Aufstellung von Verkehrszeichen

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  • 20-26 _ B 07847_3.2 Antrag Verkehrszeichen.pdf
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=== 20-26 _ B 07847_3.2 Antrag Verkehrszeichen.pdf === Geschäftsstelle für den Bezirksausschuss 14 Unterausschuss Soziales, Familie, Friedensstraße 14 Senior*innen, Integration im BA 14 81660 München Vorsitz Barbara Reichart 14.05.2025 Antrag zur Aufstellung von Verkehrszeichen: Der Bezirksausschuss fordert die Landeshauptstadt München auf, dass die Verkehrszeichen für Tempo 30 (Zeichen 274.1) und spielende Kinder (Zeichen 136) jeweils am Anfang der Englmannstraße und der Levelingstraße aufgestellt werden sollen Begründung: In der Englmannstraße 1 befindet sich eine Unterkunft für Wohnungslose, in der ca. 100 Personen, davon ca. 60 Kinder leben. Vor dem Haus an der Ecke zur Levelingstraße gibt es einen kleinen Spielplatz. Um die Ecke in der Levelingstraße befinden sich Räume der Bezirkssozialarbeit, in denen auch Kinder betreut werden. Daher sind in diesem Bereich oft Kinder auf der Straße unterwegs, die von Autofahrern, die um die Kurve fahren, nicht rechtzeitig gesehen werden können. Hinzu kommt, dass es jeweils am Anfang der Levelingstraße und der Englmannstraße eine Autowerkstatt gibt und deshalb in diesem Bereich viele Autos unterwegs sind. Daher sollten zum Schutz der Kinder diese Verkehrszeichen aufgestellt werden. Unterausschuss Soziales, Familie, Senior*innen, Integration Vorsitz Barbara Reichart Levelingstraße === 20-26 _ B 07847_B 07847 Aufstellung von Verkehrszeichen AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Daueranordnungen MOR-GB2.211 80313 München daueranordnungen.mor @muenchen.de Bezirksausschuss des 14. Stadtbezirkes - Berg am Laim – Vorsitzender Herr Alexander Friedrich Friedenstr. 40 81660 München Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 13.09.2025 Aufstellung von Verkehrszeichen BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 07847 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 14 – Berg am Laim vom 27.05.2025 Sehr geehrter Herr Friedrich, mit oben genanntem Antrag wurde das Mobilitätsreferat aufgefordert, am Anfang der Englmannstraße und der Levelingstraße Verkehrszeichen für Tempo 30 sowie spielende Kinder aufzustellen. Begründet wurde der Antrag mit dem Vorhandensein eines Heimes für Wohnungslose, in dem ca. 60 Kinder leben sollen. Kinder sollen in diesem Bereich auf der Straße unterwegs sein. Die Örtlichkeit und die Umgebung wurden überprüft. Das Heim für Wohnungslose befindet sich in der Englmannstr. 1. Es liegt direkt am Kurvenbereich, wo Leveling- und Englmannstraße zusammentreffen. Beide Straßen und das Heim liegen in einem reinen Gewerbegebiet. Fußgänger*innen und Radfahrer*innen sind kaum anzutreffen. Zudem besteht für diese in beiden Straßen keine besondere Wegebeziehung. Die Gegend ist sehr gewerblich geprägt. Ein schnelles Fahren um die Kurve, die jeweils keine vorherige Sicht auf die andere Straße bietet, kann für gewöhnlich - bei rechtskonformer Fahrweise - ausgeschlossen werden. Das Heim besitzt eine private Freifläche vor der Eingangstür ebenso wie eine private Rad- Abstellfläche und Parkplätze. Der erwähnte Spielplatz befindet sich direkt seitlich am Gebäude und ist von einer dichten hohen Hecke bzw. einem Zaun umgeben. Es gibt keinen Zugang zur Straßenseite. Mangels ausreichenden Platzes dürften sich dort nur sehr wenige Kinder auf- halten. Es handelt sich um einen sehr kleinen privaten (hauseigenen Garten). Seite 2 von 2 Das Heimgebäude und seine Privatflächen sind durch einen ca. 1,70 m bis 1,80 m breiten Gehweg von der Fahrbahn getrennt. Der Gehweg führt jeweils bis zum Ende der Englmann- straße als auch der Levelingstraße. Entlang dieses Gehwegs wird im weiteren Umfeld des Heimes nicht geparkt, so dass die Sicht auf mögliche Fußgänger*innen, damit auch Kinder, gegeben ist. Das Verkehrsaufkommen kann als gering bezeichnet werden. Für Kinder oder auch Erwachsene ergibt sich keine Notwendigkeit, auf die Fahrbahn zu treten oder die Fahrbahn im Umfeld des Heimes zu queren. Ein eventuelles gelegentliches Fehlverhalten von einigen Heimbewohnern kann jedoch nicht zu weitreichenden Geschwindigkeitsbeschränkungen in beiden Straßen führen. Eine dafür erforderliche erhebliche Gefahrenlage kann nicht bestätigt werden, zumal um die Kurve nicht besonders schnell gefahren werden kann. Die Unfall- und Beschwerdelage ist völlig unauf- fällig. Es besteht derzeit kein Erfordernis für Tempo 30. Die Möglichkeiten zur vereinfachten Anordnung von Tempo 30 im direkten Zugangsbereich von stärker frequentierten Kinderbetreuungseinrichtungen bzw. eines öffentlichen Spielplatzes liegen hier nicht vor. Es handelt sich im vorliegenden Fall um ein Wohnhaus (ggf. mit sozialer Beratungsstelle) und einen Mini-Privatgarten. Um die Kraftfahrer*innen dennoch zu sensibilisieren und auf das Vorhandensein von Kindern in diesem Gewerbegebiet hinzuweisen, werden wir jeweils kurz vor dem Ende der beiden Straßen auf Höhe der Gebäudekanten des Heimes ein Gefahrzeichen „Kinder“ (Z. 136 StVO) anbringen lassen. Nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen kann dem Antrag des Bezirksausschusses Berg am Laim somit teilweise entsprochen werden. Mit freundlichen Grüßen MOR-GB 2.21

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 14 - Berg am Laim

Sitzungsdatum

25.11.2025 um 19:00 Uhr

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