=== 26-32 _ V 00631_V 00631 Zebrastreifen Mauerkircherstrasse BE.pdf ===
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LHM-Schutzbedarf:
2
]
Telefon: 0 233-39839 Mobilitätsreferat
Geschäftsbereich Verkehrs-
und Bezirksmanagement
Daueranordnungen
MOR-GB2.211
Einrichtung eines Zebrastreifens in der Mauerkircherstraße / Unterführung Mittlerer
Ring
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03090
der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 13 – Bogenhausen
vom 28.10.2025
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00631
Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03090
Beschluss des Bezirksausschusses des 13. Stadtbezirkes Bogenhausen vom
07.07.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 13 - Bogenhausen hat am 28.10.2025 die
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03090 beschlossen. Inhalt ist die Errichtung eines Fußgänger-
überwegs (Zebrastreifen) in der Mauerkircherstraße unterhalb der Unterführung des Mittleren
Rings zur sicheren Überquerung zwischen den beidseitigen Bushaltestellen.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau-
fenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversamm-
lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art.
18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung
vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung
(BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information
Folgendes auszuführen ist:
Im entsprechenden Bereich der Unterführung in der Mauerkircherstraße befindet sich auf
jeder Straßenseite eine Bushaltestelle, die jeweils von einer Buslinie des ÖPNV bedient wird.
Die Busse halten dafür jeweils auf der Fahrbahn. Für Zufußgehende, die die Straßenseite
wechseln möchten, steht als Querungshilfe eine kleine Mittelinsel zur Verfügung.
Für die Errichtung von Fußgängerüberwegen (FGÜ) gelten neben der Straßenverkehrsord-
nung (StVO) auch die „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen“
(R-FGÜ 2001). Diese verlangen gemäß ihrer Ziffer 2.2 „eine frühzeitige Erkennbarkeit für
die*den Fahrzeugführer*in und eine ausreichende Sichtbeziehung zwischen Fußgänger*in und
Fahrzeugführer*in“.
Haltende Fahrzeuge jeweils vor dem FGÜ – wie im vorliegenden Fall Busse der MVG –
beeinträchtigen jedoch die Sicht, sodass der Übergang nicht sicher wäre und die Einrichtung
schon deshalb nicht in Frage kommen kann.
Hinsichtlich einer etwaig-besseren Ausleuchtung der kleinen Mittelinsel teilte das Baureferat
auf Nachfrage des Mobilitätsreferates mit, dass die Montage zusätzlicher Leuchten aufgrund
der eingeschränkten Bauwerkshöhe leider nicht möglich ist, weswegen der IST-Zustand unver-
ändert bleibt. Das Anliegen bleibt jedoch vorgemerkt, sodass mit der nächsten turnusmäßigen
Sanierung des Straßenzugs Verbesserungen im Sinne des Antrags geprüft werden können.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03090 der Bürgerversammlung des 13. Stadtbezirkes
Bogenhausen vom 28.10.2025 kann nach Maßgabe der Ausführungen nicht entsprochen
werden.
Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Stadträtin Veronika Mirlach, ist ein Abdruck der
Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
In der Mauerkircherstraße im Bereich der Unterführung des Mittleren Rings kann kein
Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) eingerichtet werden. Genau dort befindet sich aber
schon eine Querungshilfeeinrichtung in Form einer Mittelinsel, die das Queren der ca.
9.30 Meter breiten Fahrbahn für zu Fuß Gehende erleichtert.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03090 der Bürgerversammlung des 13. Stadtbezirkes
Bogenhausen am 28.10.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung
behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 13. Stadtbezirkes Bogenhausen der Landeshauptstadt München
Der*Die Vorsitzende Der Referent
Samuel Moser Georg Dunkel
Berufsmäßiger Stadtrat
IV. WV Mobilitätsreferat – GL5
zur weiteren Veranlassung
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Ost
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
An das BauR - Tiefbau
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II/BA
Der Beschluss des BA 13 - Bogenhausen kann vollzogen werden.
