Überholverbot auf der Brücke über die A94 am Mitterfeld

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=== 20-26 _ B 07672_B 07672 Ueberholverbot Bruecke Mitterfeld.pdf === https://gruene-bergamlaim-trudering-riem.de Seite 1 von 2 Überholverbot auf der Brücke über die A94 am Mitterfeld Antrag Der BA 15 beantragt die Anordnung und Durchsetzung eines Überholverbotes in beide Richtungen auf der Brücke über die Autobahn A94 am Mitterfeld zwischen Riem und der Messestadt Riem. Dieses soll mittels Verkehrszeichen 277.1 auch für das Überholen einspuriger Fahrzeuge gelten. Das Überholverbot einspuriger Fahrzeuge soll so lange gelten, bis eine Verbreiterung oder eine separate Brücke über die Autobahn für den Fuß- und Radverkehr errichtet wurde. Begründung Die Brücke über die Autobahn A94 am Mitterfeld stellt eine wichtige Fuß- und Radverbindung in den Münchner Norden und Nordosten sowie aus Riem zum Friedhof, in die Messestadt und zum Truderinger Ortszentrum dar. Auch viele Schüler:innen der beiden Schulen des Bildungscampus Riem nutzen diese Brücke für ihren Schulweg. Die schmalen Gehwege über die Brücke stellen dabei ein Nadelöhr dar; es gilt in beide Richtungen „Gehweg, Fahrrad frei“. Vor allem aus Riem kommend in Richtung Süden ist dieser Weg jedoch so schmal, dass man auf dem Rad kaum an Fußgänger:innen vorbeikommt. Auch der abgesenkte Bordstein legt Radfahrer:innen eine Nutzung der Fahrbahn nahe. Hierbei handelt es sich um eine relativ kurze Strecke, auf der werktags tagsüber eine Maximalgeschwindigkeit von 30 km/h gilt. Auf der Fahrbahn werden Radfahrer:innen dennoch regelmäßig von Autofahrer:innen überholt, trotz durchgezogener Linie und Verdeckung des Gegenverkehrs durch die Rechtskurve und die Brücke selbst. Diese Überholvorgänge stellen eine subjektive und bei „plötzlich auftauchendem“ Gegenverkehr auch eine objektive Gefährdung dar, die durch das Überholverbot verhindert werden soll. Beschlossen in der BA-Sitzung am … Initiative: Christoph Hanusch, Dr. Ruth Pouvreau, Christoph Heidenhain, Herbert Danner, Dr. Susanne Weiß BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Franziskanerstr. 14 · 81669 München An Geschäftsstelle des BA 15 Friedenstr. 40 81660 München GRÜNE Fraktion im Bezirksausschuss 15 Trudering / Riem / Messestadt Herbert Danner Dr. Susanne Weiß Sprecher und Sprecherin der Fraktion Eva Döring, Claudia Grefen, Christoph Hanusch, Christoph Heidenhain, Dr. Ruth Pouvreau, Regina Schreiner, Michael Seyfried, Dr. Sven Thorspecken Fraktionsmitglieder ba15@gruene-bergamlaim-trudering-riem.de https://gruene-bergamlaim-trudering-riem.de Seite 2 von 2 Anhänge: Blick von Norden in Richtung Brücke nach Süden (Foto: C. Hanusch) Blick von Norden auf die Brücke nach Süden (Foto: C. Hanusch) Verkehrszeichen 277.1 === 20-26 _ B 07672_B 07672 Ueberholverbot Bruecke Mitterfeld AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 81371 München Radverkehr MOR-GB2.24 radverkehr.mor@muenchen.de Per E-Mail Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Ost bag-ost.dir@muenchen.de An den BA 15 - Trudering-Riem Herr Ziegler Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 16.03.2026 Überholverbot auf der Brücke über die A94 am Mitterfeld BA-Antrag Nr. 20-26 / B 07672 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 15 - Trudering- Riem Sehr geehrter Herr Ziegler, sehr geehrte Damen und Herren, zu Ihrem Antrag vom 10.04.2025 teilen wir Ihnen Folgendes mit: Die beiden Fahrstreifen auf der Brücke über die A94 „Am Mitterfeld“ sind durch eine Fahrstreifenbegrenzung (Z. 295 StVO) getrennt. Die Fahrstreifen weisen im Durchschnitt eine Breite von 3,4 m in südlicher bzw. 3,35 m in nördlicher Fahrtrichtung auf. Es gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h werktags