(E) Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes im Stadtbezirk 14 Berg am Laim Einziehung einer Teilstre…

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(E) Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes im Stadtbezirk 14 Berg am Laim Einziehung einer Teilstrecke der Halserspitzstraße

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  • 20-26 _ V 19716_V 19716 Einziehung Teilstrecke Halserspitzstrasse BE.pdf
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  • B 14_VG 28.04.2026 oeff. 2. 1..pdf
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=== 20-26 _ V 19716_V 19716 Einziehung Teilstrecke Halserspitzstrasse BE.pdf === Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes im Stadtbezirk 14 Berg am Laim Einziehung einer Teilstrecke der Halserspitzstraße Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19716 Anlage 1 Plan Beschluss des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 14 Berg am Laim vom 28.04.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Nach Art. 8 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.10.1981 (BayRS 91-1-B), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.12.2025 (GVBl. S. 699), muss die Einziehung, durch die eine Straße dem Verkehr entzogen wird, durch die Straßenbaubehörde förmlich verfügt werden. Die bisher als „beschränkt-öffentlicher Weg, nur für Fußgänger, Anliegerverkehr frei“ gewidmete Teilstrecke der Halserspitzstraße (Teilfläche aus Flst. Nr. 254/21, Gemarkung Berg am Laim) zwischen 6 m westlich der Weggabelung (= km 0,069) und 11 m westlich davon (= km 0,080) ist wegerechtlich gem. Art. 8 BayStrWG einzuziehen. Die Straßenfläche ist durch ein Tor abgesperrt und hat keine Bedeutung mehr für den öffentlichen Verkehr. Durch die Einziehung wird das Bauvorhaben einer Kinderkrippe begünstigt. Die Absicht der Einziehung wurde im Amtsblatt Nr. 32 vom 20.11.2025 ortsüblich bekannt gegeben. Es wurden keine Einwände gegen das Vorhaben erhoben. Die Straßenbaubehörde für die einzuziehende Straßenstrecke ist die Landeshauptstadt München. Die Stadt besitzt auch die für die Einziehung erforderlichen Verfügungsbefugnisse. Soweit nachfolgendem Antrag stattgegeben wird, veranlasst das Baureferat die Einziehung und wird die öffentliche Bekanntgabe der Verfügung gem. Art. 41 Abs. Telefon: 233 - 60120 Telefax: 233 - 60105 Baureferat Verwaltung und Recht Seite 2 3 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) vom 23.12.1976 (BayRS 2010-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.12.2024 (GVBl. S. 599), vornehmen. Der Korreferent des Baureferates, Herr Stadtrat Ruff, und der Verwaltungsbeirat der Hauptabteilung Verwaltung und Recht, Herr Stadtrat Babor, haben je einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. II. Antrag der Referentin Der Einziehung der bisher als „beschränkt-öffentlicher Weg, nur für Fußgänger, Anliegerverkehr frei“ gewidmeten Teilstrecke der Halserspitzstraße zwischen 6 m westlich der Weggabelung (= km 0,069) und 11 m westlich davon (= km 0,080) gem. Art. 8 BayStrWG wird zugestimmt. III. Beschluss nach Antrag. Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 14 der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Alexander Friedrich Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer Berufsm. Stadträtin Seite 3 IV. Wv. Baureferat - RG 4 zur weiteren Veranlassung. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdruckes mit dem Original wird bestätigt. An den Bezirksausschuss 14 An das Direktorium - D-II-BA-OST An das Direktorium - Dokumentationsstelle An das Revisionsamt An die Stadtkämmerei An das Kommunalreferat An das Kommunalreferat - GeodatenService An das Kreisverwaltungsreferat An das Kreisverwaltungsreferat - KVR-III/15 An das Mobilitätsreferat - MOR-GB2.211 An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung - PLAN-HAII-34B An das Polizeipräsidium München Abt. Einsatz E4 An das Baureferat - RG4, VVE, VV-Geb, G, TZ, T1, T2 zur Kenntnis. Mit Vorgang zurück an das Baureferat - VZ zum Vollzug des Beschlusses. Am ..................... Baureferat - RG 4 I. A. Seite 4 V. Abdruck von I. mit IV. 1. An das Es wird gebeten, von der Abänderung des Beschlusses durch den Bezirksausschuss Kenntnis zu nehmen; der Beschluss betrifft auch Ihr Referat. Es wird um umgehende Mitteilung ersucht, ob der Beschluss aus dortiger Sicht vollzogen werden kann. 2. Zurück an das Baureferat - RG 4 Der Beschluss kann vollzogen werden. kann / soll nicht vollzogen werden VI. An das Direktorium - D-II-BA Der Beschluss des Bezirksausschusses 14 kann vollzogen werden. Der Beschluss des Bezirksausschusses 14 kann / soll nicht vollzogen werden (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren einzuholen. Am ..................... Baureferat - RG 4 I. A. === 20-26 _ V 19716_V 19716 Einziehung Teilstrecke Halserspitzstrasse A1.pdf === 0 40 m Erstellungsdatum 18.09.2025 Einziehung nach BayStrWG Erstellt für Maßstab 1:1 000 zur Maßentnahme nur bedingt geeignet Erstellt mit GeoInfoWeb - geoinfoweb.muenchen.de © Landeshauptstadt München 2025, Flurstücke und Gebäude: © Bayerische Vermessungsverwaltung 2025 ´ === B 14_VG 28.04.2026 oeff. 2. 1..pdf === Datum: 29.04.2026 Telefon: 089 - 233 76 14 86 Telefax: 089 - 233 12 76 2607 Email: bag-ost.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Ost An das Baureferat (E) Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes im Stadtbezirk 14 Berg am Laim Einziehung einer Teilstrecke der Halserspitzstraße Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19716 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 14 - Berg am Laim vom 28. April 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung:

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 14 - Berg am Laim

Sitzungsdatum

28.04.2026 um 19:00 Uhr

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