Der Beschluss des BA 13 - Bogenhausen kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen
Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht
(Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss des BA 13 - Bogenhausen ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt).
VI. Über MOR-GL5
zurück zum MOR-GB2.211
zur weiteren Veranlassung
=== 26-32 _ V 00631_V 00631 Zebrastreifen Mauerkircherstrasse A.pdf ===
Betreff - Antrag
Errichtung Zebrastreifen Mauerkircher Strasse / Unterführung Mittlerer Ring
Antrag zum Themengebiet Verkehr
Antrag zur Errichtung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifens) in der
Mauerkircherstraße, unterhalb der Unterführung des Mittleren Rings .
Ich beantrage die Errichtung eines Zebrastreifens in der Mauerkircherstraße,
und zwar unterhalb der Unterführung des Mittleren Rings, zur sicheren
Überquerung zwischen den beiden Bushaltestellen auf beiden Straßenseiten.
Begründung:
Die derzeitige Verkehrssituation ist für Fußgänger unzureichend sicher. Trotz
bestehender Maßnahmen fahren viele Autos in diesem Bereich weiterhin mit
relativ hoher Geschwindigkeit. Der Überweg wird jedoch regelmäßig und
häufig genutzt - insbesondere von Schülerinnen und Schülern, älteren
Personen sowie weiteren Fahrgästen, die die Bushaltestellen auf beiden Seiten
der Straße erreichen möchten.
Ein deutlich markierter Zebrastreifen würde die Aufmerksamkeit der
Autofahrer erhöhen und den Fußgängern eine klar geregelte, respektierte
Querungsmöglichkeit geben.
ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag.
Raum für Vermerke des Direktoriums
[] ohne Gegenstimme angenommen
amit Mehrheit angenommen
[] ohne Gegenstimme abgelehnt .
1 mit Mehrheit abgelehnt
Betreff
-
Antrag
Errichtung
Zebrastreifen
Mauerkircher
Strasse
/
Unterführung
Mittlerer
Ring
Antrag
zum
Themengebiet
Verkehr
Antrag
zur
Errichtung
eines
Fußgängerüberwegs
(Zebrastreifens)
in
der
Mauerkircherstraße,
unterhalb
der
Unterführung
des
Mittleren
Rings
Ich
beantrage
die
Errichtung
eines
Zebrastreifens
in
der
Mauerkircherstraße,
und
zwar
unterhalb
der
Unterführung
des
Mittleren
Rings,
zur
sicheren
Überquerung
zwischen
den
beiden
Bushaltestellen
auf
beiden
Straßenseiten.
Begründung:
Die
derzeitige
Verkehrssituation
ist
für
Fußgänger
unzureichend
sicher.
Trotz
bestehender
Maßnahmen
fahren
viele
Autos
in
diesem
Bereich
weiterhin
mit
relativ
hoher
Geschwindigkeit.
Der
Überweg
wird
jedoch
regelmäßig
und
häufig
genutzt
-
insbesondere
von
Schülerinnen
und
Schulern,
älteren
Personen
sowie
weiteren
Fahrgästen,
die
die
Bushaltestellen
auf
beiden
Seiten
der
Straße
erreichen
möchten.
Ein
deutlich
markierter
Zebrastreifen
würde
die
Aufmerksamkeit
der
Autofahrer
erhöhen
und
den
Fußgängern
eine
klar
geregelte,
respektierte
Querungsmöglichkeit
geben.
Ich
bitte
um
Zustimmung
zu
diesem
Antrag.
