Text aus den Unterlagen
=== 20-26 _ V 19716_V 19716 Einziehung Teilstrecke Halserspitzstrasse BE.pdf ===
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes
im Stadtbezirk 14 Berg am Laim
Einziehung
einer Teilstrecke der Halserspitzstraße
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19716
Anlage
1 Plan
Beschluss des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 14 Berg am Laim
vom 28.04.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag der Referentin
Nach Art. 8 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 05.10.1981 (BayRS 91-1-B), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 23.12.2025 (GVBl. S. 699), muss die Einziehung, durch die
eine Straße dem Verkehr entzogen wird, durch die Straßenbaubehörde förmlich
verfügt werden.
Die bisher als „beschränkt-öffentlicher Weg, nur für Fußgänger, Anliegerverkehr
frei“ gewidmete Teilstrecke der Halserspitzstraße (Teilfläche aus Flst. Nr. 254/21,
Gemarkung Berg am Laim) zwischen 6 m westlich der Weggabelung (= km 0,069)
und 11 m westlich davon (= km 0,080) ist wegerechtlich gem. Art. 8 BayStrWG
einzuziehen.
Die Straßenfläche ist durch ein Tor abgesperrt und hat keine Bedeutung mehr für
den öffentlichen Verkehr. Durch die Einziehung wird das Bauvorhaben einer
Kinderkrippe begünstigt.
Die Absicht der Einziehung wurde im Amtsblatt Nr. 32 vom 20.11.2025 ortsüblich
bekannt gegeben. Es wurden keine Einwände gegen das Vorhaben erhoben.
Die Straßenbaubehörde für die einzuziehende Straßenstrecke ist die
Landeshauptstadt München. Die Stadt besitzt auch die für die Einziehung
erforderlichen Verfügungsbefugnisse.
Soweit nachfolgendem Antrag stattgegeben wird, veranlasst das Baureferat die
Einziehung und wird die öffentliche Bekanntgabe der Verfügung gem. Art. 41 Abs.
Telefon: 233 - 60120
Telefax: 233 - 60105
Baureferat
Verwaltung und Recht
Seite 2
3 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) vom 23.12.1976
(BayRS 2010-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.12.2024 (GVBl. S. 599),
vornehmen.
Der Korreferent des Baureferates, Herr Stadtrat Ruff, und der Verwaltungsbeirat
der Hauptabteilung Verwaltung und Recht, Herr Stadtrat Babor, haben je einen
Abdruck der Beschlussvorlage erhalten.
II. Antrag der Referentin
Der Einziehung der bisher als „beschränkt-öffentlicher Weg, nur für Fußgänger,
Anliegerverkehr frei“ gewidmeten Teilstrecke der Halserspitzstraße zwischen 6 m
westlich der Weggabelung (= km 0,069) und 11 m westlich davon (= km 0,080)
gem. Art. 8 BayStrWG wird zugestimmt.
III. Beschluss
nach Antrag.
Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 14 der Landeshauptstadt München
Der Vorsitzende Die Referentin
Alexander Friedrich Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer
Berufsm. Stadträtin
Seite 3
IV. Wv. Baureferat - RG 4 zur weiteren Veranlassung.
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdruckes mit dem Original wird
bestätigt.
An den Bezirksausschuss 14
An das Direktorium - D-II-BA-OST
An das Direktorium - Dokumentationsstelle
An das Revisionsamt
An die Stadtkämmerei
An das Kommunalreferat
An das Kommunalreferat - GeodatenService
An das Kreisverwaltungsreferat
An das Kreisverwaltungsreferat - KVR-III/15
An das Mobilitätsreferat - MOR-GB2.211
An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung
An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung - PLAN-HAII-34B
An das Polizeipräsidium München Abt. Einsatz E4
An das Baureferat - RG4, VVE, VV-Geb, G, TZ, T1, T2
zur Kenntnis.
Mit Vorgang zurück an das Baureferat - VZ
zum Vollzug des Beschlusses.
Am .....................
Baureferat - RG 4
I. A.
Seite 4
V. Abdruck von I. mit IV.
1. An das
Es wird gebeten, von der Abänderung des Beschlusses durch den
Bezirksausschuss Kenntnis zu nehmen; der Beschluss betrifft auch Ihr Referat.
Es wird um umgehende Mitteilung ersucht, ob der Beschluss aus dortiger Sicht
vollzogen werden kann.
2. Zurück an das Baureferat - RG 4
Der Beschluss
kann vollzogen werden.
kann / soll nicht vollzogen werden
VI. An das Direktorium - D-II-BA
Der Beschluss des Bezirksausschusses 14 kann vollzogen werden.
Der Beschluss des Bezirksausschusses 14 kann / soll nicht vollzogen
werden (Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt).
Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren
Verfahren einzuholen.
Am .....................
Baureferat - RG 4
I. A.
=== 20-26 _ V 19716_V 19716 Einziehung Teilstrecke Halserspitzstrasse A1.pdf ===
0 40
m
Erstellungsdatum 18.09.2025
Einziehung nach BayStrWG
Erstellt für Maßstab 1:1 000
zur Maßentnahme nur bedingt geeignet
Erstellt mit GeoInfoWeb - geoinfoweb.muenchen.de
©
Landeshauptstadt
München
2025,
Flurstücke
und
Gebäude:
©
Bayerische
Vermessungsverwaltung
2025
´
=== B 14_VG 28.04.2026 oeff. 2. 1..pdf ===
Datum: 29.04.2026
Telefon: 089 - 233 76 14 86
Telefax: 089 - 233 12 76 2607
Email: bag-ost.dir@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle Ost
An das Baureferat
(E) Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes
im Stadtbezirk 14 Berg am Laim
Einziehung
einer Teilstrecke der Halserspitzstraße
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19716
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 14 - Berg am Laim
vom 28. April 2026
☒ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Begründung der Ablehnung: