anzuwenden. Nach...

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 12 - Schwabing-Freimann

Sitzungsdatum

29.09.2026 um 19:30 Uhr

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