=== 20-26 _ B 07847_3.2 Antrag Verkehrszeichen.pdf ===
Geschäftsstelle für den Bezirksausschuss 14 Unterausschuss Soziales, Familie,
Friedensstraße 14 Senior*innen, Integration im BA 14
81660 München Vorsitz Barbara Reichart
14.05.2025
Antrag zur Aufstellung von Verkehrszeichen:
Der Bezirksausschuss fordert die Landeshauptstadt München auf, dass die Verkehrszeichen für
Tempo 30 (Zeichen 274.1) und spielende Kinder (Zeichen 136) jeweils am Anfang der
Englmannstraße und der Levelingstraße aufgestellt werden sollen
Begründung:
In der Englmannstraße 1 befindet sich eine Unterkunft für Wohnungslose, in der ca. 100
Personen, davon ca. 60 Kinder leben. Vor dem Haus an der Ecke zur Levelingstraße gibt es einen
kleinen Spielplatz. Um die Ecke in der Levelingstraße befinden sich Räume der
Bezirkssozialarbeit, in denen auch Kinder betreut werden. Daher sind in diesem Bereich oft
Kinder auf der Straße unterwegs, die von Autofahrern, die um die Kurve fahren, nicht rechtzeitig
gesehen werden können.
Hinzu kommt, dass es jeweils am Anfang der Levelingstraße und der Englmannstraße eine
Autowerkstatt gibt und deshalb in diesem Bereich viele Autos unterwegs sind. Daher sollten zum
Schutz der Kinder diese Verkehrszeichen aufgestellt werden.
Unterausschuss Soziales, Familie, Senior*innen, Integration
Vorsitz Barbara Reichart
Levelingstraße
=== 20-26 _ B 07847_B 07847 Aufstellung von Verkehrszeichen AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U3,U6
Haltestelle Poccistraße
muenchenunterwegs.de
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
muenchen.de/mor
Bus: Linie 132
Haltestelle Senserstraße
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Daueranordnungen
MOR-GB2.211
80313 München
daueranordnungen.mor
@muenchen.de
Bezirksausschuss des 14. Stadtbezirkes
- Berg am Laim –
Vorsitzender Herr Alexander Friedrich
Friedenstr. 40
81660 München
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
13.09.2025
Aufstellung von Verkehrszeichen
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 07847 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 14 – Berg am Laim vom 27.05.2025
Sehr geehrter Herr Friedrich,
mit oben genanntem Antrag wurde das Mobilitätsreferat aufgefordert, am Anfang der
Englmannstraße und der Levelingstraße Verkehrszeichen für Tempo 30 sowie spielende
Kinder aufzustellen. Begründet wurde der Antrag mit dem Vorhandensein eines Heimes für
Wohnungslose, in dem ca. 60 Kinder leben sollen. Kinder sollen in diesem Bereich auf der
Straße unterwegs sein.
Die Örtlichkeit und die Umgebung wurden überprüft. Das Heim für Wohnungslose befindet sich
in der Englmannstr. 1. Es liegt direkt am Kurvenbereich, wo Leveling- und Englmannstraße
zusammentreffen. Beide Straßen und das Heim liegen in einem reinen Gewerbegebiet.
Fußgänger*innen und Radfahrer*innen sind kaum anzutreffen. Zudem besteht für diese in
beiden Straßen keine besondere Wegebeziehung. Die Gegend ist sehr gewerblich geprägt.
Ein schnelles Fahren um die Kurve, die jeweils keine vorherige Sicht auf die andere Straße
bietet, kann für gewöhnlich - bei rechtskonformer Fahrweise - ausgeschlossen werden.
Das Heim besitzt eine private Freifläche vor der Eingangstür ebenso wie eine private Rad-
Abstellfläche und Parkplätze. Der erwähnte Spielplatz befindet sich direkt seitlich am Gebäude
und ist von einer dichten hohen Hecke bzw. einem Zaun umgeben. Es gibt keinen Zugang zur
Straßenseite. Mangels ausreichenden Platzes dürften sich dort nur sehr wenige Kinder auf-
halten. Es handelt sich um einen sehr kleinen privaten (hauseigenen Garten).
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Das Heimgebäude und seine Privatflächen sind durch einen ca. 1,70 m bis 1,80 m breiten
Gehweg von der Fahrbahn getrennt. Der Gehweg führt jeweils bis zum Ende der Englmann-
straße als auch der Levelingstraße. Entlang dieses Gehwegs wird im weiteren Umfeld des
Heimes nicht geparkt, so dass die Sicht auf mögliche Fußgänger*innen, damit auch Kinder,
gegeben ist.
Das Verkehrsaufkommen kann als gering bezeichnet werden.
Für Kinder oder auch Erwachsene ergibt sich keine Notwendigkeit, auf die Fahrbahn zu treten
oder die Fahrbahn im Umfeld des Heimes zu queren.
Ein eventuelles gelegentliches Fehlverhalten von einigen Heimbewohnern kann jedoch nicht
zu weitreichenden Geschwindigkeitsbeschränkungen in beiden Straßen führen. Eine dafür
erforderliche erhebliche Gefahrenlage kann nicht bestätigt werden, zumal um die Kurve nicht
besonders schnell gefahren werden kann. Die Unfall- und Beschwerdelage ist völlig unauf-
fällig. Es besteht derzeit kein Erfordernis für Tempo 30.
Die Möglichkeiten zur vereinfachten Anordnung von Tempo 30 im direkten Zugangsbereich
von stärker frequentierten Kinderbetreuungseinrichtungen bzw. eines öffentlichen Spielplatzes
liegen hier nicht vor. Es handelt sich im vorliegenden Fall um ein Wohnhaus (ggf. mit sozialer
Beratungsstelle) und einen Mini-Privatgarten.
Um die Kraftfahrer*innen dennoch zu sensibilisieren und auf das Vorhandensein von Kindern
in diesem Gewerbegebiet hinzuweisen, werden wir jeweils kurz vor dem Ende der beiden
Straßen auf Höhe der Gebäudekanten des Heimes ein Gefahrzeichen „Kinder“ (Z. 136 StVO)
anbringen lassen.
Nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen kann dem Antrag des Bezirksausschusses
Berg am Laim somit teilweise entsprochen werden.
Mit freundlichen Grüßen
MOR-GB 2.21