=== 20-26 _ V 16824_V 16824 Pflegerische Versorgung Berg am Laim BE.pdf ===
Telefon: 0 233-68211 Sozialreferat
Amt für Soziale Sicherung
Planung und Interkulturelle
Öffnung
Bedarf und Angebote der pflegerischen Versorgung in Berg am Laim
Weitere Seniorenheime in Berg am Laim
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02632 der Bürgerversammlung des
14. Stadtbezirkes - Berg am Laim
am 09.04.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 16824
1 Anlage
Beschluss des Bezirksausschusses des 14. Stadtbezirkes - Berg am Laim
vom 24.06.2025
Öffentliche Sitzung
Kurzübersicht
zur beiliegenden Beschlussvorlage
Anlass Empfehlung Nr. 20-26 / E 02632 der
Bürgerversammlung des 14. Stadtbezirkes - Berg am
Laim vom 09.04.2025
Inhalt Darstellung der Rolle der Kommune bei der
Sicherstellung pflegerischer Infrastruktur
Aktuelle und prognostische Daten zur Situation älterer
und pflegebedürftiger Menschen im Stadtbezirk 14 -
Berg am Laim
Überblick über die Angebote der Altenhilfe und Pflege im
Stadtbezirk14 - Berg am Laim
Erläuterung des Vorgehens des Sozialreferats bei der
Ermittlung des stadtweiten und regionalen Bedarfs der
pflegerischen Versorgung und daraus abgeleiteter
Aktivitäten
Gesamtkosten/
Gesamterlöse
-/-
Entscheidungsvorschlag
Von der Sachbehandlung als laufende Angelegenheit
gem. § 22 Geschäftsordnung des Stadtrates der
Landeshauptstadt München und der Information des
Sozialreferats über bisherige und weitere Bemühungen
zur Verbesserung des Angebots für ältere Menschen
und Menschen mit Pflegebedarf im 14. Stadtbezirk wird
Kenntnis genommen.
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Gesucht werden kann im RIS
auch unter:
Pflegebedarfsermittlung
Ortsangabe Stadtbezirk 14
Telefon: 0 233-68211 Sozialreferat
Amt für Soziale Sicherung
Planung und Interkulturelle
Öffnung
Bedarf und Angebote der pflegerischen Versorgung in Berg am Laim
Weitere Seniorenheime in Berg am Laim
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02632 der Bürgerversammlung des
14. Stadtbezirkes - Berg am Laim
am 09.04.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 16824
1 Anlage
Vorblatt zum
Beschluss des Bezirksausschusses des 14. Stadtbezirkes - Berg am Laim
vom 24.06.2025
Öffentliche Sitzung
Inhaltsverzeichnis Seite
I. Vortrag der Referentin.....................................................................................................1
1 Zur Rolle der Kommune in der Pflege................................................................................2
1.1 Rechtliche Grundlagen ....................................................................................................2
1.2 Umsetzung in der Landeshauptstadt München................................................................3
2 Aktuelle und prognostische Daten zur Situation älterer und pflegebedürftiger Menschen
in Berg am Laim.................................................................................................................4
2.1 Hauptwohnsitzbevölkerung im Stadtbezirk 14 - Berg am Laim ........................................5
2.2 Menschen mit Pflegebedarf im Stadtbezirk 14 - Berg am Laim........................................5
3 Angebote der Altenhilfe und Pflege im Stadtbezirk 14 - Berg am Laim ..............................6
4 Planungen des Sozialreferats ............................................................................................7
4.1 Vollstationäre Pflege und innovative Versorgungsformen................................................7
4.2 Zeitgemäße Wohnformen für ältere Menschen................................................................9
4.3 Fazit ................................................................................................................................9
II. Antrag der Referentin....................................................................................................10
III. Beschluss.......................................................................................................................10
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02632 Anlage
Telefon: 0 233-68211 Sozialreferat
Amt für Soziale Sicherung
Planung und Interkulturelle
Öffnung
Bedarf und Angebote der pflegerischen Versorgung in Berg am Laim
Weitere Seniorenheime in Berg am Laim
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02632 der Bürgerversammlung des
14. Stadtbezirkes - Berg am Laim
am 09.04.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 16824
1 Anlage
Beschluss des Bezirksausschusses des 14. Stadtbezirkes - Berg am Laim
vom 24.06.2025
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag der Referentin
Die Bürgerversammlung des 14. Stadtbezirks – Berg am Laim hat am 09.04.2025 die
anliegende Empfehlung Nr. 20-26 / E 02632 (Anlage) beschlossen, nach der die
Stadtverwaltung aufgefordert wird, genügend Seniorenheimplätze auch in Berg am Laim
zu schaffen. In der Begründung wird auf einen Mangel an „Seniorenheimen“ in Berg am
Laim, abgeleitet aus der Gegenüberstellung von Angebot („1 Altersheim mit rund 200
Plätzen“) und Anzahl der Bevölkerung im Stadtbezirk („rund 47.000 Einwohner“) im
Vergleich zu Städten ähnlicher Größe („Freising hat 4, Dachau hat 4, Passau hat sogar 10
[vollstationäre Pflegeeinrichtungen]“), verwiesen.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 der Bayerischen
Gemeindeordnung (GO) und § 22 der Geschäftsordnung des Stadtrates der
Landeshauptstadt München (GeschO) zu den laufenden Angelegenheiten gehört. Da es
sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, muss diese nach
Art. 18 Abs. 4 Satz 1 GO und § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungs-
satzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gem. § 9 Abs. 4, 2. Spiegelstrich der
Bezirksausschusssatzung vom Bezirksausschuss behandelt werden. Der Beschluss des
Bezirksausschusses hat jedoch gegenüber der Verwaltung nur empfehlenden Charakter.
