=== 20-26 _ B 07980_B07980 Parklizenzgebiete.pdf ===
Antrag 14.07.2025
Überarbeitung der Planung von Parklizenzgebieten in Bogenhausen
Der BA13 fordert das Mobilitätsreferat auf, die bisherigen Planungen für Parklizenzgebiete in
Bogenhausen grundlegend zu überarbeiten. Die neuen Planungen sollen sich an folgenden
Leitlinien ausrichten:
1. Die bisherige Planung für drei neue Parklizenzgebiete in Altbogenhausen und der
Parkstadt Bogenhausen wird in der jetzigen Form nicht weiterverfolgt.
2. Das Mobilitätsreferat soll für die Straßenzüge mit dem höchsten Parkdruck,
insbesondere im Bereich, der umschlossen ist von der Prinzregentenstr. (südlich),
Ismaninger Str. (westlich), Sternwartstr./ Röntgenstr./Mühlbaurstr. (nördlich) und
Richard-Strauss-Str. (östlich) einen neuen Vorschlag für die Einrichtung eines oder
mehrerer Parklizenzgebiete erarbeiten. Es sind dabei auch Varianten zu erarbeiten,
die nur Teile des Untersuchungsgebietes umfassen.
3. Für den Gebietsumgriff sollen neue Daten bezüglich des aktuellen Stellplatzdefizits
erhoben werden. Auf dieser Basis soll eine Priorisierung des Handlungsbedarfs
erfolgen, um daraus resultierend Umgriffe möglicher Parklizenzgebiete entsprechend
Punkt 2 zu ermitteln.
4. Dem Bezirksausschuss Bogenhausen sind die daraus resultierenden Vorschläge
inklusive der Datengrundlage vorzustellen.
Begründung:
Im Herbst 2024 wurde dem Bezirksausschuss vom Mobilitätsreferat eine Anhörung für drei
neu einzurichtende Parklizenzgebiete in Altbogenhausen und der Parkstadt Bogenhausen
vorgelegt. Der Bezirksausschuss hat dieser Vorlage zugestimmt, aber auch die Durchführung
von Einwohnerversammlungen für die jeweiligen Parklizenzgebiete beschlossen. In diesen
Einwohnerversammlungen im Frühjahr 2025 haben sich jeweils eine deutliche Mehrheit der
Teilnehmenden gegen die Parklizenzgebiete positioniert.
Der BA respektiert das Votum der Bürger*innen, schließt sich der grundsätzlichen Ablehnung
von Parklizenzgebieten aber nicht an. Im Wesentlichen liegt das daran, dass viele der
Argumente, welche gegen die Parklizenzgebiete angeführt wurden, auf
Tatsachenbehauptungen basieren, die wir nicht teilen.
Eines der Gegenargumente lautete, dass es gar keinen hohen Parkdruck in den Gebieten gäbe.
Dieser Ansicht haben sowohl anwesende Bürger*innen als auch das Mobilitätsreferat auf
Grundlage der Datenerhebungen widersprochen. Der Kritik, dass diese Untersuchungen
veraltet seien, trägt dieser Antrag Rechnung, indem neue Datenerhebungen gefordert
werden. Dass auch in der Anwohnerschaft diese Behauptung nicht unangefochten ist, wird
auch daran deutlich, dass für das Gebiet Mühlbaurstaße von den Anwohner*innen ein Antrag
beschlossen wurde, der forderte, das Gebiet aufzuteilen.
Dem BA ist bekannt, dass innerhalb der Gebiete der Parkdruck stark divergiert. Bei den
Beratungen im Bezirksausschuss wurde jedoch vor allem der Verdrängungseffekt diskutiert,
welcher bei einem kleineren Gebietsumfang zu einem erhöhten Parkdruck in den direkt
angrenzenden Straßen geführt hätte. Diese Befürchtung scheinen die Anwohner*innen nicht
zu teilen. Daher werden wir uns jetzt auf die Straßenzüge zu konzentrieren, welche den
höchsten Parkdruck aufweisen und die Gebietsumgriffe daran ausrichten.
Weiter wurde angeführt, dass der vorhandene Parkdruck vor allem durch dauerparkende
Anhänger, Wohnmobile etc. verursacht sei und sich das Problem erledige, wenn man diese
beseitigen würde. Dies ist ein Dauerthema im Bezirksausschuss und wird regelmäßig
diskutiert. Leider hat die Stadt München nicht die verkehrsrechtlichen Mittel, um solche
Gefährte aus den Wohnvierteln rauszuhalten. Parklizenzgebiete würden hingegen einen
Großteil aus dem Gebiet verdrängen, da nur zugelassene Kraftfahrzeuge mit einer
Bewohnerlizenz oder einem Parkschein in diesen abgestellt werden dürfen. Für den BA sind
Parklizenzgebiete also zurzeit das einzige Mittel, um das Problem wirksam anzugehen.
