(U) Biedersteiner Tunnel - Isarring Sicherheitstechnische Nachrüstung und Instandsetzung im 12. Stadtbezirk Sc…
Volltext
(U) Biedersteiner Tunnel - Isarring Sicherheitstechnische Nachrüstung und Instandsetzung im 12. Stadtbezirk Schwabing - Freimann Umsetzung des Eckdatenbeschlusses 2027 (Bau-021) - Ertüchtigung baulicher Brandschutz - Projektgenehmigung - Genehmigung zur verwaltungsinternen Ausführungsgenehmigung - Sicherheitstechnische Nachrüstung und Instandsetzung - Genehmigung von Untersuchungs- und Planungsleistungen zur Erstellung der Bedarfs- und Konzeptgenehmigung Anmeldung zum Mehrjahresinvestitionsprogramm 2026 – 2030
=== 26-32 _ V 01122_V 01122 Biedersteiner Tunnel - Isarring BE.pdf ===
Telefon: 233-761500 Baureferat
Ingenieurbau
Biedersteiner Tunnel - Isarring
Sicherheitstechnische Nachrüstung und Instandsetzung
im 12. Stadtbezirk Schwabing - Freimann
Umsetzung des Eckdatenbeschlusses 2027 (Bau-021)
• Ertüchtigung baulicher Brandschutz
- Projektgenehmigung
- Genehmigung zur verwaltungsinternen Ausführungsgenehmigung
• Sicherheitstechnische Nachrüstung und Instandsetzung
- Genehmigung von Untersuchungs- und Planungsleistungen
zur Erstellung der Bedarfs- und Konzeptgenehmigung
Anmeldung zum Mehrjahresinvestitionsprogramm 2026 – 2030
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 01122
Beschluss des Bauausschusses vom 15.09.2026 (SB)
Öffentliche Sitzung
Kurzübersicht
zum beiliegenden Beschluss
Anlass • Der bauliche Brandschutz im Biedersteiner Tunnel
ist defizitär und muss dringend ertüchtigt werden.
• Die sicherheitstechnische Ausstattung muss dringend
nachgerüstet und ausgetauscht werden.
Es besteht zudem ein umfangreicher Instandsetzungsbedarf
des Tunnels.
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Inhalt • Allgemeiner Sachstand zum Biedersteiner Tunnel
• Erläuterung des dringenden Ertüchtigungsbedarfes des
baulichen Brandschutzes
=> Projektgenehmigung der Maßnahme zur Ertüchtigung
des baulichen Brandschutzes
• Erläuterung der Notwendigkeit der sicherheitstechnischen
Nachrüstung und Instandsetzung des Biedersteiner Tunnels
=> notwendige Untersuchungs- und Planungsleistungen
Kosten • Die Kosten für die Maßnahme zur Ertüchtigung des baulichen
Brandschutzes belaufen sich auf 5.700.000 Euro.
• Die Kosten für die notwendigen Untersuchungs- und
Planungsleistungen der sicherheitstechnischen Nachrüstung
und Instandsetzung betragen 1.200.000 Euro.
Klimaprüfung • Nicht oder wenig klimaschutzrelevant
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Entscheidungs-
vorschlag
1. Die Maßnahmen zur Ertüchtigung des baulichen Brand-
schutzes des Biedersteiner Tunnels mit Projektkosten
in Höhe von 5.700.000 Euro werden genehmigt. Die not-
wendigen Ressourcenbedarfe hierfür wurden im Rahmen
des Eckdatenbeschlusses 2027 (BAU-021) anerkannt.
2. Das Baureferat wird beauftragt, die entsprechenden
Planungsleistungen für die Maßnahmen zur Ertüchtigung
des baulichen Brandschutzes des Biedersteiner Tunnels
durchzuführen, die Ausführung vorzubereiten und die
Ausführungsgenehmigung verwaltungsintern herbeizuführen,
sofern die genehmigte Kostenobergrenze eingehalten wird.
3. Das Baureferat wird beauftragt, die im Vortrag beschriebe-
nen notwendigen, vertieften Untersuchungen und Planungen
für die sicherheitstechnische Nachrüstung und Instandset-
zung des Biedersteiner Tunnels inklusive der integrierten
Brückenbauwerke der Dietlindenstraße und Mannlichstraße
durchzuführen. Die notwendigen Ressourcenbedarfe hierfür
wurden im Rahmen des Eckdatenbeschlusses 2027
(BAU-021) anerkannt.
4. Das Baureferat wird beauftragt, auf Grundlage der vertieften
Untersuchungsergebnisse die Bedarfs- und Konzeptgeneh-
migung für die sicherheitstechnische Nachrüstung und
Instandsetzung des Biedersteiner Tunnels inklusive der
integrierten Brückenbauwerke der Dietlindenstraße und
Mannlichstraße herbeizuführen.
5. Das Baureferat wird beauftragt, die Projektkosten für
die Ertüchtigung des baulichen Brandschutzes und der
erforderlichen Untersuchungs- und Planungsleistungen zur
Sicherheitstechnischen Nachrüstung und Instandsetzung
zum Mehrjahresinvestitionsprogramm 2026 – 2030,
Investitionsliste 1, anzumelden.