Die Landeshauptstadt München ist als kreisfreie Gemeinde gesetzlich zur Feststellung
des längerfristigen Bedarfs an Pflegeeinrichtungen sowie zur Mitwirkung an der
Herstellung einer bedarfsgerechten pflegerischen Infrastruktur verpflichtet.
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Diesen Auftrag erfüllt das Sozialreferat mit seinen Bedarfsermittlungen zur pflegerischen
Versorgung in der Landeshauptstadt München, die in regelmäßigen Abständen von etwa
vier bis sechs Jahren erstellt und mit Vorschlägen zu daraus abzuleitenden Maßnahmen
in den Stadtrat eingebracht werden. Zuletzt hat der Sozialausschuss am 12.12.2024 die
„Bedarfsermittlung zur pflegerischen Versorgung in der Landeshauptstadt München 2024
bis 2035“, Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 14361 beschlossen.
Darin findet sich insbesondere eine mittelfristige Prognose zur Entwicklung der Anzahl der
pflegebedürftigen Münchner*innen – differenziert nach voraussichtlichen Versorgungs-
segmenten und Stadtbezirken. Zudem ist eine Darstellung des aktuellen und
prognostischen Angebots der pflegerischen Infrastruktur sowie ein Bericht über die
bisherigen Bemühungen des Sozialreferats zur Entstehung zusätzlicher Angebote
enthalten und es wird dargestellt, wie und wo in den nächsten Jahren schwerpunktmäßig
die Entstehung weiterer Angebote vorangetrieben werden soll. Für den Stadtbezirk 14 -
Berg am Laim prognostiziert die Vorlage für das Jahr 2035 zwar eine geringe
Deckungslücke von 63 vollstationären Pflegeplätzen. Damit gehört der Stadtbezirk aber
nicht zu den zehn Stadtbezirken, die eine prognostizierte Deckungslücke in Höhe von
mindestens einer Einrichtung (> 80 Plätze) aufweisen und für die deshalb die höchste
Priorität für Flächenreservierungen für vollstationäre Pflegeeinrichtungen festgelegt
wurde.
Nichtsdestotrotz versucht das Sozialreferat schon seit längerem durch verschiedene
Maßnahmen zur Deckung des Bedarfs an pflegerischer Versorgung in Berg am Laim
beizutragen und wird auch weiterhin bei geeigneten Flächen im Stadtbezirk versuchen,
entsprechende Bedarfsmeldungen für Flächenreservierungen abzugeben. Allerdings sind
die Handlungsmöglichkeiten der Landeshauptstadt München auf dem Pflegemarkt
deutlich eingeschränkt und die aktuellen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
Entwicklungen erschweren das Agieren zusätzlich. Im Folgenden sind die Hintergründe
hierfür näher erläutert und die zentralen Erkenntnisse zur Bevölkerungs-, Angebots- und
Bedarfssituation in Berg am Laim sowie die daraus abgeleiteten Planungen des
Sozialreferats dargestellt.