Montag bis Freitag zwischen 7.00 und 18.00 Uhr. Beiderseits der Brücke verlaufen Gehwege mit einer Breite von ca. 1,35 m. Diese wurden als mittelfristige Lösung bis zum Bau der Geh- und Radwegbrücke für den Radverkehr freigegeben. Der Radverkehr hat momentan die Wahl im Mischverkehr oder auf dem freigegebenen Gehweg zu fahren. Radfahrende, die sich auf der Fahrbahn nicht sicher fühlen, können also den Gehweg benutzen. Da das Projekt des Baureferates der Landeshauptstadt München zur Prüfung von Behelfsbrücken für den Geh- und Radverkehr aber erst einmal auf Grund der Haushaltslage eingestellt wurde, ist im Moment nicht absehbar, wann der Bau der Geh- und Radwegbrücke erfolgen kann. Bei einem Ortstermin seitens der Schulwegsicherheit wurde festgestellt, dass alle Schüler*innen ausschließlich die Gehbahn benutzen. Aus Sicht der Schulwegsicherheit ist I. Seite 2 von 2 deshalb die Freigabe des Gehwegs für den Radverkehr trotz untermaßiger Breite nach wie vor zwingend erforderlich, um die Schüler*innen nicht auf die Fahrbahn zu zwingen. Fuß- und Radverkehr behindern sich zu den Stoßzeiten dabei gegenseitig trotz der Engstelle über die Brücke nicht. Schüler*innen, die mit dem Fahrrad sicher im Straßenverkehr unterwegs sind und schneller vorankommen möchten, haben dann trotzdem noch die Wahl die Fahrbahn zu benutzen. Die von Ihnen geschilderten Vorfälle, dass Radfahrer*innen auf der Fahrbahn regelmäßig von Autofahrer*innen überholt werden, konnte nicht festgestellt werden. Dies wäre regelwidrig und würde zu gefährlichen Situationen führen. Beschwerden oder Erkenntnisse im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Überholverbot auf der Brücke liegen der zuständigen Polizeiinspektion 25 erfreulicherweise keine vor. Des Weiteren hat die Auswertung der Unfälle ergeben, dass innerhalb der letzten drei Jahre keine Unfälle für diesen Streckenabschnitt erfasst wurden. Die Anordnung der Verbotsregelung des Zeichens 277.1 StVO erfordert gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 9 Satz 3 StVO eine qualifizierte Gefahrenlage. Vorliegend besteht das mit diesem Verkehrszeichen zu regelnde Überholverbot bereits durch die Fahrbahnbreite und die Markierung von Zeichen 295 als Mittellinie, wodurch aufgrund von § 5 Abs. 4 StVO und den darin festgelegten Mindestüberholabstand kein Überholen möglich ist. Mithin besteht in der Gesamtschau bereits eine entsprechende Gefahrenlage, die ein Überholverbot erfordert, was sich jedoch aus anderen Verkehrszeichen und der bestehenden gesetzlichen Regelung zum Mindestüberholabstand ergibt. Insofern ist entscheidend, inwiefern mit der Wiederholung der bestehenden Regelung aufgrund der örtlichen Gegebenheiten von den Vorgaben der VwV-StVO in I. Rn. 2 zu den §§ 39 bis 43 abgewichen werden kann. Demnach sind Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, nicht anzuordnen. Dies gilt auch für die Anordnung von Verkehrszeichen einschließlich Markierungen, deren rechtliche Wirkung bereits durch ein anderes vorhandenes oder gleichzeitig angeordnetes Verkehrszeichen erreicht wird. Da hier keine Unfälle und Erkenntnisse bzgl. regelmäßigem regelwidrigen Überholens vorliegen, die eine erhöhte Gefahrenlage und somit die Wiederholung des Überholverbots mit dem Zeichen 277.1 StVO begründen würden, ist eine Anordnung der beantragten Regelung derzeit verkehrsrechtlich nicht möglich. Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß behandelt. Mit freundlichen Grüßen MOR GB 2.24 II. über das DMS (E-Akte) an MOR-GL5 mit der Bitte um Abschluss des RIS und DMS-Vorganges III. Ablage bei MOR-GB2.24

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 15 - Trudering-Riem

Sitzungsdatum

23.04.2026 um 19:00 Uhr

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