(E) Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes im Stadtbezirk 15 Trudering Riem Teileinziehung einer Te…

Volltext

(E) Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes im Stadtbezirk 15 Trudering Riem Teileinziehung einer Teilstrecke der Lehrer-Wirth-Straße, einer Teilstrecke der Elisabeth-Dane-Straße und der Gesamtstrecke der Caroline-Herschel-Straße

1 Dokument im RIS

Sitzungsunterlagen im RIS München öffnen

Klick öffnet die offizielle Tagesordnungs-Seite mit allen aktuellen Anlagen.

  • 20-26 _ V 19555_V 19555 Teilstrecke Lehrer Wirth Strasse BE.pdf
  • 20-26 _ V 19555_V 19555 Teilstrecke Lehrer Wirth Strasse A1.pdf
  • B 15_VG 23.04.2026 oeff. 2.2 1..pdf
Unterlagen herunterladen (ZIP)
Text aus den Unterlagen
=== 20-26 _ V 19555_V 19555 Teilstrecke Lehrer Wirth Strasse BE.pdf === Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes im Stadtbezirk 15 Trudering Riem Teileinziehung einer Teilstrecke der Lehrer-Wirth-Straße, einer Teilstrecke der Elisabeth-Dane-Straße und der Gesamtstrecke der Caroline-Herschel-Straße Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19555 Anlage 1 Plan Beschluss des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 15 Trudering-Riem vom 23.04.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Nach Art. 8 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.10.1981 (BayRS 91-1-B), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.06.2024 (GVBl. S. 98), muss die Teileinziehung, durch die eine Straße in ihrer Widmung beschränkt wird, durch die Straßenbaubehörde förmlich verfügt werden. Gemäß dem Beschluss des Bezirksausschusses des 15. Stadtbezirkes Trudering-Riem „Einrichtung einer Schulstraße im Umfeld der Grund- und Mittelschule an der Lehrer-Wirth-Straße“, Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17974, vom 23.10.2025 i. V. m. dem Grundsatzbeschluss des Mobilitätsausschusses: „Eigenständige Mobilität von Schüler*innen stärken: Pilotprojekt Schulstraßen“, Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 14480 vom 19.03.2025 werden die bisher als Ortsstraße gewidmete • Teilstrecke der Lehrer-Wirth-Straße (Teilfläche aus Flstk. Nr. 1408/123, 1408/36 sowie Flstk Nr. 1408/37 und 1408/100 der Gemarkung Trudering) zwischen der Kreuzung der Erika-Cremer- / Maria-Montessori-Straße (= km 0,215) und der Kehre südlich davon (= km 0,552) und • die Gesamtstrecke der Caroline-Herschel-Straße (Teilfläche aus den Flstk. Nr. 1408/36 der Gemarkung Trudering) zwischen der Lehrer-Wirth-Straße (= km 0,000) und dem westlichen Ende der Kehre (= km 0,165) und Telefon: 233 - 60120 Telefax: 233 - 60105 Baureferat Verwaltung und Recht Seite 2 • die Teilstrecke der Elisabeth-Dane-Straße (Teilfläche aus Flstk. Nr. 1408/36 der Gemarkung Trudering) zwischen der Lehrer-Wirth-Straße (= km 0,000) und dem Ende der Kehre, westlich des Grünzuges (= km 0,091) an Werktagen (Montag bis Freitag) von 07:30 bis 08:00 Uhr zur Realisierung einer sogenannten Schulstraßenregelung teileingezogen. Die Widmung wird in dieser Zeit auf „Fußverkehr, Radverkehr, Schul- und Linienbusverkehr und Elektrokleinstfahrzeuge“ beschränkt. Nach Art. 8 Abs. 1 Satz 2 BayStrWG kann das Baureferat eine Teileinziehung einer Straße anordnen, wenn überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für eine nachträgliche Beschränkung der Widmung auf bestimmte Benutzungsarten, - zwecke und -zeiten vorliegen. Die Gründe des öffentlichen Wohls und die planerischen Grundlagen dazu sind ausführlich in den o.a. Beschlüssen dargestellt. Die Interessens- und Güterabwägung ergibt, dass überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für die Teileinziehung vorliegen: Zusammengefasst dient die Schulstraße der Förderung des Verkehrsbedürfnisses von Grundschüler*innen der Forellenschule als jüngste, unerfahrenste und schutzbedürftigste Verkehrsteilnehmende im Umfeld der Grundschule: • Förderung der selbstständigen Teilnahme der Schüler*innen am Straßenverkehr, dadurch frühzeitige Teilhabe an Mobilitätsbildung und Förderung der Verkehrstüchtigkeit, die auch der Verkehrssicherheit zugutekommt • Förderung der Leichtigkeit des