Auswirkungen des sogenannten „Zukunftssicherungsprozesses“ auf soziale Einrichtungen und Angebote im Stadtbezi…

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Auswirkungen des sogenannten „Zukunftssicherungsprozesses“ auf soziale Einrichtungen und Angebote im Stadtbezirk 12 (Schwabing-Freimann)

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  • 26-32 _ T 007538_E.1.4_Anfrage_BA12_Zukunftssicherungsprozess_DieLinke.pdf
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=== 26-32 _ T 007538_E.1.4_Anfrage_BA12_Zukunftssicherungsprozess_DieLinke.pdf === München, 17. September 2026 Dringlichkeitsanfrage / Eilanfrage Betreff:​ Auswirkungen des sogenannten „Zukunftssicherungsprozesses“ auf soziale Einrichtungen und Angebote im Stadtbezirk 12 (Schwabing-Freimann) Der Bezirksausschuss möge beschließen: Die Landeshauptstadt München wird gemäß der Geschäftsordnung für die Bezirksausschüsse der Landeshauptstadt München im Wege der Dringlichkeit um die zeitnahe und schriftliche Beantwortung folgender Fragen für das Gebiet des Stadtbezirks 12 Schwabing-Freimann gebeten: 1.​ Wieso werden die Bezirksausschüsse in diesen Prozess nicht vollumfänglich einbezogen? 2.​ Inwiefern werden die Bezirksausschüsse informiert, wenn „Absenkungen des Standards" (siehe Ziffer 5 der Beschlussvorlage) oder Schließungen von Angeboten aufgrund der Kürzungen anstehen? 3.​ Welche sozialen Angebote und Einrichtungen müssen in Schwabing-Freimann in absehbarer Zeit geschlossen oder in ihren Leistungen gekürzt werden? 4.​ Welche sozialen Angebote im Stadtbezirk 12 werden den regionalen und welche den überregionalen Angeboten zugeordnet? 1 Begründung: Der Stadtrat hat in der gemeinsamen Sitzung des Kinder- und Jugendhilfe- und Sozialausschusses am 14.07.2026 dem dargelegten Verfahren mehrheitlich zugestimmt, dass ab 01.01.2028 bis zu 50 Millionen Euro im Bereich der zuschussgeförderten Angebote eingespart werden sollen. Dieses Verfahren wird als Zukunftssicherungsprozess bezeichnet. Der Sitzungsvorlage ist zu entnehmen, dass der Zukunftssicherungsprozess nicht vorsieht, die Bezirksausschüsse einzubeziehen (Nr. 20-26 / V 00941). Dort heißt es: „In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses nicht vorgesehen (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung).“ (siehe Ziffer 12 der Beschlussvorlage). Die wohnortnahen und im Stadtbezirk wirkenden sozialen Angebote sind ein integraler Bestandteil für eine lebendige und aktive Stadtgesellschaft: Nachbarschaftstreffs, Jugendzentren, Alten- und Service-Zentren sowie viele weitere Angebote sind Anlauf-, Begegnungs- und Beratungsorte, die neben der fachlichen Expertise sehr gute Kenntnisse über den Stadtteil haben. Deshalb sehen wir es als unerlässlich an, dass der Bezirksausschuss informiert ist und in die Entscheidungen einbezogen wird, die den Stadtbezirk betreffen. Dazu gehört eine transparente Darstellung, welche (mittelfristigen) Folgen dieser faktische Kürzungsprozess auf die sozialen Angebote vor Ort im Stadtbezirk haben wird. 2 Begründung der Dringlichkeit: Die verwaltungsinternen Prüfprozesse und Kriterien für die anstehenden Kürzungen ab 2028 werden bereits jetzt konkretisiert. Ein Zuwarten auf den regulären Sitzungslauf würde dazu führen, dass vollendete Tatsachen geschaffen werden, bevor der Bezirksausschuss 12 über die betroffenen Einrichtungen und die Zuordnungen im Stadtbezirk in Kenntnis gesetzt wurde. Um die Wahrung der Stadtteilinteressen und die rechtzeitige Information der Träger sowie der Öffentlichkeit sicherzustellen, ist eine dringliche Einbringung und Beantwortung geboten. 3

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 12 - Schwabing-Freimann

Sitzungsdatum

29.09.2026 um 19:30 Uhr

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