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in Bezirksausschuss 13 - Bogenhausen, München
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Ensemble
Das Ensemble Bogenhausen ist mit den Villen- und Wohnvierteln sowie den Platzanlagen eine städtebauliche Gesamtanlage von hohem Rang und überregionaler Bedeutung. Zur Koordination der baulichen Entwicklung der Stadt München wurde 1892 der erste städtebauliche Ideenwettbewerb ausgeschrieben, der eine gesamte Stadt mit den zur Eingemeindung vorgesehenen Gebieten umfasste. Die Wettbewerbsbeiträge wurden anschließend von dem neu gegründeten Stadterweiterungsbüro unter der Leitung Theodor Fischer berücksichtigt und flossen bei der Aufstellung eines Generallinienplans ein. Im Zuge dessen entwickelte Theodor Fischer 1904 einen Staffelbauplan, der noch bis Ende des Jahres 1979 gültig war und städtebauliches Instrument von einer über die Stadt München weit hinausgehenden geschichtlichen Bedeutung ist. Zu den geplanten Eingemeindungen gehörte 1892 das ehemalige Bauerndorf Bogenhausen. Die Strukturierung der im Nordosten Münchens noch unbebauten Grundflächen und somit die Schaffung eines neuen Stadtteils richtete sich fortschrittlich nach der damaligen städtebaulichen Theorie und Praxis. 1895 skizzierte Baurat August Voit erstmals einen Plan für den Bereich zwischen der Einstein-, der Ismaninger Straße und dem heutigen Mittleren Ring; 1898 erfolgte im Generallinienplan durch Theodor Fischer für das gleiche Gebiet eine Modifizierung. Für die Planung maßgeblich waren der Münchner Staffelbauplan, das Ideengut des sogenannten „malerischen“ Städtebaus mit seinen kunsttechnischen Gestaltungsprinzipien und der Grundgedanke eines polyzentralem Konzeptes nach dem Wettbewerbsbeitrag von Karl Henrici. Entsprechend dieser Planung wurde die Bebauung ab dem Ende des 19. Jh. weitgehend unverändert realisiert, wobei für die Fläche zwischen den Maximiliansanlagen und der Ismaninger Straße bereits seit den 1880er Jahren ein laufendes Projekt einer Villenanlage bestand. Voraussetzung zur Erschließung und Zugänglichkeit dieses Villengebietes an der Maria-Theresia-Straße/Möhlstraße sowie des neuen Stadtteiles Bogenhausen war die Verlängerung der Prinzregentenstraße über das rechte Isarufer hinaus notwendig. Die Prinzregentenstraße ist gleichzeitig Erschließungsstraße und repräsentative Hauptachse; der Prinzregentenplatz hat nicht nur Verteilerfunktion für mehrere Nebenstraßen, sondern ist durch seinen repräsentativen Theaterbau auch städtebaulicher Höhepunkt in dem sonst als Wohngebiet ausgewiesenen Stadtbereich. Das neue Straßennetz zeichnet sich von größter Differenziertheit aus: Es handelt sich fast ausschließlich um gekrümmte oder leicht schräg geführte Straßen von unterschiedlichster Länge und Breite. An ihren Kreuzungsstellen sind sie grundsätzlich leichter oder stärker zueinander versetzt, so dass eine längere geradlinige Straßenflucht nicht entstehen kann. Die Baublöcke, die durch dieses Straßensystem ausgeschnitten sind, zeigen die unterschiedlichsten Größenformate und Formen; in seiner Unregelmäßigkeit gleicht kein Baublock dem anderen. Durch zusätzliches Verengen oder Aufweiten von Baulinien entstehen an den verschiedensten Stellen kleine Platzbildungen, zum Beispiel an der Einmündung der Cuvilliesstraße in die Lamontstraße oder an der Einmündung der Schumannstraße in die Holbeinstraße. Der einzigen längeren, geradlinigen Straße in diesem Bereich, der Possartstraße, ist östlich der rechteckige, in den Baulinien allerdings auch leicht verschobene Shakespeareplatz