(U) Biedersteiner Tunnel - Isarring Sicherheitstechnische Nachrüstung und Instandsetzung im 12. Stadtbezirk Sc…

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(U) Biedersteiner Tunnel - Isarring Sicherheitstechnische Nachrüstung und Instandsetzung im 12. Stadtbezirk Schwabing - Freimann Umsetzung des Eckdatenbeschlusses 2027 (Bau-021) - Ertüchtigung baulicher Brandschutz - Projektgenehmigung - Genehmigung zur verwaltungsinternen Ausführungsgenehmigung - Sicherheitstechnische Nachrüstung und Instandsetzung - Genehmigung von Untersuchungs- und Planungsleistungen zur Erstellung der Bedarfs- und Konzeptgenehmigung Anmeldung zum Mehrjahresinvestitionsprogramm 2026 – 2030

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=== 26-32 _ V 01122_V 01122 Biedersteiner Tunnel - Isarring BE.pdf === Telefon: 233-761500 Baureferat Ingenieurbau Biedersteiner Tunnel - Isarring Sicherheitstechnische Nachrüstung und Instandsetzung im 12. Stadtbezirk Schwabing - Freimann Umsetzung des Eckdatenbeschlusses 2027 (Bau-021) • Ertüchtigung baulicher Brandschutz - Projektgenehmigung - Genehmigung zur verwaltungsinternen Ausführungsgenehmigung • Sicherheitstechnische Nachrüstung und Instandsetzung - Genehmigung von Untersuchungs- und Planungsleistungen zur Erstellung der Bedarfs- und Konzeptgenehmigung Anmeldung zum Mehrjahresinvestitionsprogramm 2026 – 2030 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 01122 Beschluss des Bauausschusses vom 15.09.2026 (SB) Öffentliche Sitzung Kurzübersicht zum beiliegenden Beschluss Anlass • Der bauliche Brandschutz im Biedersteiner Tunnel ist defizitär und muss dringend ertüchtigt werden. • Die sicherheitstechnische Ausstattung muss dringend nachgerüstet und ausgetauscht werden. Es besteht zudem ein umfangreicher Instandsetzungsbedarf des Tunnels. Seite 2 Inhalt • Allgemeiner Sachstand zum Biedersteiner Tunnel • Erläuterung des dringenden Ertüchtigungsbedarfes des baulichen Brandschutzes => Projektgenehmigung der Maßnahme zur Ertüchtigung des baulichen Brandschutzes • Erläuterung der Notwendigkeit der sicherheitstechnischen Nachrüstung und Instandsetzung des Biedersteiner Tunnels => notwendige Untersuchungs- und Planungsleistungen Kosten • Die Kosten für die Maßnahme zur Ertüchtigung des baulichen Brandschutzes belaufen sich auf 5.700.000 Euro. • Die Kosten für die notwendigen Untersuchungs- und Planungsleistungen der sicherheitstechnischen Nachrüstung und Instandsetzung betragen 1.200.000 Euro. Klimaprüfung • Nicht oder wenig klimaschutzrelevant Seite 3 Entscheidungs- vorschlag 1. Die Maßnahmen zur Ertüchtigung des baulichen Brand- schutzes des Biedersteiner Tunnels mit Projektkosten in Höhe von 5.700.000 Euro werden genehmigt. Die not- wendigen Ressourcenbedarfe hierfür wurden im Rahmen des Eckdatenbeschlusses 2027 (BAU-021) anerkannt. 2. Das Baureferat wird beauftragt, die entsprechenden Planungsleistungen für die Maßnahmen zur Ertüchtigung des baulichen Brandschutzes des Biedersteiner Tunnels durchzuführen, die Ausführung vorzubereiten und die Ausführungsgenehmigung verwaltungsintern herbeizuführen, sofern die genehmigte Kostenobergrenze eingehalten wird. 3. Das Baureferat wird beauftragt, die im Vortrag beschriebe- nen notwendigen, vertieften Untersuchungen und Planungen für die sicherheitstechnische Nachrüstung und Instandset- zung des Biedersteiner Tunnels inklusive der integrierten Brückenbauwerke der Dietlindenstraße und Mannlichstraße durchzuführen. Die notwendigen Ressourcenbedarfe hierfür wurden im Rahmen des Eckdatenbeschlusses 2027 (BAU-021) anerkannt. 4. Das Baureferat wird beauftragt, auf Grundlage der vertieften Untersuchungsergebnisse die Bedarfs- und Konzeptgeneh- migung für die sicherheitstechnische Nachrüstung und Instandsetzung des Biedersteiner Tunnels inklusive der integrierten Brückenbauwerke der Dietlindenstraße und Mannlichstraße herbeizuführen. 5. Das Baureferat wird beauftragt, die Projektkosten für die Ertüchtigung des baulichen Brandschutzes und der erforderlichen Untersuchungs- und Planungsleistungen zur Sicherheitstechnischen Nachrüstung und Instandsetzung zum Mehrjahresinvestitionsprogramm 2026 – 2030, Investitionsliste 1, anzumelden. 