Vorschlag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Freischützstraße und Preziosastraße

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=== 26-32 _ B 00142_B 00142 Verkehrssicherheit Freischuetzstrasse Preziosastrasse.pdf === BEZIRKSAUSSCHUSS DES 13. STADTBEZIRKES DER LANDESHAUPTSTADT MÜNCHEN BOGENHAUSEN Vorsitzender: Samuel Moser Landeshauptstadt München, Direktorium Friedenstraße 40, 81660 München Mobilitätsreferat Samuel Moser Geschäftsstelle: Friedenstr. 40, 81660 München Telefon: 233-761483 E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de München, 08.07.2026 Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen TOP 2.3.11/07.07.2026 Vorschlag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Freischützstraße und Preziosastraße BA-Antrag 26-32 / B 00142 Stellungnahme BA 13 Bogenhausen Sehr geehrte Kolleg*innen, der BA 13 hat in sich in seiner Sitzung am 07.07.2026 mit dem o.g. Anliegen aus der Bürgerschaft be- fasst und folgende Stellungnahme/weiteres Vorgehen einstimmig beschlossen: Weiterleitung an das MOR mit Bitte um Stellungnahme an den BA und den Antragsteller. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen gez. Samuel Moser Vorsitzender des BA 13 Bogenhausen === 26-32 _ B 00142_B 00142 Verkehrssicherheit Freischuetzstrasse Preziosastrasse AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Daueranordnungen MOR-GB2.211 80313 München daueranordnungen.mor @muenchen.de Bezirksausschuss des 13. Stadtbezirkes - Bogenhausen – Vorsitzender Herr Samuel Moser Friedenstr. 40 81660 München Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 14.09.2026 Vorschlag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Freischützstraße und Preziosastraße BA-Antrags-Nr. 26-32 / B 00142 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 13 - Bogenhausen vom 07.07.2026 Sehr geehrter Herr Moser, mit dem im Betreff genannten Antrag des Bezirksausschusses Bogenhausen wurde eine Vielzahl an Forderungen für die Kreuzung Freischützstraße Ecke Johanneskirchner Straße, die Freischützstraße nördlich davon sowie die Preziosastraße gestellt. Zu den geprüften Anliegen kann Folgendes mitgeteilt werden: Kreuzungsbereich Freischützstraße - Johanneskirchner Straße: Der Kreuzungsbereich ist bekannt und wurde zusätzlich aktuell vor Ort überprüft. Die Ansicht, es handele sich hier um einen "Schwerpunkt erhöhter Gefahr“ bzw. um einen „kritischen" oder "gefährlichen“ Bereich kann nicht geteilt werden. Diese Kreuzung mit der abbiegenden Vorfahrtstraße ist keine Besonderheit, sondern eine immer wieder deutschlandweit und auch stadtweit anzutreffende Verkehrsführung, die durch die Verkehrsströme, d.h. die Hauptverkehrsachsen, bestimmt wird. Zusätzlich sorgt der ÖPNV- Verkehr (hier in Form der Buslinien) für diese Art der Vorfahrtregelung, da dem Bus in der Regel Vorfahrt gewährt werden soll, um den Nahverkehr zu fördern, sowie die Pünktlichkeit und die Attraktivität des ÖPNV zu gewährleisten. Seite 2 von 3 Für die Johanneskirchner Straße gilt durchgängig Tempo 30. Für die Freischützstraße südlich der Kreuzung ist Tempo 30 gültig an Werktagen Montag bis Freitag je von 7 bis 18 Uhr und damit zu den Hauptverkehrszeiten. Sowohl der Bichlhofweg als auch die Freischützstraße nördlich der Kreuzung sind Teile einer Tempo 30-Zone. Die Sicht für Geradeaus-Fahrende (nach rechts zum vorfahrtberechtigten Fahrverkehr der Johanneskirchner Straße) ist als ausreichend gut zu