angelegt; im Süden beginnt sie am Prinzregentenplatz und nördlich endet sie in dem sehr unregelmäßig geformten Galileiplatz, so dass sie das Rückgrat für eine kleine Platzfolge bildet. Die von Osten und Westen in die Ismaninger Straße einmündenden Straßen treffen nie aufeinander. Durch diese überlegte Baulinienführung, durch die Knicke, Krümmungen, Abschrägungen, Verbreiterungen und Verengungen ist gewährleistet, dass sich kurze, überschaubare Straßen- und Platzpartien ergeben, die - bei entsprechender Aufrissbebauung - immer geschlossene Blickbezüge ermöglichen. Diese Aufrissbebauung zeigt eine in hohem Maß vielfältige und differenzierte Anwendung von unterschiedlichen Baustaffeln. Von den möglichen neun Baustaffeln - fünf geschlossenen und vier offenen - sind acht angewendet. Begonnen an der Isarkante im Westen ergibt sich nach Osten hin folgender Wechsel in der Bebauungshöhe, -dichte und -struktur: An der Maria-Theresia- und Möhlstraße ist die Bebauung weiträumig, offen und niedrig; an der Ismaninger Straße ist sie auf der Westseite offen und geschlossen durchmischt und höhenmäßig etwas angehoben, auf der Ostseite hoch und geschlossen; östlich der Ismaninger Straße bis hin zur Lamontstraße bleibt es bei einer Bauverdichtung bei etwas kleinteiligerer und höhenmäßig leicht herabgezonter Bebauung, die bereits überleitet zur wieder offenen, niedrigen und großräumigen Bebauung im Bereich um den Shakespeare- und Galileiplatz. Den Bautypen und der Struktur nach handelt es sich an der Maria-Theresia-/Möhlstraße um großvolumige, sehr repräsentative und stattliche Villen in großzügig zugeschnittenen parkartigen Parzellen, an der Ismaninger und Trogerstraße um vier- und fünfgeschossige Gruppen herrschaftlicher Mietshäuser, an der Rauch-, Cuvillies- und Friedrich-Herschel-Straße um eine Einfamilien-Reihenhausbebauung und an den östlich anschließenden Partien wieder um Villen, einzelnstehend oder in Zweier- und Dreiergruppen, vergleichsweise zu den Villen an der Isarkante kleinformatiger. Die bauliche Verdichtung sämtlicher Straßen, die in den Prinzregentenplatz, die Prinzregentenstraße und von Osten in die Ismaninger Straße einmünden, dient der städtebaulichen Orientierung auf die Haupt- und Hauptverkehrsstraßen hin. Darüber hinaus ist der neue Stadtteil Bogenhausen eigentlich ein verkehrsberuhigtes Wohnquartier, stark geprägt durch den parkartigen Baumbestand und die zahlreichen Grünflächen in Gärten, Vorgärten und Platzanlagen. Charakteristisch auch die Einzäunungen der Vorgartenzonen, die im Bereich der Maria-Theresia- und Möhlstraße zu künstlerisch aufwendigen Vorgarteneinfassungen mit schmiedeeisernen Portalen gesteigert sind. Das zu seiner Entstehungszeit vornehmste Villen- und Wohnviertel der Stadt weist eine Fülle von qualitätvollen Einzelbauten und auch ganzen Baugruppen auf. Zum Beispiel entstanden in der Holbeinstraße durch die Architekten Sigmund Weidenschlager, Max Kirschner und Emil Ludwig zwischen 1903 und 1911 eine ganze Reihe vornehme, reich gegliederte und dekorierte Jugendstilhäuser, denen sich ein 1905 durch Heilmann und Littmann errichteter Verwaltungsbau als neubarocker Gruppenbau zuordnet. Auch die Villen an der Maria-Theresia- und Möhlstraße repräsentieren eine Glanzepoche der Münchner Architektur der Jahrhundertwende; so beispielsweise die ehemalige Villa des Bildhauers Adolf Hildebrand in der Siebertstraße 2, 1895-98 nach Plänen von Carlo Sattler in neubarocken Formen erbaut, sowie die Neubarockvilla an der Höchlstraße 2, errichtet 1899-1901 durch Heilmann und Littmann für Rudolf Diesel, und