(E) Bedarf und Angebote der pflegerischen Versorgung in Berg am Laim - vertagt aus der Plenumssitzung vom 30.0…

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(E) Bedarf und Angebote der pflegerischen Versorgung in Berg am Laim - vertagt aus der Plenumssitzung vom 30.09.2025 -

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  • 20-26 _ V 16824_V 16824 Pflegerische Versorgung Berg am Laim BE.pdf
  • 20-26 _ V 16824_V 16824 Pflegerische Versorgung Berg am Laim A.pdf
  • B 14_VG 28.10.2025 oeff. 2. 1..pdf
  • 20-26 _ E 02632_E 02632 Weitere Seniorenheime.pdf
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=== 20-26 _ V 16824_V 16824 Pflegerische Versorgung Berg am Laim BE.pdf === Telefon: 0 233-68211 Sozialreferat Amt für Soziale Sicherung Planung und Interkulturelle Öffnung Bedarf und Angebote der pflegerischen Versorgung in Berg am Laim Weitere Seniorenheime in Berg am Laim Empfehlung Nr. 20-26 / E 02632 der Bürgerversammlung des 14. Stadtbezirkes - Berg am Laim am 09.04.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 16824 1 Anlage Beschluss des Bezirksausschusses des 14. Stadtbezirkes - Berg am Laim vom 24.06.2025 Öffentliche Sitzung Kurzübersicht zur beiliegenden Beschlussvorlage Anlass Empfehlung Nr. 20-26 / E 02632 der Bürgerversammlung des 14. Stadtbezirkes - Berg am Laim vom 09.04.2025 Inhalt Darstellung der Rolle der Kommune bei der Sicherstellung pflegerischer Infrastruktur Aktuelle und prognostische Daten zur Situation älterer und pflegebedürftiger Menschen im Stadtbezirk 14 - Berg am Laim Überblick über die Angebote der Altenhilfe und Pflege im Stadtbezirk14 - Berg am Laim Erläuterung des Vorgehens des Sozialreferats bei der Ermittlung des stadtweiten und regionalen Bedarfs der pflegerischen Versorgung und daraus abgeleiteter Aktivitäten Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/- Entscheidungsvorschlag Von der Sachbehandlung als laufende Angelegenheit gem. § 22 Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt München und der Information des Sozialreferats über bisherige und weitere Bemühungen zur Verbesserung des Angebots für ältere Menschen und Menschen mit Pflegebedarf im 14. Stadtbezirk wird Kenntnis genommen. Seite 2 von 2 Gesucht werden kann im RIS auch unter: Pflegebedarfsermittlung Ortsangabe Stadtbezirk 14 Telefon: 0 233-68211 Sozialreferat Amt für Soziale Sicherung Planung und Interkulturelle Öffnung Bedarf und Angebote der pflegerischen Versorgung in Berg am Laim Weitere Seniorenheime in Berg am Laim Empfehlung Nr. 20-26 / E 02632 der Bürgerversammlung des 14. Stadtbezirkes - Berg am Laim am 09.04.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 16824 1 Anlage Vorblatt zum Beschluss des Bezirksausschusses des 14. Stadtbezirkes - Berg am Laim vom 24.06.2025 Öffentliche Sitzung Inhaltsverzeichnis Seite I. Vortrag der Referentin.....................................................................................................1 1 Zur Rolle der Kommune in der Pflege................................................................................2 1.1 Rechtliche Grundlagen ....................................................................................................2 1.2 Umsetzung in der Landeshauptstadt München................................................................3 2 Aktuelle und prognostische Daten zur Situation älterer und pflegebedürftiger Menschen in Berg am Laim.................................................................................................................4 2.1 Hauptwohnsitzbevölkerung im Stadtbezirk 14 - Berg am Laim ........................................5 2.2 Menschen mit Pflegebedarf im Stadtbezirk 14 - Berg am Laim........................................5 3 Angebote der Altenhilfe und Pflege im Stadtbezirk 14 - Berg am Laim ..............................6 4 Planungen des Sozialreferats ............................................................................................7 4.1 Vollstationäre Pflege und innovative Versorgungsformen................................................7 4.2 Zeitgemäße Wohnformen für ältere Menschen................................................................9 4.3 Fazit ................................................................................................................................9 II. Antrag der Referentin....................................................................................................10 III. Beschluss.......................................................................................................................10 BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02632 Anlage Telefon: 0 233-68211 Sozialreferat Amt für Soziale Sicherung Planung und Interkulturelle Öffnung Bedarf und Angebote der pflegerischen Versorgung in Berg am Laim Weitere Seniorenheime in Berg am Laim Empfehlung Nr. 20-26 / E 02632 der Bürgerversammlung des 14. Stadtbezirkes - Berg am Laim am 09.04.