verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO: erleichterte streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 vor Kindergä…
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verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO: erleichterte streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 vor Kindergärten und ähnlichen Einrichtungen Kreillerstraße