bezeichnen. Auch das wurde vor Ort überprüft. Aufgrund des geltenden Tempo 30 ist die erforderliche Sichtweite von 30 m zwischen Geradeaus-Fahrenden und Von-Rechts-Kommenden gewahrt, sofern in dem ersten Parkplatz in der Johanneskirchner Straße (Südseite, in Fahrtrichtung Ost) ein normaler Pkw korrekt und bündig parkt. Dies ist in der Regel der Fall. Mit der entsprechend gebotenen und von allen Verkehrsteilnehmenden zu erwartenden Auf- merksamkeit und gegenseitigen Rücksichtnahme ist das Geradeausfahren ohne eine beson- ders erhöhte Gefährdung möglich. Dass vereinzelt der abbiegende Fahrverkehr auf der Johanneskirchner Straße oder Frei- schützstraße wegen einer Wartesituation durch den bevorrechtigten Fußverkehr am Fuß- gängerüberweg Freischützstraße aufgehalten wird, ist unschädlich. Die Sichtverhältnisse auf diesen Bereich sind gut, so dass andere Verkehrsteilnehmende ein wartendes Kfz rechtzeitig wahrnehmen können. Die Polizei bestätigte auf aktuelle Nachfrage, dass es sich um eine Kreuzung ohne beson- ders auffällige Unfall- oder Beschwerdelage handelt. Eine Unfallhäufungsstelle konnte nicht festgestellt werden. Im geprüften Zeitraum vom 01.01.2025 – 31.07.2026 wurden der Polizei zwei Verkehrsunfälle im Zusammenhang mit der Vorfahrtsregelung bekannt. Alle anderen Unfälle standen in einem anderen Kontext (z.B. Alkoholisierung). Gemessen am Gesamtzeitraum und den dortigen Verkehrsmengen ändert sich die Gesamt- einschätzung "unauffällig" dadurch nicht. Andere Probleme oder Beschwerden gab es in der Vergangenheit nicht. Auch die MVG äußerte sich bisher nicht negativ über die Busstrecke, obwohl regelmäßig sogenannte Bus-Bereisungen gemeinsam mit der Polizei und dem Mobilitätsreferat stattfinden. Es handelt sich hier um einen baulichen Altbestand, der eng ausgeführt ist, so dass Großfahr- zeuge beim Abbiegen (entlang der Vorfahrtstraße in Richtung Osten) in die Gegenspur aus- holen müssen. Dies wird seit Jahrzehnten so praktiziert und gab bislang keinen Anlass zu Beschwerden oder besonderen Maßnahmen. Unsere in den aktuellen Prüfungsprozess eingebundene Verkehrsplanung sieht hier derzeit ebenfalls keinen Handlungsbedarf. Der vorgeschlagene Umbau des Knotenpunkts Frei- schützstraße - Johanneskirchner Straße zu einem Kreisverkehr muss abgelehnt werden. Kreisverkehre eignen sich insbesondere für Knotenpunkte mit vergleichbaren Verkehrs- belastungen in den einzelnen Zufahrten. Am vorliegenden Knoten treffen jedoch Straßen mit unterschiedlichen Verkehrsfunktionen und Verkehrsaufkommen aufeinander. Ein Kreisverkehr würde daher keine erkennbaren verkehrlichen Vorteile bieten. Darüber hinaus wäre seine Realisierung aufgrund des erforderlichen Flächenbedarfs mit erheblichen baulichen Eingriffen verbunden und an dieser Stelle nicht realisierbar. Bei der Prüfung eines Kreisverkehrs wären zudem die Anforderungen des öffentlichen Personennahverkehrs zu berücksichtigen. Der Knotenpunkt müsste für die Befahrung durch Gelenkbusse einschließlich der erforderlichen Schleppkurven und Flächenbedarfe ausgelegt werden. Dies kann den erforderlichen Flächenbedarf zusätzlich erhöhen. Hinsichtlich der Querungssituation für Zufußgehende möchten wir mitteilen, dass der Fuß- gängerüberweg an der Nordseite (über die Freischützstraße am Beginn der Tempo 30-Zone) zu Zwecken der Schulwegsicherheit (in Laufrichtung der Schulkinder) eingerichtet wurde. Weitere Querungshilfen sind im direkten Kreuzungsbereich