Überarbeitung der Planung von Parklizenzgebieten in Bogenhausen

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=== 20-26 _ B 07980_B07980 Parklizenzgebiete.pdf === Antrag 14.07.2025 Überarbeitung der Planung von Parklizenzgebieten in Bogenhausen Der BA13 fordert das Mobilitätsreferat auf, die bisherigen Planungen für Parklizenzgebiete in Bogenhausen grundlegend zu überarbeiten. Die neuen Planungen sollen sich an folgenden Leitlinien ausrichten: 1. Die bisherige Planung für drei neue Parklizenzgebiete in Altbogenhausen und der Parkstadt Bogenhausen wird in der jetzigen Form nicht weiterverfolgt. 2. Das Mobilitätsreferat soll für die Straßenzüge mit dem höchsten Parkdruck, insbesondere im Bereich, der umschlossen ist von der Prinzregentenstr. (südlich), Ismaninger Str. (westlich), Sternwartstr./ Röntgenstr./Mühlbaurstr. (nördlich) und Richard-Strauss-Str. (östlich) einen neuen Vorschlag für die Einrichtung eines oder mehrerer Parklizenzgebiete erarbeiten. Es sind dabei auch Varianten zu erarbeiten, die nur Teile des Untersuchungsgebietes umfassen. 3. Für den Gebietsumgriff sollen neue Daten bezüglich des aktuellen Stellplatzdefizits erhoben werden. Auf dieser Basis soll eine Priorisierung des Handlungsbedarfs erfolgen, um daraus resultierend Umgriffe möglicher Parklizenzgebiete entsprechend Punkt 2 zu ermitteln. 4. Dem Bezirksausschuss Bogenhausen sind die daraus resultierenden Vorschläge inklusive der Datengrundlage vorzustellen. Begründung: Im Herbst 2024 wurde dem Bezirksausschuss vom Mobilitätsreferat eine Anhörung für drei neu einzurichtende Parklizenzgebiete in Altbogenhausen und der Parkstadt Bogenhausen vorgelegt. Der Bezirksausschuss hat dieser Vorlage zugestimmt, aber auch die Durchführung von Einwohnerversammlungen für die jeweiligen Parklizenzgebiete beschlossen. In diesen Einwohnerversammlungen im Frühjahr 2025 haben sich jeweils eine deutliche Mehrheit der Teilnehmenden gegen die Parklizenzgebiete positioniert. Der BA respektiert das Votum der Bürger*innen, schließt sich der grundsätzlichen Ablehnung von Parklizenzgebieten aber nicht an. Im Wesentlichen liegt das daran, dass viele der Argumente, welche gegen die Parklizenzgebiete angeführt wurden, auf Tatsachenbehauptungen basieren, die wir nicht teilen. Eines der Gegenargumente lautete, dass es gar keinen hohen Parkdruck in den Gebieten gäbe. Dieser Ansicht haben sowohl anwesende Bürger*innen als auch das Mobilitätsreferat auf Grundlage der Datenerhebungen widersprochen. Der Kritik, dass diese Untersuchungen veraltet seien, trägt dieser Antrag Rechnung, indem neue Datenerhebungen gefordert werden. Dass auch in der Anwohnerschaft diese Behauptung nicht unangefochten ist, wird auch daran deutlich, dass für das Gebiet Mühlbaurstaße von den Anwohner*innen ein Antrag beschlossen wurde, der forderte, das Gebiet aufzuteilen. Dem BA ist bekannt, dass innerhalb der Gebiete der Parkdruck stark divergiert. Bei den Beratungen im Bezirksausschuss wurde jedoch vor allem der Verdrängungseffekt diskutiert, welcher bei einem kleineren Gebietsumfang zu einem erhöhten Parkdruck in den direkt angrenzenden Straßen geführt hätte. Diese Befürchtung scheinen die Anwohner*innen nicht zu teilen. Daher werden wir uns jetzt auf die Straßenzüge zu konzentrieren, welche den höchsten Parkdruck aufweisen und die Gebietsumgriffe daran ausrichten. Weiter wurde angeführt, dass der vorhandene Parkdruck vor allem durch dauerparkende Anhänger, Wohnmobile etc. verursacht sei und sich das Problem erledige, wenn man diese beseitigen würde. Dies ist ein Dauerthema im Bezirksausschuss und wird regelmäßig diskutiert. Leider hat die Stadt München nicht die verkehrsrechtlichen Mittel, um solche Gefährte aus den Wohnvierteln rauszuhalten. Parklizenzgebiete würden hingegen einen Großteil aus dem Gebiet verdrängen, da nur zugelassene Kraftfahrzeuge mit einer Bewohnerlizenz oder einem Parkschein in diesen abgestellt werden dürfen. Für den BA sind Parklizenzgebiete also zurzeit das einzige Mittel, um das Problem wirksam anzugehen. Auf große Kritik ist zudem auch gestoßen, dass die