6. Das Baureferat wird beauftragt, die für die Finanzposition 6600.950.7565.2 „Biedersteiner Tunnel, Nachrüstung“ ab dem Jahr 2027 erforderlichen Mittel rechtzeitig zu den Haushaltsplanaufstellungsverfahren 2027 ff. anzumelden. Gesucht werden kann im RIS auch unter: • Biedersteiner Tunnel • Isarring • Mittlerer Ring • Tunnelsicherheit • Baulicher Brandschutz Ortsangabe • Biedersteiner Tunnel • Isarring • Stadtbezirk 12 Schwabing - Freimann Telefon: 233-761500 Baureferat Ingenieurbau Biedersteiner Tunnel - Isarring Sicherheitstechnische Nachrüstung und Instandsetzung im 12. Stadtbezirk Schwabing - Freimann Umsetzung des Eckdatenbeschlusses 2027 (BAU-021) • Ertüchtigung baulicher Brandschutz - Projektgenehmigung - Genehmigung zur verwaltungsinternen Ausführungsgenehmigung • Sicherheitstechnische Nachrüstung und Instandsetzung - Genehmigung von Untersuchungs- und Planungsleistungen zur Erstellung der Bedarfs- und Konzeptgenehmigung Anmeldung zum Mehrjahresinvestitionsprogramm 2026 – 2030 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 01122 Anlagen: 1. Übersichtsplan 2. Termin- und Mittelbedarfsplan zur Ertüchtigung baulicher Brandschutz Beschluss des Bauausschusses vom 15.09.2026 (SB) Öffentliche Sitzung Inhaltsverzeichnis Seite I. Vortrag der Referentin....................................................................................................... 2 1. Ausgangslage……………………………………………………………………………………2 2. Ertüchtigung baulicher Brandschutz…………………………………………………………..3 3. Sicherheitstechnische Nachrüstung und Instandsetzung…………………………………..6 4. Klimaprüfung…………………………………………………………………………………….8 5. Abstimmung mit Fachreferaten………………………………………………………………..9 II. Antrag der Referentin ...................................................................................................... 10 III. Beschluss........................................................................................................................ 11 Seite 2 I. Vortrag der Referentin 1 Ausgangslage Der Biedersteiner Tunnel wurde in den Jahren 1964-1966 erbaut und befindet sich seit 60 Jahren in Betrieb. Der Tunnel ist Bestandteil des Mittleren Ringes und stellt mit über 100.000 Kfz/Tag eine sehr stark frequentierte Verkehrsachse im Münchener Nordosten dar. Das Tunnelbauwerk ist 305 m lang und gliedert sich insgesamt in drei Teilbauwerke. Die Portalbauwerke im Norden und Süden des Tunnels sind eigenständige Brückenbauwerke, welche ein vom Tunnelbauwerk zum Teil abweichendes Tragsystem aufweisen. Das dazwischen befindliche Tunnelbauwerk ist ein für innerstädtische Verkehrstunnel übliches Rahmentragwerk. Das Nordportal ist die Brücke Mannlichstraße, welche die Wohngebiete östlich und westlich des Biedersteiner Tunnels verbindet. Das Südportal ist die Brücke Dietlindenstraße und stellt die Anbindung Schwabings vom Mittleren Ring von Süden kommend dar. Außer den beiden Brückenbauwerken befindet sich der Tunnel innerhalb der Parkfläche des Biedersteiner Parks. Der Tunnel weist mittlerweile altersbedingte bauliche Mängel auf, die im Rahmen einer vertieften Bauwerksanalyse durch einen Bauwerksgutachter festgestellt wurden. Die erfassten Mängel befinden sich hauptsächlich im Spritzwasserbereich bis ca. zwei Meter über der Fahrbahnoberkante in den Tunnelaußenwänden, der Tunnelmittelwand und im Sohlbereich der Grundwasserwanne des Tunnels. Es zeigt sich ein für Tunnel aus dieser Bauzeit typisches Schadensbild, welches hauptsächlich auf die damals gängige, geringe Betondeckung des verwendeten Baustahls zurückzuführen ist. In den Betonbauteilen wurde im Rahmen der vertieften Bauwerksanalyse ein großes Schädigungspotential fest- gestellt, welches mittelfristig zu erheblichen Beeinträchtigungen führen kann. Eine Ein- schränkung der Gebrauchstauglichkeit und evtl. sogar der Standsicherheit des Bauwerks ist nicht auszuschließen, sofern keine Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt werden. Neben der umfangreichen Bauwerksanalyse wurde das Tunnelbauwerk inklusive der inte- grierten Brückenbauwerke der Dietlindenstraße und der Mannlichstraße auch hinsichtlich der weiteren Standsicherheit statisch überprüft. Dies erfolgte durch eine Nachrechnung der Bauwerke in Anlehnung an die Nachrechnungsrichtlinie (Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtent- wicklung). Dies stellt ein übliches, mehrstufiges Verfahren dar, bei dem alte, bestehende Ingenieurbauwerke der Straßenverkehrsinfrastruktur