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(E) Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes im Stadtbezirk 15 Trudering-Riem Widmungserweiterung einer Teilstrecke des Konrad-Zuse-Platzes

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=== 20-26 _ V 19715_V 19715 Widmungserweiterung Konrad Zuse Platz BE.pdf === Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes im Stadtbezirk 15 Trudering-Riem Widmungserweiterung einer Teilstrecke des Konrad-Zuse-Platzes Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19715 Anlage 1 Plan Beschluss des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 15 Trudering- Riem vom 23.04.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Nach Art. 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.10.1981 (BayRS 91-1-B), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.12.2025 (GVBl. S. 699), muss die Widmung, durch die eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält und deren Erweiterung durch die Straßenbaubehörde förmlich verfügt werden. Die bisher als „beschränkt-öffentlicher Weg, Fußverkehr“ gewidmete Teilstrecke des Konrad-Zuse-Platzes (Teilfläche aus Flst. Nr. 1408/120, Gemarkung Trudering) zwischen der Hanns-Schwindt-Straße (= km 0,000) und der Olof- Palme-Straße (= km 0,180) ist mit dem Zusatz „Radverkehr frei“ widmungsrechtlich zu erweitern. Die Widmungserweiterung ermöglicht den Radverkehr zum und über den Konrad- Zuse-Platz über die umliegenden Straßen. Die Widmung umfasst dabei auch den in der Mitte der Grünfläche verlaufenden Weg. Die Straßenbaubehörde für die widmungsrechtlich zu erweiternde Straßenstrecke ist die Landeshauptstadt München. Die Stadt besitzt auch die für die Widmungserweiterung erforderlichen Verfügungsbefugnisse. Soweit nachfolgendem Antrag stattgegeben wird, veranlasst das Baureferat die Widmungserweiterung und wird die öffentliche Bekanntgabe der Verfügung gem. Art. 41 Abs. 3 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) vom Telefon: 233 - 60120 Telefax: 233 - 60105 Baureferat Verwaltung und Recht Seite 2 23.12.1976 (BayRS 2010-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.12.2024 (GVBl. S. 599), vornehmen. Der Korreferent des Baureferates, Herr Stadtrat Ruff, und der Verwaltungsbeirat der Hauptabteilung Verwaltung und Recht, Herr Stadtrat Babor, haben je einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. II. Antrag der Referentin Der Widmungserweiterung der bisher als „beschränkt-öffentlicher Weg, Fußverkehr“ gewidmeten Teilstrecke des Konrad-Zuse-Platzes zwischen der Hanns-Schwindt-Straße (= km 0,000) und der Olof-Palme-Straße (= km 0,180) mit dem Zusatz „Radverkehr frei“ wird zugestimmt. III. Beschluss nach Antrag. Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 15 der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Stefan Ziegler Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer Berufsm. Stadträtin Seite 3 IV. Wv. Baureferat - RG 4 zur weiteren Veranlassung. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdruckes mit dem Original wird bestätigt. An den Bezirksausschuss 15 An das Direktorium - D-II-BA-OST An das Direktorium - Dokumentationsstelle An das Revisionsamt An die Stadtkämmerei An das Kommunalreferat An das Kommunalreferat - GeodatenService An das Kreisverwaltungsreferat An das Kreisverwaltungsreferat - KVR-III/15 An das Mobilitätsreferat - MOR-GB2.211 An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung - PLAN-HAII-34B An das Polizeipräsidium München Abt. Einsatz E4 An das Baureferat - RG4, VVE, VV-Geb, G, TZ, T1, T2 zur Kenntnis. Mit Vorgang zurück an das Baureferat - VZ zum Vollzug des Beschlusses. Am ..................... Baureferat - RG 4 I. A. Seite 4 V. Abdruck von I. mit IV. 1. An das Es wird gebeten, von der Abänderung des Beschlusses durch den Bezirksausschuss Kenntnis zu nehmen; der Beschluss betrifft auch Ihr Referat. Es wird um umgehende Mitteilung ersucht, ob der Beschluss aus dortiger Sicht vollzogen werden kann. 2. Zurück an das Baureferat - RG 4 Der Beschluss kann vollzogen werden. kann / soll nicht vollzogen werden VI. An das Direktorium - D-II-BA Der Beschluss des Bezirksausschusses 15 kann vollzogen werden. Der Beschluss des Bezirksausschusses 15 kann / soll nicht vollzogen werden (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren einzuholen. Am ..................... Baureferat - RG 4 I. A. === 20-26 _ V 19715_V 19715 Widmungserweiterung Konrad Zuse Platz A1.pdf === 0 80 m Erstellungsdatum 16.03.2026 Widmungserweiterung nach BayStrWG Erstellt für Maßstab 1:2 000 zur Maßentnahme nur bedingt geeignet Erstellt mit GeoInfoWeb - geoinfoweb.muenchen.de © Landeshauptstadt München 2026, Flurstücke und Gebäude: © Bayerische Vermessungsverwaltung 2026 ´ === B 15_VG 23.04.2026 oeff. 2.2 2..pdf === Datum: 23.04.2026 Telefon: 089 - 23 36 14 90 Telefax: 089 - 23 36 14 85 Email: bag-ost.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Ost An das Baureferat (E) Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes im Stadtbezirk 15 Trudering-Riem Widmungserweiterung einer Teilstrecke des Konrad-Zuse-Platzes Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19715 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 15 - Trudering-Riem vom 23. April 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: -/- Begründung der Ablehnung: -/-

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 15 - Trudering-Riem

Sitzungsdatum

23.04.2026 um 19:00 Uhr

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