Fußverkehrs im Bereich der Schulstraße, insbesondere beim Überqueren der Fahrbahn (der Fußverkehr nimmt in der halben Stunde vor Schulbeginn die Hauptrolle ein und prägt daher den Bereich der Schulstraße) • Steigerung der Attraktivität des Fußverkehrs auf einem maßgeblichen Teil des Schulwegs • Förderung der Teilnahme der Schulkinder am kommunikativen Verkehr als wesentliche soziale Teilhabe • Verbesserung der Lärm- und Luftqualität auf einem maßgeblichen Teil des Schulwegs zugunsten des gesundheitlichen Schutzes der Schüler*innen • Förderung der Umsetzung der Verkehrswende durch die Veränderung des Mobilitätsverhaltens auf dem Schulweg • Förderung einer möglichst sicheren Teilnahme der Schüler*innen am Straßenverkehr unmittelbar vor dem Schulgelände o durch Vermeidung unübersichtlicher Verkehrssituationen o durch die Stärkung der Wahrnehmung der Schüler*innen von anderen Verkehrsteilnehmenden (Fokussierung der Aufmerksamkeit des Radverkehrs und der Kfz-Fahrer*innen mit Ausnahmegenehmigung auf den Fußverkehr) Seite 3 Demgegenüber treten die Interessen der Anlieger*innen, Eltern und sonstigen Betroffenen an der uneingeschränkten bisherigen Verkehrsnutzung zurück. Die Einschränkung des Gemeingebrauchs für Kraftfahrzeuge ist auf Werktage (Mo-Fr) von 07:30 Uhr bis 08:00 Uhr begrenzt. Die mit der Teileinziehung verbundenen Verlagerungseffekte des Verkehrs in die umliegenden Straßen werden gem. o.g. Beschluss des Mobilitätsreferates vom 23.10.2025 als verträglich eingeschätzt. Die berechtigten Interessen der Anlieger*innen und anderer Betroffener werden dadurch gewahrt, dass für Anwohnende im gesperrten Bereich und andere Verkehrsteilnehmende mit berechtigtem Interesse auf Antrag Ausnahmegenehmigungen für An- und Abfahrt sowie zum Parken auf öffentlicher Straßenfläche im Zeitraum von 7:30 bis 8:00 Uhr an Werktagen erteilt werden können. Eine mildere, gleich geeignete Maßnahme ist nicht ersichtlich, da alle bisher ergriffenen oder geprüften Alternativen die angestrebten Ziele der Schulstraße – insbesondere eine effektive Verkehrsberuhigung für eine höhere Schulwegsicherheit nicht in gleicher Weise erreichen. Zwar wurden bereits verschiedene Maßnahmen umgesetzt (z. B. Haltverbote, Poller, Verkehrsüberwachung, Beschilderung mit Gefahrzeichen und Bewerbung von Mobilitätsbildungsprogrammen). Diese reichen aber allein nicht aus, um eine nachhaltige Verbesserung der Situation zu erreichen. Auch alternative Ansätze sind weniger wirksam: • Die Nutzung von Bringzonen ist freiwillig, daher verhindern diese den Verkehr im Schulumfeld nicht zuverlässig. • Ein verkehrsberuhigter Bereich würde weiterhin das Befahren erlauben und umfangreiche bauliche Änderungen erfordern. • Verkehrsprobleme durch Elterntaxis bleiben daher bei den genannten Alternativen bestehen. Stärkere Maßnahmen wie die Einrichtung einer Fußgängerzone oder Spielstraße wären dagegen deutlicheingriffsintensiver. Somit ist die Errichtung von Schulstraße das geeignetste und zugleich angemessene Mittel; die Interessen der Anlieger werden dabei ausreichend berücksichtigt. Die Maßnahme ist somit geeignet, erforderlich und angemessen (verhältnismäßig). Die Absicht der Teileinziehungen wurde im Amtsblatt der Landeshauptstadt München Nr. 34/2025, S. 721 gem. Art. 8 Abs. 2 Satz 1 BayStrWG am 10. Dezember 2025 ortsüblich bekannt gemacht. Die Unterlagen konnten bis einschließlich 10.03.2026 bei der Landeshauptstadt München, Baureferat, Friedenstraße 40, 81671 München eingesehen und Einwendungen erhoben werden. Es gingen keine Einwände ein. Seite 4 Die Straßenbaubehörde für die teileinzuziehende Straßenstrecke ist die Landeshauptstadt München. Die Stadt besitzt auch die für die Teileinziehungen erforderliche Verfügungsbefugnis. Die Beschlussvorlage ist mit dem Mobilitätsreferat abgestimmt. Soweit nachfolgendem Antrag stattgegeben wird, veranlasst das Baureferat die o.a. zeitliche Teileinziehungen und wird die öffentliche Bekanntgabe der Verfügungen gem. Art. 41 Abs. 3 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) vom 23.12.1976 (BayRS 2010-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.12.2024 (GVBI. S. 599), vornehmen. Der Korreferent des Baureferates, Herr Stadtrat Ruff, und der Verwaltungsbeirat der Hauptabteilung Verwaltung und Recht, Herr Stadtrat Babor, haben je einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. II. Antrag der Referentin Der oben dargestellten Teileinziehung der bisher als Ortsstraße gewidmeten • Teilstrecke der Lehrer-Wirth-Straße zwischen der Kreuzung der Erika-Cre- mer- / Maria-Montessori-Straße (= km 0,215) und der Kehre südlich davon (= km 0,552) und • Gesamtstrecke der Caroline-Herschel-Straße zwischen der Lehrer-Wirth- Straße (= km 0,000) und dem westlichen Ende der Kehre (= km 0,165) und • Teilstrecke der Elisabeth-Dane-Straße zwischen der Lehrer-Wirth-Straße (= km 0,000) und dem Ende der Kehre, westlich des Grünzuges (= km 0,091) mit den Beschränkungen der Verkehrsarten an Werktagen (Mo-Fr) von 07:30 Uhr bis 08:00 auf „Fußverkehr, Radverkehr, Schul-, und Linienbusverkehr, Elektrokleinstfahr- zeuge“ wird zugestimmt III. Beschluss nach Antrag. Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 15 der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Stefan Ziegler Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer Berufsm. Stadträtin Seite 5 IV. Wv. Baureferat - RG 4 zur weiteren Veranlassung. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdruckes mit dem Original wird bestätigt. An den Bezirksausschuss 15 An das Direktorium - D-II-BA-Ost An das Direktorium - Dokumentationsstelle An das Revisionsamt An die Stadtkämmerei An das Kommunalreferat An das Kommunalreferat - GeodatenService An das Kreisverwaltungsreferat An das Kreisverwaltungsreferat - KVR-III/15 An das Mobilitätsreferat - MOR-GB2.11 An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung - PLAN-HAII-24B An das Polizeipräsidium München Abt. Einsatz E4 An das Baureferat - RG4, VVE, VV-Geb, G, TZ, T1, T2 zur Kenntnis. Mit Vorgang zurück an das Baureferat - VZ zum Vollzug des Beschlusses. Am ..................... Baureferat - RG 4 I. A. Seite 6 V. Abdruck von I. mit IV. 1. An das Es wird gebeten, von der Abänderung des Beschlusses durch den Bezirksausschuss Kenntnis zu nehmen; der Beschluss betrifft auch Ihr Referat. Es wird um umgehende Mitteilung ersucht, ob der Beschluss aus dortiger Sicht vollzogen werden kann. 2. Zurück an das Baureferat - RG 4 Der Beschluss kann vollzogen werden. kann / soll nicht vollzogen werden. VI. An das Direktorium - D-II-BA Der Beschluss des Bezirksausschusses 15 kann vollzogen werden. Der Beschluss des Bezirksausschusses 15 kann / soll nicht vollzogen werden (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren einzuholen. Am ..................... Baureferat - RG 4 I. A. === 20-26 _ V 19555_V 19555 Teilstrecke Lehrer Wirth Strasse A1.pdf === 0 100 m Erstellungsdatum 09.10.2025 Teileinziehung nach BayStrWG Erstellt für Maßstab 1:2 500 zur Maßentnahme nur bedingt geeignet Erstellt mit GeoInfoWeb - geoinfoweb.muenchen.de © Landeshauptstadt München 2025, Flurstücke und Gebäude: © Bayerische Vermessungsverwaltung 2025 ´ === B 15_VG 23.04.2026 oeff. 2.2 1..pdf === Datum: 23.04.2026 Telefon: 089 - 23 36 14 90 Telefax: 089 - 23 36 14 85 Email: bag-ost.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Ost An das Baureferat (E) Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes im Stadtbezirk 15 Trudering Riem Teileinziehung einer Teilstrecke der Lehrer-Wirth-Straße, einer Teilstrecke der Elisabeth-Dane-Straße und der Gesamtstrecke der Caroline-Herschel-Straße Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19555 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 15 - Trudering-Riem vom 23. April 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: -/- Begründung der Ablehnung: -/-

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 15 - Trudering-Riem

Sitzungsdatum

23.04.2026 um 19:00 Uhr

Alle TOPs dieser Sitzung anzeigen

Wenn hier etwas Neues kommt, erfährst du es zuerst

Folge dieser Adresse oder dem ganzen Bezirk und bekomme eine E-Mail bei jedem neuen Antrag — kostenlos und jederzeit kündbar.

Kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit abbestellbar