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 16824 1 Anlage Beschluss des Bezirksausschusses des 14. Stadtbezirkes - Berg am Laim vom 24.06.2025 Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Die Bürgerversammlung des 14. Stadtbezirks – Berg am Laim hat am 09.04.2025 die anliegende Empfehlung Nr. 20-26 / E 02632 (Anlage) beschlossen, nach der die Stadtverwaltung aufgefordert wird, genügend Seniorenheimplätze auch in Berg am Laim zu schaffen. In der Begründung wird auf einen Mangel an „Seniorenheimen“ in Berg am Laim, abgeleitet aus der Gegenüberstellung von Angebot („1 Altersheim mit rund 200 Plätzen“) und Anzahl der Bevölkerung im Stadtbezirk („rund 47.000 Einwohner“) im Vergleich zu Städten ähnlicher Größe („Freising hat 4, Dachau hat 4, Passau hat sogar 10 [vollstationäre Pflegeeinrichtungen]“), verwiesen. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) und § 22 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt München (GeschO) zu den laufenden Angelegenheiten gehört. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, muss diese nach Art. 18 Abs. 4 Satz 1 GO und § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungs- satzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gem. § 9 Abs. 4, 2. Spiegelstrich der Bezirksausschusssatzung vom Bezirksausschuss behandelt werden. Der Beschluss des Bezirksausschusses hat jedoch gegenüber der Verwaltung nur empfehlenden Charakter. Die Landeshauptstadt München ist als kreisfreie Gemeinde gesetzlich zur Feststellung des längerfristigen Bedarfs an Pflegeeinrichtungen sowie zur Mitwirkung an der Herstellung einer bedarfsgerechten pflegerischen Infrastruktur verpflichtet. Seite 2 von 11 Diesen Auftrag erfüllt das Sozialreferat mit seinen Bedarfsermittlungen zur pflegerischen Versorgung in der Landeshauptstadt München, die in regelmäßigen Abständen von etwa vier bis sechs Jahren erstellt und mit Vorschlägen zu daraus abzuleitenden Maßnahmen in den Stadtrat eingebracht werden. Zuletzt hat der Sozialausschuss am 12.12.2024 die „Bedarfsermittlung zur pflegerischen Versorgung in der Landeshauptstadt München 2024 bis 2035“, Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 14361 beschlossen. Darin findet sich insbesondere eine mittelfristige Prognose zur Entwicklung der Anzahl der pflegebedürftigen Münchner*innen – differenziert nach voraussichtlichen Versorgungs- segmenten und Stadtbezirken. Zudem ist eine Darstellung des aktuellen und prognostischen Angebots der pflegerischen Infrastruktur sowie ein Bericht über die bisherigen Bemühungen des Sozialreferats zur Entstehung zusätzlicher Angebote enthalten und es wird dargestellt, wie und wo in den nächsten Jahren schwerpunktmäßig die Entstehung weiterer Angebote vorangetrieben werden soll. Für den Stadtbezirk 14 - Berg am Laim prognostiziert die Vorlage für das Jahr 2035 zwar eine geringe Deckungslücke von 63 vollstationären Pflegeplätzen. Damit gehört der Stadtbezirk aber nicht zu den zehn Stadtbezirken, die eine prognostizierte Deckungslücke in Höhe von mindestens einer Einrichtung (> 80 Plätze) aufweisen und für die deshalb die höchste Priorität für Flächenreservierungen für vollstationäre Pflegeeinrichtungen festgelegt wurde. Nichtsdestotrotz versucht das Sozialreferat schon seit längerem durch verschiedene Maßnahmen zur Deckung des Bedarfs an pflegerischer Versorgung in Berg am Laim beizutragen und wird auch weiterhin bei geeigneten Flächen im Stadtbezirk versuchen, entsprechende Bedarfsmeldungen für Flächenreservierungen abzugeben. Allerdings sind die Handlungsmöglichkeiten der Landeshauptstadt München auf dem Pflegemarkt deutlich eingeschränkt und die aktuellen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen erschweren das Agieren zusätzlich. Im Folgenden sind die Hintergründe hierfür näher erläutert und die zentralen Erkenntnisse zur Bevölkerungs-, Angebots- und Bedarfssituation in Berg am Laim sowie die daraus abgeleiteten Planungen des Sozialreferats dargestellt. 