Kein Verkauf städtischer Grundstücke, ohne Zustimmung des zuständigen Bezirksausschusses, die sich für eineGem…
Volltext
Kein Verkauf städtischer Grundstücke, ohne Zustimmung des zuständigen Bezirksausschusses, die sich für eineGemeinbedarfsnutzung jeglicher Art eignen können;