Auf große Kritik ist zudem auch gestoßen, dass die Pläne die aktuelle Praxis des
Gehwegparkens beenden und so den Parkdruck zusätzlich erhöhen würden. Dazu muss
angemerkt werden, dass die Verwaltung nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts
verpflichtet ist, bei einer Beschwerdelage aktiv zu werden und das Gehwegparken zu
unterbinden. Seit Herbst 2024 hat die Polizei allein im Gebiet Mühlbaurstraße in zwei
Straßenzügen solche Maßnahmen eingeleitet und durchgesetzt. Weitere Straßen werden
sukzessive angegangen werden. Es handelt sich also nicht um einen „Stellplatzentfall“, der
durch die Parklizenzgebiete ausgelöst wird. Im Gegenteil wird durch die Parklizenzgebiete der
absehbar stärkere Parkdruck abgefedert, da dieser bereits in der Gesamtplanung
berücksichtigt ist. Die Planung nimmt nur vorweg, was unvermeidbar ist.
Einige Kritikpunkte basierten auch auf schlicht falschen Behauptungen, wie z.B., dass
Pflegedienste nicht mehr in den Gebieten arbeiten könnten. Es gibt aber viele Ausnahmen und
Sonderregelungen, die garantieren, dass alle berücksichtigt werden, seien es
Handwerksbetriebe, Lieferdienste und Nutzer*innen von Car-Sharing und Mietautos. Zudem
ist festzuhalten, dass die Anzahl der Parklizenzen pro Haushalt nicht begrenzt ist.
Grundsätzlich ist jede Person mit Fahrerlaubnis berechtigt, einen Anwohnerparkausweis zu
beantragen, solange sie über keinen eigenen privaten Stellplatz verfügt. Denn das
Grundprinzip von Parklizenzgebieten ist einfach: Anwohner*innen, welche keinen eigenen
Stellplatz haben, werden in Bezug auf öffentlichen Parkraum privilegiert – zulasten von
Personen mit eigenem Stellplatz und Besucher*innen. Das stellt sicher, dass diejenigen, die
wirklich auf öffentliche Stellplätze angewiesen sind, auch eine deutlich erhöhte Chance haben,
diese zu nutzen.
Wir als Bezirksausschuss nehmen die Kritik aus den Einwohnerversammlungen sehr deutlich
zur Kenntnis und ziehen unsere Schlüsse daraus. Wir werden die Planungen anpassen und uns
ausschließlich auf die stark betroffenen Bereiche konzentrieren, mit einer neuen
Datengrundlage und möglicherweise daraus abgeleiteten neuen Zuschnitten. Aber wir halten
grundsätzlich an dem Instrument der Parklizenzgebiete fest, da wir überzeugt sind, dass diese
eine Verbesserung für die Anwohner*innen bedeuten.
Antragsteller*innen:
Samuel Moser, Petra Cockrell Karin Vetterle Hanspeter Fenzel
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen SPD-Fraktion ÖDP-Fraktion
=== 20-26 _ B 07980_B07980 Parklizenzgebiete AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U1,U2,U3,U6
Haltestelle Sendlinger Tor
muenchenunterwegs.de
Straßenbahn: Linie 16-18, 27
Haltestelle Sendlinger Tor
muenchen.de/mor
Bus: Linien 52,152
Haltestelle Blumenstraße
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Strategie
MOR-GB1
Per E-Mail
Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Ost
bag-ost.dir@muenchen.de
An den BA 13 - Bogenhausen
Herr Ring
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
29.10.2025
Überarbeitung der Planung von Parklizenzgebieten in
Bogenhausen
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 07980 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 13 - Bogenhausen
Sehr geehrter Herr Ring,
zu Ihrem Antrag vom 14.07.2025 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
"In dem BA Antrag Nr. 20-26 B 07980 wird das Mobilitätsreferat aufgefordert die Planungen für
Parklizenzgebiete in Bogenhausen grundlegend zu überarbeiten.
Das Mobilitätsreferat plant daher die benötigte Erfassung im Jahr 2026 durchzuführen und
überplante Gebiete vorzustellen. Sollte sich der Bezirksausschuss im Anschluss daran für die
Einführung von Lizenzgebieten aussprechen werden diese dem Stadtrat in einem
Beschlussentwurf zur Entscheidung vorgelegt."
Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr MOR-GB1-Strategie Team
I.
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LHM-Schutzbedarf:
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II. über das DMS (E-Akte) an MOR-GL5
mit der Bitte um Abschluss des RIS und DMS-Vorganges
III. Ablage bei MOR-GB1