(E) Schaffung von Fahrradübergängen entlang des Verlaufs des Hachinger Bachs

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  • 20-26 _ V 18017_V 18017 Fahrraduebergaenge Hachinger Bachs schaffen BE.pdf
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=== 20-26 _ V 18017_V 18017 Fahrraduebergaenge Hachinger Bachs schaffen BE.pdf === Telefon: 0 233-39954 Telefax: 0 233-39920 Mobilitätsreferat VTU Konzepte MOR-GB2.441 Schaffung von Fahrradübergängen entlang des Verlaufs des Hachinger Bachs Empfehlung Nr. 20-26 / E 02639 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 14 - Berg am Laim am 09.04.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18017 Anlage: 1. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02639 2. Lageplan mit Stadtbezirkseinteilung 3. Luftbild Hachinger-Bach-Straße und Heinrich-Wieland-Straße Beschluss des Bezirksausschusses des 14. Stadtbezirkes Berg am Laim vom 28.10.2025 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 14 - Berg am Laim hat am 09.04.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02639 beschlossen. Die Empfehlung fordert eine Schaffung von sicheren Übergängen jeweils bei der Hachinger- Bach-Straße und der Heinrich-Wieland-Straße. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Das Mobilitätsreferat bedankt sich für die Hinweise. Zu den beiden angefragten Standorten können wir Folgendes mitteilen: Hachinger-Bach-Straße: Die im Antrag benannten Wege im Grünstreifen entlang der St.-Michael-Straße befinden sich in einer städtischen Grünanlage. Die Benutzung der Wege unterliegt damit der städtischen Grünanlagensatzung. Diese gibt vor, dass Radelnde die Wege nur dort befahren dürfen, wo sie speziell als Radwege ausgewiesen sind. Ist das nicht der Fall, muss das Fahrrad geschoben werden. Die zur Prüfung stehenden Wege sind derzeit nicht für den Radverkehr zugelassen. Nach Auskunft des städtischen Gartenbaus (Baureferat) ist es von dort aus auch nicht vorgesehen, das Radfahren auf diesen Wegen künftig zu gestatten. Somit entfällt das Erfordernis, an den Anschlussstellen explizit radverkehrsorientierte Maßnahmen anzuordnen. Das Mobilitätsreferat hat sich die Situation vor Ort aus Anlass dieser Bürgerversammlungs- empfehlung gesamthaft angesehen und dabei Verbesserungspotentiale für den Fußverkehr durch kleine bauliche Eingriffe identifiziert, um das zu Fuß Gehen insbesondere für Personen z.B. mit Kinderwagen oder mobil eingeschränkte Menschen zu erleichtern. Hierzu wird der Randstein an der südlichen Seite der Hachinger-Bach-Straße abgeflacht. Nach Informationen des Baureferats soll die Bordsteinabsenkung noch in dieser Bausaison durchgeführt werden. Die Örtlichkeit befindet in einer Tempo 30 Wohnstraße. Die Querungsstelle ist mindestens auf der nördlichen Seite weit einsehbar, weshalb der Kfz-Verkehr mit Fußgänger*innen aus beiden Richtungen rechnen muss. Es liegen keinerlei Beschwerden vor, die auf eine Gefahrenlage hindeuten. Die Örtlichkeit ist verkehrlich unauffällig. Aus diesem Grund sind augenblicklich keine weiterreichenden Maßnahmen geboten. Ein rein präventives Aufstellen von Gefahr- zeichen ist von der Rechtsgrundlage nach § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht gedeckt. Heinrich-Wieland-Straße: Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges ist bundesweit einheitlich an bestimmte gesetzliche Voraussetzungen geknüpft, die sich aus der Straßenverkehrsordnung (StVO) und den dazu erlassenen einschlägigen Verwaltungsvorschriften ergeben. Bei der Heinrich- Wieland-Straße handelt es sich um eine Straße mit jeweils zwei Fahrstreifen pro Richtung. Durch den Gesetzgeber ist festgelegt, dass