Raum
für
Vermerke
des
Direktoriums
ohne
Gegenstimme
angenommen
ohne
Gegenstimme
abgelehnt
mit
Mehrheit
angenommen
mit
Mehrheit
abgelehnt
=== B 13_VG 07.07.2026 oeff. 2.3 1..pdf ===
Datum: 07.07.2026
Telefon: 089 - 233 761483
Telefax: 089 - 233 12 76183
Email: bag-ost.dir@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle Ost
An das Mobilitätsreferat
(E) Einrichtung eines Zebrastreifens in der Mauerkircherstraße / Unterführung Mittlerer Ring
Einrichtung eines Zebrastreifens in der Mauerkircherstraße / Unterführung Mittlerer Ring
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03090 der Bürgerversammlung des 13. Stadtbezirkes
Bogenhausen vom 28.10.2025
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00631
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 13 - Bogenhausen
vom 07. Juli 2026
☒ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Begründung der Ablehnung:
=== 20-26 _ E 03090_E 03090 Zebrastreifen.pdf ===
Betreff - Antrag
Errichtung Zebrastreifen Mauerkircher Strasse / Unterführung Mittlerer Ring
Antrag zum Themengebiet Verkehr
Antrag zur Errichtung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifens) in der
Mauerkircherstraße, unterhalb der Unterführung des Mittleren Rings .
Ich beantrage die Errichtung eines Zebrastreifens in der Mauerkircherstraße,
und zwar unterhalb der Unterführung des Mittleren Rings, zur sicheren
Überquerung zwischen den beiden Bushaltestellen auf beiden Straßenseiten.
Begründung:
Die derzeitige Verkehrssituation ist für Fußgänger unzureichend sicher. Trotz
bestehender Maßnahmen fahren viele Autos in diesem Bereich weiterhin mit
relativ hoher Geschwindigkeit. Der Überweg wird jedoch regelmäßig und
häufig genutzt - insbesondere von Schülerinnen und Schülern, älteren
Personen sowie weiteren Fahrgästen, die die Bushaltestellen auf beiden Seiten
der Straße erreichen möchten.
Ein deutlich markierter Zebrastreifen würde die Aufmerksamkeit der
Autofahrer erhöhen und den Fußgängern eine klar geregelte, respektierte
Querungsmöglichkeit geben.
ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag.
Raum für Vermerke des Direktoriums
[] ohne Gegenstimme angenommen
amit Mehrheit angenommen
[] ohne Gegenstimme abgelehnt .
1 mit Mehrheit abgelehnt
Betreff
-
Antrag
Errichtung
Zebrastreifen
Mauerkircher
Strasse
/
Unterführung
Mittlerer
Ring
Antrag
zum
Themengebiet
Verkehr
Antrag
zur
Errichtung
eines
Fußgängerüberwegs
(Zebrastreifens)
in
der
Mauerkircherstraße,
unterhalb
der
Unterführung
des
Mittleren
Rings
Ich
beantrage
die
Errichtung
eines
Zebrastreifens
in
der
Mauerkircherstraße,
und
zwar
unterhalb
der
Unterführung
des
Mittleren
Rings,
zur
sicheren
Überquerung
zwischen
den
beiden
Bushaltestellen
auf
beiden
Straßenseiten.
Begründung:
Die
derzeitige
Verkehrssituation
ist
für
Fußgänger
unzureichend
sicher.
Trotz
bestehender
Maßnahmen
fahren
viele
Autos
in
diesem
Bereich
weiterhin
mit
relativ
hoher
Geschwindigkeit.
Der
Überweg
wird
jedoch
regelmäßig
und
häufig
genutzt
-
insbesondere
von
Schülerinnen
und
Schulern,
älteren
Personen
sowie
weiteren
Fahrgästen,
die
die
Bushaltestellen
auf
beiden
Seiten
der
Straße
erreichen
möchten.
Ein
deutlich
markierter
Zebrastreifen
würde
die
Aufmerksamkeit
der
Autofahrer
erhöhen
und
den
Fußgängern
eine
klar
geregelte,
respektierte
Querungsmöglichkeit
geben.
Ich
bitte
um
Zustimmung
zu
diesem
Antrag.
Raum
für
Vermerke
des
Direktoriums
ohne
Gegenstimme
angenommen
ohne
Gegenstimme
abgelehnt
mit
Mehrheit
angenommen
mit
Mehrheit
abgelehnt