das sogenannte "Haus Lindenhof" an der Höchlstraße 4, 1903/04 von Max Littmann als eigenes Wohnhaus erbaut. An der einseitig bebauten Maria-Theresia-Straße sind zu erwähnen die städtebaulich wichtigen Villen Nummer 16 und 17, erstere ein palastartiger neuklassizistischer Bau aus dem Jahr 1921 von Gustav Ludwig, die andere neubarock, erbaut 1894 für Prinz Friedrich von Hohenzollern. In der Maria-Theresia-Straße 27 errichtete Martin Dülfer 1897/98 eine frühe Jugendstil-Villa. Zudem sind Villen von den Architekten Heilmann und Littmann, Leonhard Romeis, Emanuel Seidl und Eugen Drollinger an der Möhlstraße zu finden. Um eine im städtebaulichen Sinne sehr geschickte architektonische Lösung handelt es sich bei der 1910/11 durch Heilmann und Littmann errichteten Einfamilien-Reihenhausanlage, die karreeartig um die Cuvillies-, Rauch- und Friedrich-Herschel-Straße geführt wurde; um einen Übergang von der viergeschossig bebauten Ismaninger Straße zum zweigeschossigen Villenbereich weiter östlich zu schaffen, wurde bei diesen Reihenhäusern durch Verwendung eines Tiefparterres, zwei ausgebauten Vollgeschossen und einem herabgezogenen Mansardwalmdach optisch niedrigere Bebauung suggeriert. Die Bebauung an der Maria-Theresia-Straße und Möhlstraße und die zwischen Holbeinstraße, Sternwartstraße und Friedrich-Herschel-Straße war bis zum Ersten Weltkrieg im Wesentlichen abgeschlossen. Die weiter östlichen Bereiche um Galilei- und Shakespeareplatz bis an die Mühlbaurstraße sowie teilweise Bauplätze nördlich und südlich der Prinzregentenstraße, an der Schumannstraße, der Geibelstraße und bis an die Einsteinstraße sind in den 1920er und 1930er Jahren baulich aufgefüllt worden. Dabei entstanden vornehmlich zusammenhängende, die dortigen Baublöcke bildenden Wohnanlagen, welche sich ebenso nach dem Münchner Staffelbauplan richten. Während die Konzeption vor dem Ersten Weltkrieg nicht unwesentlich in der Hand der Terraingesellschaft Heilmann und Littmann AG, lag, die in größerem Umfang Baugelände erworben, parzelliert und bebaut haben, wurden die mehrteiligen Wohnanlagen nach dem Krieg hauptsächlich von den Münchner Baugesellschaften wie dem Bauverein München-Haidhausen, dem Deutschen Volksheimbau der Gemeinnützigen Heimstätten Aktien-Gesellschaft und dem Verein für Verbesserung der Wohnungsverhältnisse veranlasst. Architekten waren unter anderem Eugen Drollinger, Ludwig Naneder, Johann Mund, Gustav Ludwig, Helmuth Wolff und Ernst Barth. Insgesamt hat die Anwendung der Prinzipien der Münchner Stadterweiterungsplanung des ausgehenden 19. Jahrhunderts in Bogenhausen zu einer überzeugenden städtebaulichen Lösung geführt: Entstanden ist ein großflächiges, differenziert gegliedertes und gestaltetes, teilweise fast parkartiges Wohngebiet, welches sich unter Ausnützung einer vorgegebenen topographischen Situation optisch und strukturell von anderen Stadtteilen unterscheidendet. Eine deutliche Einheitlichkeit ohne jegliche Einförmigkeit ist erzielt durch die wechselvolle Folge ästhetischer Bildsequenzen, durch die Überschaubarkeit geschlossener Platz- und Straßenräume unter Vorgabe des Staffelbauplans als städtisches Gliederungsinstrument.
Aktennummer E-1-62-000-7
Jede bauliche Änderung an einem Baudenkmal oder in einem Ensemble braucht eine Erlaubnis nach Art. 6 BayDSchG.
Geofachdaten © Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (CC BY-ND 4.0)
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© Statistisches Bundesamt (Destatis), Zensus 2022, 100-m-Gitter, DL-DE-BY-2.0
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