1 Zur Rolle der Kommune in der Pflege
1.1 Rechtliche Grundlagen
Die Einwirkungsmöglichkeiten der kommunalen Ebene und damit auch der
Landeshauptstadt München auf die Ausgestaltung des örtlichen Angebots der
pflegerischen Infrastruktur sind stark eingeschränkt. Denn mit Einführung der
gesetzlichen Pflegeversicherung im Jahr 1995 wurde, auch mit dem Ziel der
finanziellen Entlastung der öffentlichen Haushalte, bewusst ein Pflegemarkt
geschaffen. Dieser soll das Angebot an Pflegeeinrichtungen und die Versorgung der
Pflegebedürftigen über das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage regeln. Die
Rahmenbedingungen für den Pflegemarkt gibt der Gesetzgeber auf Bundes- bzw.
Landesebene vor. Ein Eingriff in das freie Marktgeschehen vor Ort ist für die
Kommunen nur unter sehr engen Maßgaben (bspw. Gleichbehandlung aller
Marktteilnehmender) möglich.
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Auf die wesentlichen Stellschrauben, wie die Höhe der Pflegesätze, die Zulassung
von Einrichtungen zum Pflegemarkt, die Bezahlung der beruflich Pflegenden oder die
Ausgestaltung der Personalschlüssel hat die Kommune keine Einflussmöglichkeiten.
Gleichzeitig ist die Verantwortung für die pflegerische Versorgung im
Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) als „gesamtgesellschaftliche Aufgabe“
(§ 8 Abs. 1 SGB XI) definiert, deren Umsetzung in Bayern durch das Gesetz zur
Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) geregelt ist. Demnach ist die
Landeshauptstadt München als Kommune nach Art. 68 Abs. 2 AGSG neben den
Behörden des Freistaats Bayern, dem Bezirk Oberbayern, den Trägern der
Pflegeeinrichtungen und den Pflegekassen nur ein Akteur unter mehreren, die eng
zusammenwirken sollen, um eine „bedarfsgerechte, leistungsfähige, regional
gegliederte, ortsnahe und aufeinander abgestimmte ambulante, teilstationäre und
vollstationäre Versorgung der Bevölkerung mit Pflegeeinrichtungen zu gewährleisten“
(Art. 68 Abs. 1 AGSG). In diesem Zusammenhang obliegt der Landeshauptstadt
München als kreisfreier Gemeinde nach Art. 69 Abs. 1 AGSG die Aufgabe, „im
Benehmen mit (…) den örtlichen und regionalen Arbeitsgemeinschaften der
Pflegekassen, den überörtlichen Trägern der Sozialhilfe und den Trägern der
Pflegeeinrichtungen den für ihren Bereich erforderlichen längerfristigen Bedarf an
Pflegeeinrichtungen fest[zustellen]“.
Es bleibt also festzuhalten, dass die Landeshauptstadt München als Kommune zwar
den Auftrag zur Bedarfsermittlung hat, festgestellte Bedarfe an pflegerischer
Infrastruktur aber nicht selbst direkt decken kann. Vielmehr sieht die
Marktorientierung im Bereich der pflegerischen Versorgung vor, dass die Entstehung
und Schließung von Einrichtungen aus dem Zusammenspiel von Angebot und
Nachfrage geregelt werden. Zudem liegen die wesentlichen Stellschrauben zur
Ausgestaltung der pflegerischen Versorgung außerhalb der kommunalen
Einflussmöglichkeiten, so dass die Steuerungsmöglichkeiten und Gestaltungs-
spielräume der Landeshauptstadt München auf dem Pflegemarkt als sehr begrenzt
einzuschätzen sind.
1.2 Umsetzung in der Landeshauptstadt München
Die wenigen verbliebenen Gestaltungsmöglichkeiten auf dem Pflegemarkt nutzt das
Sozialreferat vollumfänglich aus: Die o.g. gesetzlich vorgeschriebene
Bedarfsermittlung erfüllt das Sozialreferat kontinuierlich mit seinen
Bedarfsermittlungen zur pflegerischen Versorgung in der Landeshauptstadt München,
die in regelmäßigen Abständen von etwa vier bis sechs Jahren erstellt und mit
Vorschlägen zu daraus abzuleitenden Maßnahmen in den Stadtrat eingebracht
werden. Zuletzt hat der Sozialausschuss am 12.12.2024 die „Bedarfsermittlung zur
pflegerischen Versorgung in der Landeshauptstadt München 2024 bis 2035“,
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 14361 beschlossen.
Ergänzend dazu bzw. als notwendige Grundlage für diese Bedarfsermittlungen
erstellt das Sozialreferat einen jährlichen Markt...