(E) Weiterführung des Radwegs über die Kreuzung Baumkirchner Straße / Berg-am-Laim-Straße

1 Dokument im RIS

Sitzungsunterlagen im RIS München öffnen

Klick öffnet die offizielle Tagesordnungs-Seite mit allen aktuellen Anlagen.

  • 26-32 _ V 01255_V 01255 Weiterfuehrung Radweg Baumkirchner Strasse BE.pdf
  • 26-32 _ V 01255_V 01255 Weiterfuehrung Radweg Baumkirchner Strasse A.pdf
  • 20-26 _ E 03362_E_03362_Radweg.pdf
Unterlagen herunterladen (ZIP)
Text aus den Unterlagen
=== 26-32 _ V 01255_V 01255 Weiterfuehrung Radweg Baumkirchner Strasse BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Tel.: 01525 68 16793 Mobilitätsreferat Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement Lichtsignalanlagen Betrieb MOR-GB2.412 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Weiterführung des Radwegs über die Kreuzung Baumkirchner Straße / Berg-am-Laim- Straße Empfehlung Nr. 20-26 / E 03362 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 14 – Berg am Laim am 13.04.2026 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 01255 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03362 Beschluss des Bezirksausschusses des 14. Stadtbezirkes Berg am Laim vom 25.08.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 14 – Berg am Laim hat am 13.04.2026 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03362 beschlossen. Es soll die Markierung des Radfahrstreifens über die Kreuzung im Verlauf der Baumkirchner Straße (Nord-Süd-Richtung) fortgesetzt werden. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau- fenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversamm- lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Um die Markierung wie gefordert fortsetzen zu können, muss auf beiden Seiten der Kreuzung eine geeignete Infrastruktur für Radfahrende vorhanden sein. Dies kann in Form eines Rad- fahrstreifens, eines Radfahrschutzstreifens oder eines Radwegs geschehen. Da jedoch kein baulicher Radweg vorhanden ist und der Platz für einen Radfahrstreifen oder Radfahrschutz- streifen nicht ausreicht, hat das Mobilitätsreferat im Jahr 2023 im nördlichen Bereich der Baumkirchner Straße einen ARAS (Aufgeweiteter Radaufstellstreifen) eingerichtet. Diese Maßnahme ermöglicht es den wartenden Radfahrenden, sicher vor dem Kfz-Verkehr loszufahren und den Kreuzungsbereich zu überqueren. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03362 der Bürgerversammlung des 14. Stadtbezirkes Berg am Laim vom 13.04.2026 kann nicht entsprochen werden. Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Stadträtin Veronika Mirlach, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement, Herrn Stadtrat Felix Lang, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Aufgrund fehlender Voraussetzungen kann die Markierung nicht umgesetzt werden. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03362 der Bürgerversammlung des 14. Stadtbezirkes Berg am Laim am 13.04.2026 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 14. Stadtbezirkes Berg am Laim der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Alexander Friedrich Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Ost An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 14 - Berg am Laim kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 14 - Berg am Laim kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 14 - Berg am Laim ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.412 zur weiteren Veranlassung === 26-32 _ V 01255_V 01255 Weiterfuehrung Radweg Baumkirchner Strasse A.pdf === Anlage === 20-26 _ E 03362_E_03362_Radweg.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 14 - Berg am Laim

Sitzungsdatum

29.09.2026 um 19:00 Uhr

Alle TOPs dieser Sitzung anzeigen

Wenn hier etwas Neues kommt, erfährst du es zuerst

Folge dieser Adresse oder dem ganzen Bezirk und bekomme eine E-Mail bei jedem neuen Antrag — kostenlos und jederzeit kündbar.

Kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit abbestellbar