Fußgängerüberwege nur an Stellen angelegt werden dürfen, wo nur ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung überquert werden muss. Diese Voraussetzung, ist in der Heinrich-Wieland-Straße nicht erfüllt. Da dies einen zwingenden Ausschlussgrund darstellt, kann in dieser Straße dem Wunsch nach einem Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) nicht entsprochen werden. Das Mobilitätsreferat kann das Ansinnen von Bürger*innen, Straßen an möglichst vielen Stellen mithilfe von gesicherten Querungshilfen überqueren zu können, grundsätzlich verstehen und nachvollziehen. Da ein Fußgängerüberweg nicht realisierbar ist, wurde der Standort in das sogenannte Lichtsignalanlagen-Bauprogramm aufgenommen und überprüft, ob an dieser Stelle eine Fußverkehrsampel eingerichtet werden kann. Nach § 45 Absatz 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wie Lichtsignalanlagen (LSA) nur dort angeordnet werden, wo dies zwingend geboten ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt. Bei der Bewertung werden die örtlich vorherrschenden Verkehrsverhältnisse, wie der Schutz für Fußgänger*innen und Schulkinder, die vorliegenden Verkehrsstärken, Straßenbreiten, Entfernungen zu bestehenden Querungshilfen, gefahrene Geschwindigkeiten, Unfallzahlen und andere verkehrsrelevante Daten berücksichtigt. Diese Faktoren ergeben eine Aussage über die Gefahrenlage und damit die Grundlage für die Entscheidung, ob entsprechend § 45 Absatz 9 StVO an dieser Stelle eine Lichtsignalanlage zu errichten ist. Wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes sämtlicher Anträge werden zunächst alle Örtlichkeiten und Knotenpunkte in einer Antragsliste gesammelt, für die Bürger*innen, Beirät*innen oder Ausschüsse einen Bedarf zur Errichtung einer LSA sehen. Für die Anträge mit der höchsten Dringlichkeit wird im nächsten Schritt geprüft, ob und in welcher Ausführung eine LSA errichtet werden kann. Wird die Notwendigkeit und die konkrete Realisierbarkeit der beantragten LSA festgestellt, so wird dem Antrag stattgegeben: Die neue LSA wird vom Mobilitätsreferat geplant und angeordnet, die bauliche Umsetzung erfolgt durch das Baureferat. Das Mobilitätsreferat hat die Bürgerversammlungsempfehlung zum Anlass genommen, eine Bewertung an der Stelle Heinrich-Wieland-Straße im Bereich des Grünstreifens bzw. der Kampenwandstraße durchzuführen. Die entsprechende Bewertung wurde in die oben beschriebene Antragsliste aufgenommen und ergab, dass hier – stets im Vergleich zu bis zu 100 anderen beantragten Stellen im Münchner Stadtgebiet – im Sinne von §45 Absatz 9 StVO nicht die erforderliche Dringlichkeit besteht, eine Lichtsignalanlage zu realisieren. Da die Landeshauptstadt München selbst den Anspruch hat, die jeweils dringlichsten Stellen zu finden, bewerten wir einmal beantragte Stellen grundsätzlich jedes Jahr neu - ohne dass es dazu einen erneuten Anstoß durch Dritte benötigt. Zum einen können sich Randbedingungen (neu gebaute Schulen, Wohngebiete, Straßen, geänderte Schulwege, Verkehrszahlen, Unfallzahlen etc.) verändern, zum anderen fallen Jahr für Jahr Antragstellen aus den Vorjahren bei den jeweils neuen Bewertungen weg, da an diesen Stellen Lichtsignalanlagen gebaut wurden. Insofern bleibt es bei dem Verfahren, dass wir sämtliche Stellen in regelmäßigen Zyklen neu bewerten. Sollte der beantragten Stelle im Rahmen der zukünftigen jährlichen Bewertungsverfahren die erforderliche Dringlichkeit im Sinne von §45 Abs. 9 zugesprochen werden, werden Sie von uns benachrichtigt. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02639 der Bürgerversammlung des 14. Stadtbezirkes Berg am Laim vom 09.04.2025 kann teilweise entsprochen werden. Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02639 der Bürgerversammlung des 14. Stadtbezirkes Berg am Laim vom 09.04.2025 kann teilweise entsprochen werden. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02639 der Bürgerversammlung des 14. Stadtbezirkes Berg am Laim am 09.04.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 14. Stadtbezirkes Berg am Laim der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Alexander Friedrich Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Ost An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 14 - Berg am Laim kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 14 - Berg am Laim kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 14 - Berg am Laim ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.441 zur weiteren Veranlassung === 20-26 _ V 18017_V 18017 Fahrraduebergaenge Hachinger Bachs schaffen A1.pdf === 7 Anlage 1 === 20-26 _ V 18017_V 18017 Fahrraduebergaenge Hachinger Bachs schaffen A2.pdf === Hachinger-Bach-Str. Vinzenz-von-Paul-Str. H a c h i n g e r B a c h Kita 9 1 0 1 2 1 3 1 5 1 7 1 8 2 0 2 2 2 3 7 2 5 2 6 3 0 9 2 9 4 1 4 1 1 1 6 2 1 2 4 1 4 5 8 9 8 9 6 6 1 0 4 1 0 6 1 0 8 86 88 8 7 8 9 9 1 9 3 9 5 1 8 1 8 3 8 5 1 9 5 7 1 6 3 2 3 U-Bahnhof Michaelibad S t . - M i c h a e l - S t r . Hofang er str . K a m p e n w a n d s tr . Amselweg Heinrich-Wieland-Str. Bad-Kreuther-Str. B a d - K i s s i n g e n - S t r . B a d - K i s s i n g e n - S t r . H a c h in g e r B a c h U-Bahn Hachinger Bach Versickerbecken Hachinger Bach (geplant) l l l ll l l l l l l l l l l l 2 c 2 d 1 2 4 9 11 12 5 7 6 0 6 2 6 5 6 7 7 3 7 5 8 3 8 9 9 1 4 a 1 1 8 1 2 0 1 2 2 1 2 6 1 2 8 11 1 3 2 3 2 3 4 3 5 7 3 8 3 9 4 1 4 2 4 7 4 8 5 1 5 2 5 4 5 6 5 5 a 1 1 1 3 2 1 4 1 2a 2 b 1 17 9 4 5 5 0 6 9 10 14 1 6 15 4 0 4 3 7 7 7 9 8 5 8 7 9 3 2 7 3 3 3 6 4 9 5 3 5 5 5 8 6 1 6 4 7 1 9 5 3 7 14 a 1 2 4 1 3 0 7 2 1 6 1 1 0 1 1 2 1 1 6 13 1 a 1 0 1 1 0 3 1 0 5 1 0 7 1 0 9 1 2 1 1 2 3 1 2 5 1 1 1 1 1 5 1 1 7 1 1 9 13a 13b 6 8 143 139141 5 4 3 5 6 6 3 1 1 3 2 4 6 6 4 b 2 9 4 4 6 3 8 1 1 7 3 1 5 9 1 1 4 l 15 1 8 2 0 1 6 1 4 15 b 15 a Kita 11 M i c h a e l i b u r g s H oc hf el ln st r . Kammerkörpl. Geigelsteinstr. H o c h g e r n s t r . L o fe r e r S tr . Hachinger-Bach-Str. U-Bahn U-Bahn Michaelibad 1 4 b 9 8 1 0 6 6 a 1 2 3 4 5 1 4 27 29 2 4 5 7 8 1 0 11 1 4 1 6 1 2 4 5 7 8 2 4 6 7 9 1 0 1 2 6 1 0 4 c 12 a 12 1 6 6 1 2 2 8 1 3 1 1 9a 1 3 1 5 1 7 3 a 8 1 0 a 6 a 1 a 4 a 4 b 19 3a 4 5 3 3 1 0 1 4 a 9 1 6 3 0 100 m Erstellungsdatum 27.08.2025 Datenauszug Erstellt für Maßstab 1:2 500 zur Maßentnahme nur bedingt geeignet Erstellt mit GeoInfoWeb - geoinfoweb.muenchen.de © Landeshauptstadt München 2025, Flurstücke und Gebäude: © Bayerische Vermessungsverwaltung 2025 ´ Anlage 2 === 20-26 _ V 18017_V 18017 Fahrraduebergaenge Hachinger Bachs schaffen A3.pdf === Hachinger-Bach-Str. Vinzenz-von-Paul-Str. H a c h i n g e r B a c h Kita 9 1 0 1 2 1 3 1 5 1 7 1 8 2 0 2 2 2 3 7 2 5 2 6 3 0 9 2 9 4 1 4 1 1 1 6 2 1 2 4 1 4 5 8 9 8 9 6 6 1 0 4 1 0 6 1 0 8 86 88 8 7 8 9 9 1 9 3 9 5 1 8 1 8 3 8 5 1 9 5 7 1 6 3 2 3 U-Bahnhof Michaelibad S t . - M i c h a e l - S t r . Hofang er str . K a m p e n w a n d s tr . Amselweg Heinrich-Wieland-Str. Bad-Kreuther-Str. B a d - K i s s i n g e n - S t r . B a d - K i s s i n g e n - S t r . H a c h in g e r B a c h U-Bahn Hachinger Bach Versickerbecken Hachinger Bach (geplant) l l l ll l l l l l l l l l...

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Bezirksausschuss 14 - Berg am Laim

Sitzungsdatum

25.11.2025 um 19:00 Uhr

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