Pläne die aktuelle Praxis des Gehwegparkens beenden und so den Parkdruck zusätzlich erhöhen würden. Dazu muss angemerkt werden, dass die Verwaltung nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts verpflichtet ist, bei einer Beschwerdelage aktiv zu werden und das Gehwegparken zu unterbinden. Seit Herbst 2024 hat die Polizei allein im Gebiet Mühlbaurstraße in zwei Straßenzügen solche Maßnahmen eingeleitet und durchgesetzt. Weitere Straßen werden sukzessive angegangen werden. Es handelt sich also nicht um einen „Stellplatzentfall“, der durch die Parklizenzgebiete ausgelöst wird. Im Gegenteil wird durch die Parklizenzgebiete der absehbar stärkere Parkdruck abgefedert, da dieser bereits in der Gesamtplanung berücksichtigt ist. Die Planung nimmt nur vorweg, was unvermeidbar ist. Einige Kritikpunkte basierten auch auf schlicht falschen Behauptungen, wie z.B., dass Pflegedienste nicht mehr in den Gebieten arbeiten könnten. Es gibt aber viele Ausnahmen und Sonderregelungen, die garantieren, dass alle berücksichtigt werden, seien es Handwerksbetriebe, Lieferdienste und Nutzer*innen von Car-Sharing und Mietautos. Zudem ist festzuhalten, dass die Anzahl der Parklizenzen pro Haushalt nicht begrenzt ist. Grundsätzlich ist jede Person mit Fahrerlaubnis berechtigt, einen Anwohnerparkausweis zu beantragen, solange sie über keinen eigenen privaten Stellplatz verfügt. Denn das Grundprinzip von Parklizenzgebieten ist einfach: Anwohner*innen, welche keinen eigenen Stellplatz haben, werden in Bezug auf öffentlichen Parkraum privilegiert – zulasten von Personen mit eigenem Stellplatz und Besucher*innen. Das stellt sicher, dass diejenigen, die wirklich auf öffentliche Stellplätze angewiesen sind, auch eine deutlich erhöhte Chance haben, diese zu nutzen. Wir als Bezirksausschuss nehmen die Kritik aus den Einwohnerversammlungen sehr deutlich zur Kenntnis und ziehen unsere Schlüsse daraus. Wir werden die Planungen anpassen und uns ausschließlich auf die stark betroffenen Bereiche konzentrieren, mit einer neuen Datengrundlage und möglicherweise daraus abgeleiteten neuen Zuschnitten. Aber wir halten grundsätzlich an dem Instrument der Parklizenzgebiete fest, da wir überzeugt sind, dass diese eine Verbesserung für die Anwohner*innen bedeuten. Antragsteller*innen: Samuel Moser, Petra Cockrell Karin Vetterle Hanspeter Fenzel Fraktion Bündnis 90/Die Grünen SPD-Fraktion ÖDP-Fraktion === 20-26 _ B 07980_B07980 Parklizenzgebiete AS.pdf === U-Bahn: Linien U1,U2,U3,U6 Haltestelle Sendlinger Tor muenchenunterwegs.de Straßenbahn: Linie 16-18, 27 Haltestelle Sendlinger Tor muenchen.de/mor Bus: Linien 52,152 Haltestelle Blumenstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Strategie MOR-GB1 Per E-Mail Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Ost bag-ost.dir@muenchen.de An den BA 13 - Bogenhausen Herr Ring Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 29.10.2025 Überarbeitung der Planung von Parklizenzgebieten in Bogenhausen BA-Antrag Nr. 20-26 / B 07980 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 13 - Bogenhausen Sehr geehrter Herr Ring, zu Ihrem Antrag vom 14.07.2025 teilen wir Ihnen Folgendes mit: "In dem BA Antrag Nr. 20-26 B 07980 wird das Mobilitätsreferat aufgefordert die Planungen für Parklizenzgebiete in Bogenhausen grundlegend zu überarbeiten. Das Mobilitätsreferat plant daher die benötigte Erfassung im Jahr 2026 durchzuführen und überplante Gebiete vorzustellen. Sollte sich der Bezirksausschuss im Anschluss daran für die Einführung von Lizenzgebieten aussprechen werden diese dem Stadtrat in einem Beschlussentwurf zur Entscheidung vorgelegt." Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt. Mit freundlichen Grüßen Ihr MOR-GB1-Strategie Team I. Seite 2 von 2 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] II. über das DMS (E-Akte) an MOR-GL5 mit der Bitte um Abschluss des RIS und DMS-Vorganges III. Ablage bei MOR-GB1

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 13 - Bogenhausen

Sitzungsdatum

18.11.2025 um 19:30 Uhr

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