hinsichtlich ihrer Tragfähigkeit auf- grund des gestiegenen Verkehrsaufkommens, vor allem des Schwerverkehrsanteils, rea- listisch bewertet werden. Eine einheitliche Sicherheitsbewertung der Bestandsbauwerke soll hierdurch sichergestellt werden. Die Nachrechnung der tragenden Struktur des Biedersteiner Tunnels und beider integrier- ter Brückenbauwerke wurde durch ein erfahrenes Ingenieurbüro für Tragwerksplanung durchgeführt und ergab in der Stufe 1, dass sowohl das Tunnelbauwerk als auch beide Brückenbauwerke bei Ansatz der heute gültigen Normen und Berechnungsverfahren für die Nachweise der Tragfähigkeit- und Gebrauchstauglichkeit erhebliche Defizite in der Bestandsbewehrung aufweisen; gleiches gilt für den Lastfall Brand. Der Lastfall Brand stellt nach den heute gültigen Normen und Richtlinien ein Berech- nungsformat dar, welches auch bei Bestandsbauwerken geführt wird, um den baulichen Brandschutz zu gewährleisten. Auch dieses Nachweisformat ist mehrstufig. Seite 3 Aufgrund der festgestellten baulichen Mängel und der weiter erforderlichen Nachweise im Zuge der Nachrechnung des Tunnelbauwerks hinsichtlich der Tragfähigkeit und des Last- falls Brand sind weiterführende Untersuchungen und grundlegende statische Berechnun- gen notwendig, damit der Umfang für eine Instandsetzungsmaßnahme des Bauwerks grundlegend erfasst und festgelegt werden kann. Für diese weiterführenden Berechnun- gen der Tragfähigkeit des Bauwerks im Rahmen der Nachrechnungsrichtlinie und der weiteren, detaillierten Untersuchung des Lastfalls Brand wurde bereits ein erfahrenes Prüfingenieurbüro mit der gutachterlichen Analyse und Bewertung beauftragt. Die Ausstattung der Sicherheitstechnik ist im Biedersteiner Tunnel ebenfalls nicht mehr auf dem aktuellen Stand der Technik und muss grundlegend erneuert und nachgerüstet werden. Hierdurch soll ein den neueren Ringtunneln vergleichbarer Sicherheitsstandard hergestellt werden. Vor allem auf Grund der hohen Verkehrsbelastung und der damit ver- bundenen Staubildung in den Hauptverkehrszeiten morgens und abends weist der Tunnel eine besondere Charakteristik auf. Eine Anhebung des Sicherheitsniveaus auf den heute aktuellen Stand der Richtlinien und der besonderen Erfordernisse eines innerstädtischen Tunnels ist daher notwendig. 2 Ertüchtigung baulicher Brandschutz 2.1 Maßnahmen zur Ertüchtigung des baulichen Brandschutzes Auf Grund der gutachterlichen Beurteilung und Nachrechnung des baulichen Brandschut- zes ist nach einer ersten grundsätzlichen Analyse sicher, dass eine Nachrüstung des bau- lichen Brandschutzes des Biedersteiner Tunnels unumgänglich ist. Die detaillierten Festlegungen der erforderlichen baulichen Maßnahmen können erst nach weiteren, umfangreichen Berechnungen im Rahmen der Nachweisformate erfolgen und stehen derzeit noch aus. Beim Landshuter Allee-Tunnel erfolgt der bauliche Brandschutz mittels speziell für den Tunnelbau konzipierter Brandschutzplatten, welche an der Unter- seite der Tunneldecke angebracht und seitlich an den Tunnelaußenwänden und der Mittelwand ca. 1 m heruntergezogen werden. In diesem Umfang wird der bauliche Brandschutz voraussichtlich auch beim Biedersteiner Tunnel erforderlich werden. Die weiteren planungstechnischen Vorgaben für die Para- metrierung und die erforderliche Dimensionierung als Grundlage für eine weiterführende Planung und Ausführung des baulichen Brandschutzes mittels Brandschutzplatten ist ebenfalls Bestandteil des Auftrages des Prüfingenieurbüros. Aufgrund der dringend erforderlichen Ertüchtigung des baulichen Brandschutzes schlägt das Baureferat vor, diese im Zuge einer eigenständigen Maßnahme, vor der erforderlichen sicherheitstechnischen Nachrüstung und Instandsetzungsmaßnahme des Tunnels, durch- zuführen. Der zeitliche Abstand zwischen beiden Maßnahmen ist zu groß, als dass eine Integration in das später durchzuführende Projekt Nachrüstung und Instandsetzung möglich wäre. Ob sich durch die detaillierten Berechnungen zusätzlich eventuell erforderliche kompen- satorische Maßnahmen zur Reduzierung der Brandlasten im Tunnel und zum weiteren sicheren Betrieb bereits im Vorfeld der Maßnahme...

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 12 - Schwabing-Freimann

Sitzungsdatum

29.09.2026 um 19:30 Uhr

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