6. Das Baureferat wird beauftragt, die für die Finanzposition
6600.950.7565.2 „Biedersteiner Tunnel, Nachrüstung“
ab dem Jahr 2027 erforderlichen Mittel rechtzeitig zu den
Haushaltsplanaufstellungsverfahren 2027 ff. anzumelden.
Gesucht werden
kann im RIS
auch unter:
• Biedersteiner Tunnel
• Isarring
• Mittlerer Ring
• Tunnelsicherheit
• Baulicher Brandschutz
Ortsangabe • Biedersteiner Tunnel
• Isarring
• Stadtbezirk 12 Schwabing - Freimann
Telefon: 233-761500 Baureferat
Ingenieurbau
Biedersteiner Tunnel - Isarring
Sicherheitstechnische Nachrüstung und Instandsetzung
im 12. Stadtbezirk Schwabing - Freimann
Umsetzung des Eckdatenbeschlusses 2027 (BAU-021)
• Ertüchtigung baulicher Brandschutz
- Projektgenehmigung
- Genehmigung zur verwaltungsinternen Ausführungsgenehmigung
• Sicherheitstechnische Nachrüstung und Instandsetzung
- Genehmigung von Untersuchungs- und Planungsleistungen
zur Erstellung der Bedarfs- und Konzeptgenehmigung
Anmeldung zum Mehrjahresinvestitionsprogramm 2026 – 2030
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 01122
Anlagen:
1. Übersichtsplan
2. Termin- und Mittelbedarfsplan zur Ertüchtigung baulicher Brandschutz
Beschluss des Bauausschusses vom 15.09.2026 (SB)
Öffentliche Sitzung
Inhaltsverzeichnis Seite
I. Vortrag der Referentin....................................................................................................... 2
1. Ausgangslage……………………………………………………………………………………2
2. Ertüchtigung baulicher Brandschutz…………………………………………………………..3
3. Sicherheitstechnische Nachrüstung und Instandsetzung…………………………………..6
4. Klimaprüfung…………………………………………………………………………………….8
5. Abstimmung mit Fachreferaten………………………………………………………………..9
II. Antrag der Referentin ...................................................................................................... 10
III. Beschluss........................................................................................................................ 11
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I. Vortrag der Referentin
1 Ausgangslage
Der Biedersteiner Tunnel wurde in den Jahren 1964-1966 erbaut und befindet sich seit
60 Jahren in Betrieb. Der Tunnel ist Bestandteil des Mittleren Ringes und stellt mit über
100.000 Kfz/Tag eine sehr stark frequentierte Verkehrsachse im Münchener Nordosten
dar.
Das Tunnelbauwerk ist 305 m lang und gliedert sich insgesamt in drei Teilbauwerke. Die
Portalbauwerke im Norden und Süden des Tunnels sind eigenständige Brückenbauwerke,
welche ein vom Tunnelbauwerk zum Teil abweichendes Tragsystem aufweisen. Das
dazwischen befindliche Tunnelbauwerk ist ein für innerstädtische Verkehrstunnel übliches
Rahmentragwerk. Das Nordportal ist die Brücke Mannlichstraße, welche die Wohngebiete
östlich und westlich des Biedersteiner Tunnels verbindet. Das Südportal ist die Brücke
Dietlindenstraße und stellt die Anbindung Schwabings vom Mittleren Ring von Süden
kommend dar. Außer den beiden Brückenbauwerken befindet sich der Tunnel innerhalb
der Parkfläche des Biedersteiner Parks.
Der Tunnel weist mittlerweile altersbedingte bauliche Mängel auf, die im Rahmen einer
vertieften Bauwerksanalyse durch einen Bauwerksgutachter festgestellt wurden. Die
erfassten Mängel befinden sich hauptsächlich im Spritzwasserbereich bis ca. zwei Meter
über der Fahrbahnoberkante in den Tunnelaußenwänden, der Tunnelmittelwand und im
Sohlbereich der Grundwasserwanne des Tunnels. Es zeigt sich ein für Tunnel aus dieser
Bauzeit typisches Schadensbild, welches hauptsächlich auf die damals gängige, geringe
Betondeckung des verwendeten Baustahls zurückzuführen ist. In den Betonbauteilen
wurde im Rahmen der vertieften Bauwerksanalyse ein großes Schädigungspotential fest-
gestellt, welches mittelfristig zu erheblichen Beeinträchtigungen führen kann. Eine Ein-
schränkung der Gebrauchstauglichkeit und evtl. sogar der Standsicherheit des Bauwerks
ist nicht auszuschließen, sofern keine Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Neben der umfangreichen Bauwerksanalyse wurde das Tunnelbauwerk inklusive der inte-
grierten Brückenbauwerke der Dietlindenstraße und der Mannlichstraße auch hinsichtlich
der weiteren Standsicherheit statisch überprüft. Dies erfolgte durch eine Nachrechnung
der Bauwerke in Anlehnung an die Nachrechnungsrichtlinie (Richtlinie zur Nachrechnung
von Straßenbrücken im Bestand des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung). Dies stellt ein übliches, mehrstufiges Verfahren dar, bei dem alte, bestehende
Ingenieurbauwerke der Straßenverkehrsinfrastruktur hinsichtlich ihrer Tragfähigkeit auf-
grund des gestiegenen Verkehrsaufkommens, vor allem des Schwerverkehrsanteils, rea-
listisch bewertet werden. Eine einheitliche Sicherheitsbewertung der Bestandsbauwerke
soll hierdurch sichergestellt werden.