nicht vorgesehen und auch nicht Seite 3 von 3 erforderlich. Des Weiteren sind die Voraussetzungen für eine solche Einrichtung aufgrund fehlenden Platzes oder aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben (z.B. Verbot des Fußgänger- überwegs im Verlauf einer abknickenden Vorfahrtstraße) nicht gegeben. Gebündelte Fahrbahnquerungen durch viele Personen im direkten Umfeld der Bushaltestelle südlich der Kreuzung sind nicht feststellbar. Personen, die auf der Westseite der Freischütz- straße an der Bushaltestelle aussteigen bzw. einsteigen, müssen dafür nicht direkt dort die Freischützstraße queren. Sie können die südlich gelegene Ampelkreuzung nutzen oder über den nördlichen Kreuzungsbereich zum nächsten Fußgängerüberweg in der Johanneskirchner Straße laufen. Diese kurzen Umwege dürfen als noch angemessen betrachtet werden. Preziosastraße und nördliche Freischützstraße: Allgemein lässt sich für diese Tempo 30-Zonenstraßen sagen, dass die Parkordnung hier vorgegeben und gut erkennbar ist, denn es darf fast ausschließlich nur in den baulichen Park- buchten geparkt werden. Verparkungskritische Bereiche wurden bereits zusätzlich mit Haltver- boten beschildert. Des Weiteren bestehen gesetzliche Halteverbote für die Grundstücks- zufahrten und amtlich ausgewiesenen Feuerwehrzufahrten. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs (geparkte Kfz) liegt hier in der Zuständigkeit der Polizei. Diese wurde informiert. Die Unfallsituation stellt sich für die Bereiche Silvanastraße – Freischützstraße – Preziosa- straße völlig unauffällig dar. Es sind bei der Polizei im geprüften Zeitraum vom 01.01.2025 – 31.07.2026 keine Verkehrsunfälle im Zusammenhang mit der Vorfahrtsregelung bekannt geworden. Wie in Tempo 30-Zonen üblich und gesetzlich vorgesehen, gilt auch für diese drei Straßen bzw. Abschnitte die gesetzliche allgemeine Vorfahrtreglung „Rechts-vor-Links“, so dass keine unklare Vorfahrtregelung vorliegt. Zusätzlich beschildert werden darf dies nicht. Auch liegt keine besondere Verkehrsführung oder Bevorrechtigung für einzelne Verkehrsarten vor. Es findet insgesamt wenig Fahrverkehr, in Form von Ziel- und Quellverkehr, statt. Auch wurden die im Antrag vorgeschlagenen Maßnahmen aus verkehrsplanerischer Sicht geprüft: So ist die Einrichtung einer Einbahnregelung in der Preziosastraße derzeit nicht empfehlenswert. Zwar kann eine Einbahnstraße den Begegnungsverkehr reduzieren, gleich- zeitig führt sie jedoch häufig zu höheren Fahrgeschwindigkeiten, da der Begegnungsverkehr als geschwindigkeitsdämpfendes Element entfällt. Zudem entstehen für Anwohnende sowie den Liefer- und Entsorgungsverkehr Umwege. Aus verkehrsplanerischer Sicht ist daher nicht zu erwarten, dass sich die Verkehrssituation durch eine Einbahnstraße insgesamt verbessert, sondern andere Probleme wie erhöhte Geschwindigkeiten auftauchen. In der Gesamtheit aller Prüfungen ist festzustellen, dass derzeit kein Erfordernis für verkehrs- rechtliche, verkehrsplanerische oder bauliche Maßnahmen im Bereich der Kreuzung mit der abknickenden Vorfahrt bzw. im nördlichen Bereich der Freischütz- und Preziosastraße besteht. Der Antrag des Bezirksausschusses ist mit den Ausführungen geschäftsordnungsmäßig behandelt. Mit freundlichen Grüßen MOR-GB 2.21

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 13 - Bogenhausen

Sitzungsdatum

13.10.2026 um 19:30 Uhr

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