1 Zur Rolle der Kommune in der Pflege 1.1 Rechtliche Grundlagen Die Einwirkungsmöglichkeiten der kommunalen Ebene und damit auch der Landeshauptstadt München auf die Ausgestaltung des örtlichen Angebots der pflegerischen Infrastruktur sind stark eingeschränkt. Denn mit Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung im Jahr 1995 wurde, auch mit dem Ziel der finanziellen Entlastung der öffentlichen Haushalte, bewusst ein Pflegemarkt geschaffen. Dieser soll das Angebot an Pflegeeinrichtungen und die Versorgung der Pflegebedürftigen über das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage regeln. Die Rahmenbedingungen für den Pflegemarkt gibt der Gesetzgeber auf Bundes- bzw. Landesebene vor. Ein Eingriff in das freie Marktgeschehen vor Ort ist für die Kommunen nur unter sehr engen Maßgaben (bspw. Gleichbehandlung aller Marktteilnehmender) möglich. Seite 3 von 11 Auf die wesentlichen Stellschrauben, wie die Höhe der Pflegesätze, die Zulassung von Einrichtungen zum Pflegemarkt, die Bezahlung der beruflich Pflegenden oder die Ausgestaltung der Personalschlüssel hat die Kommune keine Einflussmöglichkeiten. Gleichzeitig ist die Verantwortung für die pflegerische Versorgung im Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) als „gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ (§ 8 Abs. 1 SGB XI) definiert, deren Umsetzung in Bayern durch das Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) geregelt ist. Demnach ist die Landeshauptstadt München als Kommune nach Art. 68 Abs. 2 AGSG neben den Behörden des Freistaats Bayern, dem Bezirk Oberbayern, den Trägern der Pflegeeinrichtungen und den Pflegekassen nur ein Akteur unter mehreren, die eng zusammenwirken sollen, um eine „bedarfsgerechte, leistungsfähige, regional gegliederte, ortsnahe und aufeinander abgestimmte ambulante, teilstationäre und vollstationäre Versorgung der Bevölkerung mit Pflegeeinrichtungen zu gewährleisten“ (Art. 68 Abs. 1 AGSG). In diesem Zusammenhang obliegt der Landeshauptstadt München als kreisfreier Gemeinde nach Art. 69 Abs. 1 AGSG die Aufgabe, „im Benehmen mit (…) den örtlichen und regionalen Arbeitsgemeinschaften der Pflegekassen, den überörtlichen Trägern der Sozialhilfe und den Trägern der Pflegeeinrichtungen den für ihren Bereich erforderlichen längerfristigen Bedarf an Pflegeeinrichtungen fest[zustellen]“. Es bleibt also festzuhalten, dass die Landeshauptstadt München als Kommune zwar den Auftrag zur Bedarfsermittlung hat, festgestellte Bedarfe an pflegerischer Infrastruktur aber nicht selbst direkt decken kann. Vielmehr sieht die Marktorientierung im Bereich der pflegerischen Versorgung vor, dass die Entstehung und Schließung von Einrichtungen aus dem Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage geregelt werden. Zudem liegen die wesentlichen Stellschrauben zur Ausgestaltung der pflegerischen Versorgung außerhalb der kommunalen Einflussmöglichkeiten, so dass die Steuerungsmöglichkeiten und Gestaltungs- spielräume der Landeshauptstadt München auf dem Pflegemarkt als sehr begrenzt einzuschätzen sind. 1.2 Umsetzung in der Landeshauptstadt München Die wenigen verbliebenen Gestaltungsmöglichkeiten auf dem Pflegemarkt nutzt das Sozialreferat vollumfänglich aus: Die o.g. gesetzlich vorgeschriebene Bedarfsermittlung erfüllt das Sozialreferat kontinuierlich mit seinen Bedarfsermittlungen zur pflegerischen Versorgung in der Landeshauptstadt München, die in regelmäßigen Abständen von etwa vier bis sechs Jahren erstellt und mit Vorschlägen zu daraus abzuleitenden Maßnahmen in den Stadtrat eingebracht werden. Zuletzt hat der Sozialausschuss am 12.12.2024 die „Bedarfsermittlung zur pflegerischen Versorgung in der Landeshauptstadt München 2024 bis 2035“, Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 14361 beschlossen. Ergänzend dazu bzw. als notwendige Grundlage für diese Bedarfsermittlungen erstellt das Sozialreferat einen jährlichen Markt...

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 14 - Berg am Laim

Sitzungsdatum

25.11.2025 um 19:00 Uhr

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