Die Nachrechnung der tragenden Struktur des Biedersteiner Tunnels und beider integrier-
ter Brückenbauwerke wurde durch ein erfahrenes Ingenieurbüro für Tragwerksplanung
durchgeführt und ergab in der Stufe 1, dass sowohl das Tunnelbauwerk als auch beide
Brückenbauwerke bei Ansatz der heute gültigen Normen und Berechnungsverfahren für
die Nachweise der Tragfähigkeit- und Gebrauchstauglichkeit erhebliche Defizite in der
Bestandsbewehrung aufweisen; gleiches gilt für den Lastfall Brand.
Der Lastfall Brand stellt nach den heute gültigen Normen und Richtlinien ein Berech-
nungsformat dar, welches auch bei Bestandsbauwerken geführt wird, um den baulichen
Brandschutz zu gewährleisten. Auch dieses Nachweisformat ist mehrstufig.
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Aufgrund der festgestellten baulichen Mängel und der weiter erforderlichen Nachweise im
Zuge der Nachrechnung des Tunnelbauwerks hinsichtlich der Tragfähigkeit und des Last-
falls Brand sind weiterführende Untersuchungen und grundlegende statische Berechnun-
gen notwendig, damit der Umfang für eine Instandsetzungsmaßnahme des Bauwerks
grundlegend erfasst und festgelegt werden kann. Für diese weiterführenden Berechnun-
gen der Tragfähigkeit des Bauwerks im Rahmen der Nachrechnungsrichtlinie und der
weiteren, detaillierten Untersuchung des Lastfalls Brand wurde bereits ein erfahrenes
Prüfingenieurbüro mit der gutachterlichen Analyse und Bewertung beauftragt.
Die Ausstattung der Sicherheitstechnik ist im Biedersteiner Tunnel ebenfalls nicht mehr
auf dem aktuellen Stand der Technik und muss grundlegend erneuert und nachgerüstet
werden. Hierdurch soll ein den neueren Ringtunneln vergleichbarer Sicherheitsstandard
hergestellt werden. Vor allem auf Grund der hohen Verkehrsbelastung und der damit ver-
bundenen Staubildung in den Hauptverkehrszeiten morgens und abends weist der Tunnel
eine besondere Charakteristik auf. Eine Anhebung des Sicherheitsniveaus auf den heute
aktuellen Stand der Richtlinien und der besonderen Erfordernisse eines innerstädtischen
Tunnels ist daher notwendig.
2 Ertüchtigung baulicher Brandschutz
2.1 Maßnahmen zur Ertüchtigung des baulichen Brandschutzes
Auf Grund der gutachterlichen Beurteilung und Nachrechnung des baulichen Brandschut-
zes ist nach einer ersten grundsätzlichen Analyse sicher, dass eine Nachrüstung des bau-
lichen Brandschutzes des Biedersteiner Tunnels unumgänglich ist.
Die detaillierten Festlegungen der erforderlichen baulichen Maßnahmen können erst nach
weiteren, umfangreichen Berechnungen im Rahmen der Nachweisformate erfolgen und
stehen derzeit noch aus. Beim Landshuter Allee-Tunnel erfolgt der bauliche Brandschutz
mittels speziell für den Tunnelbau konzipierter Brandschutzplatten, welche an der Unter-
seite der Tunneldecke angebracht und seitlich an den Tunnelaußenwänden und der
Mittelwand ca. 1 m heruntergezogen werden.
In diesem Umfang wird der bauliche Brandschutz voraussichtlich auch beim Biedersteiner
Tunnel erforderlich werden. Die weiteren planungstechnischen Vorgaben für die Para-
metrierung und die erforderliche Dimensionierung als Grundlage für eine weiterführende
Planung und Ausführung des baulichen Brandschutzes mittels Brandschutzplatten ist
ebenfalls Bestandteil des Auftrages des Prüfingenieurbüros.
Aufgrund der dringend erforderlichen Ertüchtigung des baulichen Brandschutzes schlägt
das Baureferat vor, diese im Zuge einer eigenständigen Maßnahme, vor der erforderlichen
sicherheitstechnischen Nachrüstung und Instandsetzungsmaßnahme des Tunnels, durch-
zuführen. Der zeitliche Abstand zwischen beiden Maßnahmen ist zu groß, als dass eine
Integration in das später durchzuführende Projekt Nachrüstung und Instandsetzung
möglich wäre.
Ob sich durch die detaillierten Berechnungen zusätzlich eventuell erforderliche kompen-
satorische Maßnahmen zur Reduzierung der Brandlasten im Tunnel und zum weiteren
sicheren Betrieb bereits im Vorfeld der Maßnahme...